ADAC Plus-Mitgliedschaft |
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ADAC Plus-Mitgliedschaft |
Gast_Sahanya_* |
30.10.2004, 14:38
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#1
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ich bin etwas verwirrt, was die Tarife vom ADAC angeht. Also, die Fakten sind folgende: Mein Mann hat ein Auto auf sich zugelassen und ist auch ADAC-Mitglied (einfache Mitigliedschaft ohne Schnick und Schnack). Da ich das Auto allerdings auch sehr häufig fahre, meine Fragen: 1. Muß ich eine Partnermitgliedschaft für 16 Euro abschließen, damit auch ich die Hilfe des ADAC in Anspruch nehmen kann? 2. Würde eine Umstellung der Mitgliedschaft meines Mannes auf die ADACPlus-Mitgliedschaft (78 Euro) auch bedeuten, dass ich versichert bin, wenn ich mit dem Auto unterwegs bin oder müssten wird dazu zusätzlich die ADDACPlus-Partnermitgliedschaft abschließen (19 Euro). 3. Lohnt die ADACPlus-Mitgliedschaft überhaupt? Denn wenn ich das genze durchrechne und wir die normal und die Partner-Mitgliedschaft hätten (60 Euro), könnten wir bei unserer Autoversicherung ja noch einen Schutzbrief (10 Euro) nehmen. Meine Unsicherheit rührt daher, dass ich selbst von ADAC-Mitarbeitern unterschiedliche Auskünfte bzgl. der ADACPlus-Mitgliedschaft bekommen habe. Dort wurde mir nämlich gesagt, dass diese dann für meinen Mann und mich gelten würde (wohlgemerkt, die für 78 Euro, also nicht (!) die PlusMitgliedschaft + Partner für 97 Euro). Auf der Homepage des ADAC sieht das aber irgendwie anders aus. Liege ich also mit meiner Vermutung richtig, dass das optimalste Kosten-Nutzenverhältnis mit einer normalen ADAC-Mitgliedschaft + Partner und einem Schutzbrief von der Versicherung (= 70 Euro) erreicht ist? Vielen Dank für etwas Aufklärung. Gruß, Sahanya |
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30.10.2004, 16:09
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#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 304 Beigetreten: 25.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2488 |
Ohne jetzt meine Mitgliedschaftsbedingungen nochmal gelesen zu haben, meine ich, daß die Mitgliedschaft beim ADAC personengebunden ist. D.h. Dein Mann hat den ADAC-Schutz als Fahrer unabhängig davon, ob das Auto auf ihn zugelassen ist. Du hast ohne eigene Mitgliedschaft keinen Schutz. Die Plus-Mitgliedschaft bedeutet meines Erachtens nach, daß man einige Specials (Lichttest etc.) billiger oder ganz kostenlos kriegt [muß jetzt aber nicht unbedingt so stimmen ], auf jeden Fall aber Europaweit ADAC-Hilfe kriegt.
Fazit - ohne eigene, bzw. Partnermitgliedschaft kriegste nichts. Im Zweifel müßtet Ihr also immer sagen, daß Dein Mann der Fahrer ist, wenn der Wagen liegenbleibt. Schade nur, wenn Du allein unterwegs bist Bei Schutzbriefen von Versicherungen ist dagegen mitunter der Wagen versichert, unabhängig vom Fahrer. Aus den o.g. Gründen hat meine Frau beispielsweise die Partnermitgliedschaft beim ADAC. |
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30.10.2004, 17:29
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#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 09.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4832 |
Also,
bei der normalen Mitgliedschaft ist nur die Pannenhilfe dabei, plus der anderen kleinen Extras, die du als Mitglied hast. Aber kein Schutzbrief. Wenn nur dein Mann das hat, dann aber auch nur er. Egal welches Auto er fährt. Bei der ADAC Plus-Mitgliedschaft ist auch ein Schutzbrief mit drin, der auch für den Ehepartner zählt. Pannenhilfe gibt es für alle auf das Mitglied zugelassene Fahrzeuge, egal wer es fährt. Das Mitglied bekommt natürlich auch Pannenhilfe bei anderen Fahrzeugen. Wenn ihr beide für alle Fahrzeuge, die ihr führt Pannenhilfe haben wollt und auch einen Schutzbrief haben möchtet, dann ist deine Rechnung mit Partnermitgliedschaft plus den anderen Schutzbrief (wenn der denn für euch beide zählt) mit 70 EUR billiger. Ich würde aber die S-Briefe mal vergleichen. Wenn andere euer Auto fahren, bekommen die dann keine Pannenhilfe. Mein Vater hat die Plusmitgliedschaft. Das hat den Vorteil, daß auch ich, der seine Fahrzeuge fährt, Pannenhilfe bekomme. Ich spare also noch die Mitgliedschaft, bis ich ein eigenes Auto habe. Wenn also auch andere (Kinder?) das Auto fahren, wäre Plus besser. Ohne Gewähr! Gruß HH |
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Gast_Sahanya_* |
31.10.2004, 09:58
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#4
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Hallo,
nur mal für die "Doofen". Ist also der einzige Unterschied zwischen einer ADAC-PlusMitgliedschaft (für meinen Mann) und einer ADAC-Plus- und einer ADAC-Plus-Partner-Mitgliedschaft (für uns beide) der, dass mein Mann in allen Autos, die er fährt Pannenhilfe bekommt, ich aber nur in unserem bzw. dem auf meinen Mann zugelassenen? Und was sagt die Erfahrung, braucht man die Plus-Mitgliedschaft bzw. einen Schutzbrief, wenn man nur alle 2 Jahre mal mit dem Auto nach Holland fährt? Die Extras des ADACs beziehen sich doch nur auf Pannen/Unfälle im Ausland oder? Gruß, Sahanya |
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Gast_Uwe K._* |
31.10.2004, 10:02
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#5
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Das ist die richtige Seite für Dich
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Gast_Sahanya_* |
31.10.2004, 13:37
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#6
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Die Seite hat mich ja so verwirrt
