Unterschied - P-Schein/Mietwagenschein |
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Unterschied - P-Schein/Mietwagenschein |
02.06.2005, 02:03
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 1 Beigetreten: 02.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10042 |
auch wenn's für manche blöd klingt: kann mir irgendwer sagen, was genau der Unterschied ist zwischen dem P-Schein und Mietwagenschein? Ich kann mit dem Begriff Mietwagenschein wirklich gar nichts anfangen Lieben Gruß von Blaceagle1 |
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02.06.2005, 06:05
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Die Fahrerlaubnisverordnung kennt nur den Führerschein zur Fahrgastbeförderung. Die Begriffe "P-Schein" oder "Mietwagenschein" etc. gibt es nur im Volksmund.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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02.06.2005, 06:08
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Vielleicht ist mit dem "Mietwagenschein" aber auch die Genehmigung nach § 49 PBefG gemeint, die jeder Unternehmer, der einen Mietwagenbetrieb führen will, benötigt!?
-------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Gast_Guest_* |
02.06.2005, 11:51
Beitrag
#4
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Guests |
Zitat (Andreas @ 02.06.2005, 07:05) Die Fahrerlaubnisverordnung kennt nur den Führerschein zur Fahrgastbeförderung. Die Begriffe "P-Schein" oder "Mietwagenschein" etc. gibt es nur im Volksmund. Ich hatte mich auch bei meiner zuständigen Stelle für den P-Schein erkundigt, die hatten mich auch gefragt ob ich einen P-Schein für Taxi oder Mietwagen oder Krankenfahrzeug haben will, auf Grund der Ortsgrösse von ca 20 Tausend Einwohner ist keinerlei Ortskenntnisprüfung erforderlich.Ist der sogenannte P-Schein speziell für die eine Tätigkeit ausgestellt z.B. P-Schein -Taxi oder P-Schein Mietwagen und ist da die Ortskenntnissprüfung schon eingearbeitet oder gibt es einen speziellen P-Schein allgemein und müssen dann besondere Bescheinigung der Ortskenntnisprüfung zusätzlich mitgeführt werden ? |
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02.06.2005, 12:01
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Die Voraussetzungen für einen FS zur Fahrgastbeförderung für Mietwagen oder Taxi sind im Grunde identisch. Soll ein Taxi gefahren werden, muß in jedem Fall (ganz gleich wie groß der Ort ist) eine Ortskundeprüfung abgelegt werden. Bei Fahrten mit Mietwagen ist diese Prüfungen erst bei Orten mit mehr als 50.000 Einwohnern erforderlich. Der Nachweis der Ortskenntnis für ein bestimmtes Pflichtfahrgebiet wird im Führerschein zur Fahrgastbeförderung eingetragen. Möchtest du später in einem anderen Landkreis/einer anderen Stadt ein Taxi fahren, mußt du dort ein neue Ortskundeprüfung ablegen.
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28.02.2007, 20:23
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 28.02.2007 Mitglieds-Nr.: 29045 |
Hallo
Ich möchte gerne einen Taxischein machen, kam aber aus familiären Gründen nicht dazu, die ortskundeprüfung zu machen und wohl auch in nahe zukunft nicht. Jetzt bin ich am überlegen, ob ich erstmal einen Mitewagenschein mache. Ich wohne in einem Ort, der deutlich unter 50.000 Einwohner hat. Nun wollte ich aber mal fragen, was genau der Mietwagenschein eigentlich einschließt: Was kann ich damit fahren, wo findet man damit eine anstellung? Würde mich sehr über eine Antwort freuen. |
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28.02.2007, 20:26
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Nun wollte ich aber mal fragen, was genau der Mietwagenschein eigentlich einschließt: Was kann ich damit fahren, Damit kannst du Mietwagen i. S. von § 49 PBefG fahren. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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28.02.2007, 20:28
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Wie Du eigentlich einen Post weiter oben von @Andreas schon lesen konntest, gibt es beim FS zur Fahrgastbeförderung keinen Unterschied zwischen Taxi und Mietwagen, außer eben der Ortskundeprüfung!
