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> Behindertenparkplatz für Sonderfahrrad vor der Haustür
Roman K.
Beitrag 24.03.2023, 09:26
Beitrag #1


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Hallo in die Runde!

Ist es möglich einen Schwerbehindertenparkplatz für ein Sonderfahrrad mit einem persönlichen Parkausweis (ZZ 1020-11) auf der Fahrbahn einzurichten oder gelten die Sonderrechte nur für Kfz?

Danke!
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Baghira
Beitrag 24.03.2023, 11:49
Beitrag #2


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Sollte möglich sein. Der Ausweis muss nur ausgelegt werden,sodass er aber auch nicht geklaut werden kann .Bei den Behindertenparkplätzen íst die Ausweisnummer ausgeschildert, nicht das KFZ Kennzeichen.Als Fahrradaffiner Mensch interessiert mich das Rad, das abgestellt werden soll.


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Gruß Christian


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rapit
Beitrag 24.03.2023, 12:01
Beitrag #3


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Dem schließe ich mich in jedem Punkt an. Obwohl mir die "Fahrradaffinität" fehlt wavey.gif


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Mueck
Beitrag 24.03.2023, 15:00
Beitrag #4


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§ 12 der StVO zum Parken ist im Prinzip auch für Fahrräder anwendbar.
§ 45 (1b) 2. beschränkt auch nix auf Kfz, auch nicht die VwV-StVO, dort "Zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" "IX." "2.", auch nicht, also sollte es möglich sein, auch wenn die SVB vermutlich zur Möglichkeit mit sanftem Druck hinbegleitet werden müsste ... whistling.gif Weil "haben wir ja noch nie gemacht", "Da könnte ja jeder kommen", ... Die Voraussetzungen unter 2. a) sollte man vorher abklopfen, ob das zutrifft, bei Fahrrädern könnte die Messlatte durchaus anders liegen als bei Kfz.
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Roman K.
Beitrag 24.03.2023, 19:24
Beitrag #5


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Zitat (Baghira @ 24.03.2023, 11:49) *
Sollte möglich sein. Der Ausweis muss nur ausgelegt werden,sodass er aber auch nicht geklaut werden kann .Bei den Behindertenparkplätzen íst die Ausweisnummer ausgeschildert, nicht das KFZ Kennzeichen.Als Fahrradaffiner Mensch interessiert mich das Rad, das abgestellt werden soll.


Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Hier der Link zum Bike https://berkelbike.de/produkte/berkelbike-pro/
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rapit
Beitrag 24.03.2023, 22:37
Beitrag #6


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Ich denke leider nicht, dass es möglich ist, die Behörde davon zu überzeugen, dass man mit der für einen personalisierten BH-Parkplatz nötigen Schwere der Mobilitätseinschränkung in der Lage sein soll, so ein Rad zu fahren.
Daher sehe ich schlechte Chancen für den Antrag.


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Acki
Beitrag 25.03.2023, 06:08
Beitrag #7


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Wer würde so ein Bike denn auf der Fahrbahn parken? Wenn es eine Gegend mit hohem Parkdruck ist, wo man einen Parkplatz reservieren muss, und kein beschaulicher Ort wo jeder auf jeden Acht gibt, muss man doch so ein Gefährt ganz anders sichern.

Gruß Acki
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Baghira
Beitrag 25.03.2023, 07:58
Beitrag #8


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Zitat (rapit @ 24.03.2023, 22:37) *
Ich denke leider nicht, dass es möglich ist, die Behörde davon zu überzeugen, dass man mit der für einen personalisierten BH-Parkplatz nötigen Schwere der Mobilitätseinschränkung in der Lage sein soll, so ein Rad zu fahren.
Daher sehe ich schlechte Chancen für den Antrag.


Ich würde die Chancen nicht aufgrund des Modells als schlecht bezeichnen. Für das Rad gibt es viele Möglichkeiten, das Rad für die eigene Behinderung zu personalisieren. Für Querschittlähmung, MS,halbseitige Lähmungen,ect.

@ TE Spannendes Rad.


