Von Politesse fotografiert in Dresden |
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Von Politesse fotografiert in Dresden |
Gast_Heny N_* |
26.11.2004, 22:02
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#1
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ich wurde heute im Rahmen einen Parkverstoßes von einer weiblichen Politesse fotografiert, als ich neben meinem Auto stand. Mein Gesicht war voll drauf zu sehen. Ich wollte meine Personalien nicht aushändigen. Meine Frage: Dürfen die das? Wenn ja, dürfen die das auch verwenden ohne mein Einverständnis? P. S: War in Dresden danke, henry |
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26.11.2004, 22:15
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#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Da Du Deine Personalien nicht freiwillig angegeben hast, dient diese Maßnahme der Erleichterung Deiner späteren Identifizierung. Bei Radarmessungen fragt Dich doch auch niemand, ob Du mit dem Foto einverstanden bist.
Übrigens: Der Begriff Politesse beinhaltet bereits die Weiblichkeit. |
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26.11.2004, 22:17
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#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 09.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4832 |
Moin,
das ist doch bei der Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen gang und gebe. Warum sollte das hier nicht erlaubt sein? Gruß hh Edit: Da war einer schneller. |
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26.11.2004, 22:18
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1966 Beigetreten: 23.06.2004 Wohnort: Unterhaching Mitglieds-Nr.: 3925 |
Wäre es dir vielleicht lieber gewesen bis zur Personalienfeststellung durch die Polizei festgehalten zu werden?
Wobei die Rechte einer "Politesse" scheinbar je nach Bundesland ja ziemlich unterschiedlich sind. -------------------- [BE] [C1E] [CE] [MSLT]
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26.11.2004, 22:23
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#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Zitat (DaRealAd @ 26.11.2004, 22:18) Wäre es dir vielleicht lieber gewesen bis zur Personalienfeststellung durch die Polizei festgehalten zu werden? Dazu hätte es keine Rechtsgrundlage gegeben, es sei denn, die "Politesse" wäre eine weibliche Polizeibeamtin gewesen, was jedoch nach Lage der Dinge nicht anzunehmen ist. |
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27.11.2004, 12:34
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#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Zitat (Peter Lustig @ 26.11.2004, 22:23) Dazu hätte es keine Rechtsgrundlage gegeben, es sei denn, die "Politesse" wäre eine weibliche Polizeibeamtin gewesen, was jedoch nach Lage der Dinge nicht anzunehmen ist. Nach Sächsischem Polizeirecht sind Verwaltungsbehörden gleichzeitig Polizeibehörden. Nach meinem Wissen sind die Dresdner Vollzugsbediensteten der Polizeibehörde gleichzeitig Vollzugsgehilfen der Staatsanwaltschaft. Somit dürfte der Festhaltung zur Personalienfeststellung nichts im Wege stehen. Übrigens ist das Nichtnennen der Personalien bereits eine Ordnungswidrigkeit nach § 111 OWiG und kann mit saftigen Bußgeldern geahndet werden. -------------------- |
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27.11.2004, 12:41
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#7
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Zitat (Achim @ 27.11.2004, 12:34) Nach Sächsischem Polizeirecht sind Verwaltungsbehörden gleichzeitig Polizeibehörden. Nach meinem Wissen sind die Dresdner Vollzugsbediensteten der Polizeibehörde gleichzeitig Vollzugsgehilfen der Staatsanwaltschaft. Somit dürfte der Festhaltung zur Personalienfeststellung nichts im Wege stehen. Ist das in Sachsen nicht auch an die Beamteneigenschaft gebunden (§ 163 StPO, § 46 OWiG)? Würde mich schon sehr wundern, wenn dies bei Euch auch für Angestellte im Polizeidienst gelten würde. |
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Gast_Willy Bruns_* |
27.11.2004, 12:56
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#8
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@ Heny N
Parkvergehen, fahrlässig oder vorsätzlich, egal. Dazu steht ein Mann und zahlt. Punkt aus und vorbei. Alles andere BLÖDE Rumgezackere macht das Leben hier im Land nur komplizierter, unerfreulicher und verwaltungsmäßig teurer! |
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Gast_Guest_* |
27.11.2004, 13:36
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#9
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Zitat (Peter Lustig @ 26.11.2004, 22:15) Übrigens: Der Begriff Politesse beinhaltet bereits die Weiblichkeit. Mal ne andere Frage: Wie werden eigentliche männliche Politessen korrekt genannt? |
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27.11.2004, 13:53
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#10
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Gute Frage. Ein männliches Pendant dazu gibt es m.W. ähnlich wie auch bei einer Hostess nicht.
