Passiv kiffen, bedenklich? |
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Passiv kiffen, bedenklich? |
15.07.2005, 11:14
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 131 Beigetreten: 20.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8468 |
Es ist ja bekanntlich verboten, bekifft Auto zu fahren. Aber ist es auch bedenklich zu fahren, wenn man passiv geraucht hat? Ich kann echt nicht einschätzen, ob der erlaubte Drogenanteil im Blut überschritten wird, wenn man in Gesellschaft 1 oder 2 Joints passiv mitinhalliert hat. Naja, im Zweifelfall ist Vorsicht besser als Nachsicht. Edit: Sorry, ist wohl im falschen Forum gelandet |
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15.07.2005, 11:18
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3185 Beigetreten: 19.05.2005 Wohnort: Schwabenland Mitglieds-Nr.: 9852 |
Da müsstest du vermutlich schon den Rauch direkt einatmen, oder in einem sehr engen Raum ohne Belüftung. Zumindest IMHO.
Expertenmeinungen? Auch EDIT: Ach drumm konnt ich net direkt posten. Hat wohl aiuchn paar Spuren hinterlassen, sorry. Räumt ein Mod mal in dem andere Forum bitte auf. -------------------- Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?
Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41). Quelle |
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15.07.2005, 11:27
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#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 01.12.2003 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 808 |
Natürlich kannst du passiv "breit" werden. Wie Strike Eagle oben schon sagte, musst du dazu aber schon in einem kleinen Raum mit viel Konsum verharren. Probleme bekommts du aber bei einer Polizeikontrolle, wenn sie einen Schwweißtest machen, der kann dann auch mal anschlagen, wenn sich genung Spuren auf deiner Haut befinden.
Um Ärger zu vermeiden solltest du nicht unbedingt direkt daneben stehen. MfG Cope |
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15.07.2005, 12:06
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Zitat (Strike Eagle @ 15.07.2005, 12:18) Da müsstest du vermutlich schon den Rauch direkt einatmen, oder in einem sehr engen Raum ohne Belüftung. Zumindest IMHO. Du brauchst keinen Rauch, es genügt Mohnkuchen zu essen. Quelle |
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15.07.2005, 12:26
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3185 Beigetreten: 19.05.2005 Wohnort: Schwabenland Mitglieds-Nr.: 9852 |
Stimmt willi, ich erinnere mich dunkel daran, dass Gefängnisinsassen auch keine Mohnbrötchen bekommen dürfen wegen den Drogentests.
Bei einer Drogen-Kontrolle dann lieber mal Urin ablassen als den Schweiß zu testen, denn im Urin ist dann, falls überhaupt, weniger drinnen. -------------------- Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?
Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41). Quelle |
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15.07.2005, 12:35
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 479 Beigetreten: 23.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9899 |
kann man sich denn aussuchen, was für eine Art von Test man macht, also angenommen, man verlangt von mir bei einer kontrolle einen Schweiß- oder Urinterst, kann ich dann sagen, ich will lieber einen Bluttest machen?
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15.07.2005, 12:50
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 144 Beigetreten: 01.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8140 |
Ja, die Schnelltests sind freiwillig. Die Blutprobe kann ggf. erzwungen werden.
Allerdings kann man mit dem Schnelltest einen Verdacht schnell ausräumen. Durch eine Verweigerung desselben und die anschließende Blutprobenentnahme wird das ganze Verfahren natürlich viel aufwendiger (und bis du weiterfahren darfst dauert es...) |
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15.07.2005, 12:52
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 554 Beigetreten: 18.10.2004 Wohnort: Meenz Mitglieds-Nr.: 6176 |
Beim passiv mitkiffen bekommst du wie beim "normalen" Passivrauchen die Stoffe mit in die Lunge. Zwar natürlich nicht so intensiv wie wenn du selber am Joint/der Zigarette ziehst, aber es kann ausreichen, dich high zu machen, oder zumindest dass THC bei dir nachweisbar ist.
Dem kannst du eigentlich nur aus dem Weg gehen, indem zu die rauchenden Personen auf den Balkon schickst oder so. Der THC-Wert ist zwar gering bei dir, aber da solltest du echt aufpassen, nicht, dass du zum Schluss durch das Passivkiffen den Führerschein verlierst..... Viele Grüße, Sophia |
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15.07.2005, 13:58
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 131 Beigetreten: 20.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8468 |
Vielen Dank für die Antworten!
Jetzt im Sommer sitz ich sowieso mit meinen Freunden im Freien, da wird es dann wohl nicht so schlimm sein. |
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15.07.2005, 14:20
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
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15.07.2005, 23:12
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 479 Beigetreten: 23.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9899 |
und was ist, wenn ich freiwillig lieber ne blutprobe abgeben will, zumal ich mal wissen möchte, wie der urintest vor ort abghehen soll!
muss ich da auf der straße, oder am straßenrand meinen allerwertesten zücken und vielleicht noch vor ner juleila in grün pinkeln? dann kommt wahrscheinlich noch ein bürger und zeigt mich an, wegen erregung öffentlichen ärgerniss. plex |
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16.07.2005, 01:19
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3185 Beigetreten: 19.05.2005 Wohnort: Schwabenland Mitglieds-Nr.: 9852 |
Der Polizist gibt dir ein Becherchen und lässt dich dieses Füllen, was du natürlich im Verborgenen machen darfst/musst
Anzeigen? Ne, ist ja auf Anordnung, du darfst es nur net übertreiben und IHN jedem zeigen. Und wer spannt ist IMO sowieso selber schuld. -------------------- Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?
Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41). Quelle |
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16.07.2005, 12:50
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 554 Beigetreten: 18.10.2004 Wohnort: Meenz Mitglieds-Nr.: 6176 |
Und wie mach ich das als Frau? Ist ja nicht immer ein sichtgeschütztes Gebüsch zur Hand....
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16.07.2005, 13:10
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#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 318 Beigetreten: 20.07.2004 Wohnort: S-H, hinterm Deich an der Ostsee Mitglieds-Nr.: 4408 |
Zitat (Alto @ 16.07.2005, 13:50) Und wie mach ich das als Frau? Ist ja nicht immer ein sichtgeschütztes Gebüsch zur Hand.... Entweder du erklärst dich bereit, mit zur Dienststelle oder einer sonstigen öffentlichen Einrichtung mit entsprechendem WC zu kommen (Krankenhaus etc.), oder du verweigerst den Urintest. Das hat aber i.d.R. die Anordnung einer Blutentnahme zur Folge mit der Konsequenz, daß du zumindest die nächsten 12 h nicht mehr Autofahren darfst... Gruß, Borsti -------------------- |
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02.03.2006, 21:35
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Den folgenden Satz fand ich doch sehr beruhigend: Zitat Ein Fahrerlaubnisinhaber, der wie der Ast., nicht erstmals mit Cannabis in Berührung kommt, sondern zumindest gelegentlicher Konsument dieses Betäubungsmittels ist, muss sich aber darüber im Klaren sein, dass er sich durch einen zweistündigen Aufenthalt in einer sehr stark cannabishaltigen Atmosphäre allein durch das Einatmen der mit Cannabis durchsetzten Luft eine erhebliche Menge von Cannabinoiden zugeführt hat. Darf wohl so interpretiert werden, dass man als Nichtkiffer und in zumindest praktischer Unkenntnis der "Szene" glimpflicher davonkommt.Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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