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> Parken auf der linken Fahrbahnseite
Gast_Salvatore_*
Beitrag 12.11.2003, 20:16
Beitrag #1





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Hallo,
habe folgenden Fall vorliegen:
Auf der rechten Fahrbahnseite besteht Parkverbot, links nicht. Habe mich also, ohne zu wenden auf die linke Seite gestellt. Am nächsten Morgen hatte ich einen Strafzettel. Habe den Strafzettel auch schon reklamiert, zurück kam aber Zitat: "In welche Richtung das geparkte Fahrzeug zeigt ist nicht unerheblich."
Das soll also ein Verstoß gemäß §12 Abs. 4 StVO sein. In diesem § steht aber nichts von der Richtung des Fahrzeugs.
Soll ich nun zahlen oder bin ich im Recht?

Danke
Gruß Salvatore
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steveluke
Beitrag 12.11.2003, 20:37
Beitrag #2


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In § 12 Abs. 4 ist von "rechts" parken die Rede.

Die Angaben "rechts" oder auch "links" sind immer aus Sicht des Fahrers bzw. seiner Fahrtrichtung zu sehen. Eine solche Festlegung macht auch Sinn, denn für sich allein genommen sind beide Begriffe ja nur relativ.

Also: Das Knöllchen wurde zu Recht erteilt, du solltest IMHO besser zahlen.


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Andreas
Beitrag 12.11.2003, 20:37
Beitrag #3


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§ 12 Abs. 4 StVO:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Das Parken in Fahrtrichtung links ist somit, bis auf wenige Ausnahmen nicht zulässig. ==> Zahlen, alles andere wird teurer.


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Chris
Beitrag 12.11.2003, 20:38
Beitrag #4


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Was steht denn in diesem §??

Zitat
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.


"Rechts" ist aus der Perspektive des Fahrers in Fahrtrichtung auszulegen. Daran was rumzumeckern, hätte sicherlich keinen Erfolg.

Bist du jetzt immer noch sicher, richtig geparkt zu haben?? :-)


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Andreas
Beitrag 12.11.2003, 20:39
Beitrag #5


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@steveluke

*grrrrrr*, das waren jetzt aber nur Sekunden. wink.gif


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Chris
Beitrag 12.11.2003, 20:39
Beitrag #6


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3 Antworten zur gleichen Zeit! :-) Nicht schlecht!


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steveluke
Beitrag 12.11.2003, 20:56
Beitrag #7


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@Andreas&Chris:

Jetzt müssen wir nur noch daran arbeiten, nicht nur zeitlich, sondern auch inhaltlich 100% synchron zu posten... besser nicht, denn dann könnte man ja 2 Mods glatt wegrationalisieren... wink.gif


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Gast_Salvatore_*
Beitrag 13.11.2003, 03:46
Beitrag #8





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Alles klar, dann werde ich wohl zahlen müssen.
Trotzdem, sehr seltsames Knöllchen.
Wäre ich also 5 m weiter in die nächste Hofeinfahrt gefahren, hätte dort gewendet und dann an der selben Stelle, nur mit der Schnauze in die andere Richtung gestanden, hätte es kein Knöllchen gegeben.
Na ja...
Danke euch!!
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Josh
Beitrag 13.11.2003, 07:31
Beitrag #9


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Gehört übrigens seit ewigen Jahren zu den Standardfragen in Fahrschul-Theoriefragebögen und in Prüfungsbögen. Deshalb solltest du zumindest schon mal davon gehört haben!
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Gast_DK_*
Beitrag 06.01.2004, 19:28
Beitrag #10





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Es ist wirklich krass, wieviele Leute das nicht wissen und "falschrum" parken. Ich bin vor 1 Jahr von Berlin nach Mannheim gezogen. In Berlin blinkt man und parkt in Fahrtrichtung. In Mannheim hingegen stehen die Fahrer wie sie grad lustig sind, blinken nicht und wissen es oft scheinbar nichtmal, dass sie was falsch gemacht haben... warum interessiert sich hier die Polizei nicht dafür? Man kann ja nicht behaupten, die Kriminalität in Berlin wäre so niedrig, dass die Polizei dort nix anderes zu tun hätte... sind die "Preußen" einfach nur "ordentlicher"?
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Gast_wolfgang1-hh_*
Beitrag 10.01.2004, 17:39
Beitrag #11





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Habe auch so ein Knöllchen bekommen, datiert auf 29.12.03. Ich habe vor ca. 3 Jahren die Fahrschule besucht, und da hiess es im Theorieunterricht (ca. 08/2000), dass man "neuerdings" sein Fahrzeug auch in entgegengesetzter Fahrtrichtung parken darf. Daher praktiziere ich dies, seit ca. 2 1/2 Jahren. Das scheint ja nicht zu stimmen... Gnumpff!
Typisch deutsch!

