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> Schwanger auf dem Behindertenparkplatz geparkt
Gast_dorothea.schaefer@arcor.de_*
Beitrag 08.12.2003, 23:11
Beitrag #1





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In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt Schwangerschaft wie Schwerbehinderung, da man in den letzten Wochen der Schwangerschaft durchaus "behindert" ist.
Leider bekommt man dafür keinen "temporären Schwerbehindertenausweis", sondern (nur) einen Mutterpaß.
Nun habe ich (schwanger im 8. Monat) auf einem Schwerbehindertenparkplatz geparkt und den Mutterpaß gut sichtbar in die Windschutzscheibe gelegt. Im Gegensatz zu den öffentlichen Verkehrsmitteln akzeptiert die Polizei im öffentlichen Straßenverkehr den Mutterpaß nicht als Ersatz für den Schwerbehindertenausweis und hat mir prompt eine kostenpflichtige Verwarnung (35 Euro !) geschickt. Lohnt sich ein Einspruch ?
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Andreas
Beitrag 09.12.2003, 07:12
Beitrag #2


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Lohnt sich ein Einspruch ?


Nein!

Auf dem Behindertenparkplatz dürfen nur Schwerbehinderte mit einem speziellen Parkausweis parken. Diesen Parkausweis bekommen nur Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "Bl" (blind) im Schwerbehindertenausweis. Also selbst ein "nur" Gehbehinderter hat keinen Anspruch auf diesen Parkausweis. Daher hat eine Schwangere erst Recht keinen Anspruch auf einem solchen Parkplatz zu parken.

Du kannst im übrigen froh sein das dein PKW nicht abgeschleppt wurde.


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Achim
Beitrag 09.12.2003, 09:56
Beitrag #3


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Ist zwar traurig für Dich, aber Andreas hat vollkommen Recht. Für die Ausstellung von Schwergehbehindertenausweisen sind strenge Richtlinien zu beachten, welche in einer Schwangerschaft kaum zu erreichen sind.
Ich rate zu einen ungezwungenen Gespräch mit der Bussgeldstelle. Vielleicht haben die ein Einsehen. Wenn nicht, Null Chance.


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Gast_Guest_*
Beitrag 09.12.2003, 10:17
Beitrag #4





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Als Zivi könntest du auch noch eine Chance haben, da einige auch dort Parken dürfen ;-)
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steveluke
Beitrag 09.12.2003, 10:19
Beitrag #5


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(Guest @ 09.12.2003, 10:17)
Als Zivi könntest du auch noch eine Chance haben, da einige auch dort Parken dürfen ;-)

Aber die werden doch sicherlich auch dafür eine Sondergenehmigung haben müssen, oder?


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Andreas
Beitrag 09.12.2003, 10:23
Beitrag #6


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Nur weil jemand Zivi ist, darf er auch nicht dort parken. Wenn dieser Zivi allerdings einen Schwerbehinderten mit entsprechendem Parkausweis befördert, darf dann natürlich das Fahrzeug dort abgestellt werden.

Von dem Mißbrauch div. Parkausweise durch Zivi's will ich jetzt lieber nicht reden. cool.gif

Wobei den meisten nicht klar sein dürfte, daß die sogar strafbar ist § 281 StGB


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Turbodriver
Beitrag 09.12.2003, 12:12
Beitrag #7


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Hallo,

eine "außergewöhnliche Gehbehinderung" ist kurz gesagt, wenn einer querschnittgelähmt- oder einem Querschnittgelähmten gleichzustellen ist (doppelte Beinamputation u.s.w.). Aus Gründen des Anstandes sollte man diesen Menschen nicht die Parkplätze wegnehmen.

Und eine Schwangerschaft ist eben keine solche Beeinträchtigung.

Damit´s billiger wird, kann man immer noch Halterhaftung machen wink.gif , was in anderen Threads bereits ausführlich genug beschrieben wurde.

Gruß,

TD


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 09.12.2003, 12:30
Beitrag #8





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Also eine Schwangerschaft ist weder eine Behinderung, schon gar keine Krankheit!

Viel Glück mit Deinem Kind! biggrin.gif

Gruss Uwe
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