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> Mischbereifung Motorrad, zulässig ?
Coyota
Beitrag 05.07.2005, 09:31
Beitrag #1


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Hallo Forum, wavey.gif

ich möchte mir auf mein Möppi vorübergehend eine Mischbereifung aufziehen, weil der Hinterreifen neu muß, der vordere aber noch für ca. 6ooo km gut ist (den tausch ich dann auf den gleichen, wie hinten, aber eben erst, wenn er fällig ist).

Ist das erlaubt ?

Konkret bei mir: Vorne Bridgestone Trailwing (leichte Stolle)
Hinten Metzeler Enduro 3 (deutliche Stolle)

Beide Reifen wären für meine Motorrad zugelassen.

Darf ich das machen ???

Danke und Gruß ! COYOTA thread.gif


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regulus
Beitrag 05.07.2005, 10:47
Beitrag #2


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Ist verboten, hatte das gleiche Problem, wollte den Hersteller wechseln, da ich noch alte von Bmw eingetragene Metzler hatte, aber Bridgestone wollte, musste beide tauschen.
Es dürfen bei Möpi`s cool.gif vorne und hinten nur Reifen eines Herstellers sein lt. TÜV
MfG
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Coyota
Beitrag 05.07.2005, 10:55
Beitrag #3


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Zitat (regulus @ 05.07.2005, 11:47)
Es dürfen bei Möpi`s  cool.gif  vorne und hinten nur Reifen eines Herstellers sein lt. TÜV

Das ist interessant, danke für die Antwort ! Dürfte man, wenn vom gleichen Hersteller, zwei verschiedene Reifen aufziehen, also z.B. vorne Straße, hinten Stolle ?

Gruß und Dank ! COYOTA thread.gif


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regulus
Beitrag 05.07.2005, 11:01
Beitrag #4


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ja wenn die Grössen im Brief freigegeben sind, es ist nur wichtig, der gleiche Hersteller, aber warum ??
Bei meinem Auto musste ich auch wechseln wegen Platten, wollte auch den Hersteller wechseln, da die restlichen Reifen noch 5 mm Profil hatten, habe ich nur vorne 2 neue aufziehen lassen, da darf man es .
frage mich bitte nicht warum
MfG
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NAKED
Beitrag 05.07.2005, 11:07
Beitrag #5


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Zitat (regulus @ 05.07.2005, 11:47)
Ist verboten

Nicht so schnell! wavey.gif


Ganz so einfach ist die Sache nicht!!!!

Zunächst ist es so, dass es KEINEN Unterschied zum PKW gibt. Aber in der Regel gibt es für Motorräder einen Voreintrag und nur diese eingetragenen Reifen dürfen aufgezogen werden. Oder man benötigt eine Freigabe.

Es gibt aber auch gar nicht so wenige, auch aktuelle Bikes, bei denen die Reifenwahl frei ist. Da kannst du also voren einen Pirelli und hinten einen Dunlop aufziehen, oder was immer du willst, so lange nur die Dimensionen stimmen. smile.gif

Aber empfehlen kann ich das nicht! Da die Fahreigenschaften bei einem Bike in viel größerem Maße von den Reifen beeinflusst werden, als beim Auto, solltest du in deinem eigenen Interesse keine unterschiedliche Reifentypen aufziehen. yes.gif

Noch was anderes ist es, dass es identische Reifen gelegentlich unter verschiedenen Markennamen gibt...
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Gast_Forenknecht_*
Beitrag 05.07.2005, 12:05
Beitrag #6





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Alleine aus Eigeninteresse solltest du das schon bleiben lassen, kann gut gehen, muß aber nicht und auf solche Experimente verzichtet man einfach besser! So teuer sind Reifen jetzt auch wieder nicht...
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blue0711
Beitrag 05.07.2005, 18:48
Beitrag #7


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Zitat (regulus @ 05.07.2005, 12:01)
ja wenn die Grössen im Brief freigegeben sind, es ist nur wichtig, der gleiche Hersteller,  aber warum ??

