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> Fahrtenbuch, Kontrolle
winni
Beitrag 27.11.2004, 17:30
Beitrag #1


Neuling


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Wann und von wem wird ein nach § 31 a auferlegtes Fahrtenbuch kontrolliert und muss es im KFZ mitgeführt werden ?
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Matte
Beitrag 27.11.2004, 18:46
Beitrag #2


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Ja, im KFZ solle es mitgeführt werden. Wie willst du es sonst der Polizei auf Verlangen vorzeigen oder die Eintragungen unverzüglich vornehmen?


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Andreas
Beitrag 27.11.2004, 20:12
Beitrag #3


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Zitat (winni @ 27.11.2004, 17:30)
Wann und von wem wird ein nach § 31 a auferlegtes Fahrtenbuch kontrolliert

Die Polizei kann das Fahrtenbuch bei einer Kontrolle verlangen, außerdem kann die anordnende Behörde jederzeit die Vorlage verlangen.


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Rotar
Beitrag 27.11.2004, 21:24
Beitrag #4


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Der § 31a StVZO gibt nicht zwingend vor, das Fahrtenbuch ständig im Fahrzeug mitzuführen.

Siehe hier:

Zitat
§ 31a StVZO

(1) Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.

(2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt

vor deren Beginn

Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,

amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,

Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und

nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen.

(3) Der Fahrzeughalter hat

der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle oder

sonst zuständigen Personen

das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden muß, aufzubewahren.


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Peter Lustig
Beitrag 27.11.2004, 21:36
Beitrag #5


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Matte hat nicht umsonst "soll" geschrieben. Vorgeschrieben ist ein Mitführen nicht, in manchen Fällen, wenn z.B. zahlreiche, ständig wechselnde Personen mit dem Fahrzeug fahren, auch nicht sinnvoll. Im Einzelfall erleichtert es aber nicht nur der Kontrollperson, sondern auch dem Fahrtenbuchpflichtigen die Situation erheblich, wenn man die Unterlage dabei hat.
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Andreas
Beitrag 27.11.2004, 21:40
Beitrag #6


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Es kommt darauf an, was die Behörde im entsprechenden Bescheind angeordnet hat.

"Der Fahrzeughalter hat der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle oder sonst zuständigen Personen das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen."


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Peter Lustig
Beitrag 27.11.2004, 21:48
Beitrag #7


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Eine allgemeine Pflicht, das Fahrtenbuch mitzuführen, besteht nicht (Bay BayVBl 73 242; KG Berlin NZV 90 362, NZV 94 410). Eine Ausnahme kann nur dann geboten sein, wenn während der Fahrten mehrmaliger Fahrerwechsel erfolgt. In solchen Fällen kann das Mitführen angeordnet werden, da sonst ggf. der Zweck der Vorschrift nicht erfüllt werden würde.
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Rotar
Beitrag 27.11.2004, 21:52
Beitrag #8


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Es wäre von der anordnenden Stelle Unsinn anzuordnen, das Fahrtenbuch ständig im Fahrzeug mitzuführen.

1. Besteht dafür niemals die Notwendigkeit.

2. Wäre es machmal sogar unzweckmäßig.


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Andreas
Beitrag 27.11.2004, 21:55
Beitrag #9


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Zitat (Rotar @ 27.11.2004, 21:52)
Es wäre von der anordnenden Stelle Unsinn anzuordnen, das Fahrtenbuch ständig im Fahrzeug mitzuführen.

sh. Posting von Peter Lustig. wink.gif


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Rotar
Beitrag 28.11.2004, 09:15
Beitrag #10


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Das Beispiel, dass Peter Lustig beschreibt, ist rein theoretisch und für den allgemeinen Verkehrsteilnehmer praktisch ohne Bedeutung. Ich kann mir vorstellen, dass es für ein Reisebusunternehmen relevant ist.

