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> Halterhaftung - die Empfehlung aus Goslar, Verkehrsgerichtstag 2023
Der_Veranstalter
Beitrag 30.01.2023, 19:05
Beitrag #1


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Servus beinander,

es begab sich zu Goslar, dass viele Weise aus dem Abendland sich zu folgender Erklärung durchringen konnten:

Zitat
Halterhaftung bei Verkehrsverstößen: Ein Beitrag der Verkehrssicherheit?
1. Der Arbeitskreis stellt fest, dass der verfassungsrechtliche Rahmen in Deutschland angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Einführung einer umfassenden Halterverantwortlichkeit für Verkehrsverstöße entgegensteht. Auch durch Europarecht kann eine solche jedenfalls für Deutschland nicht begründet werden.
2. Am Erfordernis der Fahrerermittlung ist festzuhalten, da dies ganz wesentlich der Verkehrssicherheit dient.
3. Um die Ermittlung des verantwortlichen Fahrers besser gewährleisten zu können, empfiehlt der Arbeitskreis eine Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist bei Verstößen
nach § 24 StVG von drei auf sechs Monate.
4. Zugleich anerkennt der Arbeitskreis, dass das derzeitige System der ausschließlichen Fahrerverantwortlichkeit den praktischen Erfordernissen nicht vollumfänglich genügt.
5. Um Defizite für den Fall zu minimieren, dass der Fahrer nicht ermittelt werden kann, fordert der Arbeitskreis den Gesetzgeber auf, die Einführung einer Halterverantwortlichkeit
im Verwarnungsbereich mit Exkulpationsmöglichkeit (z. B. Fahrerbenennung) zu prüfen.
6. Darüber hinaus ist die Einführung einer bußgeldbewehrten Fahrerbenennungspflicht durch den Halter in Betracht zu ziehen, zumindest aber die Verpflichtung des Fahrzeughalters zur Tragung der tatsächlich anfallenden Kosten des Verwaltungsverfahrens auch im fließenden Verkehr (analog § 25a StVG).


a. Ich dachte immer, dass Europarecht über allem steht, auch wenn es den einzelnen Ländern nicht gefallen mag.
b. Kann mir jemand "5" erklären?

Was meint Ihr zu dieser Empfehlung? Übrigens gab es auch ein paar weitere interessante Folgerungen, u.a. zur Fahrtenbuchauflage und zur Promillegrenze bei E-Rollern.



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Buchholzer
Beitrag 30.01.2023, 19:18
Beitrag #2


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Ne. 5 ist ganz einfach „wenn du nicht petzt lieber Halter, wirst du finanziell sanktioniert“…

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Der_Veranstalter
Beitrag 30.01.2023, 19:29
Beitrag #3


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Wo steht eigentlich das mit dem "Angehörige müssen nicht belastet werden"? Mir fällt gerade beim Studium der Sachen aus Goslar auf, dass ein Fahrtenbuch ja diesen Grundsatz völlig aushöhlt. Unter diesem Aspekt haben wir das hier noch nie diskutiert...

Dürfte ich, wenn die Behörde das FB prüfen will, Einträge von Angehörigen schwärzen?


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F117
Beitrag 30.01.2023, 20:47
Beitrag #4


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Nö. Vermutlich darfst Du aber "Familie" statt "Klaus-Bärbel" eintragen.


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rapit
Beitrag 30.01.2023, 20:51
Beitrag #5


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Ein Fahrtenbuch höhlt sogar den Grundsatz aus, sich nicht selbst belasten zu müssen... Denn man muss sich ja für jede Fahrt, die man macht, eintragen, sogar für die, in denen man OWis begeht. Auch da gibt es eigentlich einen entgegenstehenden Grundsatz rolleyes.gif


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Lockenfrosch
Beitrag 31.01.2023, 01:26
Beitrag #6


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Zitat (Der_Veranstalter @ 30.01.2023, 19:05) *
5. Um Defizite für den Fall zu minimieren, dass der Fahrer nicht ermittelt werden kann, fordert der Arbeitskreis den Gesetzgeber auf, die Einführung einer Halterverantwortlichkeit
im Verwarnungsbereich mit Exkulpationsmöglichkeit (z. B. Fahrerbenennung) zu prüfen.


