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> Was bedeutet "innerorts"?
MikeL
Beitrag 27.06.2005, 21:13
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
ich bin heute leider gelasert worden.

Und zwar in einem (mir unbekannten) kurzen Waldstraßenstück, das etwas schmaler ist als und deshalb auch eine Einbahnstrasse ist.
Meine Kurzdaten:

Fahrzeug: PKW
Tempo:65
Mit abzug:63
Erlaubt: 30
Status: innerorts

Und das ist das Problem - denn ich befand mich weit außerhalb jeglicher Ortsschilder. (vor mir 2 km und hinter mir 1,5 km)
Sind denn Ortsschilder nicht relevant?
Die Polizei sagte mir dass ich 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot bekomme.
Laut Bussgeldkatalog sind es doch nur 3 - oder?
Und innerorts ist es doch auch nur wenn es innerhalb von Ortschildern ist?
Oder seh ich das falsch? Gibts da noch so etwas wie einen Randgürtel oder so?
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Peter Lustig
Beitrag 27.06.2005, 21:18
Beitrag #2


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Innerorts bedeutet innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Die Grenzen einer geschlossenen Ortschaft werden in der Regel durch den Standort der Ortstafeln Z. 310 und 311 StVO definiert. Fehlen die Ortstafeln, beginnt bzw. endet die geschlossene Ortschaft am Beginn bzw. Ende der geschlossenen Bebauung, wobei auch eine einseitige Bebauung oder kleinere Baulücken zur Begründung einer geschlossenen Ortschaft ausreichen können.

Sollte es sich bei der Beschilderung um eine Tempo-30-Zonen-Beschilderung gehandelt haben, spricht dies stark für einen Innerortsbereich, da Tempo-30-Zonen an sich außerhalb geschlossener Ortschaften nicht zulässig sind.

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 27.06.2005, 21:20
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MikeL
Beitrag 27.06.2005, 21:33
Beitrag #3


Neuling


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Ja genau das dachte ich nämlich auch. 30 Außerorts? Hä?
Ich hab das Schild echt übersehen... Und da rappelts ganz schön wenn man erwischt wird.

Aber:
Ich bin die Strecke sogar nocheinmal abgefahren.
Erst kommt das Ortsende Schild (also Standard in gelb - durgestrichen) - danach gehts in das Waldstück welches ziemlich wellig schmal und kurvig ist.
Daher vielleicht die Begrenzung.
Erwischt hats dann mich auf ner längeren Waldgeraden.

Es kann auch sein das die Gegend als Naherholungsgebiet deklariert ist und das das vielleicht auch eine Rolle spielt - aber woher soll man das ein Autofahrer denn wissen?

Achja - Bebauung gibt in den Wald nicht da es auch ein Naturschutzgebiet ist.
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Matte
Beitrag 27.06.2005, 23:08
Beitrag #4


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Nach deiner Schilderung sollte der Verstoß außerorts passiert sein. Ich würde hier Einspruch einlegen.


--------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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HaWeThie
Beitrag 28.06.2005, 06:27
Beitrag #5


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Zitat (Matte @ 28.06.2005, 00:08)
Ich würde hier Einspruch einlegen.

Wogegen?
Er hat doch noch gar keinen Bescheid cool.gif


--------------------
Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Peter Lustig
Beitrag 28.06.2005, 07:31
Beitrag #6


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Nach Deiner Schilderung kommt mir das auch äußerst komisch vor. think.gif Wenn die Ortsendetafel (Vz 311 StVO) vorher gestanden ist, ist ab der Tafel auch definitiv Ortsende und die vorher innerorts geltenden Geschwindigkeitsregelungen gelten nun nicht mehr. Soll dann dort eine niedrigere Geschwindigkeit als die außerorts normal üblichen 100 km/h gelten, muss diese mit dem Verkehrszeichen 274 StVO (Zahl "60" hier nur beispielhaft) explizit angeordnet werden.

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 28.06.2005, 07:34
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MikeL
Beitrag 30.06.2005, 15:54
Beitrag #7


Neuling


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Ja - genau so ist das auch. Es kommt nach dem Ortsausgangschild erstmal ein 60 Schild und dann geht ein Weg nach rechts in den Wald, wo dann ein 30 Schild steht - welches ich Rindvieh absolut nicht gesehen hab.