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31.10.2004, 14:29
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 09.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4832 |
Zitat (Sahanya @ 31.10.2004, 09:58) Und was sagt die Erfahrung, braucht man die Plus-Mitgliedschaft bzw. einen Schutzbrief, wenn man nur alle 2 Jahre mal mit dem Auto nach Holland fährt? Die Extras des ADACs beziehen sich doch nur auf Pannen/Unfälle im Ausland oder? Nein. Die Leistungen gibt es auch im Inland. Und auch wenn ihr z.B. eine Flugreise macht. Das bezieht sich nicht nur auf das Auto. Ob ihr das braucht oder nicht, müßt ihr selber entscheiden. Eine Versicherung hat man und hofft, dass man sie möglichst nicht braucht. Hier sind die Leistungen im einzelnen. Es gibt natürlich auch noch andere Automobilclubs. |
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31.10.2004, 20:00
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 517 Beigetreten: 30.04.2004 Wohnort: Niederbayern Mitglieds-Nr.: 3075 |
HAllo und guten abend,
ich denke ich kann da Helfen... Also, Normale Mitgliedschaft (ohne Plusteil) versichert sind NUR die Primätleistungen, das sind: Pannenhilfe, Abschleppen zur nächsten Fachwerkstatt, Bergung im Falle eines Unfallsm, alles auch nur im Inland. die Leistungen erhält NUR das Mitglied, also nicht der Ehepartner oder irgendwer anders. Diese Kann man mit der Partnermitgliedschaft auch auf den Ehepartner/ Lebensgefährten (wichtig ist der gemeinsame Wohnsitz, heiraten muss wegen dem ADAC keiner) erweitern. Normale Mitgliedschaft und Partnermitgliedschaft. Die Leistungen Bekommt das Hauptmitglied und das Partnermitglied. ________________________________________________________________ Alles was darüber Hinausgeht... Mietwagen, Fahrzeugrücktransport, Pannenleistungen im Ausland, Übernachtung, und, und, und.... ist dann sache der Plusmitgliedschaft Da dort jedoch auch der Ehepartner (Lebensgefährte mit gleichem Wohnsitz) automatisch mitversichert ist braucht es dort die Erweiterung nicht. ________________________________________________________________ alles etwas klarer??? Wenn nicht, PM an mich oder+ ADAC- Mitgliederservice: 089 7676 6632 bitte aber nicht vergessen, der 01. November ist in Bayern Feiertag !!! Grüße aus Passau Matthias -------------------- ...da die die reinen Herzens handeln unsere größten Helden sind... (Liebesbrief- Thomas D)
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Gast_Sahanya_* |
01.11.2004, 08:22
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#9
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Danke Matthias,
da beleibt nur eine Frage offen: warum wird vom ADAC eine ADACPlus-Mitgliedschaft für den Parner angeboten? Gruß, Sahanya |
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01.11.2004, 09:13
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 517 Beigetreten: 30.04.2004 Wohnort: Niederbayern Mitglieds-Nr.: 3075 |
Hallo shanya,
das ist eine gute Frage, die kann ich dir auch nicht beantworten, ich denk mal daß sich die sicherlich was gedacht haben dabei. Ein paar Kleinigkeiten gibt (gab) es. Es gibt zum beispiel die Wildschadenbeihilfe (die übernehmen einen Teil des Selbstbehaltes der Teilkasko bei Wildunfällen), die bekommt nur das eingetragene Mitgiled, also bei der Familienzusatz eben auch dann der Partner auf dem die Karte ausgestellt ist, sonst nur das Hauptmitglied... Wie gesagt, kleinigkeiten, wo sich man sich selber mal Gedanken machen muss dazu ob man das unbedingt braucht... Aber ich denke das Geld wäre stattdessen in einem Partner-Plus-Paket besser angelegt wenn man es denn unbedingt ausgeben will. Da ist dann auch: der Unfall-Sofortleistung Erleiden Sie, Ihr Partner oder die minderjährigen Kinder einen Unfall, so zahlen wir bei bestimmten Schwerstverletzungen (z.B. Erblindung) eine Unfall-Sofortleistung von 3.000 EUR pro Schadensfall. des Reise-Vertrags-Rechtsschutzes Bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit einem Reiseveranstalter, einem Beherbergungsbetrieb (z.B. Hotel) oder einem Reisetransport-Unternehmen übernehmen wir die Anwalts- und Gerichtskosten bis zu 30.000 EUR. Der Reise-Vertrags-Rechtsschutz ist weltweit gültig; bei Reisen innerhalb Europas sind Sie, Ihr Partner und die minderjährigen Kinder während der ersten 92 Tage jeder Reise, bei Reisen außerhalb Europas während der ersten 45 Tage geschützt. der Auslandsreise-Haftpflicht Mit der Auslands-Haftpflicht sind Sie, Ihr Partner und die minderjährigen Kinder gegen Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens pauschal mit einer Deckungssumme von 500.000 EUR für Sach- und Personenschäden versichert. Ihr Versicherungsschutz besteht weltweit auf allen Auslandsreisen während der ersten 45 Tage. mit dabei sowie ein Jahr kostenlose Kreditkarten und ein Rabatt bei der ADAC- Autoversicherung... kostet, aufbauend auf die Plus- Mitgliedschaft um 78 EUR nochmals 19.00 EUR dazu (im Gegensatz dazu 16 EUR die Familienzusatzkarte die bei der Plus (fast) nichts bringt) So, wieder jede menge Text, man möge mir verzeihen! Grüße Matthias -------------------- ...da die die reinen Herzens handeln unsere größten Helden sind... (Liebesbrief- Thomas D)
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19.04.2011, 07:02
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 278 Beigetreten: 06.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49892 |
wie streng überprüft der ADAC eigentlich beim Upgrade auf das PartnerPaket dieses "mit dem Sie in häuslicher Gemeinschaft leben".
