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> voraussichtliche Strafen nach TF
Antiker
Beitrag 27.11.2022, 23:16
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,

ich habe am vergangenen Samstag Morgen eine TF begangen.
Aus Dummheit...
AAK zeigte 1,22
BAK steht noch aus.

Zur Geschichte:

ich lebe alleine und sehr zurückgezogen in einem kleinen Dorf. Vor knapp 3 Jahren wurde ich von meine Lebensgefährtin verlassen. Ich habe einen guten Job, der mir auch gefällt.
Ich selbst bin 50 Jahre alt und wiege ca. 120kg.
Ich habe in den letzten Jahren meine Einsamkeit mit Alkohol zu betäuben.
Ich habe Freunde und Nachbarn, mit denen ich auch Kontakt habe.
Am vergangenen Freitag habe ich mit eine Flasche Wodka geholt (gegen 20:30 Uhr) und habe sie bis morgens ca. 6:00 Uhr (genau weiß ich es nicht mehr) alleine als Mixgetränk mit Cola getrunken.
Morgens gegen halb 7 kam es mir in den Kopf, zu einem Discounter zu fahren um Frühstück zu holen.
Dabei bin ich aber nicht zu meinem Stammdiscouter gefahren sondern, warum auch immer, zu einem Discounter in einem Benachbarten Ort. Ich weiß nicht, warum ich dieses tun wollte.

nun meine Frage:

es ist jetzt insgesamt meine 5. TF

1. TF 1990 1,34 promille 12 Monate Fahrverbot keine MPU
2. TF 1993 0,7 promille 1 Monat Fahrverbot keine MPU
3. TF 1996 0,86 promille Unfall mit fahrlässiger Körperverletzung 15 Monate Fahrverbot keine MPU
4. TF 1998 1,54 promille 18 Monate Fahrverbot MPU angeordnet

1. MPU 1999 negativ
2. MPU 2003 positiv

Führerschein komplett neu gemacht 2003

5. TF 2022 AAK 1,22 promille (7:10 Uhr) BE ca. 8:00 Uhr

Ist in meinem Fall mit einer erneuten MPU zu rechnen?
Oder sind meine alten Verfehlungen gelöscht?
es sind ab 2003 keine nennenswerten Delikte hinzu gekommen. Lediglich mal ein Knöllchen wegen falsch parken oder mal 12 km/h zu schnell.

Natürlich muss ich den BAK abwarten.
Ausfallerscheinungen kann ich nicht mehr sagen.

Womit muss ich rechnen?
ich selbst schätze, das die BAK sich nicht nach unten ändern wird. Vielleicht sogar noch ansteigt.

Ich bedanke mich jetzt schon im Voraus für eure Antworten.

Antiker
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Herbie56
Beitrag 28.11.2022, 07:20
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im Verkehrsportal,

leider sind Tilgungsfristen nicht mein Steckenpferd, aber da die letzte TF 1998 war, gehe ich mal davon aus, dass deine TFen nicht mehr verwertet werden dürfen.

Da eine MPU ab 1,1pr. angeordnet werden darf, wenn es Hinweise auf Alkoholmissbrauch gibt, würde ich an deiner Stelle durchaus mit einer Anordnung rechnen.
Du hattest morgens um 7Uhr einen Wert von 1,2.
Das spricht leider durchaus für ( zumindest ) Missbrauch.

Raten kann ich dir nur, dich erst einmal um dein Alkoholproblem zu kümmern.
Du schreibst, du hättest in den letzten 3 Jahren deine Einsamkeit versucht mit Alkohol zu betäuben.
Das klingt für mich nach „Zuschütten“, bis du gar nichts mehr fühlst…?
Falls dem so sein sollte, hole dir Hilfe.
Gehe zu deinem Hausarzt und zur Suchtberatung und schildere offen dein Problem.
Auch wir sind an deiner Seite.

Liebe Grüße



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Antiker
Beitrag 28.11.2022, 08:31
Beitrag #3


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Hallo Herbie,

erstmal danke für deine Antwort.
Und ja, ich schlage mich schon länger mit dem Gang zu einer Suchthilfe herum.
Ich habe auch schon vor Wochen eine E-Mail zu eine Suchtberatung geschickt, jedoch keine Antwort erhalten.
Es gibt, Gott sei Dank, hier fast vor Ort eine Suchtberatung.
Diese werde ich auch am kommenden Mittwoch aufsuchen.

Und ja. es war Zuschütten!

