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> Bin von einem Auto angefahren worden
evelin
Beitrag 20.02.2005, 22:52
Beitrag #1


Neuling


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Hallo liebe Community,

vor Paar Tagen bin ich von einem Auto angefahren worden, und es geschah so: In der Hoffnung, dass ich meine Straßenbahn noch kriegen kann (ich war auf dem Weg von der Arbeit), bin ich über die Kreuzung gelaufen, die Ampel hat gerade vom Grün zu Gelb gewechselt, alle Autos standen natürlich noch. Aber als ich schon fast über war (die Strecke ist vielleicht nur 3-4 m lang), da hat das Auto, das auf der letzen Spur stand, Gas gegeben, und so landete ich auf dem Boden. Die Autofahrerin sprang sofort aus dem Auto und hat gefragt, ob ich medizinische Hilfe brauche. Natürlich sagte ich "Ja", da ich einen Schock erlitten habe, und meine Beine mir tierisch weh taten. Die Dame hat mich sofort ins Auto mit genommen und zum Krankenhaus gebracht.
Ich hatte großes Glück: nichts wurde gebrochen, ich habe zwar Kontusion sowie offene Wunden und Prellungen an Beinen, aber das verheilt irgendwann, und an schlimme Folgen, die im nachhinein eventuell auftreten können, möchte ich einfach nicht denken.
Die Autofahrerin wartete die ganze Zeit auf mich, hat mir Ihren Daten aufgeschrieben und mich nach Hause gebracht. Auf die Frage, wie es dazu kommen konnte, sagte die, dass sie sich an die Straßenbahn orientiert hat, und als die S-Bahn los gefahren ist, dann ist sie auch los gefahren.

Da ich keinen Führerschein besitze und mich zum Glück noch nie in solchen Situationen befand, wusste ich nicht, dass in so einem Fall eigentlich sofort die Polizei eingeschaltet werden musste, weil es um Personenschaden ging. Jetzt macht aber mein Arbeitgeber Druck und sagt, dass ich doch die Polizei verständigen soll und mindestens den Unfall melden, weil es sonst zu Schwierigkeiten mit Berufsgenossenschaft kommen kann, die in diesem Fall für alle entstehende Behandlungskosten aufspringt. Ich hatte aber nicht vor, jemanden anzuzeigen, der Mensch ist schon genug bestraft. Was soll ich jetzt machen?

Danke für eure Antworten
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RA XDiver
Beitrag 20.02.2005, 23:03
Beitrag #2


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Auf zum Erklärungsmarathon..... wink.gif

Zitat
dass in so einem Fall eigentlich sofort die Polizei eingeschaltet werden musste, weil es um Personenschaden ging


Die Polizei muss, im Gegensatz zu anderen Ländern, auch bei einem Personenschaden nicht zwingend gerufen werden. Empfehlen tut es sich natürlich.

Zitat
Jetzt macht aber mein Arbeitgeber Druck und sagt, dass ich doch die Polizei verständigen soll und mindestens den Unfall melden, weil es sonst zu Schwierigkeiten mit Berufsgenossenschaft kommen kann, die in diesem Fall für alle entstehende Behandlungskosten aufspringt


Was hat denn die BG damit zu tun? Für die Kosten ist m.W. immer noch zunächst die eigene Krankenversicherung zuständig, die später die Fahrerin bzw. deren Haftpflicht in Regress nimmt. Das Ganze war doch kein Arbeitsunfall, oder?

Zitat
Was soll ich jetzt machen?


Der Krankenversicherung und meinetwegen auch der BG einen Unfallbogen schicken aus dem Hervorgeht, dass ein Drittverschulden vorliegt (da sollte es Felder auf dem Formular für geben).

Alles weitere regeln die Versicherungen dann untereinander. Wenn Du einen weiterenb Schaden erlitten hast (Bekleidung o.ä.), bzw. zur Geltendmachung von Schmerzensgeld ist ein Anwaltsbesuch zu empfehlen. Den zahlt ggf. auch der Gegner.

EDIT: Ok, ich sehe gerade, es war ein Wegeunfall. Dann hat die BG damit doch was zu tun. Jedenfalls ist eine polizeiliche Unfallmeldung möglich, aber nicht erforderlich. Mehr als den Unfall nochmal zu protokollieren und eine Strafanzeige zu schreiben kann die Polizei im Nachgang auch nicht tun.


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 20.02.2005, 23:07
Beitrag #3





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Zitat (XDiver @ 20.02.2005, 23:03)
Ok, ich sehe gerade, es war ein Wegeunfall. Vielleicht hat die BG damit doch was zu tun (keine Ahnung).

