... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> TÜV abgelaufen, TÜV
Gast_Morrilienchen_*
Beitrag 20.12.2004, 12:49
Beitrag #1





Guests






    
 
[SIZE=7][COLOR=blue][FONT=Times]

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage an Euch! Ich habe gehört, daß wenn man in NRW , wenn man von der Polizei angehalten wird, den Führerschein verliert, wenn beim Fahrzeug 7 Monate der TÜV abgelaufen ist. Stimmt das? Was kann mir schlimmsten Falls passieren, was würde mich das kosten wenn die Polizei mich anhält? Danke für Eure Hilfe.
Ps.: Ich würde das Fahrzeug nicht mehr durch den Tüv bekommen da einiges defekt ist wie z.B. Fahrwerk, Auspuff, Zylinderkopf,,.............
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Guest_*
Beitrag 20.12.2004, 12:56
Beitrag #2





Guests






dein fs wird dir nicht abgenommen, du bekommst punkte und bußgeld.

mfg cope
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Cope
Beitrag 20.12.2004, 12:59
Beitrag #3


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 687
Beigetreten: 01.12.2003
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 808



bei einer überziehung von 7 monaten bekommst du ein bußgeld von 40eur und ein pünktchen in flensburg.

mfg cope
Go to the top of the page
 
+Quote Post
peter K
Beitrag 20.12.2004, 13:00
Beitrag #4


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 167
Beigetreten: 01.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7034



Zitat (Morrilienchen @ 20.12.2004, 12:49)
[Ps.: Ich würde das Fahrzeug nicht mehr durch den Tüv bekommen da einiges defekt ist wie z.B. Fahrwerk, Auspuff, Zylinderkopf,,.............

Dann verschrotte die Kiste lieber....und nehme das ersparte Bußgeld als Anzahlung dür ein verkehrssicheres und funktionstüchtiges Kfz. smile.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 20.12.2004, 13:02
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Es könnte aber auch mehr werden:

"Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt" = 50,- Euro + 3 Punkte


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Grüner Feger
Beitrag 20.12.2004, 13:09
Beitrag #6


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 102
Beigetreten: 13.12.2004
Wohnort: Oberhausen-Rheinhausen / Waghäusel-Kirrlach / Ditzingen-Hirschlanden
Mitglieds-Nr.: 7231



Zitat (Morrilienchen @ 20.12.2004, 12:49)
[SIZE=7][COLOR=blue][FONT=Times]

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage an Euch! Ich habe gehört, daß wenn man in NRW , wenn man von der Polizei angehalten wird, den Führerschein verliert, wenn beim Fahrzeug 7 Monate der TÜV abgelaufen ist. Stimmt das? Was kann mir schlimmsten Falls passieren, was würde mich das kosten wenn die Polizei mich anhält? Danke für Eure Hilfe.
Ps.: Ich würde das Fahrzeug nicht mehr durch den Tüv bekommen da einiges defekt ist wie z.B. Fahrwerk, Auspuff, Zylinderkopf,,.............

Zu deiner eigenen Sicherheit, verschrotte diese Kiste und laufe oder kauf dir ein Neues.

Wir hier in Deutschland können froh sein einen TÜV zu haben, der die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge überprüft.

Die Folgen bei einer Kontrolle wurden oben ja schon genannt.

Gruss
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Stefan Süßmann
Beitrag 20.12.2004, 14:07
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3163
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: Düren
Mitglieds-Nr.: 30



Zitat
bei einer überziehung von 7 monaten bekommst du ein bußgeld von 40eur und ein pünktchen in flensburg.


Nein, erst ab 8 Monaten. Vorher 25 EUR.

mfg

Stefan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 20.12.2004, 14:17
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Zitat (Stefan Süßmann @ 20.12.2004, 14:07)
Nein, erst ab 8 Monaten. Vorher 25 EUR.

yes.gif


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Morrilienchen_*
Beitrag 20.12.2004, 15:00
Beitrag #9





Guests






Hallo ihr Lieben,

vielen vielen Dank für Eure Antworten!!! Echt, ihr habt mir super damit geholfen. Werde den Wagen auch auf jeden Fall ab spätestens Februar whistling.gif nicht mehr fahren. Leider bin ich bis dato noch beruflich darauf angewiesen (es fährt zur Arbeit kein Bus oder Zug oder so). Aber auf jeden Fall danke ich Euch ganz doll für die vielen Statements!!!!!!!!!!!! wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 20.12.2004, 15:05
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Zitat (Morrilienchen @ 20.12.2004, 15:00)
Werde  den Wagen auch auf jeden Fall ab spätestens Februar whistling.gif nicht mehr fahren.