Hab mich bei Bekannten kundig gemacht, die sagten mir dass hier immer mal gerne gemessen wird und das es ausschließlich Ortsunkundige erwischt.

Er sagte auch das sie es immer mit dem "innerorts" probieren und erst nach Einspruch und Anwaltstheater davon abrücken.
Für mich nicht nachvollziehbar.
Es mag zwar sein dass die anliegenden Ortschaften sowas wie eingemeindet sind.
Aber die Schilder sprechen eine andere Sprache.

Gut - ich wart erstmal auf meinen Bescheid. Vielleicht steht da ja was ganz anderes drauf.
Ich poste Euch wie das ganze weitergeht. sad.gif
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GSX-R
Beitrag 30.06.2005, 16:34
Beitrag #8


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War das Polizei oder Ordnungsamt?

Eigentlich egal wer, wenn sie das wirklich auf die Schiene versuchen finde ich das eine bodenlose Frechheit. mad.gif


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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udosch60
Beitrag 30.06.2005, 18:10
Beitrag #9


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schau mal in der verwaltungsvorschrift zur stvo nach! da ist die aufstellung auch von zeichen 274 beschrieben. ev. steht das da zu unrecht und du kannst dagegen klagen. denn ein waldweg ist keine öffentliche strasse!
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Uwe W
Beitrag 30.06.2005, 18:12
Beitrag #10


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Tja Pech gehabt, das müsste 75 € Geldbuße plus ca. 25,60€ Gebühren und Auslagen, 3 Punkte, aber kein Fahrverbot ergeben.
Wenn ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot kommen sollte, hat man immer noch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.

Da allerdings eine OWi begangen wurde, würden Anwaltskosten nicht von der Staatskasse übernommen, sondern können - wenn vorhanden - nur auf eine Rechtsschutzversicherung abgewälzt werden.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Peter Lustig
Beitrag 30.06.2005, 19:21
Beitrag #11


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Die 30-km/h-Beschränkung für die Waldstraße wird doch sicherlich einen Grund haben. Ganz ohne Grund ordnet man solch eine niedrige Geschwindigkeit außerorts nicht an. Ist vielleicht der Fahrbahnzustand sehr schlecht?

Hier könnte man einmal kritisch nachfragen. Ist nicht möglicherweise auch die Beschilderung schon ein wenig vermoost oder überwuchert? think.gif
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udosch60
Beitrag 30.06.2005, 19:36
Beitrag #12


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hey uwe, so würd ich das im moment hicht sehen. im zweifel immer für den angeklagten!!!! steht das schild da zu recht! (nach der verwaltungsvorschrift zu zeichen 274?) muß auf einem waldweg geblitzt werden? oder ist das doch nur abzocke? im übrigen würde hier gelten außerhalb geschlossener ortschaften!!
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MikeL
Beitrag 30.06.2005, 22:57
Beitrag #13


Neuling


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Also Abzocke wars auf jedenfall - nach mir haben die Freunde in Grün übrigens ihr Zeug eingepackt und sind Richtung Wache --- Tagessoll erfüllt sozusagen. mad.gif

Die (Einbahn-)Straße ist ziemlich schmal, nicht gerade toll asphaltiert und teils auch kurvig.
Außerdem ist daneben sowas wie ein "Krötenwanderweg".
Vielleicht ist deswegen da 30 damit man zur Not auch mal für ne Kröte bremsen kann???

Naja - denk mal das der Weg auch von vielen Bikern genutz wird die zu der Gaststätte mit Biergarten radeln zu der ich auch wollte.
Ich hab zwar keine gesehen - aber am Wochenende ist da sicher mehr los.
Daher geht die 30 teilweise schon in Ordnung ...
Nur auf der Geraden hab ich mal etwas mehr beschleunigt - und 65 fühlen sich dann in einem halbwegs neuem Golf wirklich nicht gerast an.
Zumal ich gar nix von der Begrenzung wußte und von 100 kmh Max ausgegangen bin.
Also angepasst gefahren bin ich in der Hinsicht schon.
Deswegen kams mir echt ziemlich ungerechtfertigt vor.

Naja - ich hoffe mal das mir Rasersau die Laufstrafe wenigstens erlassen wird. crybaby.gif
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