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> Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn
Gast_Markussovic_*
Beitrag 30.12.2003, 14:11
Beitrag #1





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Hallo zusammen.

Kann man an der Vorgehensweise der Polizei erkennen, was man als Strafmaß zu erwarten hat??

Ich wurde nämlich vor 10 Wochen auf der Autobahn geblitzt, nach meinem Blick auf den Tacho hatte ich ca. 40 km zu viel (100 erlaubt).
Natürlich, nach Abzug der Toleranz kann es auch weniger sein, vielleicht habe ich aber auch erst nach Abbremsen nachgesehen, ich weiss es nicht mehr so genau.

Jedenfalls habe ich sonst immer gehört, es käme ein Anhörungbogen usw.
Jetzt habe ich heute einen Zettel im Briefkasten von der örtlichen Polizeibehörde, nach dem ich mich zu einem bestimmten Termin mit Führerschein, Personalausweis und Fahrzeugpapiere melden muss.

Heisst das, ich muss den FS abgeben? Oder was kann man daraus schliessen??
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Andreas
Beitrag 30.12.2003, 14:24
Beitrag #2


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Zitat
Heisst das, ich muss den FS abgeben?


Nein, so schnell geht das nicht. cool.gif

Die wollen dich lediglich als tatsächlichen Fahrer identifizieren. Du bist allerdings nicht verpflichtet der Vorladung der Polizei zu folgen. Wahrscheinlich werden sie dann aber bei dir zu Hause auftauchen.


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Gast_Markussovic_*
Beitrag 03.01.2004, 16:00
Beitrag #3





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So, jetzt bin ich also auf der Polzei gewesen, und dort stand auf einmal auf dem Schreiben, dass ich nach Abzug der Toleranz 124 km/h drauf hatte, und dass das Ganze in einer Tempo-80-Zone gewesen sein soll!!!

Ich kann mich aber noch ganz genau dran erinnern, dass nach dem Verlassen der beruhigten Zone durch ein Schild eine 100er-Zone aufgehoben wurde.
Das habe ich auch zu Protokoll gegeben.

Was kann ich da sonst noch tun? Schliesslich hängt es davon ab, ob ich für einen Monat den Lappen abgeben muss.

Das Ganze war zwischen Frankfurt und Mannheim bei Kassel, es war ein relativ kurzes Teilstück (vielleich 1 km) auf der Autobahn, wohl durch eine Baustelle oder so wurde die Geschwindigkeit beschränkt.
Die fest installierte Radarfalle war unter einer Brücke angebracht.

Vielleicht kennt ja auch jemand von Euch dieses Autobahnteilstück und die Radarfalle und kann mir sagen, ob dort nun wirklich 80 oder 100 vorgegeben ist?

Auf eine Gerichtsverhandlung will ich's nicht ankommen lassen, da ich keinen Verkehrsrechtschutz habe.
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Uwe
Beitrag 03.01.2004, 16:12
Beitrag #4


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Die Blitzbeamten sichern sich in der Regel sehr gut gegen solche Irrtümer ab, sonst hagelt es Widersprüche und das macht sich nicht so gut bei den Vorgesetzten. Wenn sie schreiben, da wäre 80 gewesen, kannst Du davon ausgehen, dass das stimmt. Natürlich sind generell immer Irrtümer möglich.
Beschreib mal die Stelle genauer (steht auf dem Schreiben der Polizei - Kassel liegt NICHT zwischen Frankfurt und Mannheim! War es vielleicht am Darmstädter Kreuz?), ortskundige hier aus dem Forum können Dir dann genau sagen, was auf den Schildern steht.
Da Du bei der Polizei warst, steht deine Fahreridendität nun zweifelsfrei fest und einem Strafzettel steht nichts mehr im Weg.
Sorry für die schlechte Nachricht.

Gruß Uwe


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Gast_Markussovic_*
Beitrag 03.01.2004, 16:20
Beitrag #5





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Hi,

ja, es war am oder kurz nach dem Darmstädter Kreuz, wie bereits erwähnt steht die Kamera links unter einer Brücke.
Die Fahrbahn war nicht verengt, sie war dreispurig.
Sah für mich nach Baustelle aus, die aber wohl schon fast fertig war, jedenfalls waren keine Absperrungen oder sowas dort.
Leider war stockdunkle Nacht und ich kann sonst nichts genaueres sagen.

