Mindestalter von Kindern für die Mitnahme auf Quad, Gibt es Vorschriften bzgl. Alter |
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Mindestalter von Kindern für die Mitnahme auf Quad, Gibt es Vorschriften bzgl. Alter |
Gast_Gast_Billy_* |
19.04.2005, 07:21
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#1
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Sagt mal , weiß jemand ob es ein Mindestalter gibt was Kids haben müssen damit man diese auf einem Quad mitnehmen darf ? Meine beiden 6 & 7 Jahre alt wollen gern mit nur habe ich immer ein wenig bedenken , das es Ärger geben könnte. Gruß Billy |
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19.04.2005, 07:50
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#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Interessantes Thema, was vermutlich bislang noch gar nicht so ausführlich beleuchtet worden sein dürfte.
Grundvoraussetzung für die Mitnahme von Personen ist, dass ein geeigneter Sitz zur zusätzlichen Personenbeförderung vorhanden ist. Ausrüstung des Quads mit Sicherheitsgurten Sofern eine Ausrüstungspflicht für Sicherheitsgurte besteht, müssen diese auch benutzt werden. Rechtsgrundlage ist § 21a StVO. Nun wird es in Bezug auf die Kinder jedoch kritisch, da bei deren Beförderung nach § 21 Abs. 1a StVO geeignete und zugelassene Rückhalteeinrichtungen verwendet werden müssen, die es für Quads nach meinem Kenntnisstand aber kaum gibt. Da andererseits § 21 Abs. 1a StVO die Benutzung von Gurten auf Sitzen bei einer Beförderung in Kraftfahrzeugen fordert, wovon man bei einer Beförderung auf Quads rein begrifflich an sich nicht ausgehen kann, erscheint es mir allerdings fraglich, ob der Abs. 1a überhaupt anwendbar ist. Keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben Einfacher ist es, wenn keine Ausrüstungs- und Benutzungspflicht für Sicherheitsgurte vorgeschrieben ist. Dann hat der Fahrzeugführer lediglich für die sichere Beförderung seiner Beifahrer zu sorgen. Wie er dies bei Quads anstellt, ist ihm überlassen. Bezüglich der Beförderung von Kindern kommt ihm aber eine Garantenstellung zu, die nichts Anderes bedeutet, als dass er eine erhöhte Sorgfaltspflicht gegenüber den Beförderten hat und bei einem Unfall in jedem Fall die Verantwortung zu übernehmen hat. Mindestaltersvorschriften sind mir ansonsten nicht bekannt. Helmpflicht Ist die Verwendung eines Schutzhelms vorgeschrieben, wovon wohl auszugehen sein dürfte, müssen auch die Beifahrer einen geeigneten Helm tragen. |
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Gast_Danke für die Antwort aber..._* |
25.04.2005, 08:24
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#3
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Was mich noch interessiert wäre ob es vorgeschrieben ist das die Kids hinter einem sitzen wie üblich als Sozius oder ob die auch vor einem sitzen dürfen was der ganzen Sache mehr Sicherheit geben würde, da die dadurch viel mehr Halt haben und man selber das Kind besser unter Kontrolle hat.
Helmpflicht beim Quad ist ja nicht angesagt, da es ja nicht als KRAD zugelassen ist. Oder täusche ich mich da? |
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25.04.2005, 08:32
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#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 |
Da kommt es ganz auf die Zulassung an, wenn es als Krad zugelassen ist, gillt auf jeden Fall die Helmpflicht. Ist es als Pkw zugelassen muß man schauen ob es im Kfz-Schein eingetragene Auflagen gibt. Sinnvoll ist ein Helm aber alle male.
Ansonsten: FAQ: Quad->welche FS-Klasse, Helmpflicht und andere Hinweise -------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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25.04.2005, 09:59
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#5
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Zitat (Danke für die Antwort aber... @ 25.04.2005, 09:24) Was mich noch interessiert wäre ob es vorgeschrieben ist das die Kids hinter einem sitzen wie üblich als Sozius oder ob die auch vor einem sitzen dürfen ... Das "vor einem" würde ich mal bezweifeln, da das Kind Dir in der Bedienung des Quads im Wege sein könnte.Zitat ... was der ganzen Sache mehr Sicherheit geben würde, da die dadurch viel mehr Halt haben und man selber das Kind besser unter Kontrolle hat. Ist das bei Deinem Quad so? Die die ich kenne, haben richtige Sitzbank, Trittbretter usw. Und hinten kann man eine Sissybar oder zumindest ein dickes Topcase montieren.
