... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> 1,4 Promille Welche Folgen?
kian
Beitrag 13.08.2005, 10:57
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 4
Beigetreten: 13.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12094



    
 
Hallo!

Also ich bin vor ein paar Tagen in eine nächtliche Polizei Kontrolle geraten. Im Auto war noch ein Beifahrer (weiss nicht ob das für die Strafbemessung wichtig ist). Beim Pusten hatte ich 1,6 Promille und beim Bluttest 1,4 Promille. Ansonsten habe ich drei Punkte in Flensburg wegen Geschwindigkeitsüberschreitung hatte dafür ein Monat Fahrverbot bekommen ist aber schon 18 Monate her.
Ich bin Student und wohne in einer Wohnung meiner Eltern, Einkommen habe ich keines .

Wie lange wird mir der Führerschein entzogen?
Wie hoch werden die Kosten für mich?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 13.08.2005, 11:03
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
Wie lange wird mir der Führerschein entzogen?


Bei 1,4 o/oo kannst Du von einer Sperrfrist von 9-12 Monaten ausgehen.

Zitat
Wie hoch werden die Kosten für mich?


Wenn Du über 21 bist, dann kannst Du mit 30-40 TS a´ 5-10 EUR rechnen. Sollte Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, kann es, statt der Geldstrafe, Sozialstunden und oder Arrest geben.

Dazu kommen dann noch die Gerichtskosten (können im Jugendstrafverfahren entfallen) sowie ggf. der Anwalt. Die Gerichtskosten betragen 120 EUR + 60 EUR für die Entziehung der FE (bei einem Strafbefehl die Hälfte) zzgl. Zustellungsauslagen und die Kosten der Blutprobe (ca. 200 EUR).

Für die Neubeantragung kommen die Kosten für den Antrag (gute 100 EUR) sowie ggf. das (augen)ärztliche Gutachten (ca. 30 EUR) hinzu.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
kian
Beitrag 13.08.2005, 11:09
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 4
Beigetreten: 13.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12094



Danke für die schnelle Antwort.
Bin leider 23 Jahre alt, also kein Jugendrecht



Also ist 9-12 Monate Sperre der Regelfall, oder kann man auch günstiger wegkommen?
bin aus NRW
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 13.08.2005, 11:41
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Kommt auf die jeweilige StA an. Im Regelfall kannst Du hier von 9-10 Monaten Sperrfrist ausgehen. Dazu kommen 2-3 Monate des vorläufigen Entzuges und schon bist Du bei 12 Monaten.

Viel preiswerter geht´s kaum. Evtl. kannst Du einen Richter damit beeindrucken, einen Kurs für alkoholauffällige Fahrer zu besuchen, worauf dieser dann gelegentlich 1-2 Monate bei der Sperrfrist runtergeht. Oder aber Du versuchst, bspw. durch den Kurs Mainz77 die Sperrfrist nachträglich zu verkürzen. Ob die jeweilige StA da mitspielt, hängt davon ab, welche genau zuständig ist.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
kian
Beitrag 13.08.2005, 15:11
Beitrag #5


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 4
Beigetreten: 13.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12094



Ich dachte vor einen Richter kommt das gar nicht.
Die Staatsanwaltschaft erlässt doch einen Strafbefehl mit der Sperrzeit, oder?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 13.08.2005, 15:15
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



In den meisten Fällen kommt es zu einem Strafbefehl. Dann müsstest Du evtl. besuchte Kurse der StA nachweisen. Oder aber, man legt Einspruch gegen den Strafbefehl ein , um das Ganze mündlich verhandeln zu lassen.

Ob das lohnt, lässt sich erst nach Erlass des StrB sagen.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lexus
Beitrag 13.08.2005, 15:17
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5998
Beigetreten: 06.10.2004
Wohnort: Assen (Niederlande)
Mitglieds-Nr.: 5924



Die Staatsanwaltschaft erlässt keine Strafbefehle, sondern beantragt sie. Erlassen werden sie vom Gericht. Der Richter setzt die Sperrfrist "wie üblich" fest. Wenn du da was runterhandeln, willst, musst du gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen und dein Glück in einer Hauptverhandlung versuchen.

Übrigens mehren sich die Tendenzen, bei 1,6 Prom. keine nachträgliche Abkürzung der Sperrfrist zu genehmigen.

Ich werde demnächst ein entsprechendes Urteil, das eine Sperrfristabkürzung bei 1,6 und mehr für unzulässig hält, einscannen und verlinken.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
kian
Beitrag 13.08.2005, 15:23
Beitrag #8


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 4
Beigetreten: 13.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12094



Bei meinem Fall handelt es sich aber um 1,4 Promille!!!

Ich hoffe eure vorherigen Posts haben sich darauf bezogen und nicht auf 1,6.

Also rechne ich mit einer Sperrzeit von ca. 10 Monaten
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lexus
Beitrag 13.08.2005, 15:57
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5998
Beigetreten: 06.10.2004
Wohnort: Assen (Niederlande)
Mitglieds-Nr.: 5924



Ok, aber für die Sperrfrist macht das keinen Unterschied.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 07:09