Im Grunde genommen ist es doch so, dass das Fahrtenbuch seinen Zweck erfüllt, wenn es im Schrank liegt und dann eine Eintragung vorgenommen wird, wenn mit dem Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Zwischen Ordnungswidrigkeit und dem Wunsch der Behörde nach einer Überprüfung des Fahrtenbuches liegt genug Zeit, die notwendige Eintragung vorzunehmen.

Damit das Fahrtenbuch etwas "schöner" aussieht, könnte man ein paar Fantasiefahrten hinzufügen. Dafür soll es ein Computerprogramm mit Zufallsgenerator geben.

Im Übrigen "kostet" das unsachgemäße Führen eines Fahrtenbuches nur 50 Euro und einen Punkt, falls es denn bewiesen wird. Das ist kein Weltuntergang. Dagegen stellt das korrekte Führen eines Fahrtenbuch zum Beispiel für die Zeit von einem halben Jahr oder länger eine höhere Belastung dar.


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Andreas
Beitrag 28.11.2004, 11:29
Beitrag #11


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Nur dumm wenn die Polizei mehrere Fahrten dokumentiert und bei einer späteren Kontrolle diese Fahrten im Fahrtenbuch nicht zu finden sind. In einem solchen Fall kannst du sicher sein, dass die Kontrollen dann öfters stattfinden. Dann werden aus einem Punkt schnell 4 oder 5 Punkte. (Alles schon geschehen).


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Matte
Beitrag 28.11.2004, 13:26
Beitrag #12


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Auch dumm, wenn die polizei mal vor der Tür steht und das Fahrtenbuch sehen will, weil mit dem Fahrzeug z.B. eine Unfallflucht oder eine Owi bedangen wurde, von der der Fahrzeughalter nichts weiß (da nicht selbst gefahren).


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Peter Lustig
Beitrag 28.11.2004, 13:46
Beitrag #13


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Zitat
Damit das Fahrtenbuch etwas "schöner" aussieht, könnte man ein paar Fantasiefahrten hinzufügen. Dafür soll es ein Computerprogramm mit Zufallsgenerator geben.
Schon mal etwas von Urkundenfälschung (Straftat nach § 267 StGB) gehört?

Du scheinst wohl auch keine Gelegenheit auszulassen, Andere mit Deinen dummen Ratschlägen bzw. (scheinbar) kritischen Anmerkungen zu etwas verführen zu wollen, was dann ggf. erhebliche Konsequenzen haben kann? Vor solchen Rattenfängern wie Dir kann daher nur gewarnt werden. mad.gif
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Rotar
Beitrag 28.11.2004, 16:05
Beitrag #14


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@ Matte

Zitat
Auch dumm, wenn die polizei mal vor der Tür steht und das Fahrtenbuch sehen will, weil mit dem Fahrzeug z.B. eine Unfallflucht oder eine Owi bedangen wurde, von der der Fahrzeughalter nichts weiß (da nicht selbst gefahren).

Wenn ich als Halter ein Fahrtenbuch führen müsste, würde ich mein Fahrzeug nur solchen Leuten überlassen, die keine Unfallflucht und möglichst auch keine Owi begehen. Wenn sich die Owi nicht vermeiden ließ, würde ich mir die 50 Euro für das unkorrekt geführte Fahrtenbuch vom Fahrer zurückzahlen lassen und den einen Punkt schlucken. So dumm ist das gar nicht.


@ Peter Lustig

Zitat
Schon mal etwas von Urkundenfälschung (Straftat nach § 267 StGB) gehört?

Schon mal etwas vom praktischen Leben gehört?


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Andreas
Beitrag 28.11.2004, 16:12
Beitrag #15


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Zitat (Rotar @ 28.11.2004, 16:05)
Schon mal etwas vom praktischen Leben gehört?

Vorbestraft im praktischen Leben soll aber auch nicht so prickelnd sein.


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Rotar
Beitrag 29.11.2004, 08:26
Beitrag #16


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@ Matte

Zitat
Auch dumm, wenn die polizei mal vor der Tür steht und das Fahrtenbuch sehen will, weil mit dem Fahrzeug z.B. eine Unfallflucht oder eine Owi bedangen wurde, von der der Fahrzeughalter nichts weiß (da nicht selbst gefahren).


