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> Führerschein in anderem Landkreis, Fahrausbildung in anderem Lamdkreis
Gast_Gast_Sandra_*
Beitrag 15.11.2003, 22:36
Beitrag #1





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Ich habe vor ca 6Wochen meinen Führerscheinantrag in meinem Ort beim Amt abgegeben und habe nun meine Fahrausbildung begonnen.Allerdings nicht in meinem Ort sondern in einem NAchbarort, der allerdings zu einem anderen LAndkreis gehört.Jetzt habe ich gehört, dass amn die Ausbildung und Prüfung nur im eigenen Wohnort machen darf, muss ich jetzt die Fahrschule wechseln oder was?Geht es nicht dass ich dort weiter mache und auch dort meine Prüfungen mache?
Bitte um schnelle Antworten
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Gast_Guest_*
Beitrag 16.11.2003, 09:06
Beitrag #2





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Ich wollte meinen Führerschein auch wo anders machen
(Intensivkurs 2Wochen in Berlin bei www.scout-logic.de).

Da hatte meine Führerscheinstelle etwas dagegen!

Theorie kannste machen wo Du willst.
Auch die Fahrstunden.

DIE FAHRPRÜFUNG MUSS ABER AN DEINEM WOHNORT ABSOLVIERT WERDEN.
So ist es jedenfalls in Hamburg.
Einige Bundesländer haben angeblich nichts dagegen wo man den FS macht.

Wenn Du die Ausbildung an deinem Nachbarort machst, dürfte es doch kein Problem sein mal kurz rüber zu fahren, um die Fahrprüfung zu machen.
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Gast_Gast_Sandra_*
Beitrag 16.11.2003, 11:09
Beitrag #3





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Danke für deine Antwort.
Generell spricht nichts dagegen, dass ich meine Fahrprüfung einfach in unserem Ort mache, aber das Prüfungsgebiet der FAhrschule liegt in dem anderen Ort, da sich der FAhrlehrer bei uns nicht auskennt.Und die FAhrschule auch sehr Prüfungsgeieignet liegt, direkt an Bundesstr und Autobahn.
Wie hast du das denn erfahren, dass deine Führerscheinstelle was dagegen hat?Haben die sich gemeldet?Ich würde nämlich gerne jetzt dann mal bald meine Theorie machen, aber der Antrag ist noch nicht wieder zurück.Wo kann ich denn mal anrufen und fragen wie lange die noch brauchen?Ist schon 8Wochen her.
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Chris
Beitrag 16.11.2003, 12:34
Beitrag #4


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Moment! Da werden gerade zwei Dinge vermischt!

Der Führerschein muss im Heimat-Bundesland gemacht werden!!
Die Beschränkung auf Landkreise ist mir persönlich unbekannt, jedenfalls haben einige Freunde von mir, die etwa 4 km von der Kreisgrenze weg wohnen, ihren Schein in meinem Heimatkreis absolviert.
Der einzige Unterschied bestand darin, dass sie ihren Schein auf der "eignen" Führerscheinstelle abholen mussten.

Zitat
aber der Antrag ist noch nicht wieder zurück.Wo kann ich denn mal anrufen und fragen wie lange die noch brauchen?Ist schon 8Wochen her.


Is zwar recht lang, aber noch im Rahmen. Ich hab schon von Fällen gehört, wo der Antrag 14 Wochen unterwegs war!

Ich würd mir mal keine Sorgen machen! Wenn die Führerscheinstelle nicht mit der Wahl der Fahrschule einverstanden gewesen wäre, hätten sie dir das gesagt! Die Adresse der Fahrschule steht ja schließlich auf dem Antrag drauf.


