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> MPU Anordnung unter 1.6 / Ausfallerscheinung Unfall
dennismero
Beitrag 27.11.2022, 23:47
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Leute,

ich bin langer Mitleser hier im Forum und wollte mich bezüglich einer möglichen MPU Anordnung erkundigen.


Habe im Januar Sonntag Morgens um 4 Uhr ein Unfall mit 1.3 promille BAK ohne Fremdschaden gehabt. Bei der Neubeantragung wurde mir gesagt es wird auf Ausfallerscheinugnen geprüft, für eventuelle MPU anordnung. Während des Strafverfahrens habe ich bereits ein Avanti Kurs zur Wiederherstellung der Fahreingnung absolviert u. ein Abstinenznachweiss zur Sperrfristverkürzung beigebracht.

Das heisst der Mythos Unfall als Ausfallerscheinung fällt doch weg oder ?



Lg Dennis
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ulm
Beitrag 28.11.2022, 06:03
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Es gibt eine eindeutige und klare Antwort: Es kommt darauf an...

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Der_Veranstalter
Beitrag 28.11.2022, 09:31
Beitrag #3


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Zitat (dennismero @ 27.11.2022, 23:47) *
Bei der Neubeantragung wurde mir gesagt es wird auf Ausfallerscheinugnen geprüft, für eventuelle MPU anordnung.

Das heisst der Mythos Unfall als Ausfallerscheinung fällt doch weg oder ?


Ich bin mir nicht sicher, ob von seiten des TE das mit den Ausfallerscheinungen richtig verstanden wurde.

Etwas vereinfacht:

Grundsätzlich sind Ausfallerscheinungen gut.

Wenn man keine hat, könnte die FESt unterstellen, dass man regelmäßig trinkt, weil man eine hohe Alkoholgewöhnung hat.

Alle Leute, die zur Blutentnahme müssen, bemühen sich, diese Koordinationstests etc. möglichst gut zu absolvieren, sprich keine Ausfallerscheinungen zu haben, in der Hoffnung, dass dann die Strafe nicht so hoch wird. Aber das Gegenteil ist richtig: Fette Ausfallerscheinungen zeigen, dass man keine Alkoholgewöhnung hat. Und das spricht dann gegen eine MPU-Auflage.

Zitat
Schreiben Sie bitte ins Protokoll rein, dass ich mich ins Einsatzfahrzeug und über den Schreibtisch des Arztes übergeben habe.

Der Verkehrsunfall wird sicher als Ausfallerscheinung gewertet. Bloß nicht argumentieren, dass das auch einem unalkoholisierten Fahrer genauso passiert wäre.


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Lor9
Beitrag 28.11.2022, 09:42
Beitrag #4


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genau, ich habe damals bei der Polizei angegeben einem Reh ausgewichen zu sein, dies führte zu dem Unfall, gerade zieht sich die Entscheidung ob MPU oder nicht ganz schön, laut einer SB des Rathauses hätte so ein Unfall auch einem nüchternen Fahrer passieren können...

Meine sonstigen Ausfallerscheinungen waren einer verwaschene Aussprache und schleppender Gang, also leichte Ausfallerscheinungen! Hier in BaWü werden viele auch mit nur leichten Ausfallerscheinungen zur MPU geschickt da die erhöhte Giftfestigkeit auch hier gegeben ist.

Deshalb die Frage an dich, aus welchem Bundeland kommst du? LG
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MsTaxi
Beitrag 28.11.2022, 09:50
Beitrag #5


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Ob der Verkehrsunfall als Ausfallerscheinung gewertet wird, hängt auch von den Umständen ab. Ein Wildunfall kann wirklich auch einem nüchternen Fahrer passieren (ich spreche da aus Erfahrung), auf gerader Strecke von der Straße abkommen und den einzig freien Baum auf der Wiese treffen, vielleicht eher nicht. laugh2.gif


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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auchdasnoch
Beitrag 28.11.2022, 11:37
Beitrag #6


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Wobei so ein Ausweichmannöver wegen eines Wildtieres eine häufige Ausrede alkoholisierter Fahrzeugführer ist.

Das BVerwG hat vor ca. 1,5 Jahren entschieden, dass die Anordnung einer MPU im Bereich von 1,1 bis unterhalb von 1,6‰ zulässig ist, wenn keine Ausfallerscheinungen festgestellt worden sind. Die Erfahrungen dieses Forums bezgl. der Auslegung dieser Regeln in den verschiedenen Bundesländern sind noch nicht sehr umfangreich. Daher ist es schwer hier eine halbwegs zuverlässige Prognose abzugeben.
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