1,4 Promille Welche Folgen? |
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1,4 Promille Welche Folgen? |
13.08.2005, 10:57
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 4 Beigetreten: 13.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12094 |
Also ich bin vor ein paar Tagen in eine nächtliche Polizei Kontrolle geraten. Im Auto war noch ein Beifahrer (weiss nicht ob das für die Strafbemessung wichtig ist). Beim Pusten hatte ich 1,6 Promille und beim Bluttest 1,4 Promille. Ansonsten habe ich drei Punkte in Flensburg wegen Geschwindigkeitsüberschreitung hatte dafür ein Monat Fahrverbot bekommen ist aber schon 18 Monate her. Ich bin Student und wohne in einer Wohnung meiner Eltern, Einkommen habe ich keines . Wie lange wird mir der Führerschein entzogen? Wie hoch werden die Kosten für mich? |
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13.08.2005, 11:03
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Wie lange wird mir der Führerschein entzogen? Bei 1,4 o/oo kannst Du von einer Sperrfrist von 9-12 Monaten ausgehen. Zitat Wie hoch werden die Kosten für mich? Wenn Du über 21 bist, dann kannst Du mit 30-40 TS a´ 5-10 EUR rechnen. Sollte Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, kann es, statt der Geldstrafe, Sozialstunden und oder Arrest geben. Dazu kommen dann noch die Gerichtskosten (können im Jugendstrafverfahren entfallen) sowie ggf. der Anwalt. Die Gerichtskosten betragen 120 EUR + 60 EUR für die Entziehung der FE (bei einem Strafbefehl die Hälfte) zzgl. Zustellungsauslagen und die Kosten der Blutprobe (ca. 200 EUR). Für die Neubeantragung kommen die Kosten für den Antrag (gute 100 EUR) sowie ggf. das (augen)ärztliche Gutachten (ca. 30 EUR) hinzu. -------------------- |
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13.08.2005, 11:09
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 4 Beigetreten: 13.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12094 |
Danke für die schnelle Antwort.
Bin leider 23 Jahre alt, also kein Jugendrecht Also ist 9-12 Monate Sperre der Regelfall, oder kann man auch günstiger wegkommen? bin aus NRW |
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13.08.2005, 11:41
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Kommt auf die jeweilige StA an. Im Regelfall kannst Du hier von 9-10 Monaten Sperrfrist ausgehen. Dazu kommen 2-3 Monate des vorläufigen Entzuges und schon bist Du bei 12 Monaten.
Viel preiswerter geht´s kaum. Evtl. kannst Du einen Richter damit beeindrucken, einen Kurs für alkoholauffällige Fahrer zu besuchen, worauf dieser dann gelegentlich 1-2 Monate bei der Sperrfrist runtergeht. Oder aber Du versuchst, bspw. durch den Kurs Mainz77 die Sperrfrist nachträglich zu verkürzen. Ob die jeweilige StA da mitspielt, hängt davon ab, welche genau zuständig ist. -------------------- |
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13.08.2005, 15:11
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 4 Beigetreten: 13.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12094 |
Ich dachte vor einen Richter kommt das gar nicht.
Die Staatsanwaltschaft erlässt doch einen Strafbefehl mit der Sperrzeit, oder? |
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13.08.2005, 15:15
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
In den meisten Fällen kommt es zu einem Strafbefehl. Dann müsstest Du evtl. besuchte Kurse der StA nachweisen. Oder aber, man legt Einspruch gegen den Strafbefehl ein , um das Ganze mündlich verhandeln zu lassen.
Ob das lohnt, lässt sich erst nach Erlass des StrB sagen. -------------------- |
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13.08.2005, 15:17
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Die Staatsanwaltschaft erlässt keine Strafbefehle, sondern beantragt sie. Erlassen werden sie vom Gericht. Der Richter setzt die Sperrfrist "wie üblich" fest. Wenn du da was runterhandeln, willst, musst du gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen und dein Glück in einer Hauptverhandlung versuchen.
Übrigens mehren sich die Tendenzen, bei 1,6 Prom. keine nachträgliche Abkürzung der Sperrfrist zu genehmigen. Ich werde demnächst ein entsprechendes Urteil, das eine Sperrfristabkürzung bei 1,6 und mehr für unzulässig hält, einscannen und verlinken. -------------------- |
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13.08.2005, 15:23
Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 4 Beigetreten: 13.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12094 |
Bei meinem Fall handelt es sich aber um 1,4 Promille!!!
Ich hoffe eure vorherigen Posts haben sich darauf bezogen und nicht auf 1,6. Also rechne ich mit einer Sperrzeit von ca. 10 Monaten |
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13.08.2005, 15:57
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Ok, aber für die Sperrfrist macht das keinen Unterschied.
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