Heißt für Dich: Mietwagen fahren ja, Taxi fahren nein -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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02.03.2007, 01:11
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Ich wohne in einem Ort, der deutlich unter 50.000 Einwohner hat. Nun wollte ich aber mal fragen, was genau der Mietwagenschein eigentlich einschließt: Was kann ich damit fahren, wo findet man damit eine anstellung? Wenn du eine Anstellung als Mietwagenfahrer in einem Betrieb findest, dessen Betriebssitzs in einem Ort von mehr als 50000 Einwohner liegt, ist allerdings eine Ortskenntnisprüfung für den Ort des Betriebssitzes erforderlich. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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10.03.2007, 21:52
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Heißt für Dich: Mietwagen fahren ja, Taxi fahren nein 1. Gibt es da nicht auch Sonderregelungen, z.B. wenn ein Taxi ohne Fahrgäste überführt wird? 2. Im Fahrzeugschein eines Taxis ist auch eindeutig "Taxi" eingetragen. Bleibt ein Taxi auch ein Taxi, wenn man das Taxischild auf dem Dach und die Ordnungsnummer entfernt? 3. Darf jemand mit "Mietwagenschein" ein Taxi führen, wenn er ausschließlich vorbestellte Fahrten ausführt und keine Fahrgäste von der Straße aufnimmt? -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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10.03.2007, 22:14
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
1. Nur wenn Fahrgäste befördert werden, benötigst du den "Taxischein".
2. Ja. 3. Nein. -------------------- Gruß Mr.T
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10.03.2007, 22:25
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Mit welchen Konsequenzen hat man bei Nichtbeachtung zu rechnen? 3 Punkte + 75 Euro Bußgeld genau wie bei fahren ganz ohne PBS?
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10.03.2007, 22:29
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Ja.
-------------------- Gruß Mr.T
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10.03.2007, 22:30
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Danke für die schnelle Antwort
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10.03.2007, 22:31
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 84 Beigetreten: 07.03.2007 Wohnort: Drei-Länder-Eck Mitglieds-Nr.: 29323 |
Es ist wohl auch versicherungsbetrug. Die Fahrgäste sind ja versichert. Stell dir vor, die nehmen Schaden und keiner haftet- mit dir wollte ich nicht fahren
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10.03.2007, 22:32
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#16
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Es ist wohl auch versicherungsbetrug. Wo hast du das denn gelesen? -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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10.03.2007, 22:36
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 84 Beigetreten: 07.03.2007 Wohnort: Drei-Länder-Eck Mitglieds-Nr.: 29323 |
Das weiß ich halt. Als Fahrgast bist du bei Fahrunfällen über die Taxiunternehmen versichert.
Ist doch klar. Wenn du mit dem Bus fährst und daraufhin im Krankenhaus landest, zahlt das ja auh die Unfallversicherung des Busunternehmens. |
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10.03.2007, 22:39
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Es ist wohl auch versicherungsbetrug. Die Fahrgäste sind ja versichert. Stell dir vor, die nehmen Schaden und keiner haftet- mit dir wollte ich nicht fahren Das war auch nur eine theoretische Frage zu der ich leider nirgendwo eine rechtliche Grundlage finden konnte. Wie @Andreas aber schon sagte, besteht der einzige Unterschied zwischen "Mietwagenschein" und "Taxischein" in der Ortskundeprüfung; Hintergrund ist dabei wohl, dass man einen Nachweis über die Fähigkeit selbstständig eine möglichst kurze Fahrtstrecke zu wählen haben möchte, da der Fahrpreis in einem Taxi normalerweise durch das Taxameter ermittelt wird. Mit Versicherungen hat das wohl eher weniger zu tun. -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
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10.03.2007, 22:44
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Das weiß ich halt. Als Fahrgast bist du bei Fahrunfällen über die Taxiunternehmen versichert. Ist doch klar. Wenn du mit dem Bus fährst und daraufhin im Krankenhaus landest, zahlt das ja auh die Unfallversicherung des Busunternehmens. Schön dass du das weißt. Dann erklär mir mal, was daran ein Versicherungsbetrug ist. Ich weiß es nämlich nicht und kann es mir auch nicht vorstellen. -------------------- Gruß Mr.T
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10.03.2007, 22:52
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 84 Beigetreten: 07.03.2007 Wohnort: Drei-Länder-Eck Mitglieds-Nr.: 29323 |
Wenn du ohne P-Schein in einem Taxi zahlende Kunden beförderst, dann bist du in diesem Moment nicht dazu befugt. Das ist genau so wie wenn du ohne Führerschein ein Auto bewegst.
