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> führerschein entzug ohne gefahren zu sein!
sepestschen
Beitrag 27.06.2005, 20:06
Beitrag #1


Neuling


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Guten tag bin neu hier und hab mal eine Frage ins Forum!
ich bin am Wochenende zum Strand gefahren und dort durch einen Weg gefahren welchen ich gekennzeichnet gewesen ist! keinerlei verbotsschilder!
als wir ausgestiegen sind, habe ich innerhalb von 5 minuten. einen halben Liter Sangria getrunken. (mit einem alk. gehalt von ca 10vol.%) dann haben sich besucher beschwert, dass wir auf dem strand mit dem auto wahren und die polizei gerufen. die kanm nach ca. 15-20 min. dann sollte ich pusten und hatte 0,7 pro mill habe gesagt dass ich erst angefangen habe als ich dass auto ausgemacht hatte und es abgestellt war. auf der Wache wurde mir blutt entnommen. weil sie gesagt haben, dass ich nicht in so kurzer Zeit Alk. im blutt haben kann. frage nun kann mann das am bluttest erkennen, dass ich erst getrunken habe, als ich ausstieg?
danke für die kommenden Antworten!
MFG sebastian
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Peter Lustig
Beitrag 27.06.2005, 20:18
Beitrag #2


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Wenn Du z.B. durch Zeugenaussagen belegen kannst, dass Du erst nach dem Abstellen Deines Autos zu trinken angefangen hast und vorher keinen Alkohol intus hattest, kann man Dir nichts wollen. Es muss aber auch die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung ggf. über die Erstellung eines Gutachtens zweifelsfrei nachweisen, dass Du bereits vor dem Abstellen Deines Fahrzeugs getrunken hast.

0,7 Promille Atemalkohol muss nicht zwangsläufig auch denselben Wert Blutalkohol bedeuten. Solltest Du jedoch nach solch kurzer Zeit bereits einen derart hohen Blutalkoholwert gehabt haben, spricht schon einiges dafür, dass Du auch vorher bereits nicht mehr ganz nüchtern warst. wink.gif

Ich würde Dir zu einem Anwalt raten, der Akteneinsicht nehmen und eventuell Schwachstellen in der Beweiskette aufdecken kann.
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Burkhard
Beitrag 27.06.2005, 20:20
Beitrag #3


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Ja, anhand der BAK-Wertes sollte es möglich sein, deine Aussage zu bekräftigen oder aber zu entkräften. think.gif

Da der Führerschein durch die Polizei beschlagnahmt wurde, solltest du unbedingt ausdrücklichen Widerspruch gegen diese Maßnahme einreichen. Das bewirkt, dass ein Richter innerhalb von drei Tagen die Unterlagen zur Entscheidung der Rechtmäßigkeit zugestellt bekommt.


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Peter Lustig
Beitrag 27.06.2005, 20:28
Beitrag #4


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Was ich mich allerdings frage: 0,7 Promille ist an sich eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Bei diesem Alkoholwert wird normalerweise ohne weitere Beweisanzeichen für eine relative Fahruntüchtigkeit noch kein Führerschein sichergestellt und auch keine Blutprobe entnommen. Hier reicht in der Regel zum Nachweis der gemessene Atemalkoholwert. War da vielleicht noch mehr, was Du uns unterschlagen hast? think.gif
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Burkhard
Beitrag 27.06.2005, 20:32
Beitrag #5


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Zitat (Peter Lustig @ 27.06.2005, 21:28)
War da vielleicht noch mehr, was Du uns unterschlagen hast? think.gif

Dieser Scharfsinn ... Bin ich gar nicht drauf gekommen. whistling.gif


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sepestschen
Beitrag 27.06.2005, 20:49
Beitrag #6


Neuling


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als wie ich gesagt hatte ist ein weiteres problem gewesen, dass sich das ganze auf einem nicht ausgeschildertem Gehweg abgespielt aht und die polizei mir unterstellt hatt, dass ich fahrunsicherheiten aufgewiesen habe was die sache nicht leichter macht außerdem haben wir uns mit den personen gestritten, die die anzeige gemacht hatten einer von ihnen ist der politei entgegen gegangen und hat vorab schon mal "schlechte Stimmung" verbreitet! ist
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Burkhard
Beitrag 27.06.2005, 21:05
Beitrag #7


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Das sind nach meinem Dafürhalten keineswegs alkoholtypische Ausfallerscheinungen, die bei einem AAK-Wert von 0,7 %o eine Führerscheinbeschlagnahme und schon gar nicht eine Blutentnahme rechtfertigen. Hier hätte eine beweissichere AAk-Messung stattfinden müssen.

Wenn deine Sachverhaltsschilderung tatsächlich der Wahrheit entspricht, dann waren die Maßnahmen der Polizei rechtswidrig.


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Peter Lustig
Beitrag 27.06.2005, 21:08
Beitrag #8


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Hat Dich nun jemand fahren gesehen oder nicht? Welcher Art sind die erwähnten "Fahrunsicherheiten"? Wenn man diese als Ausfallerscheinungen deuten kann und der Gutachter kommt zum Ergebnis, dass Du bereits mit Alkohol im Blut dorthin gefahren bist, dürftest Du insgesamt schlechte Karten haben.

