An haltendem Linienbus vorbeifahren - wie schnell?, Wie schnell darf man vorbeifahren? |
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An haltendem Linienbus vorbeifahren - wie schnell?, Wie schnell darf man vorbeifahren? |
Gast_Marc_* |
07.04.2005, 19:56
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#1
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nahezu täglich muß ich in meinem Wohngebiet morgens auf dem Weg zur Arbeit an haltenden Linienbussen vorbeifahren. Es gibt hierbei keine Haltebuchten, sondern die Busse halten an den Haltestellen auf der Straße. Und dann stellt sich jedesmal für mich die Frage - wie schnell darf ich eigentlich an diesen haltenden Bussen vorbeifahren?? - Die Busse setzen im Regelfall nur den rechten Blinker beim an der Haltestelle. Ich habe noch keinen Bus mit Warnblinklicht anhalten sehen. Muß ich trotzdem mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren - oder ist das wirklich nur eine Frage des Warnblinkers beim Bus? Danke für Antworten Marc |
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07.04.2005, 20:05
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#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21407 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
§20 STVO hier klicken
Wenn der Warnblinker nicht eingeschaltet ist, darf man also nur "vorsichtig" vorbeifahren. D.h. man würde bei einer Kollision mit Fußgängern immer einen Teil Schuld bekommen. Wie schnell man maximal fahren darf, um noch als "vorsichtig" zu gelten, hängt von den näheren Umständen ab. Je übersichtlicher die Stelle ist und je mehr Abstand vom haltenden Bus man einhält, desto schneller darf man wohl fahren. Bei Schulbussen oder wenn erfahrungsgemäß viele Kinder unterwegs sind, muss man in jedem Fall besonders vorsichtig fahren. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Gast_Uwe K._* |
07.04.2005, 20:05
Beitrag
#3
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Hier steht alles
Zitat §20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden. (2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten. (3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden. (4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten. (5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten. (6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten. |
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Gast_Marc_* |
07.04.2005, 20:13
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#4
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Das heißt, es liegt allein im Ermessen des jeweiligen Busfahrers, ob er "nur" den rechten Blinker beim halten benutzt oder ob er das Warnblinklicht einschaltet?
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07.04.2005, 20:35
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4899 Beigetreten: 25.04.2004 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 2975 |
Nein, das ist je nach Haltestelle vorgeschrieben. Die Haltestellen sind auch entsprechend markiert.
~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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07.04.2005, 20:48
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 131 Beigetreten: 20.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8468 |
Das ist ja interessant, habe ich gar nicht gewusst. Aber ich glaube nicht, dass sich der Großteil der Busfahrer immer daran hält, oder?
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07.04.2005, 20:49
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3300 Beigetreten: 20.09.2004 Wohnort: Rheingau Mitglieds-Nr.: 5649 |
Welche Strafe bekommt ein Busfahrer, wenn er an einer Haltestelle die Warnblinker anschaltet, ohne, dass dies vorgeschrieben ist?
Da dies ja weit reichendere Folgen hat, als wenn ein PKW missbräuchlich einen Warnblinker verwendet, würde ich das als unerlaubten Eingriff in den Strassenverkehr betrachten. -------------------- Gruß Enrico
Bildung ist Bundessache! |
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07.04.2005, 22:02
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Kostet dem Busfahrer 10 Euro.
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08.04.2005, 01:27
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4118 Beigetreten: 20.11.2004 Wohnort: JO31JJ Mitglieds-Nr.: 6817 |
Zitat (Enrico @ 07.04.2005, 21:49) Welche Strafe bekommt ein Busfahrer, wenn er an einer Haltestelle die Warnblinker anschaltet, ohne, dass dies vorgeschrieben ist? Da dies ja weit reichendere Folgen hat, als wenn ein PKW missbräuchlich einen Warnblinker verwendet, würde ich das als unerlaubten Eingriff in den Strassenverkehr betrachten. Hi Enrico. Ist KEIN unerlaubter Eingriff in den Strassenverkehr. Es MUSS natürlich ein triftiger Grund für das einschalten der WBL vorhanden sein! Bsp.: Bus voller Kinder, die mit den Lehrern einen Kinobesuch machen (Kino ist natürlich auf der gegenüberliegenden Strassenseite), die Haltestelle ist aber NICHT markiert . Damit alle übrigen VT gewarnt sind (ist ja der Sinn der WBL), können Busfahrer (UNGESTRAFT ) in diesem Fall die WBL benutzen! Gruß Eddie -------------------- Wissen ist Macht - nichts wissen, macht auch nichts ...