Die Versicherung haftet nicht. Ich hoffe ja nicht, dass es zum Unfall kommt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die haften würden. Und das nennt man dann soweit ich weiss Versicherungsbetrug. Aber wie auch immer, ich sage stets dass ich es nicht genau weiss. Aber als ich Taxi gefahren bin, wurde mir das so erklärt. Und ich finde es logisch. |
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10.03.2007, 22:58
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#21
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Du hast doch behauptet, dass du es weißt!
Also: Wenn ich in Taxi als Fahrgast einen Schaden erleide, bin ich versichert, ob der Fahrer die FzF hat oder nicht. Ob die Versicherung anschließend den Taxiunternehmer wegen Obliegenheitsverletzungen in Regress nimmt, steht auf einem anderen Blatt und und interessiert hier erstmal nicht. Das hat aber absolut nichts mit Versicherungsbetrug zu tun. -------------------- Gruß Mr.T
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10.03.2007, 23:09
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 84 Beigetreten: 07.03.2007 Wohnort: Drei-Länder-Eck Mitglieds-Nr.: 29323 |
Naja. So wie es aus´sieht bist du der ALLESWISSER . Mich nervt das hier. Es geht um eine Frage, nicht um eine Anmache. Kapierst du das.
Wenn du dich an irgendwas hochziehen willst, such dir nen anderen Doofen. An mir reagierst du dich nicht ab. Klar! @Polo, also nochmal, ich finde, du solltest deinen-Schein einfach machen. Andere können das doch auch. Und dann sind auch deine Fahrgäste bei dir in guten Händen. Und weder du noch dein Unternehmer gehen bankrott. @Mr.T Wenn der Unternehmer haften muss, weil er dir vertraut hat, dann ist dir das vielleicht egal, mir aber nicht. Und du bist dann meiner Meinung nach der, der betrügt, auch wenn dein Unternehmer leidet. |
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10.03.2007, 23:16
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#23
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Mich nervt das hier. Es geht um eine Frage, Richtig. Und darum, dass diese richtig beantwortet wird. Und wenn du etwas schreibst, obwohl du dir nicht sicher bist, musst du immer damit rechnen, dass ein ALLESWISSER wie ich sich meldet. P.S.: Ich will mich weder an dir abreagieren noch an irgendetwas hochziehen. Falls du diesen Eindruck gewonnen hast, tut es mir leid! -------------------- Gruß Mr.T
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10.03.2007, 23:19
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
@Polo, also nochmal, ich finde, du solltest deinen-Schein einfach machen. Andere können das doch auch. Und dann sind auch deine Fahrgäste bei dir in guten Händen. Und weder du noch dein Unternehmer gehen bankrott. Darum geht´s eigentlich nicht. Ich habe nur beobachtet, dass es Unternehmen gibt, die einfach das Dachschild und die Ordnungnummer entfernen, z.B. wenn ein sogenanntes "Großraumtaxi" für eine Ausflugsfahrt eingesetzt wird. Deshalb wunderte mich die Antwort von Mr.T etwas, dass ein Taxi immer ein Taxi bleibt. @Mr.T Wenn der Unternehmer haften muss, weil er dir vertraut hat, dann ist dir das vielleicht egal, mir aber nicht. Und du bist dann meiner Meinung nach der, der betrügt, auch wenn dein Unternehmer leidet. Ich glaube, der Unternehmer weiß sehr genau was sein Fahrer darf und was nicht, da verwechselst Du meiner Meinung nach Täter und Opfer -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
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10.03.2007, 23:27
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 84 Beigetreten: 07.03.2007 Wohnort: Drei-Länder-Eck Mitglieds-Nr.: 29323 |
Das mag in dem Fall "ohne Taxi-Schild" fahren ja auch stimmen. Aber Unternehmer vertrauen manchmal auch einfach den Leuten. Und wenn einer vorher schon Taxi gefahren ist, würd ich auch davon ausgehen, dass derjenige den p-Schein hat.