************ gelöscht ***********

Anmerkung Moderator:

Dieser Beitrag stellt nichts anderes als eine Anleitung zu einer Straftat dar; im Zusammenhang mit der Rechtsauffassung, die in deinen bisherigen Beiträgen zu Tage getreten ist, bewegst du dich messerscharf an der Grenze zur Anstiftung zu einer Straftat.
Wie du weißt, wird so etwas hier nicht geduldet, sondern gelöscht.


Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 29.11.2004, 09:46


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 29.11.2004, 08:30
Beitrag #17





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Rotar (Koral u.ä.)

Unterlasse diese Aufrufe und Anleitungen zu Straftaten. ranting.gif

So langsam glaube ich, dass du eine unheimliche Sehnsucht hast, hier gebannt zu werden.

Der Beitrag wurde von nypdcollector bearbeitet: 29.11.2004, 11:56
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Andreas
Beitrag 29.11.2004, 08:36
Beitrag #18


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Zitat
So langsam glaube ich, dass du eine unheimliche Sehnsucht hast, hier gebannt zu werden


Nachdem er dies schon in einem anderen Forum geschafft hat, ist er nun auch hier auf dem besten Wege dahin. mad.gif


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winni
Beitrag 29.11.2004, 11:49
Beitrag #19


Neuling


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Das war nicht direkt der Hintergrund meiner Frage. Woher weiß die Polizei z.b. bei einer Kontrolle, dass ich ein Fahrtenbuch zu führen habe und und gibt es irgendwelche "überraschenden" Kontrollen, wenn ja von welchen Stellen (ohne dass eine OWI begangen wurde)?
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Andreas
Beitrag 29.11.2004, 11:53
Beitrag #20


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§ 33 Abs. 3 StVG:

"Im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister darf die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage wegen Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften gespeichert werden."

Zitat
und gibt es irgendwelche "überraschenden" Kontrollen, wenn ja von welchen Stellen


Die anordnende Behörde kann diese Kontrollen jederzeit selbst durchführen oder durch die Polizei durchführen lassen.


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Rotar
Beitrag 29.11.2004, 11:57
Beitrag #21


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Zitat
Die anordnende Behörde kann diese Kontrollen jederzeit selbst durchführen oder durch die Polizei durchführen lassen.

"kann", aber welches Interesse sollte sie haben, es zu tun?

Meine Frage hat wieder etwas mit dem praktischen Leben zu tun.


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Andreas
Beitrag 29.11.2004, 12:18
Beitrag #22


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Zitat (Rotar @ 29.11.2004, 11:57)
"kann", aber welches Interesse sollte sie haben, es zu tun?

Das Interesse zu überprüfen, ob die angeordnete Auflage auch eingehalten wird.

Zitat
Meine Frage hat wieder etwas mit dem praktischen Leben zu tun.


...und hier eine Antwort aus dem praktischen Leben, sie wird es auch tun. cool.gif


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Rotar
Beitrag 29.11.2004, 12:28
Beitrag #23


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Zitat
...und hier eine Antwort aus dem praktischen Leben, sie wird es auch tuncool.gif

Woher weißt du das? Kannst du ein einziges Beispiel aus der Praxis bezeugen, wo sie es einmal getan hat?


--------------------
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winni
Beitrag 29.11.2004, 12:29
Beitrag #24


Neuling


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Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei oder ein "Beauftragter" an der Tür klingelt und sich mein Fahrtenbuch zeigen lässt (ohne dass ein Grund vorliegt). So etwas funktioniert doch nicht. Ganz nebenbei muss man dazu ja auch noch anwesend sein.
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Andreas
Beitrag 29.11.2004, 12:30
Beitrag #25


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Zitat
Woher weißt du das?


Aus eigener Erfahrung und Übung

Zitat
Kannst du ein einziges Beispiel aus der Praxis bezeugen, wo sie es einmal getan hat?


