... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Fussgänger angefahren als Ampel auf grün springt
PaulTrulla
Beitrag 18.07.2025, 18:28
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 18.07.2025
Mitglieds-Nr.: 92577



    
 
Hallo.

Ich hätte eine Frage zu folgendem Unfallhergang.

Ein Fussgänger quert eine Strasse. Auf der einen Seite stehen Autos vor einer roten Ampel. In diesem Bereich der Strasse gibt es keinen Fussgängerüberweg, oder eine Fussgängerampel.

Der Fussgänger möchte zwischen diesen hindurch laufen. Als er sich vor einem Auto befindet, springt die Ampel auf grün und der Fahrer des Autos fährt unvermittelt los und touchiert und verletzt diesen.

Dieser Hergang wurde von Zeugen bestätigt.

Der Fahrer des beteiligten Autos behauptet, der Fussgänger sei quasi in das bereits anrollende Auto gelaufen, was jedoch aufgrund der Ausgangslage des gefallenen Fussgänger und der Verletzungsmuster nicht stimmen kann.

Wie beurteilt ihr die Schuldfrage?

Vielen Dank und Gruss
Paul
Go to the top of the page
 
+Quote Post
AMenge
Beitrag 18.07.2025, 20:44
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9389
Beigetreten: 06.07.2006
Mitglieds-Nr.: 20947



Es wird sehr stark auf die konkreten Aussagen der Zeugen ankommen. Zentrale Frage dürfte sein, wann der Autofahrer den Fußgänger sehen konnte bzw. musste. Eine auf grün springende Ampel ist jedenfalls kein Freibrief, einen Fußgänger über den Haufen zu fahren. wink.gif

Auf Basis deiner Schilderung würde ich davon ausgehen, dass der Autofahrer den größeren Teil der Schuld trägt, evtl sogar die alleinige Schuld.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 19.07.2025, 09:21
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24788
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Wo eine Ampel ist, ist auch meist eine ampelgesicherte Querung in Reichweite.

Wie heißt es in § 25 Abs. 3 S. 2 StVO?

Zitat
Wenn die Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder der Verkehrsablauf es erfordern, ist eine Fahrbahn nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen, an Fußgängerquerungshilfen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) zu überschreiten


Somit hat der Fußgänger eine Mitschuld.

Soweit es für den Autofahrer erkennbar war, dass der Fußgänger vor die Nase läuft, hat der Autofahrer wieder eine Mitschuld nach § 1, dazu kommt die Haftung aus der Betriebsgefahr.

Ich tippe auf 50:50.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 19.07.2025, 11:01
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7919
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (mir @ 19.07.2025, 10:21) *
Wo eine Ampel ist, ist auch meist eine ampelgesicherte Querung in Reichweite.
Hält man hier offenbar nicht für nötig ... thread.gif

... und wenn die Autos eh stehen, erfordert die Verkehrslage ja offensichtlich keinen Umweg ... whistling.gif
So schwach motorisiert sind heutige Autos ja nicht mehr, dass man die Sekunde Verlust durch Warten nicht wieder aufholen könnte ... rolleyes.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
3 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 2 | Anonyme Besucher: 0)
1 Mitglieder: ExVWbusfahrer

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.07.2025 - 14:40