Und ja! ich bin für jede Hilfestellung offen...

Antiker
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auchdasnoch
Beitrag 28.11.2022, 11:28
Beitrag #4


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Die frührern Trunkenheitsfahrten sind getilgt, und könnenn daher nicht mehr verwendet werden. Zwingend vorgeschrieben ist eine MPU vor Neuerteilung ab 1,6‰. Wenn Deine BAK darunter liegen, aber mindestens 1,1‰ ergeben sollte, dann kann im Einzelfall vor Neuerteilung eine MPU angeordnet werden. Dies kann insbesondere dann erfolgen, wenn keine Ausfallerscheinungen festgestellt wurden.

Im Gegensatz zu Herbie56 sehe ich den Zeitpunkt der Tat in diesem Zusammenhang nicht als entscheidend an. In unserem Kulturkreis ist es nicht so ungewöhnlich sich an einem Freitag Abend zu betrinken, und am Samstag Morgen mit Restalkohol aufzufallen. Man sollte der Polizie (und anderen Behörden) aber nicht unbedingt mitteilen, dass man sich alleine zu Hause mit einer Flasche Wodka selbst bemitleidet hat.

Die BAK kannst Du in ca. 2 Wochen bei der Polizei erfragen. Angaben zur Sache solltest Du gegenüber der Polizei aber nicht machen. Es gibt nichts, womit Du Dich entlasten könntest. Aber Vieles, womit Du Dich zusätzlich belasten könntest.
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Antiker
Beitrag 28.11.2022, 12:23
Beitrag #5


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Danke auchdasnoch,

Wie ich oben geschrieben habe, weiß ich nicht, ob Ausfallerscheinungen festgestellt wurden.
Ich habe leider Angaben bei der Polizei gemacht. Diese waren beschönigt. Von mir.
Ich habe nicht gesagt, dass ich alleine getrunken habe.

Wo erfrage ich denn meine BAK? auf der Wache wohin man mich gebracht hat?

Antiker
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Addris71
Beitrag 28.11.2022, 12:26
Beitrag #6


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Ich würde mal bei der Wache anrufen und nachfragen.

Meine Polizisten waren damals so nett und haben mich a) angerufen, auf den AB gesprochen und haben mir Auskunft via Telefon gegeben beim RR.
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Antiker
Beitrag 28.11.2022, 12:35
Beitrag #7


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Hallo Addris,

meine Polizisten haben keine Tel-Nummer von mir.

Aber ich werde dort anrufen, ja.

Antiker
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Addris71
Beitrag 28.11.2022, 12:40
Beitrag #8


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Du hast doch eine Visitenkarte vom Beamten bekommen oder nicht? Bei mir war das damals jedenfalls so. Unter der Nummer habe ich dann zurück gerufen. Keine Ahnung ob die telefonisch generell eine Auskunft erteilen, ich kann das nur aus meinem Fall heraus beurteilen.
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Antiker
Beitrag 28.11.2022, 12:50
Beitrag #9


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Ja. Das habe ich.
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Addris71
Beitrag 28.11.2022, 12:56
Beitrag #10


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Wegen deinem bak, wann hast du zuletzt getrunken? Ich hatte um 0 Uhr noch einen Jacky-Cola, 0:33 1,4 gepustet und bak war dann um 0:55 bei 1,75 Promille.
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Antiker
Beitrag 28.11.2022, 13:01
Beitrag #11


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Ich habe so ca. um 5:oo Uhr das letzte getrunken.
Kann auch halb 6 gewesen sein.
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auchdasnoch
Beitrag 28.11.2022, 13:30
Beitrag #12


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Zitat (Addris71 @ 28.11.2022, 12:40) *
Keine Ahnung ob die telefonisch generell eine Auskunft erteilen, ich kann das nur aus meinem Fall heraus beurteilen.

Das wired unterschiedlich gehandhabt. Muss man halt einfach mal nachfragen.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 28.11.2022, 17:57
Beitrag #13





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Die Vortaten sind, wie @auchdasnoch zutreffend ausgeführt hat, getilgt.

