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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 27.05.2010 Wohnort: Papenburg Mitglieds-Nr.: 54269 ![]() |
So um es Kurz und bündig zu machen. Ich habe vor 2 Wochen meinen Antrag auf Neuerteilung eingereicht.(Entzug war nicht einhaltung einer frist für eine Nachschulung 1997) Führungszeugnis sauber und keine eintragungen im Zentralregister in Flensburg. Nun möchte die Führerscheinstelle einen Nachweiß über Erstehilfe. Zuständig Landkreis Emsland Wie ich weiß , muss ich das aber nicht , da ich ja schonmal einen abgelegt habe. Und gelesen habe ich das hier auch öfter. Ein Telefongespräch brachte keine Abhilfe. Klar ich werde den nochmal machen, wenn es sein muss. Aber sind auch mal eben wieder 45-60€. So frage an die Experten muss ich oder muss ich nicht? Gruß Marco |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30738 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Bist du dir sicher, dass du damals einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht hast? Der war damals nur für die Klasse 2 (bis 1998) bzw. die C/D-Klassen (ab 1999) vorgeschrieben. Für alle anderen Klassen reichte eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, das ist aber kein Erste-Hilfe-Kurs.
Seit dem 21.10.2015 ist für alle Klassen ein Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben, der mindestens neun 45-minütige Unterrichtseinheiten umfasst. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.07.2025 - 20:52 |