... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Parkplatzbeschilderung - wie richtig?
HerrWachtmeister
Beitrag 15.03.2023, 22:40
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 15.03.2023
Mitglieds-Nr.: 90490



    
 
Moin, Freundinnen und Freunde des geregelten Verkehrs.

Möglicherweise ist hier jemand anzutreffen, der mir zu einer Frage in Sachen zweifelsfreier Beschilderung weiterhelfen kann.

Dieser Link (mapillary)

Link


führt zu einer Bilderstrecke. Diese zeigt eine frisch sanierte Straßenseite einer innerstädtischen Sammelstraße in der Hansestadt Lüneburg. Direkt neben der Fahrbahn befindet sich ein rot gepflasterter Radweg auf Straßenniveau. Daran angrenzend ein teilweise gepflasterter Streifen auf dem sich im Wechsel einzelne (dunkel geplasterte) Längsparkstände sowie Straßenbäume befinden - ich nenne diesen Bereich hier einmal "Mehrzweckstreifen". Daran anschließend dann der Gehweg, der durch eine weiß markierte Linie von dem Streifen abgegrenzt wird.

Wer sich durch den Straßenverlauf weiterklickt wird sehen, dass jeder einzelne der Parkstände mit dem VZ #314 ("Parken") beschildert ist. Es wurde also ein nicht unerheblicher Aufwand betrieben. Obwohl: wenn man es richtig gut hätte machen wollen, wären hier auch je ein VZ #314 am Anfang und Ende eines Längsparkstandes mit jeweils Links- oder Rechtspfeil denkbar. ;-)

Auf der Fahrbahn ist Parken uneingeschränkt zulässig. Es steht also im gesamten Fahrbahnverlauf kein VZ #283 (Halteverbot) oder VZ #286 (eingeschränktes Halteverbot). Mit der üblichen Ausnahme bei Bushaltestellen, Fahrbahnteilern und/oder durchgezogener Mittellinie (VZ #295).

Auf dem Mehrzweckstreifen gibt es nun Areale die weder dunkel gepflastert noch mit dem VZ #314 versehen sind, die aber bei etwas fahrerischem Können durchaus das Parken ermöglichen, ohne den Geh- oder Radweg zu tangieren.

Die Absicht des Baulastträgers erscheint klar: dieser möchte, dass auf dem Mehrzweckstreifen nur auf den mit VZ #314 gekennzeichneten Flächen geparkt wird.

Meine Frage: ist diese Absicht durch die Beschilderung auch zweifelsfrei gekennzeichnet? Oder ist Besitzer oder Besitzerin des parkenden schwarzen Fords auf diesem Bild

Link

trotz fehlendem VZ #314 vor dem Zugriff der knöllchenverteilenden Ordnungsbehörde sicher?

Ich freue mich auf zahlreiche Beiträge.

Viele Grüße

Go to the top of the page
 
+Quote Post
KJK
Beitrag 15.03.2023, 23:00
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3137
Beigetreten: 25.01.2005
Wohnort: Niederrhein
Mitglieds-Nr.: 8011



Hallo HerrWachtmeister,

herzlich willkommen im Verkehrsportal!

Ich glaube, zu dieser Situation gibt es hier schon einen Thread.


--------------------
Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 15.03.2023, 23:00
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Dazu gibt es schon einen Faden


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HerrWachtmeister
Beitrag 16.03.2023, 00:29
Beitrag #4


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 15.03.2023
Mitglieds-Nr.: 90490



Hallo, @KJK.

Vielen Dank für die freundliche Begrüßung. Und ich bitte um Verzeihung für mein kaum zu entschuldigendes Verhalten gleich beim ersten Posting. Aber ich konnte mir einfach nicht vorstellen, dass Lüneburg mittlerweile so en vogue ist. ;-)

Allerdings gibt es zwischen den beiden Fragestellungen doch eine Differenzmenge. Um es noch einmal zu formulieren:

Ist durch diese P-Bepflast ... ähm, P-Beschilderung implizit vorgegeben, dass ausschließlich auf den beschilderten Längsparkständen geparkt werden darf? Oder darf auch auf anderen (nicht beschilderten) Flächen die dieses technisch und ohne Behinderung des Geh- und Radverkehrs ermöglichen? (siehe Bild mit dem schwarzen Ford)?

Viele Grüße von der Ilmenau
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Söne spitze Steine
Beitrag 17.03.2023, 02:21
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2174
Beigetreten: 09.03.2015
Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien
Mitglieds-Nr.: 75653



Solange auf einem erkennbaren und befestigten Seitenstreifen geparkt werden kann, ist dieser dafür auch zu nutzen.
https://verkehrslexikon.de/Module/Parken_Seitenstreifen.php

Wenn dort, wo kein Z314 angeordnet ist, daß Parken verhindert werden soll, muß das Parken/Halten durch Z286/283 mit ZZ „auch auf dem Seitenstreifen“ unterbunden werden.


--------------------
“Old planes never fly, they just fade away.”
– Tex Avery, “Little Johnny Jet”
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tom Jones
Beitrag 17.03.2023, 14:11
Beitrag #6


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 89
Beigetreten: 11.03.2022
Mitglieds-Nr.: 89371



Aus dem Link - Zitat: „(...) Bei einem "Gehweg" handelt es sich um einen Weg, der für Fußgänger eingerichtet und bestimmt ist, von der Fahrbahn räumlich getrennt und als Gehweg - durch Pflasterung, Plattenbelag oder auf sonstige Weise - äußerlich erkennbar ist. Die Grenze zur Fahrbahn bildet grundsätzlich die Bordsteinkante (...). Zitat Ende

Wenn man sich das Bild anschaut, auf dem die beiden Fz stehen sieht man, dass es allerdings weder eine Bordsteinkante, noch eine Erkennbarmachung durch Pflasterung oder Belag gibt. Reicht der dünne Strich dort, für die „sonstige Weise“?

Ansonsten könnte vielleicht jemand auf die Idee kommen und argumentieren -> durch Pflasterung abgesetzt = alles Gehweg ... oder ... kein Bordstein = alles (befestigter) Seitenstreifen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HerrWachtmeister
Beitrag 17.03.2023, 21:25
Beitrag #7


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 15.03.2023
Mitglieds-Nr.: 90490



@Tom Jones

Wenn du dem Link in meinem OP folgst. siehst du auf den Bildern der mapillary-Bildstrecke, dass der Gehweg durch einen weißen Streifen separiert ist.
das dürfte den Anforderungen für die "sonstige Weise" vermutlich entsprechen.

Viele Grüße
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 14:21