Nix da, wenn Reifen eingetragen sind, dann sind Reifenkombinationen eingetragen und die müssen genau so da drauf.
Hintergrund:
Motorrad- und Reifenhersteller testen die Reifenkombinationen.
Wenn zu erwarten ist oder sich zeigt, dass nur bestimmte Kombinationen ein sicheres Fahrverhalten garantieren können, werden die fest eingetragen. (edit: respektive freigegeben)

Dann kann man fast sicher sein, dass zumindest andere Reifen namhafter Hersteller zu unberechenbarem oder zumindest fragwürdigem Fahrverhalten führen.

Also lieber lassen, soweit eingetragen.

Bei unterschiedlichen Reifentypen (Stolle/Strasse) wär ich auch sehr skeptisch. Das kann extreme Folgen für die Fahrstabilität haben, da sich diese Reifentypen sehr unterschiedlich verhalten.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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Medusa
Beitrag 05.07.2005, 19:12
Beitrag #8


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Zitat
Es dürfen bei Möpi`s vorne und hinten nur Reifen eines Herstellers sein

Das gilt doch wohl nicht auch für Mofas / Mofaroller? Habe vorne und hinten gleiche Größe aber unterschiedliche Typen.
Kann das Probleme bringen?
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James Bond
Beitrag 05.07.2005, 20:04
Beitrag #9


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Leider hat man im Gegensatz zum PKW noch die Markenbindung bzw.Fabrikatsbindung beim Krad! Das bedeutet man darf nur die Marke und Typ von Reifen fahren, die im Fz.-Schein eingetragen sind (Dimension beachten)! Alles weitere muss entweder über eine Herstellerfreigabe geregelt werden (Mitführpflicht) oder eingetragen werden!
Fazit: Das Unterhalten eine Motorrad's ist teuer. Der (teure) Wechsel zu einer anderen Reifenpaarung ist da leider manchmal nicht zu vermeiden. Die sugsessive Änderung, sprich erst hinten (da abgefahren) und dann vorne(da noch genügend Profil) ist nicht zulässig!


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Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates

Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung!
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Christl
Beitrag 05.07.2005, 20:20
Beitrag #10


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Im Fahrzeugbrief steht drin, was ich darf!
Ist dort eine Reifenbindung eingetragen, dann muss auch ein Päärchen dieses Reifens drauf.
Gerade bei einigen älteren Krads und bei Enduros, die Wie Coyotas Möppi sowieso nicht schneller als 80 oder so laufen gibt es keine Reifenbindung.
Dann kann man alles mögliche draufziehen, hauptsache die Grösse ist o.K.

Auf die Fahrstabilität haben unterschiedliche Reifen heute fast keinen Einfluss mehr, unterschiedliche Reifenpaarungen werden nur einfach nicht getestet und damit nicht freigegeben.

Ich habe selbst schon einige Experimente gewagt und hae selbst mit Koffern im Hochgeschwinigkeitsbereich nie Probleme entdeckt.

Allerdings erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungssschutz durch solche Taten, es ist also nicht anzuraten selbiges zu tun.

@Coyota: Was steht denn in deinem Fahrzeugschein zu Reifen drin??


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Uwe
Beitrag 05.07.2005, 20:38
Beitrag #11


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Zitat (Christl @ 05.07.2005, 21:20)
Gerade bei einigen älteren Krads und bei Enduros, die Wie Coyotas Möppi sowieso nicht schneller als 80 oder so laufen gibt es keine Reifenbindung.


Hä? Coyotas 750er Africa Twin läuft über 90 Km/h, garantiert showoff.gif lightbulb.gif

Zitat (Christl @ 05.07.2005, 21:20)
Dann kann man alles mögliche draufziehen, hauptsache die Grösse ist o.K.

Auf die Fahrstabilität haben unterschiedliche Reifen heute fast keinen Einfluss mehr, unterschiedliche Reifenpaarungen werden nur einfach nicht getestet und damit nicht freigegeben.


Vooorsicht mit solchen Aussagen! Was Du das schreibst, stimmt einfach nicht. Warum sind denn alternative Reifenpaarungen nicht freigegeben? Die Gummihersteller haben ein berechtigtes Interesse an der Freigabe ihrer Pneus. Ansonsten ist der Umsatz an dem jeweiligen Motorradtyp null.