Das Schreiben kam von der Polizei Kassel.
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Fahnder
Beitrag 03.01.2004, 22:33
Beitrag #6


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Ich vermute mal, daß es von der Bußgeldstelle in Kassel kam.

Allerdings kenne ich die Kamera bei Darmstadt nicht.
Uwe hat Dir den Rest schon beschrieben.

Gruß

wavey.gif


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Gast_barny_*
Beitrag 04.01.2004, 03:53
Beitrag #7





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Ich kenn die Strecke( A67) wüsste allerdings nicht das da Baustelle ist/ war

allgemein ist dort einen 100 Beschränkung in beide Fahrtrichtungen dauerhaft!!

und es wird in beide Fahrtrichtungen geblitzt einemal stationär in richtung mannheim unter der Brücke nach der Ausfahrt der A5

und zeitweise in Fahrtrichtung Frankfurt die erste Brücke allerdings dort nur zeitweise

Hast du weitere Angaben da dort mehrer Autobanhnen sind??
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Gast_Markussovic_*
Beitrag 04.01.2004, 18:51
Beitrag #8





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@barney:

Bingo, das muss die Kamera sein!!!
Also habe ich recht, dort ist Tempo 100.
Wie kann dann, wenn das dauerhaft ist, die Kamera auf Tempo 80 eingestellt sein??
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Uwe
Beitrag 04.01.2004, 21:53
Beitrag #9


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Der in nördliche Richtung fahrende, LKW-geplagte Autofahrer gelangt aus der 2-spurigen A5 oder auch der A67 im Bereich des großräumigen Darmstädter Kreuzes zunächst auf einen gut ausgebauten 5-spurigen Autobahnabschnitt, an dem er endlich den seit 50 Kilometer die linke Spur blockierenden Polo überholen kann. Nachdem die zwei rechten Spuren in die A67 münden, kann man fast 4-spurig bis nach Frankfurt schauen.
Genau hier zwingt man des Autofahrers Gasfuß durch riesige Tempo 100 Schilder in eine unbequeme Haltung.
Schon vor rund 20 Jahren hat man erkannt, dass der ambitionierte Fahrzeuglenker hier gerne mal die Gesetze überschreitet und eine mobile Blitzanlage dauerhaft installiert. Seit längerer Zeit schon hat man das stationäre Fahrzeug gegen eine "echte" stationäre Anlage getauscht.
Von Abzocke will ich hier nicht reden, neeein. Es ist doch ganz normal, dass Beschränkungen überwacht werden müssen. Besonders bei 4-spurigen Autobahnen!
Ich bin schon lange nicht mehr da lang gefahren. Üblich ist hier Tempo 100. Es kann natürlich sein, dass es dort eine temporäre Baustellenbegrenzung gegeben hat. Vielleicht haben sie sich bei Dir tatsächlich vertan. Genaues sagt glaube ich das Meßprotokoll aus.
Wer ist denn im besagten Zeitraum da lang gefahren und kann sich an die Gegebenheiten erinnern?

Gruß Uwe


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Peter Lustig
Beitrag 04.01.2004, 21:59
Beitrag #10


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Akteneinsicht (nur durch einen Rechtsanwalt möglich sad.gif ) sollte das Rätsel aufzulösen helfen. biggrin.gif Alles Andere ist nur Herumrühren mit der Stange im Nebel. Wenn zur fraglichen Zeit dort eine Baustelle war, muss dies protokolliert sein. Außerdem müsste eine zugehörige verkehrsaufsichtliche Anordnung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Autobahndirektion) ergangen sein.
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Gast_Markussovic_*
Beitrag 24.01.2004, 10:06
Beitrag #11





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So, ich habe jetzt den Bußgeldbescheid bekommen, und das Regierungspräsidium Kassel bleibt bei seiner Darstellung, ich sei 44 km/h zu schnell gewesen und es sei dort nur 80 erlaubt.

Als genauer Zeitpunkt und Ort wird beschrieben:
11.10.03, 22:30 Uhr
GEM. DARMSTADT, BAB A5, KM 520,723, FRANKFURT-MANNHEIM
Zeuge: VERKEHRSÜBERWACHUNGSANLAGE, POL. AUTOBAHNSTAT. DARMSTADT.

