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> An haltendem Linienbus vorbeifahren - wie schnell?, Wie schnell darf man vorbeifahren?
Gast_Marc_*
Beitrag 07.04.2005, 19:56
Beitrag #1





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Hallo,

nahezu täglich muß ich in meinem Wohngebiet morgens auf dem Weg zur Arbeit an haltenden Linienbussen vorbeifahren. Es gibt hierbei keine Haltebuchten, sondern die Busse halten an den Haltestellen auf der Straße.

Und dann stellt sich jedesmal für mich die Frage - wie schnell darf ich eigentlich an diesen haltenden Bussen vorbeifahren??

- Die Busse setzen im Regelfall nur den rechten Blinker beim an der Haltestelle. Ich habe noch keinen Bus mit Warnblinklicht anhalten sehen. Muß ich trotzdem mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren - oder ist das wirklich nur eine Frage des Warnblinkers beim Bus?

Danke für Antworten

Marc
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Uwe W
Beitrag 07.04.2005, 20:05
Beitrag #2


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§20 STVO hier klicken

Wenn der Warnblinker nicht eingeschaltet ist, darf man also nur "vorsichtig" vorbeifahren.
D.h. man würde bei einer Kollision mit Fußgängern immer einen Teil Schuld bekommen.

Wie schnell man maximal fahren darf, um noch als "vorsichtig" zu gelten, hängt von den näheren Umständen ab.

Je übersichtlicher die Stelle ist und je mehr Abstand vom haltenden Bus man einhält, desto schneller darf man wohl fahren.
Bei Schulbussen oder wenn erfahrungsgemäß viele Kinder unterwegs sind, muss man in jedem Fall besonders vorsichtig fahren.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 07.04.2005, 20:05
Beitrag #3





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Hier steht alles wavey.gif
Zitat
§20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.

(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.

(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

(6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.
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Gast_Marc_*
Beitrag 07.04.2005, 20:13
Beitrag #4





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Das heißt, es liegt allein im Ermessen des jeweiligen Busfahrers, ob er "nur" den rechten Blinker beim halten benutzt oder ob er das Warnblinklicht einschaltet?
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Janus
Beitrag 07.04.2005, 20:35
Beitrag #5


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Nein, das ist je nach Haltestelle vorgeschrieben. Die Haltestellen sind auch entsprechend markiert.


~ Janus


--------------------
Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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Mangooo
Beitrag 07.04.2005, 20:48
Beitrag #6


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Das ist ja interessant, habe ich gar nicht gewusst. Aber ich glaube nicht, dass sich der Großteil der Busfahrer immer daran hält, oder?
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Enrico
Beitrag 07.04.2005, 20:49
Beitrag #7


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Welche Strafe bekommt ein Busfahrer, wenn er an einer Haltestelle die Warnblinker anschaltet, ohne, dass dies vorgeschrieben ist?
Da dies ja weit reichendere Folgen hat, als wenn ein PKW missbräuchlich einen Warnblinker verwendet, würde ich das als unerlaubten Eingriff in den Strassenverkehr betrachten. think.gif


--------------------
Gruß Enrico


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Achim
Beitrag 07.04.2005, 22:02
Beitrag #8


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Kostet dem Busfahrer 10 Euro.


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Eddie
Beitrag 08.04.2005, 01:27
Beitrag #9


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Zitat (Enrico @ 07.04.2005, 21:49)
Welche Strafe bekommt ein Busfahrer, wenn er an einer Haltestelle die Warnblinker anschaltet, ohne, dass dies vorgeschrieben ist?
Da dies ja weit reichendere Folgen hat, als wenn ein PKW missbräuchlich einen Warnblinker verwendet, würde ich das als unerlaubten Eingriff in den Strassenverkehr betrachten. think.gif

Hi Enrico.
Ist KEIN unerlaubter Eingriff in den Strassenverkehr. Es MUSS natürlich ein triftiger Grund für das einschalten der WBL vorhanden sein!
Bsp.: Bus voller Kinder, die mit den Lehrern einen Kinobesuch machen (Kino ist natürlich auf der gegenüberliegenden Strassenseite), die Haltestelle ist aber NICHT markiert . Damit alle übrigen VT gewarnt sind (ist ja der Sinn der WBL), können Busfahrer (UNGESTRAFT tongue.gif ) in diesem Fall die WBL benutzen!

