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> Nach Aufbauseminar über 21 km/h zu viel was jetzt?
sphinx1603
Beitrag 03.06.2005, 11:51
Beitrag #1


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Hallo KFZ-Freunde!
Ich bin in der überaus dummen Situation heute geblitzt worden zu sein.
Nach einem kurzen Überholmanöver in der Stadt (Rostock) blinkte es rot auf und mein Herz sank in die Knie... Die Nadel lag auf 90 km/h und 60 km/h waren zugelassen. Da ich schon ein Aufbauseminar hintermich habe und die Probezeit somit verlängert wurde, hänge ich am seidenen Faden. Ich habe nur noch einen Hoffnungsschimmer, mein Tacho zeigt immer ein wenig zu viel an und die Tolleranzen kommen auch noch hinzu aber darauf möchte ich mich nicht verlassen! Also kann mir einer Sagen was auf mich zukommt und giebtr es eine Möglichkeit den Vorgang eines Fürhrerscheinverlustes zu umgehen. Kenne ein paar gute Jungs die den Kopf für mich hinhalten würden, aber wird das kontrolliert wer am Steuer saß wenn ich jemand anderes angebe? Ich bin Fahrzeughalter und das Foto wird sicherlich eindeutig werden... crybaby.gif
Bitte gebt mir ein paar Tips!

Grüße von der Ostsee
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Christl
Beitrag 03.06.2005, 11:57
Beitrag #2


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Als zweite "Strafe" nach dem Aufbauseminar kommt lediglich eine Verwarnung und die Nahelegung einer verkehrspsychlogischen Beratung.
Die Fahrerlaubnis behälst du.
Du könntest ausserdem ein Seminar ablegen um die Probezeit um ein Jahr zu verkürzen.


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steveluke
Beitrag 03.06.2005, 11:59
Beitrag #3


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Schau dir mal folgende Grafik an:


Wenn du dich in der Grafik "durchgehangelt" hast, erkennst du, dass selbst bei dem erneuten A-Verstoß fahrerlaubnistechnisch noch nicht alles verloren ist.

Solltest du einen Bußgeldbescheid bekommen, wirst du eine letzte schriftliche Verwarnung erhalten; gleichzeitig wird dir angeboten, freiwillig an einem verkehspsychologischen Beratungsgespräch teilzunehmen, wodurch du noch einmal 2 Punkte abbauen könntest.

Unabhängig von der Teilnahme am o.g. Beratungsgespräch würde deine Fahrerlaubnis aber [/b](erst) dann nach einem weiteren A-Verstoß oder zwei B-Verstößen[/B] entzogen.


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steveluke
Beitrag 03.06.2005, 12:01
Beitrag #4


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Ach, nochwas:

Ich kann nur dringend davon abraten, wissentlich einen anderen Fahrer anzugeben.
Hierdurch würde der Straftatbestand einer "Falschen Verdächtigung" gem. § 164 StGB verwirklicht.


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sphinx1603
Beitrag 03.06.2005, 12:02
Beitrag #5


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Was bedäutet Nahelegung, muss ich dahin oder kann ich es lassen? Und wie und wo kann ich so ein Seminar ablegen und wie teuer ist sowas? Bekomme ich nichts außer einer Geldstrafe und einer Nahelegung und punkten natürlich?
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Cope
Beitrag 03.06.2005, 12:03
Beitrag #6


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Zitat
Also kann mir einer Sagen was auf mich zukommt und giebtr es eine Möglichkeit den Vorgang eines Fürhrerscheinverlustes zu umgehen.


Den FS wirst du nicht verlieren, da du nun das Aufbauseminar hinter hast, wirst du einen Brief der FSST bekomme. Dabei handelt es sich um ein Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung.Also keine Angst!

Zitat
Kenne ein paar gute Jungs die den Kopf für mich hinhalten würden, aber wird das kontrolliert wer am Steuer saß wenn ich jemand anderes angebe?


Es wäre eine Straftat und das würde ich tunlichst vermeiden. Also schlag dir das aus dem Kopf.

Um zu sehen was dir blüht, kannst du den Bußgeldrechner nutzen. Dort siehst du auch die Sanktionen in der PZ.

MfG Cope

Edit:Oh Gott, bin ich heut langsam... crybaby.gif
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Christl
Beitrag 03.06.2005, 12:04
Beitrag #7


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Nahelegung heisst freiwillig.
Das Seminar gibts inner Fahrschule für ca. 300 €. Ob das aber in deiner Nähe möglich ist entzieht sich meiner Kenntnis.

Ach ja, die Beratung darf nur ein Verkehrspsycho machen. Nicht die Fahrschule!!!


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sphinx1603
Beitrag 03.06.2005, 14:04
Beitrag #8


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Danke für die schnellen Tipp´s. Bin jetzt ein wenig erleichtert. Wegen dem Seminar das werde ich mir mal durch den Kopf gehen lassen. Habe da noch nen anderes Problem mache mal nen neues Thema auf!
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durban
Beitrag 03.06.2005, 19:59
Beitrag #9


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Zitat
Tipp´s


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