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08.04.2005, 20:42
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3300 Beigetreten: 20.09.2004 Wohnort: Rheingau Mitglieds-Nr.: 5649 |
Naja Eddie,
das mit dem Eingriff in den Strassenverkehr interpretiere ich daraus, dass durch die Warnblinker innerhalb einer Haltestelle andere Verkehrsregeln gelten, als beim normalen Rechtsblinken. -------------------- Gruß Enrico
Bildung ist Bundessache! |
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Gast_Uwe K._* |
08.04.2005, 20:44
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#11
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Zitat (Enrico @ 08.04.2005, 21:42) Naja Eddie, das mit dem Eingriff in den Strassenverkehr interpretiere ich daraus, dass durch die Warnblinker innerhalb einer Haltestelle andere Verkehrsregeln gelten, als beim normalen Rechtsblinken. Aber es ist kein Eingriff im Sinne des StGB Sondern einfach eine Regelung, und m.M. nach eine gute, die auch dich schützt |
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08.04.2005, 20:55
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 723 Beigetreten: 06.02.2005 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 8233 |
Zitat (Janus @ 07.04.2005, 21:35) Nein, das ist je nach Haltestelle vorgeschrieben. Die Haltestellen sind auch entsprechend markiert. ~ Janus was meinst du mit markiert? wie sind sie markiert? -------------------- ...ja, mir san mi´m Radl da!
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Gast_Uwe K._* |
08.04.2005, 20:57
Beitrag
#13
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[quote=chriziko,08.04.2005, 21:55] ~ Janus [/QUOTE]
was meinst du mit markiert? wie sind sie markiert? [/quote] An der Haltestelle ist ein Symbol (Dreieck, Punkt - regional unterschiedlich) an dem der Busfahrer das erkennt. Die Haltestellen werden durch die Aufsichtsbehörde festgelegt |
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08.04.2005, 21:05
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3300 Beigetreten: 20.09.2004 Wohnort: Rheingau Mitglieds-Nr.: 5649 |
Bei uns sind Ringe in orange und gelb unter dem Haltestellenzeichen angebracht.
-------------------- Gruß Enrico
Bildung ist Bundessache! |
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08.04.2005, 21:07
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#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 723 Beigetreten: 06.02.2005 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 8233 |
danke, da werde ich mal drauf achten.
-------------------- ...ja, mir san mi´m Radl da!
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08.04.2005, 21:08
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#16
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Es gibt zwei denkbare Situationen, wann ein Linien- oder Schulbusfahrer das Warnblinklicht einschaltet:
1. Wenn er dazu aufgrund einer behördlichen Anordnung verpflichtet ist (§ 16 Abs. 2 StVO) oder 2. wenn er, wie dies auch jeder andere Fahrzeugführer darf, vor einer besonderen Gefahrensituation warnen will (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 StVO). Da der Überholer in der Regel nicht weiß, aus welchem der beiden Gründe der Busfahrer nun seine Warnblinkanlage eingeschaltet hat, ist Schrittgeschwindigkeit beim Überholen immer die bessere Alternative. Sollte Gegenverkehr kommen, darf ohnehin nicht überholt werden. Übrigens: das Schrittgeschwindigkeitsgebot gilt auch für den Gegenverkehr, wenn ein Linien- oder gekennzeichneter Schulbus an einer Haltestelle die Warnblinkanlage eingeschaltet hat. @chriziko: In Bayern wird eine rot-gelb-rote Banderole um den Mast unterhalb des Z. 224 StVO angebracht. |
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08.04.2005, 21:09
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3300 Beigetreten: 20.09.2004 Wohnort: Rheingau Mitglieds-Nr.: 5649 |
Zitat (Uwe K. @ 08.04.2005, 21:44) ... Aber es ist kein Eingriff im Sinne des StGB Sondern einfach eine Regelung, und m.M. nach eine gute, die auch dich schützt Die Regelung mit den Warnblinkern ist ja auch sinnvoll, allerdings finde ich Sie nicht ausreichend. Ich hätte gleich Warten vorgeschrieben anstelle von Schrittgeschwindigkeit. Busse halten bei uns an den betroffenen Haltestellen nicht oft lang genug, dass man überhaupt mit Schrittgeschwindigkeit rechtzeitig vorbeikommen würde. -------------------- Gruß Enrico
Bildung ist Bundessache! |
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08.04.2005, 21:11
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#18
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Dann darfst Du im Zweifelsfall eben nicht überholen. Außerdem ist es doch nicht so schlimm, wenn man einmal ein paar Sekunden hinter einem Bus stehenbleibt.
