Mischbereifung Motorrad, zulässig ? |
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Mischbereifung Motorrad, zulässig ? |
05.07.2005, 09:31
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 |
ich möchte mir auf mein Möppi vorübergehend eine Mischbereifung aufziehen, weil der Hinterreifen neu muß, der vordere aber noch für ca. 6ooo km gut ist (den tausch ich dann auf den gleichen, wie hinten, aber eben erst, wenn er fällig ist). Ist das erlaubt ? Konkret bei mir: Vorne Bridgestone Trailwing (leichte Stolle) Hinten Metzeler Enduro 3 (deutliche Stolle) Beide Reifen wären für meine Motorrad zugelassen. Darf ich das machen ??? Danke und Gruß ! COYOTA -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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05.07.2005, 10:47
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#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 208 Beigetreten: 13.06.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 10278 |
Ist verboten, hatte das gleiche Problem, wollte den Hersteller wechseln, da ich noch alte von Bmw eingetragene Metzler hatte, aber Bridgestone wollte, musste beide tauschen.
Es dürfen bei Möpi`s vorne und hinten nur Reifen eines Herstellers sein lt. TÜV MfG |
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05.07.2005, 10:55
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 |
Zitat (regulus @ 05.07.2005, 11:47) Es dürfen bei Möpi`s vorne und hinten nur Reifen eines Herstellers sein lt. TÜV Das ist interessant, danke für die Antwort ! Dürfte man, wenn vom gleichen Hersteller, zwei verschiedene Reifen aufziehen, also z.B. vorne Straße, hinten Stolle ? Gruß und Dank ! COYOTA -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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05.07.2005, 11:01
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 208 Beigetreten: 13.06.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 10278 |
ja wenn die Grössen im Brief freigegeben sind, es ist nur wichtig, der gleiche Hersteller, aber warum ??
Bei meinem Auto musste ich auch wechseln wegen Platten, wollte auch den Hersteller wechseln, da die restlichen Reifen noch 5 mm Profil hatten, habe ich nur vorne 2 neue aufziehen lassen, da darf man es . frage mich bitte nicht warum MfG |
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05.07.2005, 11:07
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 480 Beigetreten: 04.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10079 |
Zitat (regulus @ 05.07.2005, 11:47) Ist verboten Nicht so schnell! Ganz so einfach ist die Sache nicht!!!! Zunächst ist es so, dass es KEINEN Unterschied zum PKW gibt. Aber in der Regel gibt es für Motorräder einen Voreintrag und nur diese eingetragenen Reifen dürfen aufgezogen werden. Oder man benötigt eine Freigabe. Es gibt aber auch gar nicht so wenige, auch aktuelle Bikes, bei denen die Reifenwahl frei ist. Da kannst du also voren einen Pirelli und hinten einen Dunlop aufziehen, oder was immer du willst, so lange nur die Dimensionen stimmen. Aber empfehlen kann ich das nicht! Da die Fahreigenschaften bei einem Bike in viel größerem Maße von den Reifen beeinflusst werden, als beim Auto, solltest du in deinem eigenen Interesse keine unterschiedliche Reifentypen aufziehen. Noch was anderes ist es, dass es identische Reifen gelegentlich unter verschiedenen Markennamen gibt... |
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Gast_Forenknecht_* |
05.07.2005, 12:05
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#6
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Alleine aus Eigeninteresse solltest du das schon bleiben lassen, kann gut gehen, muß aber nicht und auf solche Experimente verzichtet man einfach besser! So teuer sind Reifen jetzt auch wieder nicht...
