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> Parkraumbewirtschaftungszone, Schildaufstellung wo und weitere Schilder nötig?
Minxi
Beitrag 25.03.2023, 08:33
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
ich frage mich gerade bei einer Ordnungswidrigkeit ob diese überhaupt so in Ordnung ist. In einer Nachbarortschaft gibt es das Schild für die Parkraumbewirtschaftungszone 600 m vom Parkplatz aufgestellt. Muss darauf nicht vor Ort am Parkplatz nochmals hingewiesen werden (z.B. durch das blaue P-Schild) wenn sonst nichts weiter ersichtlich ist (es ist nur eine Parkscheibe anzubringen was jetzt nicht passierte)`? Muss ich tatsächlich mir aus 600 m Entfernung "merken" und schon da schauen welche Schilder aufgestellt sind? think.gif
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ulm
Beitrag 25.03.2023, 09:21
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Da es eine Zone ist, muss vor Ort nichts mehr stehen.
Gerade das Einsparen der Beschilderung an jeder Stelle ist ja der Sinn der Zone.
Das blaue "P" steht daher ja schon ausreichend am Zonenbeginn.

Je nach Örtlichkeit können 600 Meter noch im Bereich des Möglichen sein.
Wo war denn der Tatort? Und wo bist Du an der Zonenbeschilderung vorbeigekommen?

Da es bei Dir im Nachbarort ist, wird es auch schwer, zu behaupten, dass Du Dich dort nicht ausgekannt hast.
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Minxi
Beitrag 25.03.2023, 18:15
Beitrag #3


Neuling


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Also hier ist das Schild aufgestellt: https://www.google.de/maps/dir/48.7973352,9...#33;4m1!3e0 und an der KSK ist das Auto aufgestellt gewesen

Noch ne andere Geschichte - wenn das Auto hier geparkt wurde und das Schild an derselben Stelle steht, was dann?
https://www.google.de/maps/dir/48.7973352,9...#33;4m1!3e0

think.gif
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ilam
Beitrag 25.03.2023, 19:13
Beitrag #4


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Was meinst Du genau, Deine beiden Links sind identisch...?

Direkt hinter der KSK gibt es übrigens auch ein Schild für das Ende der Zone, das hätte man bei guter Umsicht auch sehen können und wo ein Ende ist, muss auch ein Anfang sein...:

https://www.mapillary.com/app/?lat=48.79435...6756&zoom=3
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F117
Beitrag 25.03.2023, 19:19
Beitrag #5


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Da ist das Parkzonenschild doch. Das Ende der Zone liegt erst nach der KSK. "Am Markt" bist Du immer noch innerhalb.

Edith spricht: Sie/er/es meint, ob sie/er/es noch innerhalb der P-Zone ist, wenn sie/er/es vor der Sparkasse rechts abgebogen ist.


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It's a lie we don't believe anymore!"

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durban
Beitrag 25.03.2023, 22:56
Beitrag #6


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Nach der Verwaltungsvorschrift für die StVO darf eine Parkraumbewirtschaftungszone bis zu 1000 Meter messen. Ich finde allerdings Parkraumbewirtschaftungszonen "nur mit Parkscheibe" unglücklich, bei "mit Parkschein" wird man ja wenigstens durch die Parkscheinautomaten an die Zone erinnert.


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Minxi
Beitrag 26.03.2023, 16:08
Beitrag #7


Neuling


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Und gilt dass dann für die Straße oder für das gesamte Innengemeindegebiet, also auch wenn ich irgendwo abbiege?
Leider konnte man auch das Ende nicht erkennen, weil derzeit am KSK Gebäude ein Gerüst aufgebaut ist.
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KJK
Beitrag 26.03.2023, 16:36
Beitrag #8


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Eine solche "Zone" besteht so lange, bis Du an einem Schild, das ihr Ende markiert, vorbeigekommen bist - also ggfs. insbesondere auch über Abzweigungen o. ä. hinweg. Genauso wie z. B. auch bei Tempo-30-Zonen.


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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