Der nachträgliche Streit ist in diesem Zusammenhang sicherlich nicht auf die Fahrt bezogen als Ausfallerscheinung zu bewerten, da Du nach eigenem Bekunden zu diesem Zeitpunkt schon eine Menge Alkohol konsumiert hattest.
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sepestschen
Beitrag 27.06.2005, 22:52
Beitrag #9


Neuling


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leider haben die nur eine Blutprobe von mir genommen bei 2 hatte mann es ganz sicher feststellen können ich glaube, dass einer selber ein Polizist war und mich einfach richtig ergern wollte. aber noch mal zur frage des fahrens mich haben die personen aussteigen sehen mit dennen wir auch streit hatten aber dass ich gefahren bin habe ich ja auch zugegeben!
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HaWeThie
Beitrag 28.06.2005, 06:23
Beitrag #10


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Hi
reichen 0,5 L Sangria für 0,7 Promille??
Sind die 0,7 Promille die Atem- oder die Blutalkoholkonzentration?


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Peter Lustig
Beitrag 28.06.2005, 07:41
Beitrag #11


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Überschlägig sollten 0,5 l Sangria bei einem 1,80 m großen Erwachsenen mit 80 kg Körpergewicht zwischen 0,9 bis 1,3 Promille ergeben.
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sepestschen
Beitrag 28.06.2005, 19:19
Beitrag #12


Neuling


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die 0,7 sind atem-alkohol gewesen. ich hab bei einem pro mill tester errechnet, dass 0,5 L Wein mit ca 12 vol.% bei einem 160 cm und 55KG schw. mann 0, 7 pro mill ergeben und sangria hat 9 vol % also müsste es weniger sein! @ peter lustig Wie bist du denn auf das ergebniss gekommen?
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sepestschen
Beitrag 30.06.2005, 12:05
Beitrag #13


Neuling


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hab ihn heute wieder zurückbekommen von der stadtsanwaltsch. weil sie sagten, dass sie es nicht beweisen könnten, dass ich während der Fahrt getrunken hätte. außerdem hat der Blutgehalt nur 0,2pro mil betragen!
hab bei der Öra mir sagen lassen, dass ich jetzt schadensersatz fordern kann ist dass richtg?
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sepestschen
Beitrag 30.06.2005, 12:06
Beitrag #14


Neuling


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hab ihn heute wieder zurückbekommen von der stadtsanwaltsch. weil sie sagten, dass sie es nicht beweisen könnten, dass ich während der Fahrt getrunken hätte. außerdem hat der Blutgehalt nur 0,2pro mil betragen!
hab bei der Öra mir sagen lassen, dass ich jetzt schadensersatz fordern kann ist dass richtg?
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HaWeThie
Beitrag 30.06.2005, 14:16
Beitrag #15


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Dann ist doch gut.
Dir müsste eigentlich ein Merkzettel ausgehändigt worden sein, wo deine Ansprüche wg. der vorläufigen Entziehung drinstehen.
Ansonsten: Einfach mal die "gesetzlich vorgesehene Entschädigung" bei der StA beantragen.

Gruß
HaweThie


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Uwe W
Beitrag 30.06.2005, 15:16
Beitrag #16


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Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb eines Monats gestellt werden.

Entschädigt wird aber nur der reine Vermögensschaden.
D.h. wenn man mit dem Taxi zur Arbeit gefahren ist, dann werden z.B. ersparte Benzinkosten und die ersparte Abnutzung abgezogen.
Wobei die Schadensminderungspflicht dazu führen kann, dass man nur öffentliche Verkehrsmittel benutzen darf.

Eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung bekommt man also nicht, d.h. man wird mit der Beschlagnahme des Führerscheins kein Geld verdienen können.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Peter Lustig
Beitrag 30.06.2005, 18:49
Beitrag #17


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Zitat (sepestschen @ 28.06.2005, 20:19)
@ peter lustig Wie bist du denn auf das ergebniss gekommen?

Mit einem Promillerechner im Internet. wink.gif Ich habe allerdings den Alkoholgehalt von Sangria etwas höher angesetzt. Ich mag das Zeug nicht.
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sepestschen
Beitrag 30.06.2005, 20:08
Beitrag #18


Neuling


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Na ja ist halt extrem günstig!!! und es erinnert an sommer sonne strand!!!
ich glaub alles in einem hab ich richtig glück gehabt!!
aber was mich halt richtig ergert, dass einer bei der Wache gearbeitet hat zu seinen Kollegen gegangen ist und gesagt hat " macht doch mal richtig Streß" (so singemäß) und richtig Streß hatte ich ja ! und ich finde dafür hätte ich eine Entschädigung verdient!
Gelernt hab ich aus der Aktion dass ich echt vorsichtig sein sollte demm ich mit dem Aut wo bin wo es andere Stört und vorallem KEIN Alk in der Nähe des Autos!
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