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05.07.2005, 18:48
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#7
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Zitat (regulus @ 05.07.2005, 12:01) ja wenn die Grössen im Brief freigegeben sind, es ist nur wichtig, der gleiche Hersteller, aber warum ?? Nix da, wenn Reifen eingetragen sind, dann sind Reifenkombinationen eingetragen und die müssen genau so da drauf. Hintergrund: Motorrad- und Reifenhersteller testen die Reifenkombinationen. Wenn zu erwarten ist oder sich zeigt, dass nur bestimmte Kombinationen ein sicheres Fahrverhalten garantieren können, werden die fest eingetragen. (edit: respektive freigegeben) Dann kann man fast sicher sein, dass zumindest andere Reifen namhafter Hersteller zu unberechenbarem oder zumindest fragwürdigem Fahrverhalten führen. Also lieber lassen, soweit eingetragen. Bei unterschiedlichen Reifentypen (Stolle/Strasse) wär ich auch sehr skeptisch. Das kann extreme Folgen für die Fahrstabilität haben, da sich diese Reifentypen sehr unterschiedlich verhalten. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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05.07.2005, 19:12
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat Es dürfen bei Möpi`s vorne und hinten nur Reifen eines Herstellers sein Das gilt doch wohl nicht auch für Mofas / Mofaroller? Habe vorne und hinten gleiche Größe aber unterschiedliche Typen. Kann das Probleme bringen? |
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05.07.2005, 20:04
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1835 Beigetreten: 02.12.2003 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 830 |
Leider hat man im Gegensatz zum PKW noch die Markenbindung bzw.Fabrikatsbindung beim Krad! Das bedeutet man darf nur die Marke und Typ von Reifen fahren, die im Fz.-Schein eingetragen sind (Dimension beachten)! Alles weitere muss entweder über eine Herstellerfreigabe geregelt werden (Mitführpflicht) oder eingetragen werden!
Fazit: Das Unterhalten eine Motorrad's ist teuer. Der (teure) Wechsel zu einer anderen Reifenpaarung ist da leider manchmal nicht zu vermeiden. Die sugsessive Änderung, sprich erst hinten (da abgefahren) und dann vorne(da noch genügend Profil) ist nicht zulässig! -------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung! |
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05.07.2005, 20:20
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1840 Beigetreten: 07.01.2005 Wohnort: Im sonnigsten Süden Mitglieds-Nr.: 7625 |
Im Fahrzeugbrief steht drin, was ich darf!
Ist dort eine Reifenbindung eingetragen, dann muss auch ein Päärchen dieses Reifens drauf. Gerade bei einigen älteren Krads und bei Enduros, die Wie Coyotas Möppi sowieso nicht schneller als 80 oder so laufen gibt es keine Reifenbindung. Dann kann man alles mögliche draufziehen, hauptsache die Grösse ist o.K. Auf die Fahrstabilität haben unterschiedliche Reifen heute fast keinen Einfluss mehr, unterschiedliche Reifenpaarungen werden nur einfach nicht getestet und damit nicht freigegeben. Ich habe selbst schon einige Experimente gewagt und hae selbst mit Koffern im Hochgeschwinigkeitsbereich nie Probleme entdeckt. Allerdings erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungssschutz durch solche Taten, es ist also nicht anzuraten selbiges zu tun. @Coyota: Was steht denn in deinem Fahrzeugschein zu Reifen drin?? -------------------- Hubraum lässt sich durch nichts ersetzen -- außer durch noch mehr Hubraum
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05.07.2005, 20:38
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#11
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 |