Sollte von den Mängeln an deinem Fahrzeug eine Gefährdung für den Straßenverkehr ausgehen, so wird dir im Fall einer Kontrolle die Weiterfahrt mit sofortiger Wirkung untersagt, ohne dass irgend jemand Rücksicht darauf nimmt, dass du den Wagen gern bis Februar weiter nutzen würdest.


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
peter K
Beitrag 20.12.2004, 15:15
Beitrag #11


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 167
Beigetreten: 01.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7034



Zitat (steveluke @ 20.12.2004, 15:05)
]
Sollte von den Mängeln an deinem Fahrzeug eine Gefährdung für den Straßenverkehr ausgehen, so wird dir im Fall einer Kontrolle die Weiterfahrt mit sofortiger Wirkung untersagt,

Und das wird m.W. richtig teuer
Go to the top of the page
 
+Quote Post
multimedia
Beitrag 20.12.2004, 17:12
Beitrag #12


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 132
Beigetreten: 13.12.2004
Wohnort: Windeck
Mitglieds-Nr.: 7232



laugh.gif Und da mache ich mir Sorgen, wegen 3 Wochen ohne TÜV? Noch dazu nur wegen eines gebrochenen KAT's!? hypocrite.gif

Also, wenns um Bremsen und Fahrwerk geht, das Auto aus eigener Verantwortung heraus reparieren lassen oder stilllegen! Da geht es nicht um ein paar Punkte oder ein paar Euros. Von den Bremsen kann DEin Leben und noch schlimmer, das von anderen abhängen!!! ranting.gif


Gruß Patrick


--------------------
Weise ist der, der weiß, wo geschrieben steht, was er nicht weiß! (Albert Einstein)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
cheffe
Beitrag 20.12.2004, 21:49
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5139
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 45



Zitat (multimedia @ 20.12.2004, 17:12)
Also, wenns um Bremsen und Fahrwerk geht, das Auto aus eigener Verantwortung heraus reparieren lassen oder stilllegen!

Da ist was dran.

Öl kann man nachkippen, Kühlwasser ebenfalls, und ein lauter Auspuff freut den Nachbarn. Aber mit Lenkung, Bremsen und Fahrwerk ist nicht zu spaßen.

Mich wundert sowieso, daß bei 7 Monaten drüber noch niemand an den TE herangetreten ist. In München wäre das undenkbar.

AU 2 Monate + 3 Tage drüber -> 1. Ticket. Zwei Tage später das nächste. mad.gif


--------------------
Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
peter K
Beitrag 21.12.2004, 00:15
Beitrag #14


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 167
Beigetreten: 01.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7034



@TE
wer bremst verliert.
wer nix bremse, nix zu verlieren giveup.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
baerfekt
Beitrag 21.12.2004, 00:47
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1119
Beigetreten: 20.12.2004
Wohnort: Thüringen
Mitglieds-Nr.: 7349



cop.gif Bußgeld wird es erst, bei mehr als 8 Monaten.


--------------------
Viele Grüße aus Thüringen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_fred_*
Beitrag 21.12.2004, 06:32
Beitrag #16





Guests






Zitat (cheffe @ 20.12.2004, 21:49)
Mich wundert sowieso, daß bei 7 Monaten drüber noch niemand an den TE herangetreten ist. In München wäre das undenkbar.

Auf dem Lande ist alles etwas gesetzloser. Und es gibt Möglichkeiten so was zu vergessen (Hausbau).
Ich wurde durch meinen Nachbarn auf meinen Auspuff hingewiesen und gab zur Antwort, dass der noch gut genug ist solange die Karre TÜV hat (ist natürlich falsch). Der TÜV war aber schon über fünf Monate abgelaufen.
Also nix wie zum TÜV, noch schnell neue Bremsen und den Ölwechsel auch gleich machen lassen. Einen (in Worten: EINEN) Tag und rund 450 Euro später ist mir dann an der ***~~** -Kiste der Motor ver*.
Denoch verzeihe ich meinem Nachbarn.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Guest_*
Beitrag 21.12.2004, 09:20
Beitrag #17





Guests






Zitat
erst ab 8 Monaten. Vorher 25 EUR.

Zitat
Bußgeld wird es erst, bei mehr als 8 Monaten.