Das bedeutet, dass, sollte der Fahrer nicht ermittelt werden können, kein BGB zum üblichen Tarif ergeht, sondern ein BGB in der Höhe einer möglichen Verwarnung an den Halter.
Diese Verwarnung ist dann aber kein Verwarnungsangebot, sondern eben ein BGB mit anderen Mitteln.
"Wir machen ihm ein Angebot, das er nicht ablehnen kann."

So lange das Ministerium das prüft, ist alles ok.
Eingeführt wird es nicht.
Denn dafür braucht es eine parlamentarische Mehrheit, die ich hier nicht sehe.

Eine peinliche Befragung des Halters im Keller des Ordnungsamts führt übrigens auch zu einer hohen Aufklärungsquote.

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Buchholzer
Beitrag 31.01.2023, 07:29
Beitrag #7


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Wenn du die parlamatarische Mehrheit nicht siehst, brauchst du eine neue Brille. Wegen solchem Kleinkram wird nun keiner in der fdp seinen innig geliebten ministersessel aufgeben….
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ilam
Beitrag 31.01.2023, 09:08
Beitrag #8


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Neben den üblichen inhaltlichen Argumenten ("Unterhölung der Unschuldsvermutung", "Übergriffigkeit des Staats", "Datenschutz", "Freiheit", "Drangsalierung der Autofahrer, Radfahrer haben hingegen nicht mal ein Kennzeichen") wird die FDP mit einem ganz einfachen formalen Argument kommen: "Das steht nicht im Koalitionsvertrag".

Und damit werden sie auch durchkommen, denn wie Du schon richtig sagst: "Kleinkram" und für diesen wird Scholz seine Kanzlerschaft nicht aufgeben wollen.
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Alex79
Beitrag 31.01.2023, 18:32
Beitrag #9


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Das BVerfG hat doch sowieso schon alles ausgehölt durch sein Urteil Störerhaftung auf dem Supermarktparkplatz.

Ist doch lächerlich wenn man sich vorm Supermarkt nicht "rausreden" kann, der Staat aber dagegen verarscht werden darf.
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Buchholzer
Beitrag 31.01.2023, 19:46
Beitrag #10


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Natürlich kannst du dich beim Parkplatz weiter rausreden. Musst dann halt als Halter nur eine entsprechende Gebühr für die erfolglose nichtermittlung des Fahrers zahlen….wie war das noch mal im normalen Parkraum bei erfolgloser Fahrerermittlung
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mir
Beitrag 31.01.2023, 22:37
Beitrag #11


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Zitat (rapit @ 30.01.2023, 20:51) *
Ein Fahrtenbuch höhlt sogar den Grundsatz aus, sich nicht selbst belasten zu müssen... Denn man muss sich ja für jede Fahrt, die man macht, eintragen, sogar für die, in denen man OWis begeht. Auch da gibt es eigentlich einen entgegenstehenden Grundsatz rolleyes.gif


Das Fahrtenbuch nicht, aber die Vorlagepflicht.

Ich bin für das petzende Auto, das nur startet, wenn man einen Führerschein in ein Lesegerät einführt und Fahrtbeginn und Ende speichert. Bei einem Parkticket kann der Kontrolletti dann gleich drahtlos auslesen, wer zuletzt gefahren ist. Auch ein Rotlicht- oder Geschwindigkeitsblitzer könnte das gleich abfragen. Zack, Problem gelöst. Wer seinen Führerschein verleiht, kann das ja dann gerne geltend machen.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Explosiv
Beitrag 01.02.2023, 06:31
Beitrag #12