Zitat (Christl @ 05.07.2005, 21:20) Gerade bei einigen älteren Krads und bei Enduros, die Wie Coyotas Möppi sowieso nicht schneller als 80 oder so laufen gibt es keine Reifenbindung. Hä? Coyotas 750er Africa Twin läuft über 90 Km/h, garantiert Zitat (Christl @ 05.07.2005, 21:20) Dann kann man alles mögliche draufziehen, hauptsache die Grösse ist o.K. Auf die Fahrstabilität haben unterschiedliche Reifen heute fast keinen Einfluss mehr, unterschiedliche Reifenpaarungen werden nur einfach nicht getestet und damit nicht freigegeben. Vooorsicht mit solchen Aussagen! Was Du das schreibst, stimmt einfach nicht. Warum sind denn alternative Reifenpaarungen nicht freigegeben? Die Gummihersteller haben ein berechtigtes Interesse an der Freigabe ihrer Pneus. Ansonsten ist der Umsatz an dem jeweiligen Motorradtyp null. Gerade bei schnelleren Motorrädern wie z.B. die Africa Twin kann die Bereifung ganz wesentlich das Fahrverhalten beeinflussen. Ganz besonders möchte ich vor der Mischbereifung Stolle/Straße warnen, da der jeweilige Reifenaufbau gänzlich andere Eigenschaften hat, die nicht unbedingt miteinander harmonieren. Gruß Uwe -------------------- |
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05.07.2005, 20:40
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 |
Zitat (Christl @ 05.07.2005, 21:20) Gerade bei einigen älteren Krads und bei Enduros, die Wie Coyotas Möppi sowieso nicht schneller als 80 oder so laufen gibt es keine Reifenbindung. Christel, heut abend machst Du mich fertig !!! Mein Möppi ist eine Africa Twin, 750 Kubik, fast 60 PS, Spitze 170 km/h !!! Zitat @Coyota: Was steht denn in deinem Fahrzeugschein zu Reifen drin?? Ich hab zwei Hersteller-"Paare" eingetragen und es gibt mittlerweile noch 2 oder 3 andere Alternativen mit Herstellerfreigabe. Die zwei Reifen, die ich mischen will, sind eingetragen bzw. freigegeben, aber einer halt von Bridgestone (Trailwing), der andere von Metzeler (Karoo oder Enduro 3). Nach dem, was ich hier so höre, muß ich wohl mal abpassen, wenn Vorder- und Hinterreifen gleichzeitig fällig werden. Hab heute den passenden Hinterreifen bestellt, trotz Spezialpreis über Bekannte immer noch 110 € mit Schlauch/ Montage... Da hat man`s als Autofahrer doch besser und billiger. Obwohl , man braucht ja auch doppelt so viele Reifen.. Wie viele km hält eigentlich so ein Autoreifen im Schnitt ? Gruß und Dank an Alle für die Tips ! COYOTA -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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05.07.2005, 20:45
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1840 Beigetreten: 07.01.2005 Wohnort: Im sonnigsten Süden Mitglieds-Nr.: 7625 |
Bei meinem VW-Bus hinten ca 100 000 km
Bei meiner BMW R 1100 RT hinten max. 19 000 km, vorne max 14 000 km. Bei normaler Fahrweise vorne 8 000, hinten 12 000. -------------------- Hubraum lässt sich durch nichts ersetzen -- außer durch noch mehr Hubraum
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05.07.2005, 20:50
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1840 Beigetreten: 07.01.2005 Wohnort: Im sonnigsten Süden Mitglieds-Nr.: 7625 |
@ Uwe: Ich würde sowas nicht schreiben, wenn ich nicht ausgiebige Versuche angestellt hätte.
Die Hersteller wollen solche Versuche nicht anstellen, weil sie dann weniger Geld verdienen und weil solche Versuche aufwändig und teuer sind. Ich bin aber genauso wie du der Meineung, dass man es auf keinen Fall empfehlen sollte. Beim 125 Roller meiner Tochter gibt es zum Beispiel gar keine vernünftige Paarung für vorne und hinten, da sind bei mir immer Reifen unterschiedlicher Hersteller drauf! -------------------- Hubraum lässt sich durch nichts ersetzen -- außer durch noch mehr Hubraum
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05.07.2005, 20:53
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#15
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 |
Mein Audi 20.000 Km
Sportmotorrad vorne 7-8.000 Km Sportmotorrad hinten 3-4.000 Km Tourer jeweils doppelte bis dreifache Laufleistung. Gruß Uwe Edit: Letztes Jahr neu montiert, heute Verschleißgrenze erreicht Klick Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 05.07.2005, 20:56 -------------------- |
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05.07.2005, 20:59
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Kann man irgendwo nachlesen wie es rechtlich mit unterscheiedlichen Bereifungen bei den diversen Arten von Zweirädern aussieht? Vom Fahrrad über Mofa, Mokick, bis zum zum Motorrad ? Wo darf gemischt werden, wo nicht?