-------------------- MfG Thomas
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25.04.2005, 11:26
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#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Das VORM FAHRER sitzen ist
a) verboten, weil der vordere Sitz bestimmungsgemäss ein Fahrersitz ist. b) lebensgefährlich, weil bei einem Unfall das Kind von deinem Gewicht zerquetscht wird. Sinnvoll auch auf dem Quad ist IMHO lediglich ein spezieller Kindersitz wie bei Motorrädern für Kinder, die die Fussrasten nicht erreichen können und ansonsten komplette Motorradausrüstung, da ähnliches Gefährdungspotential. Die kommende Gesetzgebung dürfte höchstwahrscheinlich darauf auch abzielen. IMHO wird dir das die versicherung im Falle eines Falles vorhalten. Bei denen gilt nämlich nicht nur das, was vorgeschrieben ist. Sprich Schmerzensgeldansprüche gehen flöten, eventuell Beteiligung an den Kosten samt Ablehnung der Haftpflichtansprüche wegen der Schadensminderungs- und Sorgfaltspflichten. Gruss Kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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Gast_Alles klar danke_* |
25.04.2005, 14:36
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#7
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Dann bleiben die hinten wie gehabt .
Was den helm betrifft haben die Kids den eh immer auf |
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25.04.2005, 16:31
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1840 Beigetreten: 07.01.2005 Wohnort: Im sonnigsten Süden Mitglieds-Nr.: 7625 |
Ich denke, man müsste sich mal darum kümmern, wie ein Quad zugelassen wird. IMHO wird es doch nicht als PKW, KRAD oder LKW zugelassen, sondern als Leichtkraftwagen oder als dreirädriges Kleinkraftrad, wenn es nur drei Räder hat.
Einige Posts dürften sich dadurch relativieren. -------------------- Hubraum lässt sich durch nichts ersetzen -- außer durch noch mehr Hubraum
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Gast_Gast_Shabazza_* |
29.04.2005, 15:22
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#9
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Ganz egal ob erlaubt, oder nicht - ich bin der Meinung dass jemand der ein 6-Jähriges Kind auf nem Quad
oder Motorrad mitnimmt keinerlei Verantwortungsgefühl besitzt! Es muss doch niemand glauben, dass sich ein kleines Kind ausreichend festhalten kann, geschweige denn weiß, wie man sich auf einem Quad in Kurven richtig verhält. Außerdem spielt es bei einem Unfall auch keine Rolle mehr ob das Kind vor oder hinter dem Fahrer sitzt. Schon bei Geschwindigkeiten die in der Stadt gefahren werden, ist ein Zusammenstoß mit einem anderen VT lebensgefährlich - selbst für Erwachsene. Ich weiß, dass Gast_Billy hier jetzt nicht über Sinn oder Unsinn diskutieren wollte, aber vieleicht sollte man sich das nochmal durch den Kopf gehen lassen... |
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29.04.2005, 15:38
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#10
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Zitat (Gast_Shabazza @ 29.04.2005, 16:22) Ganz egal ob erlaubt, oder nicht - ich bin der Meinung dass jemand der ein 6-Jähriges Kind auf nem Quad Aber im Fahrrad-Kindersitz oder -Anhänger ist das keineswegs besser.oder Motorrad mitnimmt keinerlei Verantwortungsgefühl besitzt! Und alleine zur Schule gehen darf das Kind dann selbstverständlich auch nicht!? Natürlich wird man Fortbewegungsmittel und -Art sinnvoll auswählen und nicht auf einem japanischen Supersportler davonheizen. Aber in einem richtigen Soziussitz sitzt ein Kind imo besser als auf dem Fahrrad. Außerdem hat mein Krad besseres Licht und Bremsen als ein Kinderfahrrad. Und wird von Autofahrern eher mehr respektiert als ein Fahrrad. Ich sage nur Seitenabstand beim überholt werden ... Überbeschützen werde ich meine Kinder nicht, sonst dürfte ich die nur noch in einer gepanzerten Maybach-Limousine chauffieren. -------------------- MfG Thomas
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29.04.2005, 18:29
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#11
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Einzig richtige Antwort !!! @Gast_Shabazza Meine wird grade 4, kann sich prima festhalten, im Sitz kann sie sogar schlafen, ohne runterzufallen, und warum sie auf dem Möppi nicht rumturnen darf, erklärt sie dir gerne, wenn du sie fragst ... Kommt immer aufs Kind und den Fahrer an, also bitte keine Verallgemeinerungen! Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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29.04.2005, 23:13
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 74 Beigetreten: 11.06.2004 Mitglieds-Nr.: 3722 |
Zitat (Christl @ 25.04.2005, 17:31) Ich denke, man müsste sich mal darum kümmern, wie ein Quad zugelassen wird. IMHO wird es doch nicht als PKW, KRAD oder LKW zugelassen, sondern als Leichtkraftwagen oder als dreirädriges Kleinkraftrad, wenn es nur drei Räder hat. Einige Posts dürften sich dadurch relativieren. Hallo Es gibt 3 Möglichkeiten der Zulassung. 1. VKP 4-rädriges kfz zur Personenbeförderung 2. Zugmaschine 3. PKW offen (selten) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 11:02 |