2. MPU wegen Cannabis |
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2. MPU wegen Cannabis |
29.11.2022, 15:41
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 28.11.2022 Mitglieds-Nr.: 90190 |
ich hatte heute meine MPU. Nach dem Gespräch mit der Psychologin sagte sie mir, dass sie mir ein positives Gutachten ausstellen würde, hätte ich ihr einen Abstinenznachweis der letzten 12 Monate erbracht. Somit bin ich nun 761€ ärmer eine Lebenserfahrung reicher und werde ein negatives MPU Gutachten erhalten. Die Psychologin sagte mir, da ich seit Juni 2018 clean bin könnte ich versuchen einen Abstinenznachweis der letzten 6 Monate zu machen und diesen zusammen mit der negativen MPU beim Straßenverkehrsamt einreichen. Sie sagte ggf. entscheidet die FSS zu meinen Gunsten. Über diese Aussage war ich sehr verwundert und bitte euch um Rat, habt ihr schonmal Erfahrungen in dieser Richtung gemacht? Ist es für mich von Nachteil wenn ich dieses Gutachten einreiche? Danke und Grüße |
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29.11.2022, 15:45
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Das wäre sehr unüblich. Aber die Gutachterin muss nicht auf 12 Monate bestehen. Bei bereits länger bestehender Abstinenz reichen 6 Monate, wenn der längere Zeitraum plausibel gemacht werden kann. Das steht so in Ihren Richtlinien für die Begutachtung.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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29.11.2022, 16:06
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 28.11.2022 Mitglieds-Nr.: 90190 |
Danke für die Rückmeldung.
Ihre Worte waren aufgrund der Drogenmissbrauchproblematik benötige sie diesen Abstinenznachweis. Ich selbst habe das Wort Drogenmissbrauch benutzt weil ich der Meinung bin es trifft auf mich zu. Ob sie den Nachweis nun wirklich brauch oder darauf besteht das weiß ich natürlich nicht. Fakt ist ich bin clean, war nur zu dumm/verblendet dies über die Jahre offiziell dokumentieren zu lassen. Nur wie bereits erwähnt verunsichert mich die Aussage die sie traf bezüglich der FSS, ich befürchte eher negative Folgen als positive durch das einreichen eines negativen Gutachtens. Würde es vor meiner Entscheidung natürlich hier anonymisiert hochladen. |
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Gast_Panzerkroete_* |
29.11.2022, 16:16
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#4
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Kannst du nicht versuchen, den AN noch mit Haaranalyse zu machen an das MPI nachreichen? Wie Kai schon geschrieben hat.
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29.11.2022, 16:20
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Vielleicht kannst Du sie mit einem Auszug aus den Beurteilingskriterien umstimmen.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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29.11.2022, 16:35
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 759 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
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Gast_Panzerkroete_* |
29.11.2022, 16:53
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#7
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Die gibt es leider nur zu kaufen oder in der Universitätsbibliothek.
Schubert in: "Beurteilungskriterien: Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung" (2013), Kirschbaum-Verlag |
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29.11.2022, 16:59
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 28.11.2022 Mitglieds-Nr.: 90190 |
Ich habe leider auch keine Lektüre dazu gefunden das einzige was ich zur Hypothese D3 gefunden habe ist folgendes:
Unser Text fordert zunächst nur einen halbjährigen Drogenverzicht und spricht lediglich bei langjährigem Cannabismissbrauch oder bei Rückfall nach Abstinenz von „einem längeren Abstinenzzeitraum“. unter der Website https://www.sicher-am-steuer.de/deutsch/kri...pu-positiv.html ich weis nicht wie aussagekräftig das ist. Jedoch hatte ich bereits eine MPU und bin danach wieder unter BTM gefahren. Insofern könnte ich das Verlangen eines 12 monatigen AN nachvollziehen. Nur zu dem letzten Punkt trotz eines negativen Gutachten soll ich dieses bei der FSS einreichen, da blick ich nicht durch und das kann ich nicht nachvollziehen. |
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29.11.2022, 17:41
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3839 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Nach dem Gespräch mit der Psychologin sagte sie mir, dass sie mir ein positives Gutachten ausstellen würde, hätte ich ihr einen Abstinenznachweis der letzten 12 Monate erbracht. Entschuldige, hattest du denn überhaupt irgendeinen Abstinenznachweis dabei? Auch nicht für 6 Monate oder so? @ all: Warum geht es eigentlich technisch nicht, dass man 12 oder 15 cm (Sicherheitszuschlag) hergibt und damit 1 Jahr nachweist? -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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29.11.2022, 17:49
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 28.11.2022 Mitglieds-Nr.: 90190 |
Vom MPI wurde mir mitgeteilt das auch eine Haaranalyse vor Ort stattfinden kann.