Was nun? Wer kann mir nochmals bestätigen, ob an dieser Stelle 80 oder 100 vorgeschrieben ist??

Nun habe ich noch zwei Probleme mehr:

1. verlangt der Absender die Verwahrung meines Führerscheins für einen Monat bei sich. Ist es nicht üblich, dass ich auf die örtliche Bußgeldstelle des Landratsamts gehe??

2. Habe ich gestern nach vier Monaten Arbeitslosigkeit einen neuen Job gefunden, bei dem ich aufs Auto angewiesen bin.
Ich soll aber meinen Führerschein in den nächsten 4 Monaten abgeben.
Wenn dem wirklich so ist, wäre das in meiner Probezeit und damit wäre ich wohl wieder arbeitslos. Kann man das von mir verlangen?

Noch einmal: Ich habe leider keine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung, deswegen muss ich wissen, welche Geschwindigkeit an diesem Ort zur besagten Zeit galt, da ich es nicht auf einen Prozess ankommen lassen kann.

Ich bitte sehr um Eure Mithilfe!! crybaby.gif
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 24.01.2004, 11:08
Beitrag #12





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Zitat (Markussovic @ 24.01.2004, 10:06)
Noch einmal: Ich habe leider keine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung, deswegen muss ich wissen, welche Geschwindigkeit an diesem Ort zur besagten Zeit galt, da ich es nicht auf einen Prozess ankommen lassen kann.

An dieser Stelle gilt 100 km/h (normalerweise).
Was aber genau an diesem Tag und zu dieser Stunde als du geblitzt wurdes galt, das kann nur die entsprechende Akte beschreiben.
Daher (auch wenn du es nicht hören magst) kann das nur ein Anwalt bewerkstelligen.
Dir als Beschuldigtem (soweit du nicht Volljurist bist) bleibt die Akteneinsicht nach deutschem Recht verwehrt.

Wenn da eine Baustelle gewesen sein sollte, kannst du dein Glück eventuell bei der zuständigen Strassenmeisterei versuchen. Manchmal geben die Auskunft, ob am betreffenden Tag eine Baustelle an der entsprechenden Stelle war.
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Uwe
Beitrag 24.01.2004, 14:23
Beitrag #13


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Sinnvoll wäre, generell erst einmal Einspruch einzulegen. Die 4 Monatsfrist läuft ab Rechtskraft des Bescheides. Wenn Du diese zumindest unabhängig vom Ausgang des Verfahrens noch etwas hinauszögern kannst, bist Du bei einem möglichen Fahrverbot wenigstens aus der Probezeit raus.

Gruß Uwe


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Gast_Alex_*
Beitrag 24.01.2004, 14:33
Beitrag #14





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Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem, deshalb mische ich mich hier mal kurz ein. Ich war 42 Kilometer zu schnell auf der Autobahn in einer 100er-Zone - abzüglich der Toleranz. Habe den Bußbescheid heute bekommen: 100 Euro und 1 Monat Fahrverbot.
Ich habe gehört, dass es manchmal möglich ist mehr Strafe zu bezahlen und man dann den Führerschein behalten kann? (Genauer gesagt hat das einer der Polizisten - natürlich ganz inoffiziell - gesagt, die mich geblitzt haben). Weiß da jemand von euch was Näheres drüber?? Was schreibt man da am besten...
Bei mit ist es nämlich auch so, dass ich ohne meinen Führerschein quasi nicht arbeiten kann... Bin Freischaffend und ohne Auto komme ich zu keinerlei Terminen oder nur total verspätet, da ich auf dem Land wohne und der ÖPNV hier nicht überragend ist... Vielleicht kann mir jemand helfen smile.gif LG Alex
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Andreas
Beitrag 24.01.2004, 15:19
Beitrag #15


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Theoretisch ist dies möglich. Du solltest bei der zuständigen Bußgeldstelle diesbezüglich vorfühlen. Sollte dies zu keinem Erfolg führen bleibt nur der Weg über den Einspruch zu einer Gerichtsverhandlung zu kommen. Vielleicht ist der Amtsrichter dann gnädiger. In einem solchen Fall wäre aber ein Anwalt dringend anzuraten.


