Bänderriss und Autofahren? |
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Bänderriss und Autofahren? |
Gast_Steffi_* |
13.02.2005, 18:54
Beitrag
#1
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Muss unbedingt wieder fahren, wachse sonst zu Hause fest Ciao steffi |
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Gast_nypdcollector_* |
13.02.2005, 19:28
Beitrag
#2
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StVO §23 (1): Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
Solltest du bedingt durch deine Verletzung einen Unfall bauen, ist das etwas herber. Das wäre dann eine Straftat nach §315c StGB, da du infolge körperlicher Mängel nicht in der Lage warst ein Kfz sicher zu führen und daurch einen Anderen konkret geschädigt hast. Folge wäre ein Strafverfahren mit dem Entzug der Fahrerlaubnis als Regelfall. |
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13.02.2005, 21:42
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Es müsste allerdings begründet bzw. nachgewiesen werden, dass ein Kausalzusammenhang zwischen der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit bzw. dem Unfall und Deiner Verletzung besteht.
Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, warte ab, bis die Schiene wieder herunter ist und Du in der Gebrauchsfähigkeit Deiner Gliedmaßen nicht mehr eingeschränkt bist. Ich kann mir im Übrigen auch kaum vorstellen, dass Dir ein verantwortungsbewusster Arzt attestieren wird, dass Du trotz Deiner Einschränkungen in der Lage bist, ein Fahrzeug sicher zu führen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.03.2024 - 23:17 |