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> Airbag ausgelöst - fahren erlaubt?, Auto muss zurück in die Schweiz...
Anny
Beitrag 09.07.2005, 21:42
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

bitte antwortet recht schnell: meine Nichte aus der Schweiz hatte heute einen kleinen Auffahrunfall hier in Deutschland. Das vorausfahrende Fahrzeug hatte eine Anhängerkupplung, weshalb vermutlich bei meiner Nichte der Airbag ausgelöst wurde. Nun muss sie morgen zurück in die Schweiz. Ansonsten funktioniert alles prima. Darf sie nun das Fahrzeug morgen mit in die Schweiz nehmen oder ist dies wegen des ausgelösten Airbags nicht erlaubt?

Vielen Dank!
Anny
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RA XDiver
Beitrag 09.07.2005, 21:58
Beitrag #2


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Wenn sie den ausgelösten Ballon entfernt und das Fahrzeug ansonsten fahrtauglich ist, dann spricht nichts gegen eine Heimfahrt. Dennoch sollte natürlich alsbald das Airbagsystem erneuert werden.

Sorry, dass Du 16 Minuten auf die Antwort warten musstest. Normalerweise sind wir hier schneller.... tongue.gif


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Anny
Beitrag 09.07.2005, 22:12
Beitrag #3


Neuling


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smile.gif

Wow, die Antwort kam wirklich schnell. Herzlichen Dank!!!!
Klaro wird das Auto in der Schweiz repariert. Es geht nur um die Heimfahrt.

Viele liebe Grüße
Anny
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RA XDiver
Beitrag 09.07.2005, 22:40
Beitrag #4


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Nö, die Antwort kam definitiv nicht schnell. 3-4 Minuten ist normal. tongue.gif

Dann gute Heimfahrt. Hoffentlich hat sie eine gute Versicherung. Diese Airbagreparaturen sind schweineteuer.... shutup.gif


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Anny
Beitrag 10.07.2005, 06:36
Beitrag #5


Neuling


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Das Fahrzeug ist versichert, allerdings ist es (in der Schweiz?) anscheinend so, dass wenn der Airbag ausgelöst wurde, das Fahrzeug zu 90% ein Totalschaden ist. Und da das Auto bereits 6 Jahre alt ist (aber top-gepflegt), wird sie wahrscheinlich fast nichts mehr dafür bekommen. Aber egal, Hauptsache es ist niemandem etwas Schlimeres passiert (Schleudertrauma, dicke Lippe...). Heute morgen müssen wir nochmal kurz zur Polizei. Die waren überigens super-nett am Unfallort!

So, dann ganz viele Grüße und einen ruhigen Sonntag
Anny
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Coyota
Beitrag 10.07.2005, 07:59
Beitrag #6


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Hallo Anny wavey.gif ,

wenn ein Airbag ausgelöst hat, besteht immer auch die geringe Gefahr, daß der zweite evtl. unerwünscht auslöst. Passiert leider immer mal im Rettungsdienst nach Unfällen, vor allem, wenn die Feuerwehr am Auto "rumschraubt".

Würde daher Deiner Nichte raten, zur Sicherheit den Beifahrersitz mit (noch ?) unausgelöstem Airbag nicht mit Personen besetzen und ebenfalls überprüfen zu lassen.

Gruß von COYOTA thread.gif


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Uwe
Beitrag 10.07.2005, 10:25
Beitrag #7


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Weiterhin dürfte der Sicherheitsgurt gereckt sein und muss schnellstens gewechselt werden.


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
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Commodore25E
Beitrag 11.07.2005, 07:46
Beitrag #8


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Und auch das Gurtschloß und evtl. Gurtstraffer müssen überprüft, ggf. gewechselt werden....


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Eydti
Beitrag 11.07.2005, 11:24
Beitrag #9


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Nicht nur in der schweitz haben die meisten fahrzeuge dann einen Totalschaden ^^.

Die meisten Fahrzeuge aben den Beifahrer Airbag so integriert, das man ein neues Amaturenbrett benötigt, nur die wenigsten Fahrzeuge haben eine seperate klappe über dem Handschuhfach.

Darum sollte man Fahrzeuge mit Airbags immer Vollkasko versichern, da die Rep. Kosten für den Airbag meist den "Zeitwert" des Fahrzeuges überschreiten.


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cheffe
Beitrag 11.07.2005, 22:13
Beitrag #10


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Zitat
Weiterhin dürfte der Sicherheitsgurt gereckt sein und muss schnellstens gewechselt werden.

Zitat
Und auch das Gurtschloß und evtl. Gurtstraffer müssen überprüft, ggf. gewechselt werden....

Ich schätze mal, da das Fahrzeug ja ohne sofortige Reparatur noch fahrtüchtig ist, dürfte sich bei den o.a. Bauteilen nicht viel fehlen.

Zitat
Das vorausfahrende Fahrzeug hatte eine Anhängerkupplung, weshalb vermutlich bei meiner Nichte der Airbag ausgelöst wurde.

Das klingt verdammt nach Fehlauslösung.

Zitat
wenn ein Airbag ausgelöst hat, besteht immer auch die geringe Gefahr, daß der zweite evtl. unerwünscht auslöst

Diese Gefahr besteht allerdings wirklich. Wenn die Möglichkeit besteht, sollte man den zweiten Airbag vorläufig deaktivieren. Manche Fahrzeuge haben dafür sogar einen extra Schalter wg. Kindersitzen.


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Timo W.
Beitrag 11.07.2005, 22:56
Beitrag #11


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Was das Auslösen bei einem Rettungseinsatz betrifft:

Wenn ein Airbag (Fahrer) nicht Ausgelöst hat,haben wir ein Gerät an Bord das Octopuss genannt wird.Dieser wird über den Airbag gezogen,und soll die Rettungskräfte vor einer Spätauslösung schützen.

Der Octopuss besteht aus einen Gurt-Ring der Auf jedes Lenkrad passt.Dieser wird befestigt und ein Stoff-Kreis der in der sich in der Mitte befindet fängt dann ggf. einen Airbag auf.

Gruss Timo W.


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