Rechne mit 30-40 TS und Sperrfrist 9-12 Monate. Eine MPU ist hier nicht zwingend, allerdings auch nicht vollends ausgeschlossen. Tendenz von mir eher zu "Keine MPU". Aber keine Garantie.
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Kai R.
Beitrag 28.11.2022, 18:13
Beitrag #14


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Bist Du sicher, dass es 1,2 Promille waren? Die Pustegeräte zeigen Mg/l an, den Wert muss man verdoppeln um auf Promile zu kommen. Deine Trinkmengen passen nicht zu 1,2 %o.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Antiker
Beitrag 28.11.2022, 18:13
Beitrag #15


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Danke Panzerkroete,

ich habe hier, und auch woanders, oft gelesen, dass die Vorfälle in der FAER nicht automatisch gelöscht werden.
Sollte man, vielleicht auch jetzt schon, die Akte einsehen um eventuell alte Vorfälle entfernen zu lassen?
Oder besser nicht?

Antiker
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 28.11.2022, 18:29
Beitrag #16





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Zitat (Kai R. @ 28.11.2022, 18:13) *
Bist Du sicher, dass es 1,2 Promille waren? Die Pustegeräte zeigen Mg/l an, den Wert muss man verdoppeln um auf Promile zu kommen. Deine Trinkmengen passen nicht zu 1,2 %o.


Kann schon hinkommen. Eine Flasche Vodka auf 120kg maximal so 2,5 Promille, mit Abbauzeit 12h passt das.
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Antiker
Beitrag 28.11.2022, 18:39
Beitrag #17


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Hallo,

ich bin mir nicht sicher ob Mg/l oder Promille. Der beamte sagte noch, das es knapp über einer OWI ist. Mit 1,22 ist es eine Straftat. So seine Aussage.

Und nach dem Rechner nach Widmark sollen es so ungefähr 1,24 sein (bei meinem Gewicht und der Zeit).

Antiker
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 28.11.2022, 19:28
Beitrag #18


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Ein Rat von mir, den Du wahrscheinlich nicht so toll findest:
Egal ob MPU oder nicht: Um Deinen Fihrerschein zurückzubekommen brauchst Du auf jeden Fall Geduld.

Diese Geduld kannst Du schon mal üben, indem Du einfach abwarterst, bis Du das Ergebnis Deiner Blutprobe erhältst.

DANACH werißt DU den Promillewert genau,
VORHER ist alles nur Kaffeesatzleserei, die letztlich zu nichts führt.

Doc (seit 21 Jahren "trocken"...)


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Antiker
Beitrag 28.11.2022, 20:19
Beitrag #19


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Hallo Doc,

ja natürlich übe ich mich in Geduld.
jedoch möchte ich mich so gut wie möglich vorbereiten und auch meine Vergangenheit aufarbeiten.
Ich bin ja noch in der absoluten Anfangsphase.

Ich bin hier im Forum um Informationen zu sammeln.
Und dabei fallen mir einige Dinge auf, die ich noch nicht verstehe.

Daher meine Fragen...

Antiker
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auchdasnoch
Beitrag 29.11.2022, 08:32
Beitrag #20


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Welche Fragen sind denn aktuell noch offen?
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Antiker
Beitrag 29.11.2022, 08:34
Beitrag #21


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Im Moment noch die Frage, ob ich mir jetzt schon Akteneinsicht auf der FSST einholen sollte, um sie ggfs. bereinigen zu lassen.
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auchdasnoch
Beitrag 29.11.2022, 09:22
Beitrag #22


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Nein, das ist mMn. eher sinnvoll, wenn Du Deine neue Fahrerlaubnis beantragen möchtest. Dann kannst Du sehen, welche Informationen der Fahrerlaubnisbehörde zum gegenwärtigen Vorfall vorliegen und die Akte auch gleich bereinigen lassen.
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MsTaxi
Beitrag 29.11.2022, 09:40
Beitrag #23


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Stellt sich nun die Frage: möchtest du im Moment von uns hier mehr Hilfe bei den Formalien oder aber auch bei der inhaltlichen Arbeit? Falls letzteres der Fall sein sollte, wäre es gut, den Kurzfragebogen zu beantworten.

Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Antiker
Beitrag 29.11.2022, 10:24
Beitrag #24


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Hallo ihr beiden,

danke für eure Antworten.

Ich bin ja erst in der Informationsphase.
Ich habe weder Testergebnisse noch Strafbefehl.

@MsTaxi:
natürlich möchte ich auch Hilfe bei der inhaltlichen Arbeit.
Und ja, ich werde diesen Fragebogen ausfüllen.

Nochmals danke für die Antworten.