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Gast_Markussovic_*
Beitrag 12.05.2004, 07:47
Beitrag #16





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Neues in meinem Bussgeld-Fall:

Nach Einspruch meines Rechtsanwalts habe ich nun eine Vorladung vor Gericht nach Darmstadt (!!) erhalten.
Zudem eine Skizze, nach der an besagter Stelle (A5, 520.723 km Richtg. Mannheim am Darmstädter Kreuz, kurz vor dem Übergang in die A67 unter der Brücke) nach einem 100er Schild zwei (!!) 80er folgen sollen, eines aufgestellt am 10.06.03, das andere am 31.07.03.

Nach all den Aussagen im bisherigen Thread-Verlauf und meiner eigenen Beobachtungen (bin seither mehrmals an der Stelle wieder vorbeigefahren, es stand KEIN 80er-Schild dort), fühle ich mich schon sehr verarscht.
Allerdings denke ich nun unter diesen Umständen daran, den Führerscheinentzug zu akzeptieren, oder sieht noch jemand eine Chance, dass das Gerichtsurteil doch noch mir zugunsten ausfallen könnte, zumindest eine Verschiebung weg vom Entzug und hin zu einer höheren Geldbusse?

Ich habe echt keine Lust mehr, die Kosten noch unnötig in die Höhe zu treiben, da ich, wie bereits mehrfach gesagt, keinen Rechtsschutz habe und mein Anwalt mir einen anderen vor Ort besorgen müsste...

Was würdet Ihr machen??? sad.gif
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Uwe W
Beitrag 12.05.2004, 14:16
Beitrag #17


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Ein 80 Schild kann ich mir an dieser Stelle nur im Zusammenhang mit einer Baustelle erklären, da der Autobahnverlauf ja gerade ist.
Da ist es natürlich schwierig zu sagen, wie die Baustellensituation im Oktober war.

Ich selber habe mich Anfang des Jahres auf dem oberen Teil des Darmstädter Kreuzes (Heidelberg-Mönchhof) über eine Ausschilderung "gewundert", wo zunächst (ohne vorheriges 120 oder 130) "100" und dann wenige Meter später "80" stand. D.h. die Leute, die sich die Beschilderung dort ausdenken oder ausführen, scheinen keinerlei Gefühl für den Verkehrsfluß auf Autobahnen zu haben oder befolgen die Anordnungen ihrer Vorgesetzten nicht.

Insofern könnte es durchaus sein, dass die Beschilderung nicht der Aktenlage entsprach. Außerdem: Wenn das Schild jetzt nicht mehr dort steht, müsste man Dir ja auch sagen können, wann es entfernt wurde. Insofern ist der Sachverhalt nicht klar.

Der Betroffene muss grundsätzlich im Bußgeldverfahren vor Gericht erscheinen, sonst wird der Einspruch ohne weiteres zurückgewiesen.
Auf Antrag kann er aber von dieser Pflicht entbunden werden, wenn seine Anwesenheit zu Beweiszwecken nicht nötig ist (weil er z.B. seine Fahrereigenschaft schon zugegeben hat) und er weitere Angaben zur Sache nicht machen will (wenn er z.B. schreibt, dass ein bestimmtes Verkehrsschild zum Tatzeitpunkt nicht mehr vorhanden war und dass er weitere Angaben zur Sache nicht machen will).

Ein Anwalt ist vor dem Amtsgericht auch nicht zwingend vorgeschrieben:
Es macht keinen Sinn, einen Einspruch nur deshalb zurückzunehmen, weil man sich keinen Anwalt leisten will.
Die Gerichtsgebühren im Falle eines Gerichtsurteils dürften nur 12,50 Euro höher liegen als die Gebühren des Bußgeldbescheides.

Ist die Dir übersandte Skizze auf Anordnung des Richters zu Dir gelangt oder hat Dein Anwalt sie sich im Wege der Akteneinsicht besorgt?


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_EyLeM_*
Beitrag 31.05.2004, 16:33
Beitrag #18





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ich habe auch mal ne frage ich bin heute af der autobahn 7 kassel richtung hannover gefahren mit einer geschwindigkeit von ca 170 erlaubt waren aber nur 100. das problem war das meine mutter einen kreislaufkollaps bekam und ich wollte sie zur nächsten tankstelle fahren.
ich bin in der probezeit.
was kann das für folgen haben.
wenn das blitzen mit foto war kann ich mich als mein vater ausgeben.
bitte antowrtet mir schnell
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Peter Lustig
Beitrag 31.05.2004, 16:45
Beitrag #19


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@EyLeM:
Zu den Folgen bitte Bußgeldrechner benutzen. Solltest Du in der Probezeit bislang noch nicht auffällig geworden sein, wird die Probezeit nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids um 2 Jahre verlängert; außerdem musst Du ein Aufbauseminar besuchen. Siehe dazu auch hier.