Aber das ein Taxi immer ein Taxi ist, glaub ich auch nicht so ganz. und "was ich mitbekommen habe" ist, dass es ja auch Ersatzautos gibt und private Fahrten darf man ja auch damit machen. Schließlich ist es doch das Eigentum des Unternehmers- oder? Abgesehen davon, hat man mir auch schon mal von solchen "finanzierten Privatfahrten" berichtet, die im Unfall endeten und die Fahrgäste haben durchaus berichtet, wie "privat" die Fahrt von vorneherein angedacht war. Also ich halte davon nix. |
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10.03.2007, 23:27
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 06.04.2006 Wohnort: D-21614 Buxtehude Mitglieds-Nr.: 18255 |
... Darum geht´s eigentlich nicht. Ich habe nur beobachtet, dass es Unternehmen gibt, die einfach das Dachschild und die Ordnungnummer entfernen, z.B. wenn ein sogenanntes "Großraumtaxi" für eine Ausflugsfahrt eingesetzt wird. ... Soweit mir bekannt ist dürfen schon allein aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Fahrgäste in einem Taxi ohne Dachzeichen befördert werden. Gruss Deden -------------------- |
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10.03.2007, 23:51
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Das mag in dem Fall "ohne Taxi-Schild" fahren ja auch stimmen. Aber Unternehmer vertrauen manchmal auch einfach den Leuten. Und wenn einer vorher schon Taxi gefahren ist, würd ich auch davon ausgehen, dass derjenige den p-Schein hat. Es geht darum, ob man ein explizit ein Taxi fahren darf oder "nur" einen Mietwagen. Bei Einstellung wird normalerweise vom Unternehmer eine Kopie von PBS und Führerschein gemacht. Aber das ein Taxi immer ein Taxi ist, glaub ich auch nicht so ganz. und "was ich mitbekommen habe" ist, dass es ja auch Ersatzautos gibt und private Fahrten darf man ja auch damit machen. Schließlich ist es doch das Eigentum des Unternehmers- oder? Ich weiß es wie gesagt nicht und finde keine Quelle dafür. Ein Taxi ist jedenfalls immer auch als Taxi zugelassen. Warum sich dann allerdings manche Leute die Mühe machen und Dachschilder abschrauben erschließt sich mir grade nicht. Vielleicht ist es ja die Hoffnung, dass der keine Brille dabei hat, wenn er den Fahrzeugschein überprüft. ... Darum geht´s eigentlich nicht. Ich habe nur beobachtet, dass es Unternehmen gibt, die einfach das Dachschild und die Ordnungnummer entfernen, z.B. wenn ein sogenanntes "Großraumtaxi" für eine Ausflugsfahrt eingesetzt wird. ... Soweit mir bekannt ist dürfen schon allein aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Fahrgäste in einem Taxi ohne Dachzeichen befördert werden. Gruss Deden Taxen sind an eine einheitliche Tarifordnung innerhalb ihres Pflichtfahrgebiets gebunden, Mietwagen nicht. Da geb´ ich Dir Recht, dass es u.U. zu Wettbewerbsverzerrungen kommen kann. Aber bei einer Kaffeefahrt im Vito-Großraumtaxi? -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
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11.03.2007, 00:47
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 84 Beigetreten: 07.03.2007 Wohnort: Drei-Länder-Eck Mitglieds-Nr.: 29323 |
Wer schraubt denn da noch?
Bist du schon mal selber Taxi gefahren- als Fahrer? Natürlich finden bauliche Maßnahmen bei einem Taxi statt, die auch der Zulassung als Taxi bedürfen. Das heisst aber nicht, dass die baulichen Eigenschaften eines Pkws verändert werden, weshalb es immerhin denkbar bleibt, dass dieses Kfz auch privat genutzt werden darf. @Polo es gab auch noch andere Fragen. |
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11.03.2007, 08:57
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 06.04.2006 Wohnort: D-21614 Buxtehude Mitglieds-Nr.: 18255 |
... Taxen sind an eine einheitliche Tarifordnung innerhalb ihres Pflichtfahrgebiets gebunden, Mietwagen nicht. Da geb´ ich Dir Recht, dass es u.U. zu Wettbewerbsverzerrungen kommen kann. Aber bei einer Kaffeefahrt im Vito-Großraumtaxi? ... Auch bei einer Kaffeefahrt greift die Tarifordnung. Ich habe vor geraumer Zeit gelesen, dass ein Mietwagenunternehmer erfolgreich gegen einen Taxiunternehmer geklagt hat, der wiederholt Fahrgäste mit einem Taxi ohne Dachzeichen befördert hat. Fahrgastbeförderung in neutralen PKW ist demnach ein Privileg der Mietwagen. Aktenzeichen ist mir nicht bekannt. Daher hab ich das oben nicht erwähnt. Gruss Deden -------------------- |
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11.03.2007, 20:17
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