Gerade bei schnelleren Motorrädern wie z.B. die Africa Twin kann die Bereifung ganz wesentlich das Fahrverhalten beeinflussen.

Ganz besonders möchte ich vor der Mischbereifung Stolle/Straße warnen, da der jeweilige Reifenaufbau gänzlich andere Eigenschaften hat, die nicht unbedingt miteinander harmonieren.

Gruß Uwe


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Coyota
Beitrag 05.07.2005, 20:40
Beitrag #12


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Zitat (Christl @ 05.07.2005, 21:20)
Gerade bei einigen älteren Krads und bei Enduros, die Wie Coyotas Möppi sowieso nicht schneller als 80 oder so laufen gibt es keine Reifenbindung.

ranting.gif crybaby.gif sadwalk.gif

Christel, heut abend machst Du mich fertig !!! Mein Möppi ist eine Africa Twin, 750 Kubik, fast 60 PS, Spitze 170 km/h !!!

Zitat
@Coyota:  Was steht denn in deinem Fahrzeugschein zu Reifen drin??


Ich hab zwei Hersteller-"Paare" eingetragen und es gibt mittlerweile noch 2 oder 3 andere Alternativen mit Herstellerfreigabe. Die zwei Reifen, die ich mischen will, sind eingetragen bzw. freigegeben, aber einer halt von Bridgestone (Trailwing), der andere von Metzeler (Karoo oder Enduro 3). Nach dem, was ich hier so höre, muß ich wohl mal abpassen, wenn Vorder- und Hinterreifen gleichzeitig fällig werden.

Hab heute den passenden Hinterreifen bestellt, trotz Spezialpreis über Bekannte immer noch 110 € mit Schlauch/ Montage... Da hat man`s als Autofahrer doch besser und billiger. Obwohl think.gif , man braucht ja auch doppelt so viele Reifen.. whistling.gif Wie viele km hält eigentlich so ein Autoreifen im Schnitt ?

Gruß und Dank an Alle für die Tips !

COYOTA


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Christl
Beitrag 05.07.2005, 20:45
Beitrag #13


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Bei meinem VW-Bus hinten ca 100 000 km
Bei meiner BMW R 1100 RT hinten max. 19 000 km, vorne max 14 000 km. rolleyes.gif
Bei normaler Fahrweise vorne 8 000, hinten 12 000. unsure.gif


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Christl
Beitrag 05.07.2005, 20:50
Beitrag #14


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@ Uwe: Ich würde sowas nicht schreiben, wenn ich nicht ausgiebige Versuche angestellt hätte.

Die Hersteller wollen solche Versuche nicht anstellen, weil sie dann weniger Geld verdienen und weil solche Versuche aufwändig und teuer sind.
Ich bin aber genauso wie du der Meineung, dass man es auf keinen Fall empfehlen sollte.

Beim 125 Roller meiner Tochter gibt es zum Beispiel gar keine vernünftige Paarung für vorne und hinten, da sind bei mir immer Reifen unterschiedlicher Hersteller drauf!


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Uwe
Beitrag 05.07.2005, 20:53
Beitrag #15


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Mein Audi 20.000 Km

Sportmotorrad vorne 7-8.000 Km

Sportmotorrad hinten 3-4.000 Km

Tourer jeweils doppelte bis dreifache Laufleistung.

Gruß Uwe

Edit: Letztes Jahr neu montiert, heute Verschleißgrenze erreicht Klick

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 05.07.2005, 20:56


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Medusa
Beitrag 05.07.2005, 20:59
Beitrag #16


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Kann man irgendwo nachlesen wie es rechtlich mit unterscheiedlichen Bereifungen bei den diversen Arten von Zweirädern aussieht? Vom Fahrrad über Mofa, Mokick, bis zum zum Motorrad ? Wo darf gemischt werden, wo nicht?
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Uwe
Beitrag 05.07.2005, 21:02
Beitrag #17


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@Christl

Nicht die Fahrzeughersteller, sondern die Reifenhersteller bemühen sich üblicherweise um alternative Freigaben.

Für den Motorradbauer ist es tatsächlich einfach, sich auf zwei Reifentypen festzulegen. So entfallen aufwändige Abstimmungsarbeiten und Anpassungen an die verschiedenen Reifen.