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Man könnte auch einfach für den Halter das Nichtwissen, wer wann eines seiner Fahrzeuge nutzt, unter Strafe stellen. 100 Euro und 1 Punkt und gut ist.
Damit umschifft man auch die Pflicht, sich selber oder nahe Angehörige belasten zu müssen. Da gibt er dann halt an, sehr wohl zu wissen, wer gefahren ist, es aber wegen Aussageverweigerungsrecht nicht angeben zu wollen und müssen.
Dann entfiele die Strafe für das Nichtwissen, dafür wüssten die Behörden aber, wer in Frage käme und könnten gezielter nachforschen.
Bliebe das ergebnislos, könnte man die Kostentragungspflicht auch für andere Verstöße als Parkverstöße zum Tragen bringen. Gerne mit realistischerem, also höherem Kostenansatz als derzeit.


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ulm
Beitrag 01.02.2023, 08:45
Beitrag #13


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Das führt im Ergebnis dazu, dass massig Fahrzeuge auf Pflegeheimbewohner zugelassen werden und die Verwandtschaft dann munter die Verkehrsregeln ignoriert.
Dieses Tor darf nicht unnötig geöffnet werden.

Die nicht vorhandene Halterhaftung ist ja gleichzeitig auch der Ermittlungszwang für die Behörden und eine Halterhaftung kann zu Stellenabbau bei den Bußgeldstellen führen ("Ihr bekommt doch auch so Geld eingetrieben").
Konsequenz wäre zurückgehende Gerechtigkeit.
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rapit
Beitrag 01.02.2023, 08:57
Beitrag #14


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Zitat (mir @ 31.01.2023, 22:37) *
Ich bin für das petzende Auto, das nur startet, wenn man einen Führerschein in ein Lesegerät einführt und Fahrtbeginn und Ende speichert.

Erst wenn Fahrräder Nummernschilder bekommen laugh2.gif laugh2.gif


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ilam
Beitrag 01.02.2023, 09:21
Beitrag #15


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Zitat (rapit @ 01.02.2023, 08:57) *
Erst wenn Fahrräder Nummernschilder bekommen laugh2.gif laugh2.gif


Das würde manche Autofahrer immerhin dazu bringen, endlich zum Sehtest zu gehen. whistling.gif

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Explosiv
Beitrag 01.02.2023, 11:36
Beitrag #16


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Zitat (ulm @ 01.02.2023, 08:45) *
Das führt im Ergebnis dazu, dass massig Fahrzeuge auf Pflegeheimbewohner zugelassen werden und die Verwandtschaft dann munter die Verkehrsregeln ignoriert.
Dieses Tor darf nicht unnötig geöffnet werden.

Die nicht vorhandene Halterhaftung ist ja gleichzeitig auch der Ermittlungszwang für die Behörden und eine Halterhaftung kann zu Stellenabbau bei den Bußgeldstellen führen ("Ihr bekommt doch auch so Geld eingetrieben").
Konsequenz wäre zurückgehende Gerechtigkeit.


Man könnte Auflagen einführen, wer Halter eines KFZ sein darf. Etwa keine Betreuung.

Und bei den Bußgeldstellen hieß es doch immer, dass es gar nicht um Einnahmen geht, sondern um Förderung der Verkehrssicherheit. War das doch nur Fake?


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ulm
Beitrag 01.02.2023, 12:19
Beitrag #17


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Diese Auflage müsste dann regelmäßig überprüft werden.
Und was ist mit den Firmenzulassungen? think.gif

Natürlich geht es bei Bußgeldern um Verkehrssicherheit. Doch Du weisst doch selbst, was manche Kämmerer und auch manche politische Parteien für schräge Gedanken entwickeln können...
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rapit
Beitrag 01.02.2023, 12:27
Beitrag #18


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Zitat (ulm @ 01.02.2023, 12:19) *
Und was ist mit den Firmenzulassungen? think.gif

Gibt es nicht mehr tongue.gif


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ulm
Beitrag 01.02.2023, 12:29
Beitrag #19


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Blöd für uns beide... whistling.gif
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MisterOJ
Beitrag 01.02.2023, 12:48
Beitrag #20


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Zitat (mir @ 31.01.2023, 22:37) *
Ich bin für das petzende Auto, das nur startet, wenn man einen Führerschein in ein Lesegerät einführt und Fahrtbeginn und Ende speichert.
...