2. Im Fahrzeugschein eines Taxis ist auch eindeutig "Taxi" eingetragen. Bleibt ein Taxi auch ein Taxi, wenn man das Taxischild auf dem Dach und die Ordnungsnummer entfernt? Wenn an einem Taxi Dachschild und Ordnungsnummer entfernt wurden, ist es kein Taxi i. S. des PBefG. Mit diesem Fahrzeug dürfen dann Privatfahrten durchgeführt werden. Sofern der Unternehmer für das Fahrzeug eine sog. Mischkonzession hat (Taxi- und Mietwagengenehmigung für 1 Fahrzeug), kann er dann damit Mietwagenfahrten durchführen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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12.03.2007, 20:16
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Mit diesem Fahrzeug dürfen dann Privatfahrten durchgeführt werden. Sofern der Unternehmer für das Fahrzeug eine sog. Mischkonzession hat (Taxi- und Mietwagengenehmigung für 1 Fahrzeug), kann er dann damit Mietwagenfahrten durchführen. Ein solches Fahrzeug mit Mischkonzession darf aber nicht an Taxenständen bereitgehalten werden, womit eine in manchen Gebieten nicht unerhebliche Einnahmequelle wegfällt. -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
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12.03.2007, 20:19
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Ein solches Fahrzeug mit Mischkonzession darf aber nicht an Taxenständen bereitgehalten werden, Natürlich ist das möglich. Wenn das Fahrzeug mit Ordnungsnummer und Taxischild ausgestattet wird, ist es ein normales Taxi und hat dann auch alle Rechte eines Taxis. Werden die Taximerkmale entfernt, ist es ein Mietwagen. Mischkonzessionen sind aber nicht mehr üblich und nur noch selten zu bekommen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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12.03.2007, 20:36
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Ein solches Fahrzeug mit Mischkonzession darf aber nicht an Taxenständen bereitgehalten werden, Natürlich ist das möglich. Wenn das Fahrzeug mit Ordnungsnummer und Taxischild ausgestattet wird, ist es ein normales Taxi und hat dann auch alle Rechte eines Taxis. Werden die Taximerkmale entfernt, ist es ein Mietwagen. Mischkonzessionen sind aber nicht mehr üblich und nur noch selten zu bekommen. Hast Du vielleicht eine Quelle für mich? In der Taxenverordnung, die wir im Auto haben, steht ausdrücklich, dass Fahrzeuge mit Mischkonzession nicht an Taxenständen bereitgehalten werden dürfen. Ist allerdings schon ein paar Jahre alt, das muss ich gestehen. -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
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12.03.2007, 20:46
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Es ist doch gerade Sinn und Zweck einer Mischkonzession, dass ein Fahrzeug als Taxi oder Mietwagen eingesetzt werden kann. Wenn jetzt ein Taxi nicht nach seiner Bestimmung eingesetzt werden kann (Bereithaltung an Taxiständen), ist ein solche Genehmigung doch völlig sinnlos.
Irgendwie nicht ganz durchdacht von der Genehmigungsbehörde. Da sollte man dann so konsequent sein und Mischkonzessionen überhaupt nicht mehr erteilen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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29.05.2008, 16:08
Beitrag
#35
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 29.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42324 |
Hallo.
Jetzt mahl STOP! Ich habe schon einige Foren angesehen, aber man liest immer nur das gleiche. Keiner weis was genaues. Ich habe nur im Personenbeförterungsgesetz gelesen das man kein P-Schein benödigt wenn das entgeld nur die Betriebskosten deckt. Steht unter §1. Betriebskosten ist ein weiter begriff. Ich lese mir das Gesetz noch mahl durch, es giebt bestimmt noch mehr lücken. |
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29.05.2008, 18:01
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Ich lese mir das Gesetz noch mahl durch, es giebt bestimmt noch mehr lücken. Wieso Lücke? Das ist keine Lücke, sondern eine sinnvolle Einrichtung um Fahrgemeinschaften u.ä. zu ermöglichen.
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29.05.2008, 19:13
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Ich habe schon einige Foren angesehen, aber man liest immer nur das gleiche. Keiner weis was genaues. ...und du weißt es? Zitat §1. Betriebskosten ist ein weiter begriff. Ist es nicht.... guggst du hier -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.04.2024 - 12:01 |