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05.07.2005, 21:02
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#17
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 |
@Christl
Nicht die Fahrzeughersteller, sondern die Reifenhersteller bemühen sich üblicherweise um alternative Freigaben. Für den Motorradbauer ist es tatsächlich einfach, sich auf zwei Reifentypen festzulegen. So entfallen aufwändige Abstimmungsarbeiten und Anpassungen an die verschiedenen Reifen. -------------------- |
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05.07.2005, 21:06
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#18
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 |
@Medusa
Am besten fragst Du jeweils hier im Forum nach Eine Fabrikatsbindung steht in den Papieren drin. Ist dort lediglich die Reifengröße ohne Typ angegeben, darfst Du mischen. -------------------- |
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05.07.2005, 21:06
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1840 Beigetreten: 07.01.2005 Wohnort: Im sonnigsten Süden Mitglieds-Nr.: 7625 |
Ich meine die Reifenhersteller.
Die haben kein Interesse einen Bridgestone vorne mit einem Metzteler hinten zu testen. Aber wir brauchen da wirklich nicht drüber zu diskutieren, ich sage doch selbst, dass ich mein eigenes Verhalten nicht weiterempfehlen würde! @Medusa: Es steht alles im Fahrzeugschein. Steht da nichts drin über Reifenhersteller, darfst du draufmachen, was du willst. -------------------- Hubraum lässt sich durch nichts ersetzen -- außer durch noch mehr Hubraum
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05.07.2005, 21:08
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#20
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 |
Was ist eigentlich, wenn das Motorrad in die Jahre kommt und der einzige zugelassene Reifentyp nicht mehr hergestellt wird? Ist das dann ein wirtschaftlicher Totalschaden?
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05.07.2005, 21:14
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#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (Uwe @ 05.07.2005, 22:06) Eine Fabrikatsbindung steht in den Papieren drin. Ist dort lediglich die Reifengröße ohne Typ angegeben, darfst Du mischen. Na dann bin ich ja beruhigt - nicht das ich ausgerechnet mit der Mofa auffalle - unterschiedliche Reifen. Wg. EU-FE Tarnkappenmodus / Paranoia möchte ich z.Z. auch ohne Auto jeglichen Kontakt mit der vermeiden. |
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05.07.2005, 21:48
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#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1840 Beigetreten: 07.01.2005 Wohnort: Im sonnigsten Süden Mitglieds-Nr.: 7625 |
Zitat (Uwe @ 05.07.2005, 22:08) Was ist eigentlich, wenn das Motorrad in die Jahre kommt und der einzige zugelassene Reifentyp nicht mehr hergestellt wird? Ist das dann ein wirtschaftlicher Totalschaden? Dann kann man nur auf eine Freigabe einer neuen Paarung hoffen! -------------------- Hubraum lässt sich durch nichts ersetzen -- außer durch noch mehr Hubraum
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05.07.2005, 23:41
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#23
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 208 Beigetreten: 13.06.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 10278 |
Zitat (Uwe @ 05.07.2005, 22:08) Was ist eigentlich, wenn das Motorrad in die Jahre kommt und der einzige zugelassene Reifentyp nicht mehr hergestellt wird? Ist das dann ein wirtschaftlicher Totalschaden? Nein, dann fährst du zum Tüv und lässt dir die Reifenbindung rausnehmen, habe ich gerade bei meiner BMW Q gemacht, falls du gerade an einen Prüfer kommst, der Ahnung von Motorräder hat |
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Gast_Forenknecht_* |
06.07.2005, 07:40
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#24
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Guests |
Zitat (Coyota @ 05.07.2005, 21:40) Gerade bei einigen Hab heute den passenden Hinterreifen bestellt, trotz Spezialpreis über Bekannte immer noch 110 € mit Schlauch/ Montage... Da hat man`s als Autofahrer doch besser und billiger. Obwohl , man braucht ja auch doppelt so viele Reifen.. Wie viele km hält eigentlich so ein Autoreifen im Schnitt ? Gruß und Dank an Alle für die Tips ! COYOTA Na das ist doch OK! Bei meinem Drittwägelchen kostet ein vernünftiger Reifen so um die 160 Öhre aufwärts (ohne Montage etc.) und ich brauch im Gegensatz zu nem Mopped auch noch zwei davon. Dafür halten die dann auch ganze 15tkm, wenn es gut geht; normal eher weniger. Na ja, ein Satz Reifen pro Saison kann man verschmerzen, da will ich nicht rum heulen... |
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11.07.2005, 16:06
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#25
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 907 Beigetreten: 11.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11197 |
Also, das ist so eine Grauzone, wenn in deinen papieren etwas von Reifen nur von einem Hersteller oder der Hersteller selbst namentlich genannt ist, kannst du die Mischbereifung knicken.