Da ich den Termin sehr kurzfristig erhalten habe, habe ich mich nicht um das besorgen einer eigenen Haaranalyse bemüht. Wäre natürlich besser gewesen ich hätte mich da vor Terminvergabe bei einem unabhängigem Labor drum gekümmert. wohl auch Eindruckstechnisch. |
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29.11.2022, 18:40
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5095 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
@ all: Warum geht es eigentlich technisch nicht, dass man 12 oder 15 cm (Sicherheitszuschlag) hergibt und damit 1 Jahr nachweist? Weil sich die Abbauprodukte, auf die getestet wird, aufgrund chemischer (z.B. Körperpflegeprodukte, EtG durch Hautschweiß) und physikalischer Einflüsse (z.B. UV-Strahlung) abbauen und somit jenseits der 3 bzw. 6 Monate falsch-negative Testresultate entstehen könnten. Soll heißen, der in der Probe gefundene Gehalt an Abbauprodukt lässt fälschlicherweie vermuten, dass kein Konsum stattgefunden hat. Naja, Kriterium D 3.4 N fordert einen nachvollziehbar dokumentierten drogenfreien Zeitraum, der zum Begutachtungszeiteraum bereit sechs Monate betragen haben muss. Allerdings Zitat gab es in der Vergangenheit bereits Zeiten von längerem Drogenverzicht, nach denen es jedoch erneut zu Drogenkonsum gekommen ist, kann man sich mit sechs Monaten zufrieden geben, wenn Zitat es jetzt nachvollziehbare Gründe für eine höhere Stabilität (z.B. längerer Abstinenzzeitraum, veränderte Bedingungen, andere Motivation) gibt.Edit: bevon man dann anere Motivationen oder veränderte Bedingungen sucht und im Gutachten begründet, fordert man halt einfachheitshalber einen längeren Nachweis.Das gilt aber nur, wenn die Hypothesen D 3.1 K und D 3.2 K beide erfüllt sind. Eine ganze Reihe von Hürden, wie man sieht. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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30.11.2022, 09:15
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 183 Beigetreten: 01.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84911 |
Das war Deine 2.te MPU und Du tauchst da ohne AN auf, bei einer Drogenfragestellung?
Ich kann nur mit dem Kopf schütteln. |
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30.11.2022, 10:06
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5095 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Wenn du dein negatives Gutachten angibst, wird dein Antrag auf Neuerteilung abgelehnt und es landet in der Akte. Diese mündliche Empfehlung der Pdychologin kannst du mE in die Tonne kloppen, die landet nämlich nicht in der Akte.
Die mMn einzige Möglichkeit, wie das GA hätte positiv werden können, wenn du wirklich ohne 12 Monate "frische" AN dort aufgeschlagen bist, wäre gewesen: in deiner seit Juni 2018 bestehenden AB hättest du irgendwann einmal 12 Monate AN machen lassen und wärst dann von der Idee "MPU machen" wieder abgekommen... sofern der Grund für diese Planänderung eben kein Rückfall gewesen wäre. Das zumindest nach unserem aktuellen Kenntnisstand hier. Das negative Gutachten würde mich trotzdem im Wortlaut interessieren, vielleicht bieten sich da noch weitere Anhaltspunkte. Edit: Das war Deine 2.te MPU und Du tauchst da ohne AN auf Ich kann nur mit dem Kopf schütteln. Nu sei mal nicht so harsch, @Herbie56 war bei ihrer zweiten Alkohol-MPU ähnlich blauäugig. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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30.11.2022, 16:15
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 28.11.2022 Mitglieds-Nr.: 90190 |
Ja es war blauäugig, gebe ich offen zu.
Ich habe einen 6 Monatigen AN Nachweis aus 2020, habe mich dann jedoch gegen die MPU entschieden. Ich bin wie gesagt seit 2018 durchgehend abstinent, habe mich aber nicht darum gekümmert dies zu dokumentieren. Da aber ein zusammenhängender Zeitraum gefordert wird, klappt es wohl frühestens nach Wiederholung der MPU in 6 Monaten, vorausgesetzt ich mache jetzt direkt einen AN. Zitat Das gilt aber nur, wenn die Hypothesen D 3.1 K und D 3.2 K beide erfüllt sind. Hypothese D 3.2 K ist denke ich bei mir nicht erfüllt, da ich mein damaliges Studium hab schleifen lassen, ich wusste, dass es eine negative Konsequenz ist welche ursächlich aus einem Gemisch von Drogenmissbrauch und Depression stammt und ich trotzdem nicht mit dem Drogenmissbrauch aufgehört habe. Zitat Wenn du dein negatives Gutachten angibst, wird dein Antrag auf Neuerteilung abgelehnt und es landet in der Akte. Ist es für mich von Nachteil wenn dies in der Akte landet, welche Konsequenzen können dadurch entstehen? Wäre die Handlungsempfehlung, den Antrag auf Neuerteilung zurückzuziehen oder um Fristverlängerung bis Anfang Juni nächsten Jahres zu bitten. Sobald ich das Gutachten habe werde ich es hier veröffentlichen, bin selber gespannt was drinsteht. Danke für die bisherige Hilfe. |
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30.11.2022, 16:25
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5095 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Ist es für mich von Nachteil wenn dies in der Akte landet, welche Konsequenzen können dadurch entstehen? Das hängt natürlich massiv vom Inhalt des Gutachtens ab. Kommt es in die Akte, wird natürlich jeder Folgegutachter es lesen können und es sich verständlicher Weise begierig zu Gemüte führen. Es kann also sehr wohl von Nachteil sein, es der Fsst zur Kenntnis zu bringen. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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30.11.2022, 19:16
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3839 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
@ all:
Wenn jetzt aber drin steht, "total klasse, alles glaubhaft, nur die AN fehlten leider", wäre das dann nicht vielleicht ein Grund, das Gutachten erst recht einzureichen? -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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30.11.2022, 19:37
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5095 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Wenn das alles so rosarot und Einhornregenbogenmäßig toll gewesen wäre, wäre dies
Zitat Vom MPI wurde mir mitgeteilt das auch eine Haaranalyse vor Ort stattfinden kann. wahrscheinlich umgesetzt worden. Dann hätte man sich ein paar Tage Zeit gelassen und gut wäre es gewesen. Aber die Bedingungen in Sachen AN wurden insgesamt nicht eingehalten. Edit: und eine MPU in Raten geht halt nicht. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 14:48 |