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> Kein Strafzettel am Auto, aber Bußgeldbescheid?
Gast_Volvofahrerin_*
Beitrag 16.05.2005, 16:39
Beitrag #1





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Ich parkte mein Auto für 3 Minuten vor einem Geschäft, aus dessen Schaufenster ich meinen Wagen sehen konnte. Die Politessen sah ich auch, diese waren aber noch ca. 100m weit entfernt. Nach den 3 Minuten verließ ich den Laden wieder und fuhr weiter. Jetzt haben die mir einen Bußgeldbescheid zugeschickt (25 EUR wegen 3 minütigem Parken auf einer Sperrfläche, Zeichen 298).
Die Politessen kennen mein Auto bereits, aber ist es denn zulässig aus 100m Entfernung Knöllchen zu verteilen ohne einen Strafzettel am Fahrzeug anzubringen?


Grüße,
volvo
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Ernschtl
Beitrag 16.05.2005, 16:43
Beitrag #2


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Zitat (Volvofahrerin @ 16.05.2005, 17:39)
Die Politessen kennen mein Auto bereits, aber ist es denn zulässig aus 100m Entfernung Knöllchen zu verteilen ohne einen Strafzettel am Fahrzeug anzubringen?

Ja. Ausserdem bekamst Du eine Verwarnung und kein Bussgeld.


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Gast_Guest_*
Beitrag 16.05.2005, 16:51
Beitrag #3





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Das ging ja flott!
Du hast Recht, es war eine Verwarnung und kein Bußgeld. Macht das einen Unterschied?
Wieso ist es erlaubt Fernknöllchen zu verteilen? Wo steht das?

Ich finde es eine Frechheit und würde gerne Einspruch erheben.
Grüße,
volvo
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HaWeThie
Beitrag 16.05.2005, 17:06
Beitrag #4


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Hi
Das Anhängen von Knöllchen am Auto ist nicht vorgeschrieben.
Was du jetzt bekommen hast, ist ein Verwarnungsgeldabgebot was du annehmen kannst oder nicht.
Die Folgen stehen, wenn du die Verwarung nicht annimmst, stehen in Fettdruck auf der Verwarnung drauf - also: lesen!!!

Abgesehen davon: warum willst du "Widerspruch" (gibt es im Verwarnungsverfahren nicht) einlegen, wo du doch falsch geparkt hast?

Gruß
Hawethie


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RA XDiver
Beitrag 16.05.2005, 17:12
Beitrag #5


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Das Problem an Deinem Fall ist, dass Dein Fahrzeug den Damen von der kontrollierenden Zunft wohl sehr bekannt ist, da Du wohl öfters dort parkst. Demnach spricht wohl grundsätzlich nichts dagegen, wenn das Fahrzeug zweifelsfrei identifiziert werden kann, ein entsprechendes Knöllchen zu schreiben. Ein Kennzeichen kann ich auch aus einigen Metern Entfernung lesen.

Wie schon HaWeThie sagte, ist die Mitteilung am Fahrzeug keine Pflicht. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Desweiteren könntem an dahingehend argumentieren, dass Du ja wohl wusstest, dass das Parken dort nicht zulässig ist.

Versucht man nun im Einspruchswege einen Freispruch zu erreichen (nach erfolgtem Bußgeldbescheid), kann das gewaltig nach hinten losgehen. Der Richter könnte auf die Idee kommen, dass Du dort vorsätzlich falsch geparkt hast und schon werden aus 25 EUR wesentlich mehr (von den Verfahrensgebühren mal abgesehen).

M.E. solltest Du zahlen und demnächst woanders parken. Irgendwann könnte auch die Bußgeldstelle mal auf die Idee kommen, dass Bußgeld angemessen zu erhöhen und schwups gibt´s dafür auch noch Punkte.

Wenn Du nicht auch noch 25,60 EUR Verwaltungsgebühren drauflegen willst, solltest Du zahlen.


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Gast_Guest_*
Beitrag 17.05.2005, 10:22
Beitrag #6





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Zitat (XDiver @ 16.05.2005, 18:12)
Desweiteren könntem an dahingehend argumentieren, dass Du ja wohl wusstest, dass das Parken dort nicht zulässig ist.


Die Sache ist die, dass der Laden der Mutter meiner Freundin gehört und die mir sagten, das geriffelte Feld sein ein "Lieferantenparkplatz", der quasi zum Laden gehört. Die Mutter meiner Freundin ist leider gerade im Urlaub, sonst könnte ich sie persönlich fragen. Meiner Freundin ist nur bekannt, dass man dort stehen darf, wenn man das Geschäft beliefert.
Ich weiß jetzt auch nicht..

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 17.05.2005, 10:29
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Gast_Guest_*
Beitrag 17.05.2005, 10:50
Beitrag #7





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Zitat
Sperrflächen

Sinnbild nicht dargestellt
Zeichen 298

Sie dürfen von Fahrzeugen nicht benutzt werden.




Was die Mutter der Fraundin sagt ist egal wenn es der StVO wiederspricht.

Dass dort parkende Lieferanten geduldet werden können ist was anderes, es werden eben nicht alle Verkehrsvergehen verfolgt.
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Gast_Guest_*
Beitrag 17.05.2005, 14:57
Beitrag #8





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Zitat (Guest @ 16.05.2005, 17:51)
Ich finde es eine Frechheit und würde gerne Einspruch erheben.

rofl1.gif mach das ruhig, da hat es endlich mal den richtigen erwischt!!!!
Vielleicht wäre mal eine Auffrischung der StVO notwendig, auf Sperrflächen darf man nicht mal anhalten.

lightbulb.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 18.05.2005, 09:51
Beitrag #9





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Netter Beitrag, vielen Dank.
Unter so einen Unfug würde ich meinen Namen auch nicht setzen.
An die anderen: vielen Dank!

Hatte mir ehrlichgesagt etwas mehr solidarität erhofft.
Grüße,
volvo
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HaWeThie
Beitrag 18.05.2005, 10:31
Beitrag #10


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Tja, hier ist ein Verkehrsforum und kein Forum "die böse böse Behörde".


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RA XDiver
Beitrag 18.05.2005, 14:10
Beitrag #11


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Zitat
Hatte mir ehrlichgesagt etwas mehr solidarität erhofft.


Was wolltest Du hören? Die Rechtslage ist nun eindeutig zu Deinen Ungunsten. Natürlich hätten wir Dich auch mit Gewalt in einen Einspruch drängen können. Das Einzige, was Du davon gehabt hättest (oder haben wirst) sind höhere Kosten.


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Commodore25E
Beitrag 18.05.2005, 14:30
Beitrag #12


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Zitat (XDiver @ 18.05.2005, 15:10)
Zitat
Hatte mir ehrlichgesagt etwas mehr solidarität erhofft.


Was wolltest Du hören? Die Rechtslage ist nun eindeutig zu Deinen Ungunsten. Natürlich hätten wir Dich auch mit Gewalt in einen Einspruch drängen können. Das Einzige, was Du davon gehabt hättest (oder haben wirst) sind höhere Kosten.

...und wir Beschimpfungen am Hals.

Auch in der Fahrschule lernt man es: Sperrflächen dürfen nicht überfahren oder zum Halten/Parken benutzt werden. Bei Lieferanten/Handwerkern drücken die Politessen zum Be-/Entladen da allerdings schon mal kurz beide Augen zu.....


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