Ob es überhaupt zu einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid kommen wird, hängt davon ab, ob Du den geschilderten Notfall (Erkrankung Deiner Mutter) nachweisen kannst. Falls ja, sollte es kein Problem sein, ggf. mit Hilfe eines Anwalts das Verfahren niederschlagen zu schlagen lassen. In diesem Fall könntest Du Dich auf einen rechtfertigenden Notstand berufen.
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aaaaallex
Beitrag 01.06.2004, 06:27
Beitrag #20


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Zitat (Markussovic @ 12.05.2004, 08:47)
oder sieht noch jemand eine Chance, dass das Gerichtsurteil doch noch mir zugunsten ausfallen könnte, zumindest eine Verschiebung weg vom Entzug und hin zu einer höheren Geldbusse?

Das könntest du u.U. per Antrag stellen, ob dem stattgegeben wird, entscheidet dann der Richter. Dein Anwalt, den du ja mittlerweile zu haben scheinst, wird dich da besser beraten können.
Ansonsten wäre es wichtig, eine verkehrsbehördliche Anordnung von der zust. Autobahndirektion (Autobahnamt) anzufordern, so wie die Zeichen am Tattag aufgestellt sein sollten. Nur diese Zeichen sind offiziell bekanntgegebene Zeichen.

Weiterhin müssen die Zeugen befragt werden, ob die Zeichen am Tattag tatsächlich so standen, falls Abweichungen deiner Schilderung u der Anordnung zutage treten. Da es bei stationären Anlagen i.d.R. keine Zeugen gibt, die die Beschilderung zur Tatzeit kontrollieren können, wird das schwierig.
Deshalb werden m.E. auch stationäre Blitzer ausgeschaltet, wenn vorübergehend ein anderes Tempolimit an der Messstelle gilt, wahrscheinlich auch, weil die ganze Umprogrammierung des Kastens zu aufwendig wäre. Ob dies im Einzelfall immer so gehandhabt wird, dafür verbürge ich mich nicht. Aber dein Fall erscheint mir doch sehr eigenartig. wavey.gif


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Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
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Gast_Gast_Ralf_*
Beitrag 04.01.2005, 12:55
Beitrag #21





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Hallo

Die Stelle ist wirklich scheisse,ich wurde auch letzten Monat dort geblitzt,die
wechseln die Schilder immer,bzw haben das getan.
Bei mir war Tempo 60,wegen der Baustelle,ich war mir aber sicher das es 80 waren,aber bei Rückweg habe ich tatsächlich ein kleines 60er Schild entdeckt.

Naja,ich hate nur 83 Drauf,also noch halbwegs ok.

Gruss,
Ralf
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Gast_Guest_*
Beitrag 04.01.2005, 12:58
Beitrag #22





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achso,ich wurde am 05.11.04 belitzt,da war die Baustelle fast fertig.
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GSX-R
Beitrag 04.01.2005, 14:01
Beitrag #23


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Hi,

ich kenne die Stelle am Darmstätter Kreuz, da war letztes Jahr im Herbst öfter mal Tagesbaustelle. Dann würde auch Tempo 80 ausgeschildert. Kann also durchaus sein, dass die Schilder am nächsten Tag schon verschwunden waren. Ob dafür aber der festinstallierte Blitzer extra umgestellt wird weiss ich nicht.

So long

Rolf


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Gast_durban_*
Beitrag 04.01.2005, 14:35
Beitrag #24





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hm... ich bin da im Herbst letzten Jahres, weiß nicht mehr genau wann, da lang gefahren. Da wurde auf Hundert beschränkt und dann, wenige Kilometer danach, standen im Abstand von vielleicht 1000- 2000m zwei Baufahrzeuge auf der Standspur, die eine 80er- Beschränkung anzeigten. Vielleicht war es ja sowas, eine Tagesbaustelle, würde ich mich mal erkundigen. Denn wenn die 80- Schilder nur auf der rechten Fahrbahnseite standen hast Du noch eine kleine Hoffnunf...
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