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> Von Politesse fotografiert in Dresden
Gast_Heny N_*
Beitrag 26.11.2004, 22:02
Beitrag #1





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Hallo,

ich wurde heute im Rahmen einen Parkverstoßes von einer
weiblichen Politesse fotografiert, als ich neben meinem Auto stand.
Mein Gesicht war voll drauf zu sehen. Ich wollte meine
Personalien nicht aushändigen.

Meine Frage: Dürfen die das?
Wenn ja, dürfen die das auch verwenden ohne mein Einverständnis?

P. S: War in Dresden

danke,

henry
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Peter Lustig
Beitrag 26.11.2004, 22:15
Beitrag #2


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Da Du Deine Personalien nicht freiwillig angegeben hast, dient diese Maßnahme der Erleichterung Deiner späteren Identifizierung. Bei Radarmessungen fragt Dich doch auch niemand, ob Du mit dem Foto einverstanden bist.

Übrigens: Der Begriff Politesse beinhaltet bereits die Weiblichkeit. whistling.gif
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hansehans
Beitrag 26.11.2004, 22:17
Beitrag #3


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Moin,
das ist doch bei der Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen gang und gebe.
Warum sollte das hier nicht erlaubt sein?

Gruß hh

Edit: Da war einer schneller.
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DaRealAd
Beitrag 26.11.2004, 22:18
Beitrag #4


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Wäre es dir vielleicht lieber gewesen bis zur Personalienfeststellung durch die Polizei festgehalten zu werden?
Wobei die Rechte einer "Politesse" scheinbar je nach Bundesland ja ziemlich unterschiedlich sind.


--------------------
[BE] [C1E] [CE] [MSLT]
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Peter Lustig
Beitrag 26.11.2004, 22:23
Beitrag #5


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Zitat (DaRealAd @ 26.11.2004, 22:18)
Wäre es dir vielleicht lieber gewesen bis zur Personalienfeststellung durch die Polizei festgehalten zu werden?

Dazu hätte es keine Rechtsgrundlage gegeben, es sei denn, die "Politesse" wäre eine weibliche Polizeibeamtin gewesen, was jedoch nach Lage der Dinge nicht anzunehmen ist.
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Achim
Beitrag 27.11.2004, 12:34
Beitrag #6


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Zitat (Peter Lustig @ 26.11.2004, 22:23)
Dazu hätte es keine Rechtsgrundlage gegeben, es sei denn, die "Politesse" wäre eine weibliche Polizeibeamtin gewesen, was jedoch nach Lage der Dinge nicht anzunehmen ist.

Nach Sächsischem Polizeirecht sind Verwaltungsbehörden gleichzeitig Polizeibehörden. Nach meinem Wissen sind die Dresdner Vollzugsbediensteten der Polizeibehörde gleichzeitig Vollzugsgehilfen der Staatsanwaltschaft. Somit dürfte der Festhaltung zur Personalienfeststellung nichts im Wege stehen.
Übrigens ist das Nichtnennen der Personalien bereits eine Ordnungswidrigkeit nach § 111 OWiG und kann mit saftigen Bußgeldern geahndet werden.


--------------------
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Peter Lustig
Beitrag 27.11.2004, 12:41
Beitrag #7


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Zitat (Achim @ 27.11.2004, 12:34)
Nach Sächsischem Polizeirecht sind Verwaltungsbehörden gleichzeitig Polizeibehörden. Nach meinem Wissen sind die Dresdner Vollzugsbediensteten der Polizeibehörde gleichzeitig Vollzugsgehilfen der Staatsanwaltschaft. Somit dürfte der Festhaltung zur Personalienfeststellung nichts im Wege stehen.

Ist das in Sachsen nicht auch an die Beamteneigenschaft gebunden (§ 163 StPO, § 46 OWiG)? Würde mich schon sehr wundern, wenn dies bei Euch auch für Angestellte im Polizeidienst gelten würde.
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Gast_Willy Bruns_*
Beitrag 27.11.2004, 12:56
Beitrag #8





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@ Heny N

Parkvergehen, fahrlässig oder vorsätzlich, egal. Dazu steht ein Mann und zahlt.
Punkt aus und vorbei. Alles andere BLÖDE Rumgezackere macht das Leben
hier im Land nur komplizierter, unerfreulicher und verwaltungsmäßig teurer!
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Gast_Guest_*
Beitrag 27.11.2004, 13:36
Beitrag #9





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Zitat (Peter Lustig @ 26.11.2004, 22:15)
Übrigens: Der Begriff Politesse beinhaltet bereits die Weiblichkeit. whistling.gif