Antiker
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Antiker
Beitrag 20.12.2022, 14:47
Beitrag #25


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Hallo zusammen,

ich möchte demnächst (nächstes Jahr) meine Führerscheinakte einsehen.
Dort sind verjährte Akten drin, z.B. Alkohol-MPU aus dem Jahr 2004 und Neuerteilung der FS 2004.
Aber wahrscheinlich auch Knöllchen für zu schnelles Fahrens aus 2007 (ca. 15 km/h drüber).
Da ich mir aber bei allem nicht mehr sicher bin, möchte ich mich dementsprechend versichern.
Nun unterliegen diese Delikte alle der Tilgungs- bzw. Löschungsfrist (inkl. Überliegefrist).

Meine Frage diesbezüglich ist:

- man liest sehr oft, dass diese Akten nur einen Stempel bekommen aber trotzdem physisch in der Akte verbleiben
- dass die FSST sich weigert diese Akten auch physisch zu entfernen

Gibt es eine direkte gesetzliche Vorschrift/Anweisung über das Entfernen der Akten? Das physische Entfernen meine ich.

Antiker
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Herbie56
Beitrag 20.12.2022, 17:35
Beitrag #26


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Was ist denn los im Moment ?
1 User - 1 Problem - 1 Thread

Außerdem finde ich, dass dir das Procedere dort erklärt wurde, was das Bereinigen deiner Akte anbelangt.

Was hattest du denn für einen Promillewert ?
Was hast du wegen deines Alkoholproblems unternommen ?



--------------------
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Jens
Beitrag 20.12.2022, 17:55
Beitrag #27


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Zitat (Herbie56 @ 20.12.2022, 17:35) *
1 User - 1 Problem - 1 Thread

Deshalb hab ich die Threads verbunden.


--------------------
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Antiker
Beitrag 20.12.2022, 20:15
Beitrag #28


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Sorry,

ich wollte jetzt nicht doppelt posten.
Mein BAK war 1,25 o/oo.

Ich habe nächstes Jahr am 11.01. einen Termin bei der AWO zur Abklärung / Erstgespräch meines Alkoholkonsums.
Die bieten hier auch eine Suchtberatung und auch eine MPU-Vorbereitung an.
Weiterhin bin ich seit meiner TF absolut abstinent.
Dieses werde ich freiwillig den Rest meines Lebens auch beibehalten.
Ich bin jetzt keine 30 oder 40 mehr, wo so eine Aussage als Lippenbekenntnis wirken könnte.

Zudem mache ich mir wirklich Gedanken über diese Warum-Fragen.
Warum habe ich getrunken? In Vergangenheit und am Tattag.
Warum bin ich trotz Alkohol ins Auto gestiegen?
Warum habe ich meine Entwicklung nicht bemerkt?
Alles Fragen, die ich erst zum Teil beantworten kann.

Darum habe ich auch den Fragebogen noch nicht ausgefüllt.

Es ist auch erst 3 Wochen her. Ich muss mich noch sehr intensiv mit meinen inneren Motiven beschäftigen.
Dieses Forum hilft mir sehr dabei Dinge zu erkennen, die mir lange verborgen gewesen sind.
Natürlich mache ich mir auch Gedanken zu meiner Kindheit und zu meiner Trinkvergangenheit.
In meiner Vergangenheit gab es immer Zeiten (teilweise Jahre), in denen ich völlig abstinent gelebt habe.

Wie gesagt, ich muss noch sehr viel aufarbeiten...

Antiker
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Kai R.
Beitrag 21.12.2022, 11:02
Beitrag #29


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Hallo,

ich würde im Moment bei der FSSt nichts unternehmen. Die Akte bereinigen lassen kannst Du, wenn ggf. eine MPU angeordnet werden sollte. Wovon ich nicht ausgehe. Die alten Taten darf die FSSt eh nicht für ihre Entscheidungen verwerten.

Super, was Du alles in Angriff nimmst. Aber das Hauptproblem scheint Deine Einsamkeit zu sein. Da würde ich die meiste Energie reinstecken, indem Du Dein Leben veränderst.

Zitat (Antiker @ 20.12.2022, 20:15) *
Weiterhin bin ich seit meiner TF absolut abstinent.
Dieses werde ich freiwillig den Rest meines Lebens auch beibehalten.