Wollen die ne Meldebescheinigung o.ä. sehen? |
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19.04.2011, 07:33
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#12
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Da kommt einer vorbei und überprüft die Zahnbürsten.
Quatsch, IMHO (laut Antrag) gehen nur eingetragene Lebenspartnerschaften, da der Ehe gleichgestellt. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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19.04.2011, 07:55
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#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30302 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Der ADAC schreibt in seiner Tarif-Broschüre zur Partner-Mitgliedschaft
Zitat Für (Ehe-)Partner und eheähnliche Lebenspartner von Haupt-Mitgliedern. Gemeinsame Anschrift und Gesamtrechnung sind erforderlich. Zusätzliche Voraussetzung für eheähnliche Lebenspartner: Häusliche Gemeinschaft mit Haupt-Mitglied. Eine ADAC Motorwelt für Haupt-Mitglied und Partner gemeinsam. also scheint das auch für nicht-eingetragene eheähnliche Partnerschaften zu funktionieren. -------------------- |
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19.04.2011, 08:24
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#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 353 Beigetreten: 10.06.2010 Mitglieds-Nr.: 54432 |
also scheint das auch für nicht-eingetragene eheähnliche Partnerschaften zu funktionieren. Ja, das funktioniert. Ich/wir machen das selbst so. Vermutlich steht deswegen die "(Ehe-)" auch nur noch in Klammern. Das funktioniert sogar bei einigen Versicherern. Ich finde es auch gut, man passt sich eben der Lebensrealität an. Es gibt eben viele, die zwar in einer Partnerschaft leben, aber eben nicht heiraten. |
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19.04.2011, 08:47
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2853 Beigetreten: 08.07.2004 Wohnort: 667 One step ahead the evil Mitglieds-Nr.: 4202 |
Wenn du mal Samstag Nacht bei 5°C im strömenden Regen vor einer Fachwerkstatt auf dem platten Land abgesetzt wirst und sich der Schleppfahrer verabschiedet wirst du dir wünschen die paar Kröten für die Plus-Mitgliedschaft ausgegeben zu haben Da wird dir zumindest der Leihwagen, Hotel oder Rücktransport organisiert.
Bei der Standardmitgliedschaft ruft dir der Schleppfahrer grad noch ein Taxi, das du selbst bezahlen musst, oder gibt dir die Adresse vom nächsten Hotel. -------------------- Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken" Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris. |
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19.04.2011, 09:42
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1674 Beigetreten: 04.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4740 |
Das Taxi ist aber bei den 35 EUR/p.a. Unterschied zwischen "normal" und "Plus" schnell amortisiert, zumindest, wenn das der einzige zählenswerte Vorteil für einen wäre. Auch ein Mietwagen oder Zugticket ist mit ein paar Jahren Pannenfreiheit schnell rausgeholt. Wie ist das eigentlich mit der Pannenhilfe als Nicht-Mitglied. Das zahlt man dann selber denke ich, aber was kostet das?
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19.04.2011, 09:52
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 353 Beigetreten: 10.06.2010 Mitglieds-Nr.: 54432 |
Wenn das Problem vor Ort direkt gelöst werden kann, dann zahlst Du auch als Nichtmitglied nichts, z.B. bei einem Reifenwechsel. Wenn Du abgeschleppt werden musst, musst Du den Abschleppdienst selbst bezahlen. Kommt also wohl darauf an, welche Konditionen der hat.
Da ich mit meinem Fahrzeug aber auch oft im Ausland unterwegs bin, ist mir persönlich die Plus-Mitgliedschaft schon das Geld wert. Ich möchte mich im Fall der Fälle nicht um den ganzen Kram kümmern, wie ich beispielsweise mein Auto aus Südengland nach Deutschland bekomme und womit ich weiterfahre ... Aber wenn man nur ein Deutschland unterwegs ist, dann lohnt sich die Mitgliedschaft doch nur bedingt. Bei VW gibt es doch die Mobilitätsgarantie und viele andere Autohersteller haben ja ähnliche Dienste für den Fall, dass man mit dem Fahrzeug liegen bleibt. Ich denke, da muss man schon abwiegen, ob sich die Mitgliedschaft lohnt. |
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Gast_charly68_* |
19.04.2011, 10:08
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#18
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Bei VW gibt es doch die Mobilitätsgarantie und viele andere Autohersteller haben ja ähnliche Dienste für den Fall, dass man mit dem Fahrzeug liegen bleibt. Ich denke, da muss man schon abwiegen, ob sich die Mitgliedschaft lohnt. Die Mobilitätsgarantie der Hersteller greift aber nur, wenn a) das Fahrzeug Scheckheft gepflegt ist und b) jeder Service in der Vertragswerkstatt gemacht wurde Es soll aber sehr viele Fahrzeugbesitzer geben, die ab einem bestimmten Alter ihres Fahrzeugs aus Kostengründen den Service a) nicht mehr in der Vertragswerkstatt machen lassen oder b) nur das reparieren lassen was nötig ist Somit macht für diesen Personenkreis die Plus-Mitgliedschaft schon Sinn. |
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19.04.2011, 10:13
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#19
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 353 Beigetreten: 10.06.2010 Mitglieds-Nr.: 54432 |
Ja, wie ich sagte, man muss das für sich durchrechnen, ob es Sinn macht oder nicht. Wie viele Autofahrer bei Ihrem Fahrzeug keinen Service mehr in Herstellerwerkstätten durchführen lassen, weiß ich nicht, von daher kann ich mich dazu nicht äußern.