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Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht.
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Gast_Gast_Sandra_*
Beitrag 16.11.2003, 16:08
Beitrag #5





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Vielen Dank!
Ich persönlich denke auch, dass es gehen sollte, weil das ja irgendwie totaler Blödsinn wäre, aber ich wurde durch ein paar Personen verunsichert, die meinte dass das nicht gehen würde.Und im §17 der FeV steht:"Der Bewerber hat seine praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiumsd oder seiner Arbeitsstelle abzulegen.Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahegelegenen Prüfort abzulegen."
Aber eigentlich wäre ja mit dem zweiten Teil des Paragraphen gesagt, dass es möglich ist oder?
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Chris
Beitrag 17.11.2003, 14:36
Beitrag #6


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Jetzt wären noch folgende Fragen zu klären:

Hast du irgendwelche ständigen Bindungen in den Nachbarort (Schule, Ausbildung, Arbeitsstelle). Damit wäre der §17 ausgehebelt.

Ansonsten: Gibt es an deinem Heimatort eine Fahrschule bzw. ein Prüfgebiet?? Wenn ja, musst du entweder die Fahrschule wechseln oder dein Fahrlehrer muss die Prüfung mit dir im heimischen Gebiet zu fahren. Oder auf die Kulanz der Führerscheinstelle hoffen.

Jetzt kommt es aber darauf an, wie eng deine Führerscheinstelle diesen § auslegt. Ich würde jetzt einfach mal abwarten oder freundlich nach dem Verbleib des Antrags fragen.


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Franticek
Beitrag 17.11.2003, 15:20
Beitrag #7


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Komisch ...
Bei uns war es frueher so und ist auch heute noch ganz normal, dass alle Fahrschulen in meiner Gegend (Rheinland-Pfalz) die Fahrstunden und auch die praktische Pruefung im nahegelegenen Saarland machen. Da gab es noch nie Probleme - trotz des anderen Bundeslandes. Lediglich die Fahrschulen, welche in unserer Kreisstadt selbst bzw in der anderen dem Saarland abgewandten Haelfte unseres Landkreises ansaessig sind, machen Fahrstunden und Pruefung in unserer Kreisstadt.

Wenn das Bundesland eine Rolle spielen wuerde, wenn die praktische Pruefung in einem anderen Bundesland nicht moeglich waere, dann gaebe es auch die vielen sog. Ferienfahrschulen in Deutschland nicht, welche Intensivkurse mit Pruefung in einem kurzen Zeitraum anbieten.

Paragraph 17 der FEV sagt zwar
Zitat
Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen.

darueber hinaus im gleichen Absatz zwei Saetze weiter aber auch
Zitat
Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, daß der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt.


D.h. Pruefung am Wohnort ist kein unbedingtes vorgeschriebenes MUSS, die FS-Behoerde kann ohne weiteres auch jeden anderen Pruefungsort akzeptieren. Bei Grossstaedten wie Hamburg verstehe ich, wenn die FS-Stelle darauf besteht, dass jemand, der anschliessend dann sofort im Grossstadtverkehr faehrt, logischerweise am besten auch seine Fahrstunden dort absolviert und seine Pruefung dort ablegt. Ansonsten bei Kleinstaedten ist eine so gut wie die andere.

Ich wuerde also erst mal bei der FS-Behoerde nachfragen. Meist ist denen das egal. Und wenn nicht, dann wuerde ich nach dem Grund fragen, warum kein anderer Pruefungsort zugelassen wird.


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Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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Gast_Gast_Sandra_*
Beitrag 17.11.2003, 21:34
Beitrag #8





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Also allen mal vielen Dank für die Antworten!
Heute hat mir mein Fahrlehrer gesagt, dass die Unterlagen in der Fahrschule angekommen sind und ich meine Prüfung machen kann.
Außerdem habe ich an meine Führerscheinstelle eine e-mail geschickt und sie gefragt wie es aussieht, die nette Dame hat mir heute geschrieben, dass es mit diesem Landkreis keine Probleme gäbe.Nur wenn ich es in einem anderen Bundesland machen wollte ging das nicht.
Also hat sich das erledigt.Vielen Dank nochmal!
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