Kein Strafzettel am Auto, aber Bußgeldbescheid? |
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Kein Strafzettel am Auto, aber Bußgeldbescheid? |
Gast_Volvofahrerin_* |
16.05.2005, 16:39
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#1
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Die Politessen kennen mein Auto bereits, aber ist es denn zulässig aus 100m Entfernung Knöllchen zu verteilen ohne einen Strafzettel am Fahrzeug anzubringen? Grüße, volvo |
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16.05.2005, 16:43
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9915 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Zitat (Volvofahrerin @ 16.05.2005, 17:39) Die Politessen kennen mein Auto bereits, aber ist es denn zulässig aus 100m Entfernung Knöllchen zu verteilen ohne einen Strafzettel am Fahrzeug anzubringen? Ja. Ausserdem bekamst Du eine Verwarnung und kein Bussgeld. -------------------- Wer bremst hat Angst
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Gast_Guest_* |
16.05.2005, 16:51
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#3
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Das ging ja flott!
Du hast Recht, es war eine Verwarnung und kein Bußgeld. Macht das einen Unterschied? Wieso ist es erlaubt Fernknöllchen zu verteilen? Wo steht das? Ich finde es eine Frechheit und würde gerne Einspruch erheben. Grüße, volvo |
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16.05.2005, 17:06
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6603 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Hi
Das Anhängen von Knöllchen am Auto ist nicht vorgeschrieben. Was du jetzt bekommen hast, ist ein Verwarnungsgeldabgebot was du annehmen kannst oder nicht. Die Folgen stehen, wenn du die Verwarung nicht annimmst, stehen in Fettdruck auf der Verwarnung drauf - also: lesen!!! Abgesehen davon: warum willst du "Widerspruch" (gibt es im Verwarnungsverfahren nicht) einlegen, wo du doch falsch geparkt hast? Gruß Hawethie -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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16.05.2005, 17:12
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Das Problem an Deinem Fall ist, dass Dein Fahrzeug den Damen von der kontrollierenden Zunft wohl sehr bekannt ist, da Du wohl öfters dort parkst. Demnach spricht wohl grundsätzlich nichts dagegen, wenn das Fahrzeug zweifelsfrei identifiziert werden kann, ein entsprechendes Knöllchen zu schreiben. Ein Kennzeichen kann ich auch aus einigen Metern Entfernung lesen.
Wie schon HaWeThie sagte, ist die Mitteilung am Fahrzeug keine Pflicht. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Desweiteren könntem an dahingehend argumentieren, dass Du ja wohl wusstest, dass das Parken dort nicht zulässig ist. Versucht man nun im Einspruchswege einen Freispruch zu erreichen (nach erfolgtem Bußgeldbescheid), kann das gewaltig nach hinten losgehen. Der Richter könnte auf die Idee kommen, dass Du dort vorsätzlich falsch geparkt hast und schon werden aus 25 EUR wesentlich mehr (von den Verfahrensgebühren mal abgesehen). M.E. solltest Du zahlen und demnächst woanders parken. Irgendwann könnte auch die Bußgeldstelle mal auf die Idee kommen, dass Bußgeld angemessen zu erhöhen und schwups gibt´s dafür auch noch Punkte. Wenn Du nicht auch noch 25,60 EUR Verwaltungsgebühren drauflegen willst, solltest Du zahlen. -------------------- |
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Gast_Guest_* |
17.05.2005, 10:22
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#6
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Zitat (XDiver @ 16.05.2005, 18:12) Desweiteren könntem an dahingehend argumentieren, dass Du ja wohl wusstest, dass das Parken dort nicht zulässig ist. Die Sache ist die, dass der Laden der Mutter meiner Freundin gehört und die mir sagten, das geriffelte Feld sein ein "Lieferantenparkplatz", der quasi zum Laden gehört. Die Mutter meiner Freundin ist leider gerade im Urlaub, sonst könnte ich sie persönlich fragen. Meiner Freundin ist nur bekannt, dass man dort stehen darf, wenn man das Geschäft beliefert. Ich weiß jetzt auch nicht.. Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 17.05.2005, 10:29 |
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Gast_Guest_* |
17.05.2005, 10:50
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#7
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Zitat Sperrflächen Sinnbild nicht dargestellt Zeichen 298 Sie dürfen von Fahrzeugen nicht benutzt werden. Was die Mutter der Fraundin sagt ist egal wenn es der StVO wiederspricht. Dass dort parkende Lieferanten geduldet werden können ist was anderes, es werden eben nicht alle Verkehrsvergehen verfolgt. |
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Gast_Guest_* |
17.05.2005, 14:57
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#8
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Zitat (Guest @ 16.05.2005, 17:51) Ich finde es eine Frechheit und würde gerne Einspruch erheben. mach das ruhig, da hat es endlich mal den richtigen erwischt!!!! Vielleicht wäre mal eine Auffrischung der StVO notwendig, auf Sperrflächen darf man nicht mal anhalten. |
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Gast_Guest_* |
18.05.2005, 09:51
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#9
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Netter Beitrag, vielen Dank.
Unter so einen Unfug würde ich meinen Namen auch nicht setzen. An die anderen: vielen Dank! Hatte mir ehrlichgesagt etwas mehr solidarität erhofft. Grüße, volvo |
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18.05.2005, 10:31
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6603 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Tja, hier ist ein Verkehrsforum und kein Forum "die böse böse Behörde".
-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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18.05.2005, 14:10
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Hatte mir ehrlichgesagt etwas mehr solidarität erhofft. Was wolltest Du hören? Die Rechtslage ist nun eindeutig zu Deinen Ungunsten. Natürlich hätten wir Dich auch mit Gewalt in einen Einspruch drängen können. Das Einzige, was Du davon gehabt hättest (oder haben wirst) sind höhere Kosten. -------------------- |
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18.05.2005, 14:30
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#12
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Zitat (XDiver @ 18.05.2005, 15:10) Zitat Hatte mir ehrlichgesagt etwas mehr solidarität erhofft. Was wolltest Du hören? Die Rechtslage ist nun eindeutig zu Deinen Ungunsten. Natürlich hätten wir Dich auch mit Gewalt in einen Einspruch drängen können. Das Einzige, was Du davon gehabt hättest (oder haben wirst) sind höhere Kosten. ...und wir Beschimpfungen am Hals. Auch in der Fahrschule lernt man es: Sperrflächen dürfen nicht überfahren oder zum Halten/Parken benutzt werden. Bei Lieferanten/Handwerkern drücken die Politessen zum Be-/Entladen da allerdings schon mal kurz beide Augen zu..... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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