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Uwe
Beitrag 05.07.2005, 21:06
Beitrag #18


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@Medusa

Am besten fragst Du jeweils hier im Forum nach wink.gif

Eine Fabrikatsbindung steht in den Papieren drin. Ist dort lediglich die Reifengröße ohne Typ angegeben, darfst Du mischen.


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Christl
Beitrag 05.07.2005, 21:06
Beitrag #19


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Ich meine die Reifenhersteller.
Die haben kein Interesse einen Bridgestone vorne mit einem Metzteler hinten zu testen.
Aber wir brauchen da wirklich nicht drüber zu diskutieren, ich sage doch selbst, dass ich mein eigenes Verhalten nicht weiterempfehlen würde!

@Medusa: Es steht alles im Fahrzeugschein. Steht da nichts drin über Reifenhersteller, darfst du draufmachen, was du willst.


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Uwe
Beitrag 05.07.2005, 21:08
Beitrag #20


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Was ist eigentlich, wenn das Motorrad in die Jahre kommt und der einzige zugelassene Reifentyp nicht mehr hergestellt wird? Ist das dann ein wirtschaftlicher Totalschaden? think.gif


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Medusa
Beitrag 05.07.2005, 21:14
Beitrag #21


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Zitat (Uwe @ 05.07.2005, 22:06)
Eine Fabrikatsbindung steht in den Papieren drin. Ist dort lediglich die Reifengröße ohne Typ angegeben, darfst Du mischen.

Na dann bin ich ja beruhigt - nicht das ich ausgerechnet mit der Mofa auffalle - unterschiedliche Reifen. Wg. EU-FE Tarnkappenmodus / Paranoia cool.gif möchte ich z.Z. auch ohne Auto jeglichen Kontakt mit der cop.gif vermeiden.
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Christl
Beitrag 05.07.2005, 21:48
Beitrag #22


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Zitat (Uwe @ 05.07.2005, 22:08)
Was ist eigentlich, wenn das Motorrad in die Jahre kommt und der einzige zugelassene Reifentyp nicht mehr hergestellt wird? Ist das dann ein wirtschaftlicher Totalschaden? think.gif

Dann kann man nur auf eine Freigabe einer neuen Paarung hoffen!


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regulus
Beitrag 05.07.2005, 23:41
Beitrag #23


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Zitat (Uwe @ 05.07.2005, 22:08)
Was ist eigentlich, wenn das Motorrad in die Jahre kommt und der einzige zugelassene Reifentyp nicht mehr hergestellt wird? Ist das dann ein wirtschaftlicher Totalschaden? think.gif

Nein, dann fährst du zum Tüv und lässt dir die Reifenbindung rausnehmen, habe ich gerade bei meiner BMW Q gemacht, falls du gerade an einen Prüfer kommst, der Ahnung von Motorräder hat
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Gast_Forenknecht_*
Beitrag 06.07.2005, 07:40
Beitrag #24





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Zitat (Coyota @ 05.07.2005, 21:40)
Gerade bei einigen Hab heute den passenden Hinterreifen bestellt, trotz Spezialpreis über Bekannte immer noch 110 € mit Schlauch/ Montage... Da hat man`s als Autofahrer doch besser und billiger. Obwohl  think.gif , man braucht ja auch doppelt so viele Reifen..  whistling.gif  Wie viele km hält eigentlich so ein Autoreifen im Schnitt ?

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COYOTA

Na das ist doch OK!

Bei meinem Drittwägelchen kostet ein vernünftiger Reifen so um die 160 Öhre aufwärts (ohne Montage etc.) und ich brauch im Gegensatz zu nem Mopped auch noch zwei davon. Dafür halten die dann auch ganze 15tkm, wenn es gut geht; normal eher weniger. Na ja, ein Satz Reifen pro Saison kann man verschmerzen, da will ich nicht rum heulen...
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nc27
Beitrag 11.07.2005, 16:06
Beitrag #25


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Also, das ist so eine Grauzone, wenn in deinen papieren etwas von Reifen nur von einem Hersteller oder der Hersteller selbst namentlich genannt ist, kannst du die Mischbereifung knicken.