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Gruß Christian


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dopero
Beitrag 17.04.2023, 17:56
Beitrag #9


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Und wie wird dann das parkende Fahrrad von
Zitat
StVO § 17 Beleuchtung
...
(4) ...; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
entbunden?
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Buchholzer
Beitrag 17.04.2023, 20:22
Beitrag #10


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Das Fahrrad steht ja nicht auf der Fahrbahn…
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Acki
Beitrag 17.04.2023, 20:34
Beitrag #11


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Zitat (Buchholzer @ 17.04.2023, 21:22) *
...steht ja nicht auf der Fahrbahn…

Aber es geht doch um die Einrichtung eines Sonderparkplatzes auf der Fahrbahn think.gif
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Buchholzer
Beitrag 18.04.2023, 06:15
Beitrag #12


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Der damit kein Bestandteil der Fahrbahn mehr ist….
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randy1
Beitrag 18.04.2023, 10:07
Beitrag #13


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Für mich ist das Thema Schwerbehinderung (Merkzeichen G) und Fahrrad auch interessant.
Ein Fahrrad (Pedelec) ist für einen Schwerbehinderten ein wichtiges orthopädisches Hilfsmittel. Der zusätzliche Elektroantrieb ist für mich auch sehr wichtig, um meine Bewegungseinschränkungen auszugleichen.
Da ich schlecht laufen kann, fahre ich im Umkreis alle Wege mit dem Fahrrad und versuche alle Strecken, die ich zu Fuß gehen muss, zu minimieren.

Für mich ist mein Fahrrad (Pedelec) ein Krankenfahrstuhl mit Tretkurbelantrieb.
Mit einem Krankenfahrstuhl mehrere 100 kg schwer und Höchstgeschwindigkeit 15 km/h; zugelassen als Kraftfahrzeug mit Versicherungskennzeichen; kann ich auch auf dem Bürgersteig als Schwerbehinderter (Merkzeichen G) fahren.

Wie sieht das jetzt mit einem Fahrrad aus. Kann ich mit dem Fahrrad, Sonderfahrrad, früher auch Spastikerfahrrad genannt, den Bürgersteig mit Schrittgeschwindigkeit befahren.
Gibt es eine rechtliche Definition über den Unterschied zwischen normalem Fahrrad und einem Sonderfahrrad??
Ich handhabe das seit Jahren so und warte irgendwann auf einen Bußgeldbescheid. Das soll jetzt 55 EUR kosten.
Dann werde ich vor Gericht klären, ob mein Fahrrad nicht auch als "Krankenfahrstuhl mit Tretkurbelantrieb und Elektromotor" bezeichnet werden kann. Aus meiner Sicht sind beide Begriffe zutreffend.
Da interessiert mich jetzt die Meinungen aus dem Forum.

Zusätzlich gibt es auch Probleme bei der Fahrradmitnahme in der Bahn. Jeder Schwerbehinderte kann einen Krankenfahrstuhl auch mit Elektroantrieb (Gewicht mit Akkus bis zu 500 kg) kostenlos beim Bahnfahren mitnehmen.
Mein Fahrrad (Pedelec) das für mich als Schwerbehinderter ein wichtiges orthopädische Hilfsmittel ist, fällt vermutlich nicht darunter.
Die Bahn verlangt dann eine zusätzliche Fahrkarte zur Fahrradbeförderung, selbst wenn ich als Schwerbehinderter (Merkzeichen G) die Bahn im Regionalverkehr kostenfrei benutzen kann
Die Bahn steht auf dem Standpunkt Fahrräder sind auch für Schwerbehinderte ein Sportgeräte und keine Krankenfahrstühle.
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Acki
Beitrag 18.04.2023, 11:05
Beitrag #14


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Zitat (Buchholzer @ 18.04.2023, 07:15) *
kein Bestandteil der Fahrbahn mehr

Ist das so?
Wenn eine Parkmarkierung auf die Fahrbahn gemalt wurde, da aber gerade keiner parkt, darf man die Fahrspur dann nicht mehr benutzen? think.gif

Gruß Acki
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Buchholzer
Beitrag 18.04.2023, 11:34
Beitrag #15


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Wenn du über die Kaimauer fährst und ins Wasser fliegst, benötigst du für das Stück zwischen Kaimauer und Wasseroberfläche eine Fluglizenz?
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F117
Beitrag 18.04.2023, 21:06
Beitrag #16


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Wenn er dafür ein Flugzeug nimmt: Ja, natürlich.