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19.04.2011, 10:13
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#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 |
Bei VW gibt es doch die Mobilitätsgarantie und viele andere Autohersteller haben ja ähnliche Dienste für den Fall, dass man mit dem Fahrzeug liegen bleibt. Ich denke, da muss man schon abwiegen, ob sich die Mitgliedschaft lohnt. Genau deswegen habe ich keine ADAC Mitgliedschaft, aber das ist leider nicht bei jedem Autohersteller so gut geregelt wie bei VW und Audi (unbegrenzte Mobilitätsgarantie mit der Einschränkung, die charly68 gemacht hat), zB hat BMW soweit ich weiß nur 2 oder 3 Jahre. |
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19.04.2011, 10:29
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#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Ich bin aus verschiedenen Gründen aus dem ADAC ausgetreten. Den Schutzbrief bekomme ich für deutlich weniger Geld bei der Kfz-Versicherung dazu. Meine Tochter hat diesen bei ihrem Auto schon mehrfach in Anspruch genommen und jedes mal hat alles super geklappt. Mein Schwager hingegen konnte sich nicht mal die Stadt aussuchen, wohin ihn der Abschlepper des ADAC (Normal-Mitglied) geschleppt hat. Da stand nach dem Unfall sein Wagen also in der 30km entfernten Stadt und er musste sich den Transport nach Hause in seine Werkstatt selbst organisieren, während die Abschleppfirma des ADAC (für meine Begriffe) horrende "Einstellgebühren" von Freitag Abend bis Montag früh - hier volle vier Tage - berechnet hat. Der Abschleppdienst hat ihm hier auch ein sehr "lukratives" Angebot zur Überführung unterbreitet...
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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Gast_charly68_* |
19.04.2011, 10:31
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#22
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Auch bei VW gilt die Mobi immer nur von Service zu Service.
Das heißt entweder max. 30000 km oder 2 Jahre beim Intervall-Service. Beim festen Service gilt die Mobi nur für jeweils 15000 km. Das heißt: durch jeden Service in der Vetragswerkstatt wird die Mobi verlängert. |
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19.04.2011, 11:29
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#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2853 Beigetreten: 08.07.2004 Wohnort: 667 One step ahead the evil Mitglieds-Nr.: 4202 |
@NMY
Ich hab bis jetzt 1x wirklich die Plus Mitgliedschaft gebraucht, da ging es um einen Krankenrücktransport nach einem Unfall. Ich wurde damals innerhalb kürzester Zeit von Tunesien per Ambulanz-Jet nach Deutschland ausgeflogen. Die ganze Organisation hat mich 2 Telefonate gekostet, 30 Minuten später kam der Rückruf wann und wo der Flieger steht. Die Kosten von gut 16.000€ wurden damals anstandslos vom Schutzbrief übernommen. Das sind Mitgliedsbeiträge für die nächsten 3 Leben. Ein Pannen- oder Schleppeinsatz für Selbstzahler geht bei etwa 120-130€ los (Starthilfe, Radwechsel) und ist ruckzuck bei 200-300€, je nach Uhrzeit und Strecke. @JTH Suboptimale Vorgehensweisen gibt es leider überall. Die Standkosten berechnet jeder Betrieb für sich, egal ob ADAC oder andere Organisation. -------------------- Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken" Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris. |
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19.04.2011, 12:16
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1396 Beigetreten: 05.04.2008 Wohnort: Gaaanz im Süden Mitglieds-Nr.: 41222 |
Im Grunde ist alles doch nur ein Rechenexempel. Will ich tatsächlich alle Leistungen kaufen? Reicht mir ein "normaler" Schutzbrief ohne den Autoclub-Firlefanz? Möchte ich mich selbst um Dinge kümmern, oder bequem - für den entsprechenden Preis - einen Service bekommen?
Jeder muss das wohl für sich selbst entscheiden. Noch ein Hinweis zur ADAC-Plus-Partner-Mitgliedschaft. Die ist dann sinnvoll (wenn überhaupt), wenn die Fahrzeuge auf beide Partner zugelassen sind. -------------------- Allzeit gute Fahrt!
Der Bär DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt! |
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19.04.2011, 12:21
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30302 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Noch ein Hinweis zur ADAC-Plus-Partner-Mitgliedschaft. Die ist dann sinnvoll (wenn überhaupt), wenn die Fahrzeuge auf beide Partner zugelassen sind. Warum? -------------------- |
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Gast_charly68_* |
19.04.2011, 12:23
Beitrag
#26
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Guests |
Die Plus-Mitgliedschaft ist nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, sondern ist personenbezogen.