Ein Ausnahme, die ich persönlich kenne ist die Hyosung GT 650. Da stehen nur die Reifengrößen und der Geschwindigkeitsindex drinne. Die teile haben aber auch meistens eine spanische EG-BE. Bei einem vergleichbaren Mopped, was eine deutsche BE sieht das wieder anders aus. Ist wie mit dem Spritzschutz hinten span. EG-BE sagt nein - deutsche BE sagt ja.

C.U.
nc27


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Kami
Beitrag 15.07.2005, 14:56
Beitrag #26


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@nc27: Es gibt auch Kräder mit Betriebserlaubnis nach deutschem Recht, die keine Reifenbindung eingetragen hatten. So z.B. die Suzuki DR 650 (Ich hatte bis gestern auch so eine - leider freut sich jetzt jemand anderes unberechtigterweise über mein Moped - wenn ich den erwische....)


Gruß

Kami


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El Bestrafo
Beitrag 15.07.2005, 15:12
Beitrag #27


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Eine Reifenherstellungsbindung (Eintragung im Fahrzeugschein) ist nach der Rili 97/24/EG hinfällig, die Reifen müssen allerdings den Nachweis der Zulässigkeit (Typ-Genehmigungszeichen nach EG oder ECE) haben. Zusätzlich wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller ausgestellt, diese muss allerdings nicht mitgeführt werden – § 19 (3) und (4) StVZO


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Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
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tom-dooley
Beitrag 15.07.2005, 15:39
Beitrag #28


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Zitat (Coyota @ 05.07.2005, 10:31)
Hallo Forum, wavey.gif

ich möchte mir auf mein Möppi vorübergehend eine Mischbereifung aufziehen, weil der Hinterreifen neu muß, der vordere aber noch für ca. 6ooo km gut ist (den tausch ich dann auf den gleichen, wie hinten, aber eben erst, wenn er fällig ist).

Ist das erlaubt ?

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Beide Reifen wären für meine Motorrad zugelassen.

Darf ich das machen ???

Danke und Gruß ! COYOTA thread.gif

Hi, Coyota
machs nicht
dein Leben ist in Gefahr!
Unterschiedliche Profile bewirken ein komplett neues, unberechenbares Fahrverhalten.Du wirst Dein Motorrad nicht mehr erkennen.
Die 100 € solltest Du schon investieren.
Grüße
Tom
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Kami
Beitrag 16.07.2005, 11:45
Beitrag #29


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Zitat
Konkret bei mir: Vorne Bridgestone Trailwing (leichte Stolle)
Hinten Metzeler Enduro 3 (deutliche Stolle)

Beide Reifen wären für meine Motorrad zugelassen.


Falls die Reifen so erlaubt sind, warum nicht.

Ich hab in den letzten Jahren auf meiner DR 650 folgende Paarungen gefahren

Vorne - Hinten
Metzeler Enduro4 - Metzeler Enduro3
Metzeler Enduro4 - Conti TKC70
Metzeler Enduro1 - Conti TKC70
Metzeler Enduro1 - Mefo MFC 12 Stonemaster (fette Stolle)
Metzeler Enduro1 - Metzeler MCE Karoo (fette Stolle)

und habe bei den Paarungen nie Probleme gehabt, allerdings verändert sich das Fahrverhalten bei Motocrossreifen erheblich (Kurven), allerdings ist das nach ein paar Kilometern alles kein Problem mehr.

Gruß

Kami

@Coyota: Falls das überhaubt noch für dich Interessant sein sollte und du noch keine Reifen gekauft hast - Ich sehe da kein Problem, da dein Motorrad ja auch nicht mit einem unentlichen PS-Vorrat ausgestattet ist.


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Matte
Beitrag 16.07.2005, 12:46
Beitrag #30


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@Coyota

Im Endeffeckt musst du es wissen. Du du aber mehr Straße als alles andere fährst, solltest du es einfach mal ausprobieren. Wenn es nicht geht, machte halt auch den Vorderen neu.

P.S.: der Enduro 3 ist doch kein Stollenreifen... wink.gif whistling.gif


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Sachse
Beitrag 18.07.2005, 12:25
Beitrag #31


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wavey.gif Ich glaube hier muß man dringend Veto einlegen.

