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> Mal wieder Zusatzzeichen-Puzzle, Wer darf wann, wie und wie lange?
thetdk
Beitrag 23.03.2023, 20:49
Beitrag #1


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Hallo,

ich bin an anderer Stelle über diese schöne Kombination gestolpert..
(die temporäre Baustelle denken wir uns jetzt einmal weg)

- darf ein Bewohner mit Ausweis nach 19 Uhr dort ohne Parkschein parken?
- oder nur ein Bewohner mit Ausweis, aber mit Parkschein?
- oder ein Bewohner mit Ausweis, aber ohne Parkschein, auch tagsüber?

Und was macht ein Bewohner, der ein E-KFZ fährt? Darf der auch mit Ausweis nur 3 Stunden mit der Parkscheibe dort stehen? Vor oder nach 19 Uhr?


Und wie könnte man es besser beschildern?

es grüßt

thetdk


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rapit
Beitrag 23.03.2023, 21:25
Beitrag #2


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Ich finde die Kombination in Ordnung. Die Geltungszeiten des Parkscheinautomaten werden generell dort bekannt gegeben. Und diese werden sicher nur von 9-19 Uhr gehen, oder noch weniger betragen.
Von 19-9 Uhr dürfen dann nur Bewohner da parken.
Sowie rund um die Uhr E-Fahrzeuge mit Parkscheibe bis 3 Stunden. Was nachts u.U. blöd ist, aber andere Nichtbewohner dürfen immerhin nachts gar nicht dort parken.


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thetdk
Beitrag 24.03.2023, 08:49
Beitrag #3


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Hm, okay. Ich bin es von hier gewöhnt das auch die Parkschein-Zeiten schon auf dem Zusatzschild vermerkt sind.

Was macht denn ein Bewohner mit einem E-KFZ? Der dürfte ja dann auch nur 3 Stunden parken?

es grüßt

thetdk


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rapit
Beitrag 24.03.2023, 09:37
Beitrag #4


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Zitat (thetdk @ 24.03.2023, 08:49) *
Was macht denn ein Bewohner mit einem E-KFZ?

Der ist fein raus: der darf tagsüber anders als seine Nachbarn kostenlos für 3 h da parken und nachts mit seinem Bewohnerparkausweis.


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