Ein Ausnahme, die ich persönlich kenne ist die Hyosung GT 650. Da stehen nur die Reifengrößen und der Geschwindigkeitsindex drinne. Die teile haben aber auch meistens eine spanische EG-BE. Bei einem vergleichbaren Mopped, was eine deutsche BE sieht das wieder anders aus. Ist wie mit dem Spritzschutz hinten span. EG-BE sagt nein - deutsche BE sagt ja. C.U. nc27 -------------------- com'n from east - and proud of it |
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15.07.2005, 14:56
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#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 |
@nc27: Es gibt auch Kräder mit Betriebserlaubnis nach deutschem Recht, die keine Reifenbindung eingetragen hatten. So z.B. die Suzuki DR 650 (Ich hatte bis gestern auch so eine - leider freut sich jetzt jemand anderes unberechtigterweise über mein Moped - wenn ich den erwische....)
Gruß Kami -------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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15.07.2005, 15:12
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#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
Eine Reifenherstellungsbindung (Eintragung im Fahrzeugschein) ist nach der Rili 97/24/EG hinfällig, die Reifen müssen allerdings den Nachweis der Zulässigkeit (Typ-Genehmigungszeichen nach EG oder ECE) haben. Zusätzlich wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller ausgestellt, diese muss allerdings nicht mitgeführt werden – § 19 (3) und (4) StVZO
-------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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15.07.2005, 15:39
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#28
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 260 Beigetreten: 20.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10529 |
Zitat (Coyota @ 05.07.2005, 10:31) Hallo Forum, ich möchte mir auf mein Möppi vorübergehend eine Mischbereifung aufziehen, weil der Hinterreifen neu muß, der vordere aber noch für ca. 6ooo km gut ist (den tausch ich dann auf den gleichen, wie hinten, aber eben erst, wenn er fällig ist). Ist das erlaubt ? Konkret bei mir: Vorne Bridgestone Trailwing (leichte Stolle) Hinten Metzeler Enduro 3 (deutliche Stolle) Beide Reifen wären für meine Motorrad zugelassen. Darf ich das machen ??? Danke und Gruß ! COYOTA Hi, Coyota machs nicht dein Leben ist in Gefahr! Unterschiedliche Profile bewirken ein komplett neues, unberechenbares Fahrverhalten.Du wirst Dein Motorrad nicht mehr erkennen. Die 100 € solltest Du schon investieren. Grüße Tom |
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16.07.2005, 11:45
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 |
Zitat Konkret bei mir: Vorne Bridgestone Trailwing (leichte Stolle) Hinten Metzeler Enduro 3 (deutliche Stolle) Beide Reifen wären für meine Motorrad zugelassen. Falls die Reifen so erlaubt sind, warum nicht. Ich hab in den letzten Jahren auf meiner DR 650 folgende Paarungen gefahren Vorne - Hinten Metzeler Enduro4 - Metzeler Enduro3 Metzeler Enduro4 - Conti TKC70 Metzeler Enduro1 - Conti TKC70 Metzeler Enduro1 - Mefo MFC 12 Stonemaster (fette Stolle) Metzeler Enduro1 - Metzeler MCE Karoo (fette Stolle) und habe bei den Paarungen nie Probleme gehabt, allerdings verändert sich das Fahrverhalten bei Motocrossreifen erheblich (Kurven), allerdings ist das nach ein paar Kilometern alles kein Problem mehr. Gruß Kami @Coyota: Falls das überhaubt noch für dich Interessant sein sollte und du noch keine Reifen gekauft hast - Ich sehe da kein Problem, da dein Motorrad ja auch nicht mit einem unentlichen PS-Vorrat ausgestattet ist. -------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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16.07.2005, 12:46
Beitrag
#30
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
@Coyota
Im Endeffeckt musst du es wissen. Du du aber mehr Straße als alles andere fährst, solltest du es einfach mal ausprobieren. Wenn es nicht geht, machte halt auch den Vorderen neu. P.S.: der Enduro 3 ist doch kein Stollenreifen... -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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18.07.2005, 12:25
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 |
Ich glaube hier muß man dringend Veto einlegen.