PKW
Es gilt für ZR-Bereifung ohne weitere Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitskennzeichnung weiterhin die Fabrikats- und Typenbindung!!!

Alle Abweichungen davon sind über entsprechende Herstellerfreigaben mitzuführen.

KRAD

Reifenbindung bleibt generell bestehen!!!!!!!!!!!!!! wenn eingetragen.

Sollten Profiltypen nicht mehr gebaut werden, so werden von den Reifenherstellern Freigaben erteilt, welche in der Regel nur mitzuführen sind!!!!

Sind in den Fahrzeugpapieren Hersteller und Profiltypen vorgeschrieben, so sind diese ohne Freiggabe bindend!! und es gilt vorn und hinten der entsprechende Hersteller und Typ!!!

Ein Mischen verschiedener Hersteller ist am Krad ist, bei vorgegebenen Herst., nicht zulässig!! crybaby.gif


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...sing mei Sachse sing....
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El Bestrafo
Beitrag 18.07.2005, 16:44
Beitrag #32


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Zitat (Sachse @ 18.07.2005, 13:25)
KRAD

Reifenbindung bleibt generell bestehen!!!!!!!!!!!!!!  wenn eingetragen.

Sollten Profiltypen nicht mehr gebaut werden, so werden von den Reifenherstellern Freigaben erteilt, welche in der Regel nur mitzuführen sind!!!!

Sind in den Fahrzeugpapieren Hersteller und Profiltypen vorgeschrieben, so sind diese ohne Freiggabe bindend!! und es gilt vorn und hinten der entsprechende Hersteller und Typ!!!

Ein Mischen verschiedener Hersteller ist am Krad ist, bei vorgegebenen Herst., nicht zulässig!! crybaby.gif

think.gif

Ich schätze deine Beträge, aber ich lese das hier etwas anders, oder ??

Bei der Erneuerung oder Umrüstung von Reifen für 2- oder 3-rädrige Fahrzeuge sind Unsicherheiten im Umgang mit den sogenannten „Hersteller-, Unbedenklichkeits- oder Übereinstimmungsbescheinigungen usw." entstanden, weil diese für eine Änderungsabnahme nicht mehr herangezogen werden dürfen. Da für den in Frage stehenden Fall keine Änderungsabnahme notwendig ist, hat die oben angesprochene Bescheinigung eine andere Qualität, sie ist nicht mehr Unterlage für eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 der StVZO, sondern ein Beleg der Fahrzeug- oder Reifenhersteller, mit weichen Fahrzeug-/Reifenkombinationen keine Gefährdung zu erwarten ist. Damit sind diese Bescheinigungen auch die Bestätigung der Produkthaftung der Hersteller.

In der Verkehrsblatt-Verlautbarung VkBl. 1998 S. 904 wurde der Umgang mit Reifen mit den Kennzeichnungen nach ECE-R 75 bzw. EG-Richtlinie 97/24/EG beschrieben. Im Absatz 1 ist ausgeführt, dass grundsätzlich die Fabrikatsbindung erhalten bleibt.

Mit der Neufassung des Beispielkataloges (VkBl. 1999 S. 451) ist zusätzlich unter dem Punkt 5.9 auf die Verfahrensweise eingegangen worden.

Wie nach den vorgenannten Verlautbarungen richtig verfahren werden soll, wird am folgenden Beispiel erörtert:

Ein Fanrzeughalter möchte sein Fahrzeug mit einem neuen Reifen ausstatten. In seinen Fahrzeugpapieren steht 150/70 B 17 69 H mit einer zusätzlichen „Fabrikatsbindung". Diese kann nach einer bestimmten Fabrikats-,
Profil- und/oder Typbezeichnung aufgegliedert sein.

Der Fanrzeughalter erwirbt nun einen Reifen mit einem Typ-Genehmigungszeichen

nach EG z.B.: (E im Kreis) oder nach ECE z.B. (E im Quadrat)

und der selben Reifenaufschrift 150/70 B 17 69 H jedoch mit einer anderen Fabrikats-, Profil- und/oder Typbezeichnung.