Fahr ich einen Mietwagen, greift die Plus-Mitgliedschaft Fahr ich den Wagen vom Chef greift die Plus-Mitgliedschaft Fahr ich den Wagen von der Frau - die nicht im ADAC ist - greift die Plus-Mitgliedschaft Fahr ich den Wagen vom Arbeitskollegen, greift die Plus-Mitgliedschaft Weiterer Vorteil der Plus-Mitgliedschaft. Fährt jemand (selbst nicht im ADAC) mit einem Wagen, der auf ein Plus-Mitglied zugelassen ist, dann hat auch dieser Fahrer Anspruch auf die Leistungen der Plus-Mitgliedschaft. Nicht ohne Grund haben wir das Fahrzeug der Schwiegermutter auf uns angemeldet und versichert. |
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19.04.2011, 12:25
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1396 Beigetreten: 05.04.2008 Wohnort: Gaaanz im Süden Mitglieds-Nr.: 41222 |
@Jens
Bei der ADAC-Mitgliedschaft ist nur das Fahrzeug, das auf das Mitglied zugelassen ist, "versichert". Das Mitglied selbst kann dann auch andere Fahrzeuge fahren und profitiert, der Partner aber nicht, auch nicht die auf sich selbst zugelassenen Fahrzeuge. Da die Partnermitgliedschaft aber deutlich günstiger ist, ist genau hier der Vorteil zu sehen. -------------------- Allzeit gute Fahrt!
Der Bär DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt! |
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19.04.2011, 12:30
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30302 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Bei der ADAC-Mitgliedschaft ist nur das Fahrzeug, das auf das Mitglied zugelassen ist, "versichert". Davon steht in der ADAC-Leistungsordnung aber nichts. Dort heißt es vielmehr Zitat 2. Welches Fahrzeug ist geschützt? Geschützt ist das von Ihnen als ADAC-Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit einer gültigen Fahrerlaubnis geführte Kraftfahrzeug, wenn es in Deutschland wegen einer Panne oder eines Unfalles auf einer öffentlichen Straße einschließlich der von dort unmittelbar zugänglichen (auch privaten) Garagen- und Parkplätze liegen geblieben ist und der Schadenort mit den vor Ort zur Verfügung stehenden Hilfsfahrzeugen erreichbar ist. bzw. zur Plus-Mitgliedschaft Zitat 2. Was ist geschützt?
Der Schutz der ADACPlusMitgliedschaft umfasst europaweite, fahrzeugbezogene Leistungen wie Hilfe bei Panne, Unfall oder Fahrzeugentwendung. Geschützt sind alle auf das ADACPlusMitglied und seine Familie zugelassenen Kraftfahrzeuge, alle nicht zulassungspflichtigen Fahrzeuge, die der Familie gehören und alle fremden Fahrzeuge, die von der Familie geführt werden. -------------------- |
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19.04.2011, 12:37
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1396 Beigetreten: 05.04.2008 Wohnort: Gaaanz im Süden Mitglieds-Nr.: 41222 |
Geschützt sind alle auf das ADACPlusMitglied und seine Familie zugelassenen Kraftfahrzeuge Danke, wieder was gelernt. -------------------- Allzeit gute Fahrt!
Der Bär DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt! |
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Gast_lemonshark_* |
19.04.2011, 12:38
Beitrag
#30
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Guests |
Ich bin aus verschiedenen Gründen aus dem ADAC ausgetreten. dito. Der wichtigste Grund war, dass man für viel Geld so gut wie nichts bekommt (außer Werbung, die gibt es reichlich....). Vor allem durfte ich den ADAC-Auslandsservice mal persönlich in Aktion erleben und danach hatte ich die Schnauze endgültig voll. Den Schutzbrief bekomme ich für deutlich weniger Geld bei der Kfz-Versicherung dazu. Meine Tochter hat diesen bei ihrem Auto schon mehrfach in Anspruch genommen und jedes mal hat alles super geklappt. Richtig. Das kann ich nur bestätigen! Mein Schutzbrief kostet 6 Euro im Jahr und leistet schnell, umfassend und unbürokratisch, wenn ich ihn brauche (und ich brauchte schon mehrmals, da mir mein toller Opel 2 x im Urlaub irreparabel verreckt ist), egal, ob In- oder Ausland. Da lege ich das Geld, das ich beim ADAC abdrücken müsste, lieber in einem guten Restaurant an..... |
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Gast_charly68_* |
19.04.2011, 12:41
Beitrag
#31
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Bei der ADAC-Mitgliedschaft ist nur das Fahrzeug, das auf das Mitglied zugelassen ist, "versichert". Egal ob normale Mitgliedschaft oder Plus-Mitgliedschaft: 1. Jeder der ADAC-Mitglied ist hat Anspruch auf Leistungen unabhängig auf wen das Fahrzeug zugelassen ist auch wenn der Halter kein ADAC-Mitglied ist. Hierfür ist die Mitgliedskarte des Fahrers ausreichend. 2. Jeder Fahrer - auch wenn er kein ADAC-Mitglied ist - hat Anspruch auf Leistungen wenn das benutzte Fahrzeug auf ein ADAC-Mitglied zugelassen ist. Dafür gibt es entsprechende Vollmachten-Vordrucke, die der ADAC gerne auf Wunsch zusendet und vom Mitglied welches zugleich Fahrzeughalter ist ausgefüllt und unterschrieben dem Fahrer zu übergeben sind. |
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19.04.2011, 12:49
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 |
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Gast_charly68_* |
19.04.2011, 12:59
Beitrag
#33
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Z. B. meine Schwiegermutter ist nicht im ADAC, jedoch nutzt sie ein auf uns zugelassenes Fahrzeug und hat somit Anspruch auf Leistungen durch den ADAC.