Gruß Eddie


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Enrico
Beitrag 08.04.2005, 20:42
Beitrag #10


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Naja Eddie,
das mit dem Eingriff in den Strassenverkehr interpretiere ich daraus, dass durch die Warnblinker innerhalb einer Haltestelle andere Verkehrsregeln gelten, als beim normalen Rechtsblinken. think.gif


--------------------
Gruß Enrico


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 08.04.2005, 20:44
Beitrag #11





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Zitat (Enrico @ 08.04.2005, 21:42)
Naja Eddie,
das mit dem Eingriff in den Strassenverkehr interpretiere ich daraus, dass durch die Warnblinker innerhalb einer Haltestelle andere Verkehrsregeln gelten, als beim normalen Rechtsblinken. think.gif

Aber es ist kein Eingriff im Sinne des StGB wavey.gif Sondern einfach eine Regelung, und m.M. nach eine gute, die auch dich schützt wink.gif
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chriziko
Beitrag 08.04.2005, 20:55
Beitrag #12


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Zitat (Janus @ 07.04.2005, 21:35)
Nein, das ist je nach Haltestelle vorgeschrieben. Die Haltestellen sind auch entsprechend markiert.


~ Janus

was meinst du mit markiert? wie sind sie markiert?


--------------------
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 08.04.2005, 20:57
Beitrag #13





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[quote=chriziko,08.04.2005, 21:55] ~ Janus [/QUOTE]
was meinst du mit markiert? wie sind sie markiert? [/quote]
An der Haltestelle ist ein Symbol (Dreieck, Punkt - regional unterschiedlich) an dem der Busfahrer das erkennt. Die Haltestellen werden durch die Aufsichtsbehörde festgelegt wink.gif
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Enrico
Beitrag 08.04.2005, 21:05
Beitrag #14


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Bei uns sind Ringe in orange und gelb unter dem Haltestellenzeichen angebracht. cool.gif


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chriziko
Beitrag 08.04.2005, 21:07
Beitrag #15


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danke, da werde ich mal drauf achten.


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Peter Lustig
Beitrag 08.04.2005, 21:08
Beitrag #16


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Es gibt zwei denkbare Situationen, wann ein Linien- oder Schulbusfahrer das Warnblinklicht einschaltet:
1. Wenn er dazu aufgrund einer behördlichen Anordnung verpflichtet ist (§ 16 Abs. 2 StVO) oder
2. wenn er, wie dies auch jeder andere Fahrzeugführer darf, vor einer besonderen Gefahrensituation warnen will (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 StVO).

Da der Überholer in der Regel nicht weiß, aus welchem der beiden Gründe der Busfahrer nun seine Warnblinkanlage eingeschaltet hat, ist Schrittgeschwindigkeit beim Überholen immer die bessere Alternative. Sollte Gegenverkehr kommen, darf ohnehin nicht überholt werden. Übrigens: das Schrittgeschwindigkeitsgebot gilt auch für den Gegenverkehr, wenn ein Linien- oder gekennzeichneter Schulbus an einer Haltestelle die Warnblinkanlage eingeschaltet hat.