Zusätzlich erhält er eine der oft als „Hersteller-, Unbedenklichkeits- oder Übereinstimmungsbescheinigung" o.ä. bezeichneten Bescheinigung vom Fahrzeughersteller seines Krades oder des Reifenherstellers, in der steht, dass er diesen Reifen ebenfalls ohne jede Einschränkung an seinem Fahrzeug fahren darf.

Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StvZO ist aufgrund der vorliegenden Unterlage eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht zu erwarten.

Gemäß Beispielkatalog Punkt 5.9, Spalte 4 i.V.m. § 19 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a und b, liegt eine Teilegenehmigung vor, nämlich die Typ-Genehmigung nach der EG-Richtlinie 97/24/EG oder der ECE-Regelung Nr. 75.

Somit ist, wie zuvor aus Spalte 4 ersichtlich, eine Änderungsabnahme nicht erforderlich.

Daraus folgt in Bezug auf den gewählten Reifen:

- Eine weitere Befassung nach § 19 StVZO ist nicht notwendig.

- Bei einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO ist, wie am obigen Beispiel veranschaulicht, eine Verweigerung der Zuteilung der Prüf-Plakette nicht zulässig.

- Bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei darf das Fahrzeug nicht beanstandet werden, weil es sich in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet.


Zur besonderen Darstellung sei an dieser Stelle vermerkt, dass die vorstehende Erläuterung nur für Reifen nach der EG-Richtlinie 97/24/EG oder der als gleichwertig geltenden ECE-Regelung Nr. 75 zutrifft und nicht allgemein für
alle Reifen.


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Sachse
Beitrag 20.07.2005, 09:35
Beitrag #33


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Deine letzte Aussage ist schon besser.

aber

1. ein großes "E" steht immer in einem Kreis.

2. ein kleines "e" steht im Rechteck und nicht im Quadrat, Parallelogramm od. Trapez --> sonst sind es Fälschungen

3. die Bereifungsfreigabe ist mitführungspflichtig zur Idendifizierung und Zuordnung

4. richtig ist: eine Anbaubestätigung und Änderung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich, wenn nicht gefordert.
- die genannten Unterlagen dürfen nicht mehr als Arbeitsgrundlage zur § 19 verwendet werden --> ergibt ja auch keinen Sinn, da Änderungsabnahme nicht erforderlich.


In deiner ersten Aussage steht : "... ist hinfällig..." , und die hast Du jetzt berichtigt.

Liegt bei der HU die Bescheinigung anderer Reifenhersteller nicht vor folgt "EM" thread.gif


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El Bestrafo
Beitrag 20.07.2005, 17:38
Beitrag #34


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Frage zu Punkt 3: Aber nach welcher Rechtsgrundlage besteht eine Mitführ- bzw. Aushändigungspflicht ?!?


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Amokbunny
Beitrag 21.07.2005, 11:42
Beitrag #35


Neuling


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Also ich komme gerade vomk TÜV, vorne habe ich Dunlops, hinten neue Metzeler (ist eine Enduro). Sind zwar beide eingetragen, aber nicht als Kombination.
Abnahme war kein Problem, keine Beanstandung der Reifen (TÜV Rheinland).

Fahrverhalten finde ich sehr unproblematisch, auch mit der Reifenkombination.
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Stefan Süßmann
Beitrag 21.07.2005, 13:17
Beitrag #36


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Zitat
Also ich komme gerade vomk TÜV, vorne habe ich Dunlops, hinten neue Metzeler (ist eine Enduro). Sind zwar beide eingetragen, aber nicht als Kombination.
Abnahme war kein Problem, keine Beanstandung der Reifen (TÜV Rheinland).



Dann war die Prüfung mangelhaft.......


mfg


Stefan
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Sachse
Beitrag 27.07.2005, 17:38
Beitrag #37


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Das sind die, die auch die berühmten "GS"-Zeichen vergeben und zu Hause brennt dir Verteilerdose ab. laugh.gif

Der Prüfer sollte sein Gehalt zurückgeben und dringend zur Weiterbildung.

@Amokbunny: Du hast dann ein Problem bei der Polizeikontrolle, falls das stimmt mit der Reifenbindung in den Papieren. Der TÜV-Mann redet sich raus. shutup.gif


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