Zitat Politesse [Kunstwort aus Polizei und Hostess] die, Hilfspolizistin für den ruhenden Verkehr. © Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2004 In Bayern sagt man daher schon seit längerem geschlechtsneutral Polizeiangestellte® im Verkehrsüberwachungsdienst (PAngVD). |
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Gast_Heny N_* |
27.11.2004, 14:24
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#11
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Danke für die bisherigen Antworten.
Aber meine Frage war: Darf man mich einfahch ohne mein Einverständnis fotografieren? Sofort herbeigerufene Beamte der Striezelmarktwache sagten: NEIN. |
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27.11.2004, 14:28
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#12
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Meine Meinung: ja.
Das Foto dient der Beweissicherung, hier der Feststellung der Person des Betroffenen (§§ 100c, 163 StPO; Pfeiffer, StPO, Beck Verlag, Rz. 7 zu § 163). Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 27.11.2004, 14:39 |
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Gast_GVD-VKUE_* |
27.11.2004, 14:36
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#13
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Hallo Achim,
Glückwunsch unsererseits zur Beförderung zum PK!!!!!! Der GVD |
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27.11.2004, 14:40
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#14
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Zitat (GVD-VKUE @ 27.11.2004, 14:36) Hallo Achim, Glückwunsch unsererseits zur Beförderung zum PK!!!!!! Der GVD Hallo Achim, den Glückwünschen schließe ich mich gerne an. |
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Gast_Guest_* |
27.11.2004, 15:03
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#15
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Zitat (Peter Lustig @ 27.11.2004, 13:53) Gute Frage. Ein männliches Pendant dazu gibt es m.W. ähnlich wie auch bei einer Hostess nicht. Zitat Politesse [Kunstwort aus Polizei und Hostess] die, Hilfspolizistin für den ruhenden Verkehr. © Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2004 In Bayern sagt man daher schon seit längerem geschlechtsneutral Polizeiangestellte® im Verkehrsüberwachungsdienst (PAngVD). Ein männlicher Hostess wird meines Wissens, je nach genauer Funktion, als Steward oder schlicht Wirt bezeichnet. Demzufolge müsste es dann Poliwirt oder Polisteward heissen. |
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Gast_GVD-VKUE_* |
27.11.2004, 15:21
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#16
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Hier in Dresden heißen die männlichen Politessen ganz einfach VERKEHRSÜBERWACHER.
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Gast_Uwe K._* |
27.11.2004, 17:51
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#17
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Zitat (GVD-VKUE @ 27.11.2004, 15:21) Hier in Dresden heißen die männlichen Politessen ganz einfach VERKEHRSÜBERWACHER. Ich glaube die heissen überall so. Jedenfalls in Braunschweig und Düsseldorf auch |
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28.11.2004, 09:21
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#18
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Zitat (GVD-VKUE @ 27.11.2004, 14:36) Hallo Achim, Glückwunsch unsererseits zur Beförderung zum PK!!!!!! Der GVD Danke, liebe Mitarbeiter des GVD-VKUE, danke Herr Lustig jetzt ist endlich mal gesagt worden, wo ich tätig bin Übrigens henry N, GVD-VKUE ist der Gemeindliche Vollzugsdienst, Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt Dresden. So fei gestellte Anfragen können gern mal nach hinten losgehen. Und der Polizeibeamte der Strizelmarktwache scheint auch nicht allzuviel Ahnung zu haben. Beweismittelsicherung ist in der Regel eine Amtspflicht, dazu kann auch das Fotografieren gehören. Hier tritt das Recht am eigenen Bild zugunsten der Vorschriften von OWi- und StPO zurück. -------------------- |
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28.11.2004, 13:14
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#19
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Zitat (Achim @ 28.11.2004, 09:21) Danke, liebe Mitarbeiter des GVD-VKUE, danke Herr Lustig jetzt ist endlich mal gesagt worden, wo ich tätig bin Wieso? Hier im Portal gibt es doch noch mehr Achims oder? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 18:11 |