Streckenverbote und abknickende Vorfahrt, Sind sie weiterhin gültig? |
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Streckenverbote und abknickende Vorfahrt, Sind sie weiterhin gültig? |
Gast_Simon_* |
15.12.2004, 19:09
Beitrag
#1
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Wie sieht das aus, wenn man eine abknickende Vorfahrtsstrasse geradeaus verlässt. Man verlässt ja hier den Strassenverlauf, obwohl man geradeaus fährt. Ist dann das Streckenverbot noch gültig? |
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15.12.2004, 20:38
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Ein Zusatzschild
zum Zeichen 306 kann den Verlauf einer Vorfahrtstrasse bekanntgeben (§ 42 Abs. 2 StVO). Wird also dem angezeigten Verlauf einer Vorfahrtstrasse gefolgt, wird die "Strecke", für die das Streckenverbot gilt, nicht verlassen. Jedoch fordert die Rechtsprechung, dass ein längeres Streckenverbot im Streckenverlauf und in die Merkfähigkeit berücksichtigender Weise wiederholt werden muss (vgl. OLG Hamm VRS 56 59, BayOLG VRS 73 76). Die Antwort auf die Frage ... Zitat Behält [bei abknickender Vorfahrt] ein Streckenverbot seine Gültigkeit auch nach der Kurve? lautet also: Grundsätzlich Ja Zitat Wie sieht das aus, wenn man eine abknickende Vorfahrtsstrasse geradeaus verlässt. Man verlässt ja hier den Strassenverlauf, obwohl man geradeaus fährt. Ist dann das Streckenverbot noch gültig? Nein, es wird eine neue Strecke befahren. |
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15.12.2004, 23:21
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4071 Beigetreten: 19.05.2004 Wohnort: Op d'r schääl Sick Mitglieds-Nr.: 3376 |
Hach ja - da ist mir ja auch mal was Schönes passiert...
Zwar nicht ganz topic, aber vielleicht trotzdem hilfreich: Ich befuhr innerorts die "Hauptstraße", erlaubte 60km/h, bog links in eine Straße ab, und wurde geblitzt. Ich versuchte, gegen das Verwarnungsgeld anzugehen, weil ich der Meinung war, ich dürfte auch auf dieser Nebenstraße 60km/h fahren! Das jüngste Ortseingangsschild steht weit jenseits der 60er-Straße; hinter der Kreuzung, an der ich links abgebogen war, steht gar kein Schild!! (Also weder Ortseingang, noch irgend ein Tempolimit!) Selbst die Rechtsauskunft bei einem Anwalt ergab: "Lächeln und zahlen!" Unermüdlich wie ich bin, wühlte ich diverse Gesetzestexte durch, in denen ich auch (sinngemäß) Folgenden fand: "Ein Tempolimit (in diesem Fall 60!) gilt auch über eine Kreuzung hinaus, ohne zwingend wiederholt werden zu müssen" Mit diesem Trumpf im Ärmel legte ich Einspruch ein; der aber abgewiesen wurde... mit der Begründung, das dies nur bei Gerade-aus-fahrten gelte - also im wörtlichen Sinne "über die Kreuzung hinaus". In dem Moment, da ich aber durch Linksabbiegen diese Straße verlassen hatte, gelte die Tempobestimmung, die auf der kreuzenden Straße relevant sei. Ich zahlte dann ... nunmehr 86.-DM (ich glaub´, die eigentliche Strafe sollten 50.-DM betragen, und nach bzw. durch meinen Einspruch kamen noch 36.-DM Trinkgeld hinzu) Aber unermüdlich wie ich immer noch war, ging ich erneut die Gesetzestexte durch... und vor allem: Ich bog dann spaßeshalber an dieser Stelle mal rechts ab... und siehe da - dort waren nur 30km/h erlaubt!!! Ich schrieb also noch mal einen Brief und erklärte, das ich ja dann nur 30km/h hätte fahren dürfen... ("geradeaus-über eine Kreuzung hinaus") und dann möchte ich doch - bitteschön - auch gerecht bestraft werden... will sagen: ich wäre nicht nur 12km/h zu schnell gewesen, sondern 32km/h! ... Und was soll ich euch sagen: Ich hatte auf einmal... völlig unerwartet... unangekündigt... plötzlich 86.-DM mehr auf meinem Konto!! Ich hatte die Herrschaften also von meiner Unschuld überzeugt; und hab meine Penunsen inklusive Bearbeitungsgebühren kommentarlos zurückbekommen! -------------------- Gib jedem Tag die Chance, der Schönste deines Lebens zu sein!
Gruß... ...FaSt |
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