Ja, mehrmals jährlich. tongue.gif


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Rotar
Beitrag 29.11.2004, 12:54
Beitrag #26


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Zitat
Ja, mehrmals jährlich.  tongue.gif

Beschreib mal bitte genau.

Hast du den Halter schriftlich per Brief aufgefordert, er solle das Fahrtenbuch zur Dienststelle bringen, oder hast du ohne Vorankündigung bei ihm geklingelt und Einsicht in das Fahrtenbuch verlangt? War der Halter ein Privatmann, oder war es eine Firma?


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Andreas
Beitrag 29.11.2004, 12:55
Beitrag #27


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Zitat (Rotar @ 29.11.2004, 12:54)
Beschreib mal bitte genau.

Warum sollte ich??? think.gif


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Rotar
Beitrag 29.11.2004, 12:57
Beitrag #28


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Um den Wert deiner Aussage beurteilen zu können.


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Andreas
Beitrag 29.11.2004, 13:01
Beitrag #29


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Es interessiert mich absolut nicht, welchen Wert du meinen Aussagen zumißt. Ich kenne, offensichtlich im Gegensatz zu dir, die tägliche Praxis.


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Rotar
Beitrag 29.11.2004, 13:09
Beitrag #30


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@ Andreas

Zitat
Ich kenne, offensichtlich im Gegensatz zu dir, die tägliche Praxis.

Also offensichtlich, dass du die tägliche Praxis kennst, wäre es für den Leser des Forums erst, wenn du mir meine Fragen beantworten würdest.

Ich wiederhole sie noch einmal:

Hast du den Halter schriftlich per Brief aufgefordert, er solle das Fahrtenbuch zur Dienststelle bringen,

oder hast du ohne Vorankündigung bei ihm geklingelt und Einsicht in das Fahrtenbuch verlangt?

War der Halter ein Privatmann,

oder war es eine Firma?


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Andreas
Beitrag 29.11.2004, 13:10
Beitrag #31


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...und ich wiederhole nochmals. Ich werde dir diese Fragen sicher nicht beantworten. cool.gif


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Rotar
Beitrag 29.11.2004, 13:15
Beitrag #32


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Ich stelle fest, und der Leser des Forums wird das gleiche festellen können, dass deine Aussage keinen Wert hat. Du hättest sie dir ebenso gut auch sparen können.


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Andreas
Beitrag 29.11.2004, 13:57
Beitrag #33


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Och Koral bzw. Rotar, ich kann damit leben.

Im übrigen geht es mir bei deinen Postings meist genauso.

Vor allem dies

Zitat
Du hättest sie dir ebenso gut auch sparen können.


trifft bei 90 % deiner Postings zu. Für dich scheint offensichtlich das Rechtsberatungsgesetz eine Ausnahme zu machen??


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winni
Beitrag 29.11.2004, 15:56
Beitrag #34


Neuling


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Das ist ja merkwürdig, warum wird soviel Gift verspritzt? Ich habe doch nur eine einfache Frage gestellt, die noch dazu nichts mit Rechtsberatung zutun hat.

Glaubt jemand, dass z. B. in Müchen die Polizei von Haus zu Haus fährt und Fahrtenbücher kontrolliert?

Oder: Dass bei einer Verkehrskontrolle der Beamte im Zentralregister nachfragt, ob eine Fahrtenbuchauflage besteht?

Ich kann mir das alles nicht vorstellen, deshalb meine Frage !
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Andreas
Beitrag 29.11.2004, 15:59
Beitrag #35


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Zitat (winni @ 29.11.2004, 15:56)
Glaubt jemand, dass z. B. in Müchen die Polizei von Haus zu Haus fährt und Fahrtenbücher kontrolliert?

Oder: Dass bei einer Verkehrskontrolle der Beamte im Zentralregister nachfragt, ob eine Fahrtenbuchauflage besteht?

Möglich ist beides, ich könnte mir sogar vorstellen, dass in einer Großstadt wie München der eine oder andere police.gif auf solche Fälle spezialisiert ist.