@chriziko:
In Bayern wird eine rot-gelb-rote Banderole um den Mast unterhalb des Z. 224 StVO angebracht.
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Enrico
Beitrag 08.04.2005, 21:09
Beitrag #17


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Zitat (Uwe K. @ 08.04.2005, 21:44)
...
Aber es ist kein Eingriff im Sinne des StGB wavey.gif  Sondern einfach eine Regelung, und m.M. nach eine gute, die auch dich schützt wink.gif

Die Regelung mit den Warnblinkern ist ja auch sinnvoll, allerdings finde ich Sie nicht ausreichend. Ich hätte gleich Warten vorgeschrieben anstelle von Schrittgeschwindigkeit. wavey.gif
Busse halten bei uns an den betroffenen Haltestellen nicht oft lang genug, dass man überhaupt mit Schrittgeschwindigkeit rechtzeitig vorbeikommen würde.


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Gruß Enrico


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Peter Lustig
Beitrag 08.04.2005, 21:11
Beitrag #18


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Dann darfst Du im Zweifelsfall eben nicht überholen. Außerdem ist es doch nicht so schlimm, wenn man einmal ein paar Sekunden hinter einem Bus stehenbleibt.
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Christl
Beitrag 08.04.2005, 21:18
Beitrag #19


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Hab ich da was falsch verstanden ? Ihr sprecht von überholen?


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chriziko
Beitrag 08.04.2005, 21:25
Beitrag #20


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vom vorbei fahren, denke ich.


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frankenstein
Beitrag 08.04.2005, 21:28
Beitrag #21


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Zitat (Christl @ 08.04.2005, 22:18)
Hab ich da was falsch verstanden ? Ihr sprecht von überholen?

Überholen im Sinne von "Vorbei fahren"! wink.gif

Nicht alles auf die Waagschale legen! cool.gif


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 08.04.2005, 21:31
Beitrag #22





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Zitat (frankenstein @ 08.04.2005, 22:28)
Nicht alles auf die Waagschale legen!  cool.gif

Sag ich, wenn ich auf dem Markt einkaufe auch immer rofl1.gif die hören aber nicht drauf whistling.gif

Sorry für offtopic.gif blushing.gif
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Christl
Beitrag 08.04.2005, 21:31
Beitrag #23


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Na ja, wenn ich dann an dem Bus vorbeifahre, der gerade warnblinkend zur Haltestelle fährt kann mir ja nichts passieren...- oder? whistling.gif


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Enrico
Beitrag 08.04.2005, 21:35
Beitrag #24


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Zitat (Christl @ 08.04.2005, 22:31)
Na ja, wenn ich dann an dem Bus vorbeifahre, der gerade warnblinkend zur Haltestelle fährt kann mir ja nichts passieren...- oder? whistling.gif

Doch, ein an die Haltestelle fahrender Bus mit eingeschaltetem Warnblinker darf nicht überholt werden.


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 08.04.2005, 21:38
Beitrag #25





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Zitat (Christl @ 08.04.2005, 22:31)
Na ja, wenn ich dann an dem Bus vorbeifahre, der gerade warnblinkend zur Haltestelle fährt kann mir ja nichts passieren...- oder? whistling.gif

Korinthenkacker rofl1.gif
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Christl
Beitrag 08.04.2005, 21:40
Beitrag #26


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Mäusemelker sleep.gif


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Enrico
Beitrag 08.04.2005, 21:49
Beitrag #27


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Zitat (Peter Lustig @ 08.04.2005, 22:11)
Dann darfst Du im Zweifelsfall eben nicht überholen. Außerdem ist es doch nicht so schlimm, wenn man einmal ein paar Sekunden hinter einem Bus stehenbleibt.

Das sehe ich ja auch so. Ich wollte nur ausdrücken, dass die Erlaubnis mit Schrittgeschwindigkeit vorbeizufahren wahrscheinlich in den meisten Fällen nicht legal genutzt werden kann, also auch ein generelles Vorbeifahrverbot mMn sinnvoll ist. wink.gif wavey.gif


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frankenstein
Beitrag 08.04.2005, 22:05
Beitrag #28


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Zitat (Enrico @ 08.04.2005, 22:49)
Zitat (Peter Lustig @ 08.04.2005, 22:11)
Dann darfst Du im Zweifelsfall eben nicht überholen. Außerdem ist es doch nicht so schlimm, wenn man einmal ein paar Sekunden hinter einem Bus stehenbleibt.