Mal ne andere Frage: Wie werden eigentliche männliche Politessen korrekt genannt? think.gif
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Peter Lustig
Beitrag 27.11.2004, 13:53
Beitrag #10


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Gute Frage. wink.gif Ein männliches Pendant dazu gibt es m.W. ähnlich wie auch bei einer Hostess nicht.
Zitat
Politesse [Kunstwort aus Polizei und Hostess] die, Hilfspolizistin für den ruhenden Verkehr.
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2004

In Bayern sagt man daher schon seit längerem geschlechtsneutral Polizeiangestellte® im Verkehrsüberwachungsdienst (PAngVD).
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Gast_Heny N_*
Beitrag 27.11.2004, 14:24
Beitrag #11





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Danke für die bisherigen Antworten.

Aber meine Frage war: Darf man mich einfahch ohne mein Einverständnis fotografieren? Sofort herbeigerufene Beamte der Striezelmarktwache sagten: NEIN.
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Peter Lustig
Beitrag 27.11.2004, 14:28
Beitrag #12


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Meine Meinung: ja.

Das Foto dient der Beweissicherung, hier der Feststellung der Person des Betroffenen (§§ 100c, 163 StPO; Pfeiffer, StPO, Beck Verlag, Rz. 7 zu § 163).

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 27.11.2004, 14:39
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Gast_GVD-VKUE_*
Beitrag 27.11.2004, 14:36
Beitrag #13





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Hallo Achim,

Glückwunsch unsererseits zur Beförderung zum PK!!!!!!

Der GVD
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Peter Lustig
Beitrag 27.11.2004, 14:40
Beitrag #14


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Zitat (GVD-VKUE @ 27.11.2004, 14:36)
Hallo Achim,

Glückwunsch unsererseits zur Beförderung zum PK!!!!!!

Der GVD

clapping.gif clapping.gif Hallo Achim, den Glückwünschen schließe ich mich gerne an. smile.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 27.11.2004, 15:03
Beitrag #15





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Zitat (Peter Lustig @ 27.11.2004, 13:53)
Gute Frage. wink.gif Ein männliches Pendant dazu gibt es m.W. ähnlich wie auch bei einer Hostess nicht.
Zitat
Politesse [Kunstwort aus Polizei und Hostess] die, Hilfspolizistin für den ruhenden Verkehr.
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2004

In Bayern sagt man daher schon seit längerem geschlechtsneutral Polizeiangestellte® im Verkehrsüberwachungsdienst (PAngVD).

Ein männlicher Hostess wird meines Wissens, je nach genauer Funktion, als Steward oder schlicht Wirt bezeichnet. Demzufolge müsste es dann Poliwirt oder Polisteward heissen. laugh.gif
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Gast_GVD-VKUE_*
Beitrag 27.11.2004, 15:21
Beitrag #16





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Hier in Dresden heißen die männlichen Politessen ganz einfach VERKEHRSÜBERWACHER.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 27.11.2004, 17:51
Beitrag #17





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Zitat (GVD-VKUE @ 27.11.2004, 15:21)
Hier in Dresden heißen die männlichen Politessen ganz einfach VERKEHRSÜBERWACHER.

Ich glaube die heissen überall so. Jedenfalls in Braunschweig und Düsseldorf auch wink.gif
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Achim
Beitrag 28.11.2004, 09:21
Beitrag #18


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Zitat (GVD-VKUE @ 27.11.2004, 14:36)
Hallo Achim,

Glückwunsch unsererseits zur Beförderung zum PK!!!!!!

Der GVD

Danke, liebe Mitarbeiter des GVD-VKUE, danke Herr Lustig jetzt ist endlich mal gesagt worden, wo ich tätig bin blushing.gif

Übrigens henry N, GVD-VKUE ist der Gemeindliche Vollzugsdienst, Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt Dresden. tongue.gif So fei gestellte Anfragen können gern mal nach hinten losgehen. Und der Polizeibeamte der Strizelmarktwache scheint auch nicht allzuviel Ahnung zu haben. Beweismittelsicherung ist in der Regel eine Amtspflicht, dazu kann auch das Fotografieren gehören. Hier tritt das Recht am eigenen Bild zugunsten der Vorschriften von OWi- und StPO zurück.


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Peter Lustig
Beitrag 28.11.2004, 13:14
Beitrag #19


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Zitat (Achim @ 28.11.2004, 09:21)
Danke, liebe Mitarbeiter des GVD-VKUE, danke Herr Lustig jetzt ist endlich mal gesagt worden, wo ich tätig bin blushing.gif

Wieso? cool.gif Hier im Portal gibt es doch noch mehr Achims oder? whistling.gif
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 18:11