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Rotar
Beitrag 29.11.2004, 16:31
Beitrag #36


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Zitat
ich könnte mir sogar vorstellen

Ich könnte es mir sogar nicht vorstellen. laugh.gif


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Achim
Beitrag 29.11.2004, 16:45
Beitrag #37


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Ratar oder Koral, kannst Du aber. Ich persönlich habe es bereits machen müssen. Aber so uneinsichtig und lernresistent wie Du bist, willst Du wohl jetzt einen Beweis dafür.


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Rotar
Beitrag 29.11.2004, 16:59
Beitrag #38


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@ Andreas

Zitat
der eine oder andere  auf solche Fälle spezialisiert ist.  police.gif

Nehmen wir mal an, es gibt so einen Spezialisten police.gif

Wenn mich der "Spezialist" auf der Staße in meinem Auto nach dem Fahrtebuch fragt, bekommt er die spezielle Antwort: das liegt bei mir zu Hause. Wenn er mich zu Hause fragt, bekommt er die spezielle Antwort: das liegt bei mir im Auto, mit dem gerade jemand unterwegs ist. Voraugesetzt, das Auto steht in der abgeschlossenen Garage und nicht vor der Haustür. Ich muss die Garage nicht öffnen, wenn nichts gegen mich vorliegt (Hausdurchsuchungsbefehl).


@ Achim

Zitat
Ich persönlich habe es bereits machen müssen.

Schildere mal bitte den genauen Tathergang. Ich bin ja schließlich nicht lernresistent.


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peterpumm
Beitrag 30.11.2004, 10:30
Beitrag #39


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Zitat (Rotar @ 29.11.2004, 13:15)
Ich stelle fest, und der Leser des Forums wird das gleiche festellen können, dass deine Aussage keinen Wert hat. ...

Damit liegst Du falsch. Der Leser und wahrscheinlich auch die Leserin stellt das nicht fest.

-PP
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Rotar
Beitrag 30.11.2004, 16:16
Beitrag #40


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Zitat
Damit liegst Du falsch.

Das ist eine aus der Luft gegriffene Behauptung.

Zitat
Der Leser und wahrscheinlich auch die Leserin stellt das nicht fest.

Woher willst du das wissen? Hast du Beweise?


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GSX-R
Beitrag 30.11.2004, 16:20
Beitrag #41


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@Rotar
Zitat
Ich muss die Garage nicht öffnen, wenn nichts gegen mich vorliegt (Hausdurchsuchungsbefehl).

Da gibt es allerdings noch die Möglichkeit für die police.gif , mit "Gefahr im Verzug" zu argumentieren. Die Geschichte mit dem Durchsuchungsbefehl kommt meist aus amerikanischen Krimis.

So long

Rolf


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peterpumm
Beitrag 30.11.2004, 16:23
Beitrag #42


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@ Rotar:

Du kapierst es einfach nicht, oder?

-PP
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Rotar
Beitrag 30.11.2004, 16:28
Beitrag #43


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@ GSX-R

Ich gehe davon aus, dass mit meinem Auto nichts "angestellt" wurde und die Kontrolle, wie hier behauptet wurde, aus reiner Willkür erfolgen würde.

Insofern kann es niemals eine "Gefahr im Verzug" geben. Bitte beim Diskutieren sachlich bleiben.

So long

Rotar


@ peterpumm

Du kapierst es einfach nicht, oder?

-R


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 30.11.2004, 16:30
Beitrag #44





Guests






Zitat
die Kontolle, wie hier behauptet wurde, aus reiner Willkür erfolgen würde.


Zitat
Bitte beim Diskutieren sachlich bleiben.


Irgendwie beissen sich deine Beiträge.
Einerseits willst du Sachlichkeit, andererseit polemisierst du das Blaue vom Himmel.




Wie wär's denn Rotar oder Koral, wenn du dich auf andere Spielwiesen zurückiehen würdest und das Forum hier in Ruhe lässt.
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Rotar
Beitrag 30.11.2004, 16:37
Beitrag #45


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Zitat
Irgendwie beissen sich deine Beiträge.

Mag sein, dass meine Beiträge beißen, aber nicht sich.