PKW Es gilt für ZR-Bereifung ohne weitere Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitskennzeichnung weiterhin die Fabrikats- und Typenbindung!!! Alle Abweichungen davon sind über entsprechende Herstellerfreigaben mitzuführen. KRAD Reifenbindung bleibt generell bestehen!!!!!!!!!!!!!! wenn eingetragen. Sollten Profiltypen nicht mehr gebaut werden, so werden von den Reifenherstellern Freigaben erteilt, welche in der Regel nur mitzuführen sind!!!! Sind in den Fahrzeugpapieren Hersteller und Profiltypen vorgeschrieben, so sind diese ohne Freiggabe bindend!! und es gilt vorn und hinten der entsprechende Hersteller und Typ!!! Ein Mischen verschiedener Hersteller ist am Krad ist, bei vorgegebenen Herst., nicht zulässig!! -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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18.07.2005, 16:44
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
Zitat (Sachse @ 18.07.2005, 13:25) KRAD Reifenbindung bleibt generell bestehen!!!!!!!!!!!!!! wenn eingetragen. Sollten Profiltypen nicht mehr gebaut werden, so werden von den Reifenherstellern Freigaben erteilt, welche in der Regel nur mitzuführen sind!!!! Sind in den Fahrzeugpapieren Hersteller und Profiltypen vorgeschrieben, so sind diese ohne Freiggabe bindend!! und es gilt vorn und hinten der entsprechende Hersteller und Typ!!! Ein Mischen verschiedener Hersteller ist am Krad ist, bei vorgegebenen Herst., nicht zulässig!! Ich schätze deine Beträge, aber ich lese das hier etwas anders, oder ?? Bei der Erneuerung oder Umrüstung von Reifen für 2- oder 3-rädrige Fahrzeuge sind Unsicherheiten im Umgang mit den sogenannten „Hersteller-, Unbedenklichkeits- oder Übereinstimmungsbescheinigungen usw." entstanden, weil diese für eine Änderungsabnahme nicht mehr herangezogen werden dürfen. Da für den in Frage stehenden Fall keine Änderungsabnahme notwendig ist, hat die oben angesprochene Bescheinigung eine andere Qualität, sie ist nicht mehr Unterlage für eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 der StVZO, sondern ein Beleg der Fahrzeug- oder Reifenhersteller, mit weichen Fahrzeug-/Reifenkombinationen keine Gefährdung zu erwarten ist. Damit sind diese Bescheinigungen auch die Bestätigung der Produkthaftung der Hersteller. In der Verkehrsblatt-Verlautbarung VkBl. 1998 S. 904 wurde der Umgang mit Reifen mit den Kennzeichnungen nach ECE-R 75 bzw. EG-Richtlinie 97/24/EG beschrieben. Im Absatz 1 ist ausgeführt, dass grundsätzlich die Fabrikatsbindung erhalten bleibt. Mit der Neufassung des Beispielkataloges (VkBl. 1999 S. 451) ist zusätzlich unter dem Punkt 5.9 auf die Verfahrensweise eingegangen worden. Wie nach den vorgenannten Verlautbarungen richtig verfahren werden soll, wird am folgenden Beispiel erörtert: Ein Fanrzeughalter möchte sein Fahrzeug mit einem neuen Reifen ausstatten. In seinen Fahrzeugpapieren steht 150/70 B 17 69 H mit einer zusätzlichen „Fabrikatsbindung". Diese kann nach einer bestimmten Fabrikats-, Profil- und/oder Typbezeichnung aufgegliedert sein. Der Fanrzeughalter erwirbt nun einen Reifen mit einem Typ-Genehmigungszeichen nach EG z.B.: (E im Kreis) oder nach ECE z.B. (E im Quadrat) und der selben Reifenaufschrift 150/70 B 17 69 H jedoch mit einer anderen Fabrikats-, Profil- und/oder Typbezeichnung. Zusätzlich erhält er eine der oft als „Hersteller-, Unbedenklichkeits- oder Übereinstimmungsbescheinigung" o.ä. bezeichneten Bescheinigung vom Fahrzeughersteller seines Krades oder des Reifenherstellers, in der steht, dass er diesen Reifen ebenfalls ohne jede Einschränkung an seinem Fahrzeug fahren darf. Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StvZO ist aufgrund der vorliegenden Unterlage eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht zu erwarten. Gemäß Beispielkatalog Punkt 5.9, Spalte 4 i.V.m. § 19 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a und b, liegt eine Teilegenehmigung vor, nämlich die Typ-Genehmigung nach der EG-Richtlinie 97/24/EG oder der ECE-Regelung Nr. 75. Somit ist, wie zuvor aus Spalte 4 ersichtlich, eine Änderungsabnahme nicht erforderlich. Daraus folgt in Bezug auf den gewählten Reifen: - Eine weitere Befassung nach § 19 StVZO ist nicht notwendig. - Bei einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO ist, wie am obigen Beispiel veranschaulicht, eine Verweigerung der Zuteilung der Prüf-Plakette nicht zulässig. - Bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei darf das Fahrzeug nicht beanstandet werden, weil es sich in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet. Zur besonderen Darstellung sei an dieser Stelle vermerkt, dass die vorstehende Erläuterung nur für Reifen nach der EG-Richtlinie 97/24/EG oder der als gleichwertig geltenden ECE-Regelung Nr. 75 zutrifft und nicht allgemein für alle Reifen. -------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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20.07.2005, 09:35
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 |
Deine letzte Aussage ist schon besser.
aber 1. ein großes "E" steht immer in einem Kreis. 2. ein kleines "e" steht im Rechteck und nicht im Quadrat, Parallelogramm od. Trapez --> sonst sind es Fälschungen 3. die Bereifungsfreigabe ist mitführungspflichtig zur Idendifizierung und Zuordnung 4. richtig ist: eine Anbaubestätigung und Änderung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich, wenn nicht gefordert. - die genannten Unterlagen dürfen nicht mehr als Arbeitsgrundlage zur § 19 verwendet werden --> ergibt ja auch keinen Sinn, da Änderungsabnahme nicht erforderlich. In deiner ersten Aussage steht : "... ist hinfällig..." , und die hast Du jetzt berichtigt. Liegt bei der HU die Bescheinigung anderer Reifenhersteller nicht vor folgt "EM" -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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20.07.2005, 17:38
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
Frage zu Punkt 3: Aber nach welcher Rechtsgrundlage besteht eine Mitführ- bzw. Aushändigungspflicht ?!?
-------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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21.07.2005, 11:42
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#35
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 3 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11113 |
Also ich komme gerade vomk TÜV, vorne habe ich Dunlops, hinten neue Metzeler (ist eine Enduro). Sind zwar beide eingetragen, aber nicht als Kombination.
Abnahme war kein Problem, keine Beanstandung der Reifen (TÜV Rheinland). Fahrverhalten finde ich sehr unproblematisch, auch mit der Reifenkombination. |
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21.07.2005, 13:17
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 |
Zitat Also ich komme gerade vomk TÜV, vorne habe ich Dunlops, hinten neue Metzeler (ist eine Enduro). Sind zwar beide eingetragen, aber nicht als Kombination. Abnahme war kein Problem, keine Beanstandung der Reifen (TÜV Rheinland). Dann war die Prüfung mangelhaft....... mfg Stefan |
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27.07.2005, 17:38
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 |
Das sind die, die auch die berühmten "GS"-Zeichen vergeben und zu Hause brennt dir Verteilerdose ab.
Der Prüfer sollte sein Gehalt zurückgeben und dringend zur Weiterbildung. @Amokbunny: Du hast dann ein Problem bei der Polizeikontrolle, falls das stimmt mit der Reifenbindung in den Papieren. Der TÜV-Mann redet sich raus. -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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