Freiwillig ist das nicht. Mit Deiner Vorgeschichte musst Du abstinent leben, weil sonst weitere Vorfälle passieren werden. Denk auch an Deine Verantwortung für Andere, die Du dabei schädigen könntest.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Antiker
Beitrag 15.01.2023, 18:11
Beitrag #30


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Hallo Kai,

ich sehe erst jetzt, dass du mir geantwortet hast, obwohl ich die Benachrichtigungen per E-Mail eingestellt habe...

zu deiner Antwort:

Ich bleibe freiwillig abstinent, um genau diese evtl. passierenden Dinge zu verhindern.
Zur Einsamkeit kann ich sagen, ich habe seit kurzem neue Nachbarn, die mir sehr sympathisch sind (ich denen wohl auch) und wir haben uns zusammen getan und spielen fast jeden Abend Darts.
Das hilft sehr.
Natürlich bin und bleibe ich abstinent. Meine Nachbarn trinken auch keinerlei Alkohol.
Es hat sich auch noch ein weiterer Dorfbewohner zu uns gesellt. Auch dieser trinkt keinen Alkohol.
Es gibt auch absolut kein Thema diesbezüglich.

Zudem haben wir uns hier auf unserem Grundstück mehrere Vorhaben zur Gestaltung vorgenommen.
Zusammen macht es einfach mehr Laune, etwas zu tun.

Ich bin auch parallel in anderen Gruppen unterwegs, und auch dort hat man mir geraten, vorerst die Füße still zu halten (Führerscheinakte).
Erst mit der Anordnung der MPU werde ich Einsicht beantragen.

also vielen Dank für deine Antwort.

Antiker
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Antiker
Beitrag 07.02.2023, 16:56
Beitrag #31


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Hallo zusammen,

ich habe heute meinen Strafbefehl erhalten.

40 TS zu 30€
10 Monate Sperre
§§ 316 Abs.1 69 69a

Nun habe ich eine Frage.

dort im Strafbefehl, dass ich vorsätzlich ein Fahrzeug geführt habe.

Kann sich, bei Antrag auf Wiedererteilung, die Fsst auf diesen Wortlaut und die Paragraphen berufen und eine MPU anordnen auch wenn ich nach Aktenlage ein Ersttäter bin?

Oder ist der Wortlaut:

Die Staatsanwaltschaft klagt Sie an,

...

vorsätzlich im Verkehr ein Fahrzeug geführt zu haben, ...


eine Standardformulierung?

Gruß Antiker
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 07.02.2023, 17:20
Beitrag #32





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Bei der Frage MPU ja/nein kommt es auf den Vorsatz der Tat nicht an.
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Antiker
Beitrag 07.02.2023, 17:39
Beitrag #33


Neuling
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Hallo panzerkröte,

genau darum ging es mir.

Ich bin ja hier (und auch woanders) Mitleser und man hört (liest) so viele unterschiedliche Meinungen.

Also brauche ich mir darüber vorerst noch keine Gedanken zu machen?


Und einmal etwas zu euch kompetenten Mitgliedern hier.

Vielen Dank für eure Mitarbeit hier. Ich schätze eure Kommentare, euer Wissen und auch eure schonungslose Offenheit und Hinterfragungen sehr.
All die Erkenntnisse, Informationen und Meinungen von euch haben mir in den letzten 2,5 Monaten wirklich sehr geholfen!

Dieser Dank geht an alle Stammuser, Moderatoren und Helfer raus.

Nochmals Viele Dank.

Gruß Antiker
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 07.02.2023, 17:44
Beitrag #34





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Nein, brauchst dir keine Gedanken darüber machen.
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Antiker
Beitrag 01.03.2023, 14:49
Beitrag #35


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Hallo zusammen,

ich habe ein Labor in meiner Nähe gefunden, dass auch den Test mittels Blut bzw. Speichel auf PEth macht.

Meine Frage ist nun, wie lange kann man damit eine Abstinenz nachweisen?
Sind es auch 3 Monate wie bei den Haarproben?

Ich habe leider dazu nichts im Netz finden können.

LG Antiker
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thobad2001
Beitrag 01.03.2023, 14:56
Beitrag #36


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Hallo Antiker,

also Google hat mir auf anhieb erster Treffer eine Seite gezeigt , die deine Frage beantwortet.

Da steht das sich PEth im gegensetz zu ETG bis zu 3 Wochen Nachweisen lässt (haltwertzeit), denke das also eine Rückkontrolle über PEth bis zu 1-2 Wochen zulässig sein könnte, aber auf keinen Fall keine 3 Monate wie bei den Harren.

Gruß
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Antiker
Beitrag 01.03.2023, 15:07
Beitrag #37


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Hallo @thobad2001,

diese Angabe habe ich auch gefunden.
das würde bedeuten, dass ich alle 3 -4 Wochen ins Labor müsste.

