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> Bußgeld/Holland trotz Schwerbehinderten-Parkschein
Carol
Beitrag 13.07.2005, 00:18
Beitrag #1


Neuling


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Hallo!

Schön, dass ich euch gefunden habe!
Auf meiner Suche nach Informationen bin ich auf dieses Forum gestossen und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

In Venlo habe ich gestern ein Knöllchen über 47 € bekommen, weil ich keinen Parkschein gezogen hatte.
Ich habe allerdings einen Parkausweis für Schwerbehinderte (meine Tochter ist behindert und war auch mit unterwegs) deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe.
Nach deutschem Recht ist es ein Nachteilsausgleich, dass Behinderte mit Parkberechtigungsausweis keine Parkgebühren zahlen brauchen. Ich ging davon aus, dass es in Holland auch so ist. Weiß da jemand näheres? Ich finde im Netz nichts!
Auf dem Knöllchen steht zwar eine Tel.-Nr. aber da geht niemand ans Telefon! ohmy.gif

Bin für jede Hilfe dankbar!

Liebe Grüße

Caro
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MrMurphy
Beitrag 13.07.2005, 05:31
Beitrag #2


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In Deutschland benötigt man in der von dir beschriebenen Situation aber auch einen entsprechenden deutschen Ausweis, Ausländer können mit ihren ausländischen Behindertenausweisen die deutschen Regelungen nicht in Anspruch nehmen. In Holland wird das genau so sein. Woher soll das Überwachungspersonal auch die Ausweise aus allen anderen Ländern kennen?
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Andreas
Beitrag 13.07.2005, 06:27
Beitrag #3


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Es gibt inzwischen auch einen EU-einheitlichen Parkausweis für Behinderte, hat deine Tochter bereits diesen Ausweis??

Allerdings sind die Vorschriften für den Parkausweis in jedem EU-Land anders, daher bekommen die Antragsteller mit dem neuen Parkausweis auch ein Merkblatt über die Parkregelungen in den jeweiligen EU-Staaten. In den Niederlande berechtigt der Parkausweis z. B. nicht, auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Gebühr zu parken.


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Carol
Beitrag 13.07.2005, 11:17
Beitrag #4


Neuling


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Danke für eure Antworten!
Wir haben noch den normalen blauen Parkausweis, welcher aber auch in der EU anerkannt wird, soviel ich weiß.
Mittlerweile habe ich ja auch schon rausgefunden, dass es einen neuen gibt, der in der jeweiligen Landessprache umklappbar ist. Gerne hätte ich mir mal das Merkblatt durchgelesen, finde im Netz Hinweise darauf, aber keinen Inhalt.
Werde dann mal so einen besorgen.
Aber die Gebühr von 47 € finde ich schon happig!!
Werde dann wohl in den sauren Apfel beissen müssen und blechen!
Oder meint ihr ich soll es trotzdem mal mit einem Widerspruch versuchen?
Habe gehört, dass die Holländer Widersprüche erst bearbeiten, wenn man die Strafe gezahlt hat (welche nicht als Bußgeld, sondern als Steuernachzahlung gilt, lt. einem bekannten Holländer).
Ich glaub nach Holland will ich nu nicht mehr!!
So eine Abzocke!

LG Carol
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Andreas
Beitrag 13.07.2005, 12:02
Beitrag #5


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Zitat (Carol @ 13.07.2005, 12:17)
Mittlerweile habe ich ja auch schon rausgefunden, dass es einen neuen gibt, der in der jeweiligen Landessprache umklappbar ist.

Umklappbar ist der neue Ausweis nicht, allerdings steht auf der Vorderseite in allen Amtssprachen der EU "Parkausweis für Behinderte"

Zitat
Gerne hätte ich mir mal das Merkblatt durchgelesen, finde im Netz Hinweise darauf, aber keinen Inhalt.


Das Merkblatt wird man vermutlich im Netz auch nicht finden, da dies von den Vordruckverlagen entwickelt wurde und diese natürlich daran verdienen möchten. Das Merkblatt bekommst du aber, wenn du den neuen Ausweis erhältst.


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Carol
Beitrag 13.07.2005, 13:03
Beitrag #6


Neuling


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Eine nette Dame unseres Straßenverkehrsamtes hat mir aus dem Merkblatt vorgelesen. Kostenpflichtige Parkplätze müssen in Holland trotz Ausweis bezahlt werden, da gibt es aber regionale Unterschiede die man in der jeweiligen Gemeinde erfragen muss.
Na toll!

LG Caro
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HaWeThie
Beitrag 13.07.2005, 13:19
Beitrag #7


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Andere Länder - andere Sitten

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Uwe W
Beitrag 13.07.2005, 15:10
Beitrag #8


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Das Recht der Parkgebühren in Holland hat als deutsches Analogon das kommunale Abgabenrecht (genauer gesagt Steuerrecht), wozu z.B. die Hundesteuern zählen.

In Deutschland ist es auch jeder Gemeinde freigestellt, unter welchen Umständen sie auf eine Steuer aus sozialen Gründen verzichtet, ob sie für Kampfhunde erhöhte Steuern verlangt etc.

Die erhöhten Steuern bei Nichtbezahlen eines Parktickets müssen allerdings auf einer ordungsgemäßen Gebührenkalkulation (wo der Kontroll- und Einforderungsaufwand eingeht) beruhen, wie sie in Deutschland z.B. bei Abwasser, Müllabfuhr etc. vorgeschrieben ist.

Die holländischen Abgaben können in Deutschland allerdings nicht eingetrieben werden.
Wer nie wieder nach Holland fahren will oder das Risiko eingehen will, den rückständigen Steuerbetrag samt weiterer Kosten später in Holland doch bezahlen zu müssen, braucht also nicht zu reagieren.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Carol
Beitrag 13.07.2005, 23:06
Beitrag #9


Neuling


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think.gif Ich will nie wieder nach Holland! whistling.gif
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Uwe W
Beitrag 14.07.2005, 16:26
Beitrag #10


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Och, Holland ist doch eigentlich ganz nett.

Als selbst Betroffener halte ich es da mit dem Motto: No Risk, No Fun. whistling.gif rofl1.gif
Und das Risiko ist ja nur ein finanzielles. wavey.gif

Aber sooo oft gehe ich das Risiko auch nicht ein.


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