Ja, die BG ist bei Wegeunfällen im Spiel.
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RA XDiver
Beitrag 20.02.2005, 23:12
Beitrag #4


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Laut dem Internetangebot der Berufsgenossenschaften zum Wegeunfall muss in diesem Fall die BG eh nicht leisten, da die TE nicht stationär verblieben ist und eine Reha wohl nicht erforderlich ist.

Ein großes Zinober werden die somit nicht veranstalten.


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FaSt
Beitrag 20.02.2005, 23:19
Beitrag #5


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Zitat (nypdcollector @ 20.02.2005, 23:07)
Zitat (XDiver @ 20.02.2005, 23:03)
Ok, ich sehe gerade, es war ein Wegeunfall. Vielleicht hat die BG damit doch was zu tun (keine Ahnung).

Ja, die BG ist bei Wegeunfällen im Spiel.

Yep, der Meinung bin ich auch - eigentlich...

Uneigentlich klingelt mir aber sowas in den Ohren, das die BG
nur beim Hinweg leistungspflichtig ist; auf dem Heimweg dagegen nicht. think.gif

In dem von XDiver zwischenzeitlich geposteten Link steht diesbezüglich nichts genaues; aber wie es scheint, kommt die BG sowieso nicht in Betracht.


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evelin
Beitrag 20.02.2005, 23:43
Beitrag #6


Neuling


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Danke für die schnelle Antworten!

Welcher Sinn hat es dann, die Polizei nachträglich zu verständigen? Nur wegen möglichen gesundheitlichen Folgen und Schmerzensgeld-Ansprüchen? Was ist dann mit den Zeugen usw.?

Ist eine Unfallmeldung immer mit einer Strafanzeige verbunden? Und welche Folgen wird es für die Autofahrerin haben, wenn ich doch zur Polizei gehe?

Gruß, evelin
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peter K
Beitrag 20.02.2005, 23:58
Beitrag #7


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Zitat (FaSt @ 20.02.2005, 23:19)
Uneigentlich klingelt mir aber sowas in den Ohren, das die BG
nur beim Hinweg leistungspflichtig ist; auf dem Heimweg dagegen nicht. think.gif

Nicht ganz richtig. Die BG muß auch für Heimwegunfälle bezahlen. Nur muß dieses auch so sein.
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FaSt
Beitrag 21.02.2005, 00:13
Beitrag #8


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Zitat (peter K @ 20.02.2005, 23:58)
Zitat (FaSt @ 20.02.2005, 23:19)
Uneigentlich klingelt mir aber sowas in den Ohren, das die BG
nur beim Hinweg leistungspflichtig ist; auf dem Heimweg dagegen nicht.  think.gif

Nicht ganz richtig. Die BG muß auch für Heimwegunfälle bezahlen. Nur muß dieses auch so sein.

Ja eben ... aber wegen dieser "Zweifelhaftigkeit", meine ich mal gehört
zu haben, das der Heimweg nicht mehr dazu gehört.

Weil viele Leute unmittelbar nach der Arbeit noch flugs was einkaufen
gehen, oder sonstige Dinge erledigen, die eigentlich nichts mehr
mit dem Arbeitsweg zu tun haben. wink.gif


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RA XDiver
Beitrag 21.02.2005, 01:10
Beitrag #9


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Zitat
Welcher Sinn hat es dann, die Polizei nachträglich zu verständigen? Nur wegen möglichen gesundheitlichen Folgen und Schmerzensgeld-Ansprüchen? Was ist dann mit den Zeugen usw.?


Der Sinn wäre allenfalls, wenn überhaupt, dass die Fahrerin nicht im Nachhinein sagen könnte, es sei gar kein Unfall passiert. Soll alles schonmal vorgekommen sein. Mehr bringt das nicht. Schmerzensgeld- bzw. Schadensersatzansprüche kann man auch ohne Anzeige geltend machen.

Zitat
Ist eine Unfallmeldung immer mit einer Strafanzeige verbunden? Und welche Folgen wird es für die Autofahrerin haben, wenn ich doch zur Polizei gehe?


Wenn Du den Unfall meldest, muss die Polizei eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung fertigen und das unabhängig davon, ob Du Strafantrag stellst, oder nicht.

Die Folgen für die Autofahrerin sind im Allgemeinen eine spätere Einstellung des Verfahrens durch die StA, im Regelfall gegen eine Geldauflage zwischen 200 und 300 EUR (je nach Einkommen auch mehr). In schweren Fällen kann es zu einer Hauptverhandlung mit abschließender Verurteilung kommen.


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