Das sehe ich ja auch so. Ich wollte nur ausdrücken, dass die Erlaubnis mit Schrittgeschwindigkeit vorbeizufahren wahrscheinlich in den meisten Fällen nicht legal genutzt werden kann, also auch ein generelles Vorbeifahrverbot mMn sinnvoll ist. wink.gif wavey.gif

Ich bleibe auch lieber hinter dem Bus stehen und warte!

Diese Wartezeit bringt mit Sicherheit keinen um! Auch mit dem Hupen von hinten kann ich gut leben; ich denke mir dann immer: Ihr habt doch keine Ahnung!

Das Problem an sich ist doch, das diese Regelung, ähnlich Kreisverkehr und grüner Pfeil, zu wenig bekannt ist! unsure.gif


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Bentley222
Beitrag 08.04.2005, 22:25
Beitrag #29


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Hi @ Frankenstein:

Zitat
Diese Wartezeit bringt mit Sicherheit keinen um! Auch mit dem Hupen von hinten kann ich gut leben;


Ich auch... nur die meisten meiner "Hinterleute" nicht. An der Haltestelle für Busse wird trotz eingeschaltetem WBL überholt, genau wie im "Verkehrsberuhigtem Bereich".... Hauptsache, ich bin 10 Sekunden vor dir daheim !!!


Zitat
Das Problem an sich ist doch, das diese Regelung, ähnlich Kreisverkehr und grüner Pfeil, zu wenig bekannt ist!


Da gibt es noch viele mehr... wer gibt zum Beispiel Fussgängern Vorrang, wenn er/sie in eine andere Strasse abbiegt? Mein Junior wäre schon öfters mitseinem Buggy unter die Räder gekommen, wenn ich auf mein "Recht" bestanden hätte....

Schönen Gruß, Bentley
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Gast_Gast_bea_*
Beitrag 12.04.2005, 10:36
Beitrag #30





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hi, wenn der bus nicht blinkt, darfst du vorbeifahren aber auch nur mit angemessener geschwindigkeit...so, dass du im notfall noch zum stehen kommst. zum einen ist der busfahrer ein mensch und hat vielleicht selbst an dieser haltestelle die markierung übersehen oder aber die fahrgäste könnten trotz allem die fahrbahn unvermittelt und gedankenlos überqueren.

busfahrerin wink.gif
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Gast_Gast_crispy_*
Beitrag 12.04.2005, 20:32
Beitrag #31





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Bei uns im VRR sind es rite Dreiecke. Hier hält aber so gut wie niemand, wenn denn wirklich mal der WARNblinker (beide Blinker) an sind. Habe letztens gesehen, daß an einer Haltestelle neben dem Bus noch ca 4m Platz waren. Dort haben sich dann Gegenverkehr und normaler Verkehr durchgequetscht.

Ich bleibe partout bei sowas eh immer stehen, weil ich 1.) gelernt habe, daß man an der nächsten Ampel eh wieder nebeneinander steht und 2.) selbst schonmal fast umgefahren worden wäre, weil ich total verpennt zur Schule gegangen bin und nicht geschaut habe.

Aber zurück zum Thema: Hinter dem Bus ist einfach anzuhalten. Basta. Der Gegenverkehr hat so oder so vorsichtig zu fahren, wenn ein Bus an einer engen Straßen hält.
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Lexus
Beitrag 12.04.2005, 20:39
Beitrag #32


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Zitat
§ 20 StVO Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.


Für den gleichgerichteten und den Gegenverkehr herrschen keine unterschiedlichen Regeln, ein Haltevorbot hinter einem Linien- oder Schulbus besteht nicht. Das wäre auch in Großstädten ganz undenkbar, weil sich dann sofort ein kilometerlanger Stau bilden würde. Es wäre sicher ein vermeidbares Hindernisbereiten.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 09:31