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08.04.2005, 21:18
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1840 Beigetreten: 07.01.2005 Wohnort: Im sonnigsten Süden Mitglieds-Nr.: 7625 |
Hab ich da was falsch verstanden ? Ihr sprecht von überholen?
-------------------- Hubraum lässt sich durch nichts ersetzen -- außer durch noch mehr Hubraum
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08.04.2005, 21:25
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#20
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 723 Beigetreten: 06.02.2005 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 8233 |
vom vorbei fahren, denke ich.
-------------------- ...ja, mir san mi´m Radl da!
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08.04.2005, 21:28
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#21
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Zitat (Christl @ 08.04.2005, 22:18) Hab ich da was falsch verstanden ? Ihr sprecht von überholen? Überholen im Sinne von "Vorbei fahren"! Nicht alles auf die Waagschale legen! -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Gast_Uwe K._* |
08.04.2005, 21:31
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#22
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Zitat (frankenstein @ 08.04.2005, 22:28) Nicht alles auf die Waagschale legen! Sag ich, wenn ich auf dem Markt einkaufe auch immer die hören aber nicht drauf Sorry für |
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08.04.2005, 21:31
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#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1840 Beigetreten: 07.01.2005 Wohnort: Im sonnigsten Süden Mitglieds-Nr.: 7625 |
Na ja, wenn ich dann an dem Bus vorbeifahre, der gerade warnblinkend zur Haltestelle fährt kann mir ja nichts passieren...- oder?
-------------------- Hubraum lässt sich durch nichts ersetzen -- außer durch noch mehr Hubraum
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08.04.2005, 21:35
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#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3300 Beigetreten: 20.09.2004 Wohnort: Rheingau Mitglieds-Nr.: 5649 |
Zitat (Christl @ 08.04.2005, 22:31) Na ja, wenn ich dann an dem Bus vorbeifahre, der gerade warnblinkend zur Haltestelle fährt kann mir ja nichts passieren...- oder? Doch, ein an die Haltestelle fahrender Bus mit eingeschaltetem Warnblinker darf nicht überholt werden. -------------------- Gruß Enrico
Bildung ist Bundessache! |
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Gast_Uwe K._* |
08.04.2005, 21:38
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#25
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Zitat (Christl @ 08.04.2005, 22:31) Na ja, wenn ich dann an dem Bus vorbeifahre, der gerade warnblinkend zur Haltestelle fährt kann mir ja nichts passieren...- oder? Korinthenkacker |
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08.04.2005, 21:40
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1840 Beigetreten: 07.01.2005 Wohnort: Im sonnigsten Süden Mitglieds-Nr.: 7625 |
Mäusemelker
-------------------- Hubraum lässt sich durch nichts ersetzen -- außer durch noch mehr Hubraum
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08.04.2005, 21:49
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#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3300 Beigetreten: 20.09.2004 Wohnort: Rheingau Mitglieds-Nr.: 5649 |
Zitat (Peter Lustig @ 08.04.2005, 22:11) Dann darfst Du im Zweifelsfall eben nicht überholen. Außerdem ist es doch nicht so schlimm, wenn man einmal ein paar Sekunden hinter einem Bus stehenbleibt. Das sehe ich ja auch so. Ich wollte nur ausdrücken, dass die Erlaubnis mit Schrittgeschwindigkeit vorbeizufahren wahrscheinlich in den meisten Fällen nicht legal genutzt werden kann, also auch ein generelles Vorbeifahrverbot mMn sinnvoll ist. -------------------- Gruß Enrico
Bildung ist Bundessache! |