Okay, ich revidiere meine Aussage von oben, dann bin ich ja doch indirekt beim ADAC . Aber nur wenn Du im Pannenfall die Vollmacht vorlegen kannst. |
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19.04.2011, 13:01
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 |
Dann revidiere ich meine Meinung nochmal...
Was für eine Vollmacht brauche ich dafür? Auch wenn ich Mobilitätsgarantie über VW habe wäre es vielleicht trotzdem ganz gut sowas mal dabei zu haben. |
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Gast_charly68_* |
19.04.2011, 13:31
Beitrag
#35
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Guests |
Ich muß mich nach Rücksprache beim ADAC auch korrigieren:
Bei der Basis-Mitgliedschaft können die Leistungen nur vom Mitglied in Anspruch genommen werden. Nur bei der Plus-Mitgliedschaft ist es möglich die Leistungen per Vollmacht an Dritte abzutreten, sofern sie das Fahrzeug des Plus-Mitgliedes nutzen. |
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19.04.2011, 13:52
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 |
Mein Vater hat soweit ich weiß die Plus Mitgliedschaft, also bleibt die Frage bestehen, welche Vollmacht brauche ich?
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Gast_charly68_* |
19.04.2011, 14:17
Beitrag
#37
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Guests |
Habe etwas Geduld.
Sobald mir das Formular vorliegt, werde ich hier einen anonymisierten Scan einstellen. |
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19.04.2011, 14:21
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2649 Beigetreten: 29.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10819 |
Ich habe eine Karte von meinem Lebensgefährten bekommen auf der seine Mitgliedsnummer (Plus-Mitgliedschaft) steht. Die kam direkt vom ADAC, von einem Brief abtrennbar.
Mit dieser Karte kann ich die Leistungen der Plus-Mitgliedschaft auch mit MEINEM oder einem anderen von mir gefahrenen KFZ nutzen. Nicht nur wenn ich das KFZ meines Lebensgefährten nutze. Wortlaut der Karte: "Bestätigung für die ADACPlus Mitgliedschaft Duplikat für den Partner/die Partnerin (oder für einen berechtigten Fahrer) Mitgliedsnummer: xxxxxx" Zitat 2. Was ist geschützt? Der Schutz der ADACPlusMitgliedschaft umfasst europaweite, fahrzeugbezogene Leistungen wie Hilfe bei Panne, Unfall oder Fahrzeugentwendung. Geschützt sind alle auf das ADACPlusMitglied und seine Familie zugelassenen Kraftfahrzeuge, alle nicht zulassungspflichtigen Fahrzeuge, die der Familie gehören und alle fremden Fahrzeuge, die von der Familie geführt werden. (Hervorhebungen durch mich) gruß Acki |
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Gast_charly68_* |
19.04.2011, 14:43
Beitrag
#39
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Guests |
Wenn dem so wäre, dann wäre die PartnerPlus-Mitgliedschaft für die Katz und der ADAC bräuchte sie nicht anbieten.
Von daher ist an Deinem Kärtchen ein gewaltiger Haken. Wortlaut der Karte: "Bestätigung für die ADACPlus Mitgliedschaft Duplikat für den Partner/die Partnerin (oder für einen berechtigten Fahrer) Mitgliedsnummer: xxxxxx" Und die Einschränkung geht auch aus der Karte hervor. Sie gilt nur für ein auf das Plus-Mitglied zugelassenes Fahrzeug. So sehe ich es zumindest. |
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19.04.2011, 14:50
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#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2649 Beigetreten: 29.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10819 |
Mein Lebensgefährte ist selbst für den ADAC gefahren. Außerdem haben wir die Aussage explizit auch von der ADAC-Geschäftsstelle so bekommen.