Super Idee - und ganz ohne zusätzlichen Personalaufwand bei cop.gif und Ordnungsamt! thumbup.gif thumbup.gif

... beim Legitimieren des FS wird auch gleich der Punktestand etc. abgeglichen und ggf. das Auto gedrosselt.

Ich rege noch an:
- dem FS ist noch eine IBAN o.ä. zu hinterlegen, damit Bußgelder etc. gleich direkt abgebucht werden können.
- dazu noch eine 2-Hand-an-Lenkrad-Pflicht mit elektr. Kontrolle - si dass kein Fahrer mehr ein Handy in die Hand nehmen kann


Zitat (mir @ 31.01.2023, 22:37) *
Auch ein Rotlichtvertoß...

Da wäre ich (analog bei der Eisenbahn) für eine Fahrzeugbeeinflussung - z.B. ein großflächiger Elektromagnet im Fahrstreifen vor der Haltlinie, der bei Rotlicht aktiv ist und ein Fahrzeug dann zwangsbremst. scared.gif


Zitat (rapit @ 01.02.2023, 08:57) *
Erst wenn Fahrräder Nummernschilder bekommen laugh2.gif laugh2.gif

Das bringt aber nix, wenn der Radling zum Radfahren keinen FS braucht ...a


Ihr habt Ideen!!! Vielleicht sollte der VP-Vorstand zum nächsten Verkehrsgerichtstag einen fachkundigen VP'ler hindelegieren...


OJ wavey.gif


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ilam
Beitrag 01.02.2023, 13:00
Beitrag #21


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Zitat (Explosiv @ 01.02.2023, 11:36) *
Man könnte Auflagen einführen, wer Halter eines KFZ sein darf. Etwa keine Betreuung.


Praktisch, würde den Staat viel Geld sparen, weil dann z.B. keine steuerbegünstigte Zulassung von Fahrzeugen auf behinderte Kinder mehr geht. whistling.gif
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F117
Beitrag 01.02.2023, 14:26
Beitrag #22


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Doch, Betreuung geht. Dann bekommt der Betreuer eben den Punkt und das Bußgeld. Dann wäre da aber sowas von schnell Feierabend mit "Mein Name ist Hase ..."


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hk_do
Beitrag 01.02.2023, 16:28
Beitrag #23


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Zitat (MisterOJ @ 01.02.2023, 12:48) *
Da wäre ich (analog bei der Eisenbahn) für eine Fahrzeugbeeinflussung - z.B. ein großflächiger Elektromagnet im Fahrstreifen vor der Haltlinie, der bei Rotlicht aktiv ist und ein Fahrzeug dann zwangsbremst. scared.gif


Dazu gab es in Eberswalde mal einen Pilotversuch. War im Ergebnis nicht so überzeugend.

whistling.gif
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MisterOJ
Beitrag 02.02.2023, 08:00
Beitrag #24


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Zitat (hk_do @ 01.02.2023, 16:28) *
Dazu gab es in Eberswalde mal einen Pilotversuch. War im Ergebnis nicht so überzeugend.

Ich erkenne da keinen Pilotversuch - das war nur dummes Verhalten eines VT.
(solches dämliche Verhalten ist selbst hier in der Großstadt gang&gäbe - nach meiner Vermutung aber weniger um vorsätzlich Rettungskräfte zu behindern als vielmehr wegen Überforderung vieler Autofahrer.
Klassisches Beispiel ist eine ausgefallene Ampel - da sind ca. 50% total überfordert wie sie sich zu verhalten haben)


btt: vielleicht lässt sich ja mit der meinerseits vorgeschalgenen Erweiterung von LSA auch ein "Feuerwerhr-Grün" einrichten, wass die Feuerwehr anfordern kann...


OJ


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