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GSX-R
Beitrag 30.11.2004, 17:07
Beitrag #46


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Zitat (Rotar @ 30.11.2004, 16:28)
@ GSX-R

Ich gehe davon aus, dass mit meinem Auto nichts "angestellt" wurde und die Kontrolle, wie hier behauptet wurde, aus reiner Willkür erfolgen würde.

Insofern kann es niemals eine "Gefahr im Verzug" geben. Bitte beim Diskutieren sachlich bleiben.

Ich glaube, dass es der Polizei ziemlich egal ist, wovon Du ausgehst. Ich schätze nämlich, dass sich die "Willkür" spätestens bei der Kontrolle der Garage als berechtigt rausstellt.
Und selbst wenn nicht. Der Verdacht ist, soweit ich weiß, ausreichend, auch wenn er sich später als unbegründet herausstellt. Nach Deiner Argumentation würde ja niemals die Gefahr im Verzuge sein, wenn man die Meinung der Betroffenen einholen würde.

Btw, wo war ich eigentlich unsachlich??? think.gif

Rolf


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emhazett
Beitrag 30.11.2004, 17:23
Beitrag #47


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Ggf. greift aber das hier:
Tatbestandsnummer: 331992
Sie unterließen es, das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch der zuständigen Person auszuhändigen.
§ 31a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 190 BKat

Bußgeld in Euro: 50,- zzgl. 25,60 Bearbeitungsgebühr
Punkte: 1
Fahrverbot in Monate: 0
Kategorie Fahrerlaubnis auf Probe: B
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peterpumm
Beitrag 30.11.2004, 17:26
Beitrag #48


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Kann man hier einen Benutzer auf "ignore" setzen? Der Kerl ist einfach -- na, ich schreib's besser nicht.

Ausser, ihn zu sperren, fiele mir nur noch ein, dass man ihn einfach nicht mehr mit Antworten füttert.

-PP
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steveluke
Beitrag 30.11.2004, 17:36
Beitrag #49


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Zitat (peterpumm @ 30.11.2004, 17:26)
Kann man hier einen Benutzer auf "ignore" setzen? Der Kerl ist einfach -- na, ich schreib's besser nicht.

Ausser, ihn zu sperren, fiele mir nur noch ein, dass man ihn einfach nicht mehr mit Antworten füttert.

-PP

Ja, indem man den User im wahrsten Wortsinn ignoriert.

Unabhängig davon bitte ich darauf zu achten, dass persönliche Streitereien nicht ins öffentliche Forum gehören, sondern bitte per PM oder Email untereinander auszumachen sind.


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Rotar
Beitrag 30.11.2004, 21:48
Beitrag #50


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@ emhazett

Zitat
Ggf. greift aber das hier:
Tatbestandsnummer: 331992
Sie unterließen es, das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch der zuständigen Person auszuhändigen.
§ 31a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 190 BKat

Bußgeld in Euro: 50,- zzgl. 25,60 Bearbeitungsgebühr
Punkte: 1
Fahrverbot in Monate: 0
Kategorie Fahrerlaubnis auf Probe: B

Das ist lächerlich:

1. Die Behörde, die mir das Fahrtenbuch auferlegt hat, meint nur außer reine Neugier, dass sie es auf korrektes Führen überprüfen muss, obwohl sie keinen Anlass dazu hat.

2. Sie tut das nicht, indem sie mich auffordert, es bei ihr vorzulegen, sondern schickt die Polizei ohne Vorwarnung vorbei, weil Gefahr im Verzug ist.

3. Die Polizei holt den Schlüsseldienst, weil Gefahr im Verzug ist, um meine Garage aufzubrechen, weil sie vermutet, dass ich lüge, wenn ich ihr sage, dass das Fahrtenbuch in meinem Auto liegt, mit dem gerade jemand unterwegs ist. Sie vermutet vielmehr das Auto mit dem Fahrtenbuch in meiner Garage.

Diese Vorstellung ist hochgradig lächerlich.

cop.gif narr.gif laugh2.gif


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