Trotzdem danke für die Informationen!!

Gruss
Wolfgang rolleyes.gif dry.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 10.01.2004, 17:42
Beitrag #12





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Zitat (wolfgang1-hh @ 10.01.2004, 17:39)
Ich habe vor ca. 3 Jahren die Fahrschule besucht, und da hiess es im Theorieunterricht (ca. 08/2000), dass man "neuerdings" sein Fahrzeug auch in entgegengesetzter Fahrtrichtung parken darf.

Was war denn das für eine Fahrschule???? think.gif
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Andreas
Beitrag 10.01.2004, 18:08
Beitrag #13


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ts ts ts, Sachen gibts.... no.gif wallbash.gif


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Hans Wurst
Beitrag 10.01.2004, 18:47
Beitrag #14


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@ Wolfgang:

Das Parken entgegen der Fahrtrichtung ist nur in verkehrsberuhigten Bereichen Z 325 StVO

gestattet. Dies ist die einzige Ausnahme.

Über Sinn und Zweck dieses Gebotes läßt sich natürlich vortrefflich streiten.

Ich finde, daß man das Parken entgegen der Fahrtrichtung auch in Tempo 30 Zonen zulassen sollte.
Allerdings würde das mehr Verwirrung als Nutzen schaffen.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 10.01.2004, 18:52
Beitrag #15


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...und in Einbahnstraßen ist es auch erlaubt.

Grund für das Rechtspark-Gebot ist, daß man zum Losfahren nicht durch den Gegenverkehr starten soll.

Ich bin jedenfalls immer ziemlich irritiert, wenn ich arglos irgendwo fahre, und plötzlich kommt mir jemand aus einer Parklücke entgegen...

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 10.01.2004, 18:54
Beitrag #16





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Zitat (Hans Wurst @ 10.01.2004, 18:47)
Ich finde, daß man das Parken entgegen der Fahrtrichtung auch in Tempo 30 Zonen zulassen sollte.
Allerdings würde das mehr Verwirrung als Nutzen schaffen.

Und warum sollte man es dann zulassen?? think.gif sadwalk.gif no.gif
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Hans Wurst
Beitrag 10.01.2004, 20:45
Beitrag #17


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Weils dort in der Regel übersichtlich ist (ein Fahrstreifen je Richtung) und geringe Geschwindigkeiten gefahren werden.

Da Tempo 30 Zonen meist Wohngebiete sind, könnte man zudem vom Aussteigen auf der Seite des Bürgersteiges profitieren.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 10.01.2004, 20:48
Beitrag #18





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Aber Du sagtest doch dieses:
Zitat
Ich finde, daß man das Parken entgegen der Fahrtrichtung auch in Tempo 30 Zonen zulassen sollte.
Allerdings würde das mehr Verwirrung als Nutzen schaffen.

Was denn nun?? sad.gif
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Hans Wurst
Beitrag 10.01.2004, 20:49
Beitrag #19


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Vielleicht verbieten, aber nicht ahnden ;)

Das wäre doch elegant :)
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Andreas
Beitrag 10.01.2004, 20:50
Beitrag #20


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Es würde mehr Verwirrung schaffen, da es dann noch eine Ausnahme, vom Verbot in Fahrtrichtung links zu Parken, geben würde.


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 10.01.2004, 20:53
Beitrag #21





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Zitat (Andreas @ 10.01.2004, 20:50)
Es würde mehr Verwirrung schaffen, da es dann noch eine Ausnahme, vom Verbot in Fahrtrichtung links zu Parken, geben würde.

Aber warum ist Hans Wurst dann dafür, wenn mehr Verwirrung als Nutzen das Resultat wäre?? laugh.gif
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Hans Wurst
Beitrag 10.01.2004, 22:16
Beitrag #22


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@ Uwe:
ERBSENZÄHLER!

An dieser Stelle lasse ich mich auf keine weitere Diskussion ein. :)
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 10.01.2004, 22:27
Beitrag #23





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Zitat
Ich finde, daß man das Parken entgegen der Fahrtrichtung auch in Tempo 30 Zonen zulassen sollte.
Allerdings würde das mehr Verwirrung als Nutzen schaffen.

Exakter Wortlaut von Dir, nicht aus dem Zusammenhang gerissen,H.W.... laugh.gif
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willi
Beitrag 11.01.2004, 13:44
Beitrag #24


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Zitat (Hans Wurst @ 10.01.2004, 20:49)
Vielleicht verbieten, aber nicht ahnden wink.gif

Das wäre doch elegant smile.gif

Das ist nicht elegant, das ist grober Unfug!

Ein interessanter Link zum Thema ist hier
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