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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mir
Beitrag 19.04.2023, 07:44
Beitrag #17


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Wenn es in den Bodensee geht, auch noch das Bodenseeschifferpatent (heißt wirklich so!)

Aber mal zurück zur Ausgangssituation: Fahrräder dürfen ja nur dann nicht am Fahrbahnrand abgestellt werden, wenn sie ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können. Darauf wird man aber Behinderte, die das nicht aus eigener Kraft können, verweisen können, schon wegen des Diskriminierungsverbots im GG.

Und ausreichend sichtbar wird es da wohl sein, wenn es in der Stadt steht. Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie ein Auto gesehen, das innerorts mit Standlicht geparkt wurde.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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randy1
Beitrag 19.04.2023, 07:59
Beitrag #18


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Ich halte einen besonderen Parkplatz auf öffentlichen Straßen am Straßenrand für ein Schwerbehinderten-Fahrrad oder Krankenfahrstuhl für nicht sinnvoll.
Da gibt es einfach praktische Gründe die dagegen sprechen. Krankenfahrstühle können auch auf dem Bürgersteig abgestellt werden. Selbst eine Eigentümergemeinschaft muss das Abstellen auf Gemeinschaftsgrund dulden.
Der Schwerbehinderte kann die Mobilitätshilfe, Fahrrad, Elektrorollstuhl oder Krankenfahrstuhl auch im Hof abstellen und per Kabel die Akkus laden.

Ein solches Spezialfahrrad ist teuer und damit wertvoll für potentielle Diebe. Wie soll man ein solches Fahrrad auf der Fahrbahn wirkungsvoll anschließen?
Das kann jeder Dieb einfach wegtragen und im Transporter verstauen. Das Radel sollte man tunlichst auf dem Bürgersteig fest an eine Laterne anschließen. Am besten mehrere Schlösser verwenden.

Das Fahrrad muss auch gegen die Witterung geschützt werden. Fahrräder und Krankenfahrstühle besonders auch mit Elektroantrieb sollten geschützt vor Regen und starker UV-Sonnenstrahlung abgestellt werden.
Da ist ein Unterstand oder Garage sehr sinnvoll. Draußen im Regen und im Winter auch noch Streusalz rostet sonst alles. Zusätzlich korrodiert auch die Elektronik.
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mir
Beitrag 19.04.2023, 08:22
Beitrag #19


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Nicht jedes Haus hat überhaupt einen Hinterhof, der barrierefrei zugänglich wäre, und selbst wenn, man hat auch mit Behinderung keinen Anspruch auf Abstellfläche dort für ein Fahrzeug. Und schon gar nicht kostenlos. Da bringst Du was durcheinander.

Mein Fahrrad steht sommers wie winters im Freien, auf der Straße. Dem nächsten Sattel spendiere ich vielleicht mal einen Überzug, die Sonneneinstrahlung scheint ihm nicht zu bekommen, aber ein paar Jahre hält er schon durch. Ich wüsste nicht, wo die Elektronik Probleme hätte, mein S-Pedelec steht auch mal ein paar Tage bei Regen ungeschützt draußen. Gerade schwer transportable ungewöhnliche Fahrräder erregen wenig Interesse von Dieben.


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Mueck
Beitrag 19.04.2023, 08:35
Beitrag #20


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Zitat (randy1 @ 19.04.2023, 07:59) *
Wie soll man ein solches Fahrrad auf der Fahrbahn wirkungsvoll anschließen?
Mit langem Schloss an dem Schildermast, der den P zum Sonder-P macht ...? whistling.gif
Oder man spendiert dem P gleich 'ne Bake dazu, die den P auch ganz sicher zum Seitenstreifen macht und an dem man das Rad auch antüddeln kann ...
Als Wetterschutz gibt's Planen o.ä. ...
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.04.2024 - 17:26