Korrekte Beschilderung Einbahnstraße? |
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Korrekte Beschilderung Einbahnstraße? |
26.03.2023, 01:14
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#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 19.03.2023 Mitglieds-Nr.: 90498 |
Folgende Verkehrssituation: https://ibb.co/thtBGKQ Darf das rote Fahrzeug in die Straße mit dem blauen Fahrzeug abbiegen? Wenn nicht, müsste dann nicht an Stelle der 1 VZ 209 stehen bzw an Stelle der 2 VZ 267? |
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26.03.2023, 02:00
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#2
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 12.09.2022 Mitglieds-Nr.: 89961 |
Dreimal nein.
VZ "Einbahnstraße" ist doch aussagekräftig. Vermutlich darf man dann fünf mal um den Block fahren, um sein Ziel zu erreichen was der Umwelt auch zu gute kommt. |
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26.03.2023, 02:32
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 19.03.2023 Mitglieds-Nr.: 90498 |
Danke für die Antwort.
Ich war mir bei der Anordnung der Straßen nicht mehr ganz sicher. Habe die Stelle nun bei google maps gefunden (allerdings ist hier noch eine rvl Situation abgebildet). https://ibb.co/SxVZHwq Es ist ja eher diagonal die Einhanstraße kreuzen. Ändert dies etwas an der Situation? Weiterhin: was wäre, wenn das VZ Einbahnstraße nicht mittig gegenüber der Einmündung installiert wäre, sondern etwas nach rechts versetzt? Würde dies etwas an der Situation ändern? |
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26.03.2023, 04:02
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#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 12.09.2022 Mitglieds-Nr.: 89961 |
Das sieht schon anders aus.
Dort kann man ja geradeausfahren ohne rechtswidrig in die Einbahnstraße einfahren zu müssen. Das "fehlen" des VZ 209 bestätigt dies auch. |
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26.03.2023, 08:31
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1279 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 |
Hallo,
Zitat VZ "Einbahnstraße" ist doch aussagekräftig. Es sagt aber nicht, ab wo die Einbahnstraße beginnt.Zitat Das "fehlen" des VZ 209 bestätigt dies auch. Genau. Gerade in Zweifelsfällen muss es doch auch negativ beschildert sein.Stefan |
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26.03.2023, 10:52
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#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 19.03.2023 Mitglieds-Nr.: 90498 |
Vielen Dank.
Also darf man in dieser Situation auch nach links abbiegen, weil VZ 209 bzw. VZ 267 fehlen? |
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26.03.2023, 11:05
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1279 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 |
Hallo,
man darf wohl nicht (weil vermutlich weiter vorne auch nochmal ein Einbahnstraßenschild steht). Es ist imho aber unklar beschildert, und daher ist ein Verstoß nicht unbedingt vorwerfbar, insbesondere gegenüber Ortsunkundigen. Außerdem: Einmal ist dann keinmal, ab dann weiß man es aber. Stefan |
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26.03.2023, 11:13
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7546 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Zitat Anhang 2: Es dürfte also theoretisch auf den exakten Standort des 220 ankommen.Zeichen 220 Einbahnstraße Ge- oder Verbot Wer ein Fahrzeug führt, darf die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeils befahren. Erläuterung Das Zeichen schreibt für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn die Fahrtrichtung vor. § 41 Vorschriftzeichen (2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Je weiter links, desto verbotener ... |
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26.03.2023, 12:17
Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 19.03.2023 Mitglieds-Nr.: 90498 |
Vielen Dank!
Die Argumentation hinsichtlich links abbiegen kann ich nachvollziehen. Müsste bei Gelegenheit noch mal dort hin und die Position des VZ 220-20 sehen. Beim "geradeaus" fahren würde ich persönlich jedoch sagen, dass hier die Fahrbahn letztlich nicht wirklich in Gegenrichtung befahren wird und es daher legitim ist. Korrekt? |
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