Nach 4 Monaten gibt es bei abgelaufener HU 40€ und einen Punkt, ist also Bußgeld.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
willi
Beitrag 21.12.2004, 09:26
Beitrag #18


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6635
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 13



Nur bei Fahrzeugen, die nach Nummer. 2.1 der Anlage VIII zu § 29 StVZO in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind... wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Achim
Beitrag 21.12.2004, 09:26
Beitrag #19


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19515
Beigetreten: 14.09.2003
Wohnort: Dresden
Mitglieds-Nr.: 18



Aber nur für Fahrzeuge, welche auch einer Sicherheitsprüfung unterzogen weden müssen. Alle anderen haben die Acht-Monats-Frist.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Achim
Beitrag 21.12.2004, 09:27
Beitrag #20


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19515
Beigetreten: 14.09.2003
Wohnort: Dresden
Mitglieds-Nr.: 18



Willi: ranting.gif crybaby.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
willi
Beitrag 21.12.2004, 09:27
Beitrag #21


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6635
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 13



tongue.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Guest_*
Beitrag 21.12.2004, 09:49
Beitrag #22





Guests






Wenn HU und AU abgelaufen sind, zählt es dann als Tateinheit oder als Tatmehrheit. Bei mir war es nämlich der Fall, daß ich 6 Monate mit beiden überfällig war und der POM meinte zu mir ich müßte 40€ zahlen und bekomme einen Punkt. Ich warte zwar noch auf den Bescheid, deswegen kann ich noch nix dazu sagen. Nur nehme ich an, beim TE wird es wohl auch der Fall sein, daß HU und AU abgelaufen waren.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
baerfekt
Beitrag 21.12.2004, 09:52
Beitrag #23


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1119
Beigetreten: 20.12.2004
Wohnort: Thüringen
Mitglieds-Nr.: 7349



Es sind zwei Verwarngelder zu erheben. HU und AU werden getrennt geahndet!


--------------------
Viele Grüße aus Thüringen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 21.12.2004, 09:56
Beitrag #24


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Zitat
Wenn HU und AU abgelaufen sind, zählt es dann als Tateinheit oder als Tatmehrheit.


Selbst bei im selben Monat fälligen TÜV- und AU-Prüfungen handelt es sich bei Verstößen um Fälle einer Tatmehrheit.

Zitat
Nur nehme ich an, beim TE wird es wohl auch der Fall sein, daß HU und AU abgelaufen waren.


Das kann sein, muss es aber nicht.

Hierzu ein im Jahre 2002 von Peter Lustig im VP zitierter Passus:

Zitat
Auszug aus der Rundschreibensammlung der Zentralen Bußgeldstelle in Bayern, also örtlich für Rosenheim zuständig: "Regelmäßig ist Tatmehrheit zu bejahen bei Verstößen, die sich an den Halter eines Kfz richten und dabei nicht die Inbetriebnahme des Kfz betreffen, z.B. Melde- (§ 27 StVZO) oder Untersuchungspflichten (§ 29 StVZO, § 47a StVZO, § 57b StVZO). Tathandlung, z.B. bei § 29 StVZO, ist die unterlassene Anmeldung zur Hauptuntersuchung bzw. deren Nichtdurchführung, nicht jedoch das Führen eines Kfz und das Überschreiten des Termins zur Hauptuntersuchung. Diese Verstöße stehen sowohl untereinander als auch im Verhältnis zu anderen Verhaltensverstößen in Tatmehrheit."


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
baerfekt
Beitrag 21.12.2004, 09:59
Beitrag #25


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1119
Beigetreten: 20.12.2004
Wohnort: Thüringen
Mitglieds-Nr.: 7349



Zitat (Guest @ 21.12.2004, 09:20)
Zitat
erst ab 8 Monaten. Vorher 25 EUR.

Zitat
Bußgeld wird es erst, bei mehr als 8 Monaten.


Nach 4 Monaten gibt es bei abgelaufener HU 40€ und einen Punkt, ist also Bußgeld.

Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen HU vorzuführen.

329100
Termin um mehr als 2 Monate überschritten 15,-EUR

329112
Termin um mehr als Monate überschritten 5,-EUR

329600
Termin um mehr als 8 Monate überschritten 40,-EUR


--------------------
Viele Grüße aus Thüringen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
willi
Beitrag 21.12.2004, 10:01
Beitrag #26


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6635
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 13



Zitat
Wenn HU und AU abgelaufen sind, zählt es dann als Tateinheit oder als Tatmehrheit.


Als Tatmehrheit, siehe: Tateinheit | Tatmehrheit und kostet bei 6 Monaten Uberschreitung nach meinem Dafürhalten 25 € für HU plus 15 € für AU, natürlich ohne Punkte.


Man bin ich langsam crybaby.gif

Der Beitrag wurde von willi bearbeitet: 21.12.2004, 10:02
Go to the top of the page
 
+Quote Post
baerfekt
Beitrag 21.12.2004, 10:01
Beitrag #27


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1119
Beigetreten: 20.12.2004
Wohnort: Thüringen
Mitglieds-Nr.: 7349



Zitat (baerfekt @ 21.12.2004, 09:59)
Zitat (Guest @ 21.12.2004, 09:20)
Zitat
erst ab 8 Monaten. Vorher 25 EUR.