Eine eigene ADAC-Mitgliedschaft braucht der Partner bzw. die Familie nur für andere Leistungen als Panne/Unfall/Diebstahl. Steht doch auch ganz klar so auf der ADAC-Seite. gruß Acki |
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19.04.2011, 15:12
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#41
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 517 Beigetreten: 30.04.2004 Wohnort: Niederbayern Mitglieds-Nr.: 3075 |
wie streng überprüft der ADAC eigentlich beim Upgrade auf das PartnerPaket dieses "mit dem Sie in häuslicher Gemeinschaft leben". Wollen die ne Meldebescheinigung o.ä. sehen? Hallo zusammen, wieder mal mein Lieblingsthema, der ADAC... die wollen unter Umständen auch eine Meldebescheinigung sehen. Es kann dir auch passieren daß die Leistungen erst mal unter Vorbehalt erbracht werden und wenn diese Meldebscheinigung nicht kommt die Kosten zurückgefordert werden. Ihr müsst nicht miteinander Verheiratet sein. Als ich mit meiner Liebsten zusammengezogen bin war sie noch verheiratet, aber nicht mit mir..... Aber es muss ein gemeinsam gemeldeter Wohnsitz vorhanden sein... Liebe Grüße Matthias Wenn dem so wäre, dann wäre die PartnerPlus-Mitgliedschaft für die Katz und der ADAC bräuchte sie nicht anbieten. .... Charly, lies doch mal bei #10 nach was das PartnerPlus beinhaltet.... in Kopie: Da ist dann auch: der Unfall-Sofortleistung Erleiden Sie, Ihr Partner oder die minderjährigen Kinder einen Unfall, so zahlen wir bei bestimmten Schwerstverletzungen (z.B. Erblindung) eine Unfall-Sofortleistung von 3.000 EUR pro Schadensfall. des Reise-Vertrags-Rechtsschutzes Bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit einem Reiseveranstalter, einem Beherbergungsbetrieb (z.B. Hotel) oder einem Reisetransport-Unternehmen übernehmen wir die Anwalts- und Gerichtskosten bis zu 30.000 EUR. Der Reise-Vertrags-Rechtsschutz ist weltweit gültig; bei Reisen innerhalb Europas sind Sie, Ihr Partner und die minderjährigen Kinder während der ersten 92 Tage jeder Reise, bei Reisen außerhalb Europas während der ersten 45 Tage geschützt. der Auslandsreise-Haftpflicht Mit der Auslands-Haftpflicht sind Sie, Ihr Partner und die minderjährigen Kinder gegen Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens pauschal mit einer Deckungssumme von 500.000 EUR für Sach- und Personenschäden versichert. Ihr Versicherungsschutz besteht weltweit auf allen Auslandsreisen während der ersten 45 Tage. Ob und inwieweit man eine Versicherung braucht muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich werde mir beispielsweise meine Stimme nicht millionenschwer versichern lassen- eine Fr. Dion oder eine Fr. Carey sieht das sicherlich anders.... nur deswegen weil man es nicht braucht ist nicht alles angebotene gleich schlecht. nochmals Grüße Matthias -------------------- ...da die die reinen Herzens handeln unsere größten Helden sind... (Liebesbrief- Thomas D)
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19.04.2011, 15:13
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#42
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1396 Beigetreten: 05.04.2008 Wohnort: Gaaanz im Süden Mitglieds-Nr.: 41222 |
Aber es muss ein gemeinsam gemeldeter Wohnsitz vorhanden sein... Reicht es, wenn ich 2. Stock links und sie 3. Stock rechts wohnt?
-------------------- Allzeit gute Fahrt!
Der Bär DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt! |
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19.04.2011, 15:17
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#43
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 517 Beigetreten: 30.04.2004 Wohnort: Niederbayern Mitglieds-Nr.: 3075 |
... Bei VW gibt es doch die Mobilitätsgarantie und viele andere Autohersteller haben ja ähnliche Dienste für den Fall, dass man mit dem Fahrzeug liegen bleibt. Ich denke, da muss man schon abwiegen, ob sich die Mitgliedschaft lohnt. Hallo ksc, mag sein. Nur- die Mobi hilft wenn ein technischer Defekt vorliegt. Bei einem Unfall sind die ausserhalb des Abschleppens aussen vor- sprich nichts ist mit Mietwagen, Übernachtung oder solchen Dingen. Sprich, Samstag nachts, 2.00 Uhr einen Holzklotz auf der Autobahn überfahren bringt dich der Schlepper zur nächsten Werkstatt- willst du einen Mietwagen musst du selbst zahlen- das Plusmitglied nicht.... Grüße Matthias Aber es muss ein gemeinsam gemeldeter Wohnsitz vorhanden sein... Reicht es, wenn ich 2. Stock links und sie 3. Stock rechts wohnt? Ich denke mal nicht daß das eine gemeinsame Wohnung sein wird.... Es hilft nichts wenn die gleiche Anschrift vorhanden ist- die Wohnung ist ausschlaggebend.... -------------------- ...da die die reinen Herzens handeln unsere größten Helden sind... (Liebesbrief- Thomas D)
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19.04.2011, 15:20
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#44
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1396 Beigetreten: 05.04.2008 Wohnort: Gaaanz im Süden Mitglieds-Nr.: 41222 |
die wollen unter Umständen auch eine Meldebescheinigung sehen. Daraus würde aber nicht hervor gehen, dass es eine gemeinsame Wohnung ist. Edit: P.S.: Was für ein Glück, dass ich dort kein Mitglied bin. -------------------- Allzeit gute Fahrt!