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08.04.2005, 22:05
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#28
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Zitat (Enrico @ 08.04.2005, 22:49) Zitat (Peter Lustig @ 08.04.2005, 22:11) Dann darfst Du im Zweifelsfall eben nicht überholen. Außerdem ist es doch nicht so schlimm, wenn man einmal ein paar Sekunden hinter einem Bus stehenbleibt. Das sehe ich ja auch so. Ich wollte nur ausdrücken, dass die Erlaubnis mit Schrittgeschwindigkeit vorbeizufahren wahrscheinlich in den meisten Fällen nicht legal genutzt werden kann, also auch ein generelles Vorbeifahrverbot mMn sinnvoll ist. Ich bleibe auch lieber hinter dem Bus stehen und warte! Diese Wartezeit bringt mit Sicherheit keinen um! Auch mit dem Hupen von hinten kann ich gut leben; ich denke mir dann immer: Ihr habt doch keine Ahnung! Das Problem an sich ist doch, das diese Regelung, ähnlich Kreisverkehr und grüner Pfeil, zu wenig bekannt ist! -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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08.04.2005, 22:25
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 209 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Speyer Mitglieds-Nr.: 5731 |
Hi @ Frankenstein:
Zitat Diese Wartezeit bringt mit Sicherheit keinen um! Auch mit dem Hupen von hinten kann ich gut leben; Ich auch... nur die meisten meiner "Hinterleute" nicht. An der Haltestelle für Busse wird trotz eingeschaltetem WBL überholt, genau wie im "Verkehrsberuhigtem Bereich".... Hauptsache, ich bin 10 Sekunden vor dir daheim !!! Zitat Das Problem an sich ist doch, das diese Regelung, ähnlich Kreisverkehr und grüner Pfeil, zu wenig bekannt ist! Da gibt es noch viele mehr... wer gibt zum Beispiel Fussgängern Vorrang, wenn er/sie in eine andere Strasse abbiegt? Mein Junior wäre schon öfters mitseinem Buggy unter die Räder gekommen, wenn ich auf mein "Recht" bestanden hätte.... Schönen Gruß, Bentley |
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Gast_Gast_bea_* |
12.04.2005, 10:36
Beitrag
#30
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Guests |
hi, wenn der bus nicht blinkt, darfst du vorbeifahren aber auch nur mit angemessener geschwindigkeit...so, dass du im notfall noch zum stehen kommst. zum einen ist der busfahrer ein mensch und hat vielleicht selbst an dieser haltestelle die markierung übersehen oder aber die fahrgäste könnten trotz allem die fahrbahn unvermittelt und gedankenlos überqueren.
busfahrerin |
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Gast_Gast_crispy_* |
12.04.2005, 20:32
Beitrag
#31
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Bei uns im VRR sind es rite Dreiecke. Hier hält aber so gut wie niemand, wenn denn wirklich mal der WARNblinker (beide Blinker) an sind. Habe letztens gesehen, daß an einer Haltestelle neben dem Bus noch ca 4m Platz waren. Dort haben sich dann Gegenverkehr und normaler Verkehr durchgequetscht.
Ich bleibe partout bei sowas eh immer stehen, weil ich 1.) gelernt habe, daß man an der nächsten Ampel eh wieder nebeneinander steht und 2.) selbst schonmal fast umgefahren worden wäre, weil ich total verpennt zur Schule gegangen bin und nicht geschaut habe. Aber zurück zum Thema: Hinter dem Bus ist einfach anzuhalten. Basta. Der Gegenverkehr hat so oder so vorsichtig zu fahren, wenn ein Bus an einer engen Straßen hält. |
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12.04.2005, 20:39
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat § 20 StVO Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse (1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden. Für den gleichgerichteten und den Gegenverkehr herrschen keine unterschiedlichen Regeln, ein Haltevorbot hinter einem Linien- oder Schulbus besteht nicht. Das wäre auch in Großstädten ganz undenkbar, weil sich dann sofort ein kilometerlanger Stau bilden würde. Es wäre sicher ein vermeidbares Hindernisbereiten. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 09:31 |