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> § 111 OWiG
Freisinn
Beitrag 13.03.2023, 20:44
Beitrag #1


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Ich hätte eine Frage zu §111 OWiG:
gehe ich recht in der Annahme, dass die Pflicht zu richtiger und wahrheitsgemäßer Angabe sowohl Betroffene wie auch Zeugen betrifft?
Ist über diese Wahrheitspflicht ausdrücklich vorab zu belehren?
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TAK
Beitrag 14.03.2023, 10:00
Beitrag #2


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ich würde es so auslegen, dass es sowohl für den Betroffenen als auch für den Zeugen gilt... sonst würde da doch explizit der Beschuldigte erwähnt werden...

Bzgl. Belehrung kann ich dir nicht helfen... - da es aber im Gesetz direkt steht, würde ich dazu tendieren dass keine Belehrung erforderlich ist... mit Belehrung könnte man den Strafrahmen ggf. gleich mal höher ansetzen, da das dann ja im Prinzip vorsätzlich wäre...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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Freisinn
Beitrag 14.03.2023, 15:38
Beitrag #3


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@TAK Vielen Dank für deine Einschätzung. ganz genau so würde ich es auch sehen. Habe auch nirgendwo eine Belehrungspflicht gefunden.
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shortie
Beitrag 18.03.2023, 08:21
Beitrag #4


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Zitat (Freisinn @ 13.03.2023, 20:44) *
Ich hätte eine Frage zu §111 OWiG:

Der § 111 OWiG beinhaltet kein belehrungpflichtiges Recht eines Prozessbeteiligten.
Über die Rechte gibt es Belehrungspflichten. Das muss so sein, damit der Prozessbeteiligte alle seine Rechte kennt und in Anspruch nehmen kann.


Der § 111 OWiG beinhaltet bei Bußgeldandrohung das Verbot unrichtige Angaben zu machen oder zu verweigern.
Über Verbote muss sich jeder selber informieren.

Du musst auch niemanden belehren, dass er nicht das Recht hat, bei Rotlicht über eine LZA zu gehen.
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F117
Beitrag 19.03.2023, 14:21
Beitrag #5


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Zitat (shortie @ 18.03.2023, 08:21) *
Du musst auch niemanden belehren, dass er nicht das Recht hat, bei Rotlicht über eine LZA zu gehen.

Na, wenn ich mich in der Stadt so umschaue, könnte ich zu einer anderen Meinung kommen ...

wink.gif


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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