Der Bär DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt! |
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19.04.2011, 15:26
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#45
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 517 Beigetreten: 30.04.2004 Wohnort: Niederbayern Mitglieds-Nr.: 3075 |
Mein Vater hat soweit ich weiß die Plus Mitgliedschaft, also bleibt die Frage bestehen, welche Vollmacht brauche ich? Wieso Vollmacht? die Halterschaft ergibt sich aus der Zulassungsbescheinigung, da steht doch drin auf wem es zugelassen ist. Ich vermute mit der Vollmacht ganz was anderes. Wenn du ins Ausland fährst und das Fahrzeug nicht auf dich zugelassen ist wollen die Zollbehörden unter Umständen eine Vollmacht daß du legal mit dem Fahrzeug unterwegs bist. Die muss teilweise sogar beglaubigt werden meines Wissens... Ich hatte sowas bei einem Transport ins Ausland mal dabei wo ich nicht Halter des Fahrzeuges war. die wollen unter Umständen auch eine Meldebescheinigung sehen. Daraus würde aber nicht hervor gehen, dass es eine gemeinsame Wohnung ist. inwieweit die einen weitergehenden Nachweis darüber verlangen, keine Ahnung. Ob da beim Einwohnermeldeamt nachgefragt wird wo ja auch Datensätze vorhanden sind wer welche Wohnung bewohnt. Aber etwas in der Theorie und mit Mutmassungen zu diskutieren ist immer schwierig... -------------------- ...da die die reinen Herzens handeln unsere größten Helden sind... (Liebesbrief- Thomas D)
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19.04.2011, 15:34
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#46
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2649 Beigetreten: 29.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10819 |
was das PartnerPlus beinhaltet.... ... der Unfall-Sofortleistung ... des Reise-Vertrags-Rechtsschutzes ... der Auslandsreise-Haftpflicht Da das nicht besonders viel ist, kostet das PartnerPlus ja auch nur 19,20€ Die Unfall/Pannen/Diebstahl-Schutzgeschichten sind ja wie gesagt in der normalen Plus-Mitgliedschaft mit drin - für die ganze Familie. gruß Acki |
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Gast_charly68_* |
19.04.2011, 15:39
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#47
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Wieso Vollmacht? die Halterschaft ergibt sich aus der Zulassungsbescheinigung, da steht doch drin auf wem es zugelassen ist. Daraus lässt sich aber keine Nutzungsberechtigung ableiten. Ich vermute mit der Vollmacht ganz was anderes. Wenn du ins Ausland fährst und das Fahrzeug nicht auf dich zugelassen ist wollen die Zollbehörden unter Umständen eine Vollmacht daß du legal mit dem Fahrzeug unterwegs bist. Die muss teilweise sogar beglaubigt werden meines Wissens... Ich hatte sowas bei einem Transport ins Ausland mal dabei wo ich nicht Halter des Fahrzeuges war. Der ADAC empfiehlt diese Vollmacht generell. Soll auch innerhalb D oder Europas die Kontrollen mit nicht eigenen Fahrzeugen (Mietwagen ausgenommen) um einiges verkürzen, weil man damit die berechtigte Nutzung des Fahrzeugs nachweisen kann. Und zugleich hat man was gegenüber dem ADAC-Pannenhelfer in der Hand, da ja der Halter normalerweise seine eigene ADAC-Mitgliedskarte nicht im Auto liegen hat. Für bestimmte Ostblockländer ist eine Vollmacht sogar Pflicht. |
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19.04.2011, 15:41
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#48
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17048 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Mein Vater hat soweit ich weiß die Plus Mitgliedschaft, also bleibt die Frage bestehen, welche Vollmacht brauche ich? Wieso Vollmacht?Mein Mann brauchte auch keine Vollmacht von mir als er mit meinem Auto (ich bin Plus-Mitglied) den ADAC brauchte. Und zu dem Zeitpunkt hatte er sogar noch einen anderen Nachnamen als ich, allerdings lebten wir schon zusammen. Er hatte allerdings meine Karte dabei. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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19.04.2011, 15:47
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#49
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 517 Beigetreten: 30.04.2004 Wohnort: Niederbayern Mitglieds-Nr.: 3075 |
Wieso Vollmacht? die Halterschaft ergibt sich aus der Zulassungsbescheinigung, da steht doch drin auf wem es zugelassen ist. Daraus lässt sich aber keine Nutzungsberechtigung ableiten. Der ADAC empfiehlt diese Vollmacht generell. Soll auch innerhalb D oder Europas die Kontrollen mit nicht eigenen Fahrzeugen (Mietwagen ausgenommen) um einiges verkürzen, weil man damit die berechtigte Nutzung des Fahrzeugs nachweisen kann. Und zugleich hat man was gegenüber dem ADAC-Pannenhelfer in der Hand, da ja der Halter normalerweise seine eigene ADAC-Mitgliedskarte nicht im Auto liegen hat. Für bestimmte Ostblockländer ist eine Vollmacht sogar Pflicht. Eine Nutzungsberechtigung ergibt sich daraus nicht. Aber, es ist der ADAC, nicht die Polizei die da gerufen wird.... Sicher ist es hilfreich wenn der Nutzer eine Vollmacht dabei hat- es kann die Kontrollen durchaus verkürzen, ja. Aber nochmals, das ist die Aufgabe der Polizei. (BTW: Wobei ich den österreichischen Ausdruck 'Exekutive' in der 'Exekutivbedienstete' sind immer noch klasse finde....) Das thema Vollmacht hatte ich ja in #45 bereits angeschnitten daß dies eventuell von Zollbehörden verlangt wird. Aber- es geht hier nicht um was man alles machen sollte sondern um Oberbegriff ADAC Mitgliedschaft und im Detail darum wie man einen gemeinsamen Wohnsitz nachweisen kann. Wir Dieskutieren hier nicht über Zollvorschriften und auch nicht darüber was zuerst da war, das Ei oder die Henne.... -------------------- ...da die die reinen Herzens handeln unsere größten Helden sind... (Liebesbrief- Thomas D)
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Gast_charly68_* |
19.04.2011, 15:54
Beitrag
#50
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Hier regt man sich über ein Dokument auf, was der ADAC kostenlos zur Verfügung stellt und den Fahrer wie auch den Halter gegenüber Dritten - wie Polizei, ADAC, Zoll oder andere - absichert.
Rein theoritisch kann die Polizei im Rahmen einer Kontrolle jeden solange festhalten bis die Nutzungsberechtigung geklärt ist, wenn derjenige z. B ein Fahrzeug führt von welchem er nicht der Halter ist. Genauso könnte der Pannenhelfer die kostenlose Leistung verweigern. Nicht umsonst wollen die gelben Engel, Fahrzeugschein, Mitgliedskarte oder Vollmacht sehen. Bei Fahrzeugöffnungen durch den ADAC wird sogar zusätzlich der Personalausweis verlangt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.04.2024 - 14:31 |