Zitat
Bußgeld wird es erst, bei mehr als 8 Monaten.


Nach 4 Monaten gibt es bei abgelaufener HU 40€ und einen Punkt, ist also Bußgeld.

Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen HU vorzuführen.

329100
Termin um mehr als 2 Monate überschritten 15,-EUR

329112
Termin um mehr als Monate überschritten 5,-EUR

329600
Termin um mehr als 8 Monate überschritten 40,-EUR

329112
Termin um mehr als 4 Monate überschritten 25,-EUR


--------------------
Viele Grüße aus Thüringen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Achim
Beitrag 21.12.2004, 10:08
Beitrag #28


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19515
Beigetreten: 14.09.2003
Wohnort: Dresden
Mitglieds-Nr.: 18



Mit diesen Tatbestandsnummern habe ich ein arges Problem: In meinem Katalog stehen sie nicht drinn think.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Achim
Beitrag 21.12.2004, 10:09
Beitrag #29


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19515
Beigetreten: 14.09.2003
Wohnort: Dresden
Mitglieds-Nr.: 18



Zitat
329112
Termin um mehr als 4 Monate überschritten 25,-EUR


Jaaa, die steht drin laugh2.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
baerfekt
Beitrag 21.12.2004, 10:20
Beitrag #30


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1119
Beigetreten: 20.12.2004
Wohnort: Thüringen
Mitglieds-Nr.: 7349



Zitat (Achim @ 21.12.2004, 10:08)
Mit diesen Tatbestandsnummern habe ich ein arges Problem: In meinem Katalog stehen sie nicht drinn think.gif

Die Tatbestandsnummern sind aus dem Originalbuißgeldkatalog wie er in der BRD
von der Polizei verwendet wird!


--------------------
Viele Grüße aus Thüringen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 21.12.2004, 10:32
Beitrag #31


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Zitat (baerfekt @ 21.12.2004, 10:20)
Die Tatbestandsnummern sind aus dem Originalbuißgeldkatalog wie er in der BRD
von der Polizei verwendet wird!

Tja, wo er Recht hat, hat er Recht... smile.gif


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Achim
Beitrag 21.12.2004, 11:01
Beitrag #32


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19515
Beigetreten: 14.09.2003
Wohnort: Dresden
Mitglieds-Nr.: 18



Zitat (steveluke @ 21.12.2004, 10:32)
Zitat (baerfekt @ 21.12.2004, 10:20)
Die Tatbestandsnummern sind aus dem Originalbuißgeldkatalog wie er in der BRD
von der Polizei verwendet wird!

Tja, wo er Recht hat, hat er Recht... smile.gif

Nee, mein Bußgeldkatalog hat keine solchen Nummern.

Der amtliche Bußgeldkatalog hat solche Nummern !!

Immer dran denken: Der Tatbestandskatalog enthällt keine Vorwerfbaren Tatbestandsmerkmale. Die hier genannten Merkmale dienen ausschließlich zur Datenübermittlung zwischen Bußgeldstelle und Flensburg.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 21.12.2004, 11:13
Beitrag #33


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Tja, hier hat Achim wiederum auch Recht:

Im TB-Katalog existieren die genannten Nummern tatsächlich!
Im (maßgeblichen) Bußgeldkatalog gibt es eine andere Katalogisierung.


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_sammy4you_*
Beitrag 13.01.2005, 13:38
Beitrag #34





Guests






hallo


was heißt das letztendlich nun??welche strafen sind zu erwarten??

mein tüv ist bis september 2004 gewesen,jetzt ist januar und am mittwoch habe ich den tüv termin (vorher finanziel nicht drin) also bin ich 4 monate drüber,was erwartet mich wenn ich am montag kontrolliert werde??

asu ist noch bis märz.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Guest_*
Beitrag 19.01.2005, 20:18
Beitrag #35





Guests






hallo


kann mir bitte einer sagen was passiert wenn ich den 4. monat drüber bin??
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Guest_*
Beitrag 20.01.2005, 09:44
Beitrag #36





Guests






186 Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt
186.1 bei Fahrzeugen, die nach Nummer. 2.1 der Anlage VIII zu § 29 StVZO in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um
186.1.1 bis zu 2 Monate 15 €
186.1.2 mehr als 2 bis zu 4 Monate 25 €
186.1.3 mehr als 4 bis zu 8 Monate 40 €
1 Pkt. B
186.1.4 mehr als 8 Monate 75 €
2 Pkt. B
186.2 bei anderen als in Nummer 186.1 genannten Fahrzeugen, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um
186.2.1 mehr als 2 bis zu 4 Monate 15 €
186.2.2 mehr als 4 bis zu 8 Monate 25 €
186.2.3 mehr als 8 Monate 40 €
2 Pkt. B
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 14:50