OK, das wäre nicht schlimm...

Antiker
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thobad2001
Beitrag 01.03.2023, 15:15
Beitrag #38


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Hallo Antiker,

das währe jetzt die andere Frage. inwiefern hier die Kontrollen gemacht werden müssen.
Beim Urin Screening auf ETG (was ja nur 2-3 Tage Nachweisbar ist) muß man für 6 Monate Abstinenz zu mind 3 oder 4 Scrennings, man wird ja Überrascht einberufen.

Wie hier die Bestimmung für PETh sind finde ich leider auch nicht, da ja die Nachweiszeit höher ist mit bis zu 3 Wochen, kann es ja sein das man für 6 Monate AN nur 2 - 3 mal zum Screening einberufen wird.

Bei den Harren wird es halt genau genommen das man halt 2 mal gehen muß für 6 Monate .

Währe jetzt wirklich Interessant wie das bei der neuen Methode gehandhabt wird.

Gruß
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Antiker
Beitrag 01.03.2023, 15:21
Beitrag #39


Neuling
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Hallo thobad,

ganz genau ist das auch meine Frage.
Vielleicht gibt es jemanden hier, der es bereits macht.

Das wäre eine gute Information für alle.

Antiker
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Hornblower
Beitrag 01.03.2023, 17:02
Beitrag #40


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Der Blick in die BuK erleichtert die Antwort-Findung:

PEth-Bestimmungen erfolgen aus der Blutanalyse, nicht aus Haaren.

Für Abstinenznachweise wird ein AN-Programm durchgeführt, analog dem Urin-Screening-Programm für EtG. Der Unterschied besteht darin, dass eben keine Urinprobe abgegeben wird, sondern es wird Blut gezapft. Die Häufigkeit der Einberufung ist ganz analog dem EtG-Screen - allerdings erfolgt die Einberufung bei EtG innerhalb 24 h, bei PEth reichen 48 h.

Bei der Kontrolle des Alkoholkonsumverhaltens (also: Trinkmengen-Überwachung) ist eine Einberufung innerhalb von 5 Tagen akzeptabel.

Ansonsten gilt auch für PEth:

• Mindestens 4 Kontrollen in 6 Monaten
• Mindestens 6 Kontrollen in 12 Monaten
• Mindestens 7 Kontrollen in 15 Monaten

Die Ausarbeitung der neuen CTU-Kriterien für unsere FAQ (siehe Pinnwand) ist teilweise noch in Arbeit. wink.gif


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Antiker
Beitrag 01.03.2023, 18:04
Beitrag #41


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Hallo Hornblower,

genau diese Antwort habe ich gesucht.

Vielen dank.

Antiker
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Antiker
Beitrag 27.04.2023, 15:42
Beitrag #42


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Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage an die Experten unter euch.
Ich habe mir heute nochmal eine Auskunft aus meinem Fahreignungsregister (FAER) gezogen.
Jetzt bin ich ein wenig irritiert.
Ich habe meinen Strafbefehl im Februar erhalten (erstellt am 26.01.2023). Dieser wurde mit dem 22.02.2023 rechtskräftig.
So ist es auch vermerkt.
Daher ging ich davon aus, dass meine angeordneten 10 Monate Sperrfrist bis 21.12.2023 laufen.
Nun steht aber in der Auskunft, dass meine Sperrfrist am 25.11.2023 abläuft.

Meine Frage dazu ist nun, welches Datum ist nun für mich verbindlich?
Sollten die 10 Monate nicht erst ab Rechtskraft des Strafbefehls beginnen?
Habe ich jetzt einen Denkfehler?

Mir geht es um die Neubeantragung meines Führerscheins.

schonmal im Voraus Danke.

Antiker
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Zoxy
Beitrag 27.04.2023, 17:45
Beitrag #43


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Wenn vorläufig entzogen war, gilt für den Beginn der Sperrfrist das Datum des Strafbefehls. Also alles korrekt.
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Antiker
Beitrag 27.04.2023, 19:09
Beitrag #44


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Hallo,
danke für die Antwort.

Mein Führerschein ist bei meiner TF sicher gestellt worden.

Also gelten die 10 Monate ab Rechtskraft des Strafbefehls? 22.02.2023 - 22.12.2023?

oder so wie es im FAER steht? Dauer der Fahrerlaubnissperre --> 10 Monate --> bis 25.11.2023?

es geht um die Beantragung.
Es wäre dann ja fast ein ganzer Monat früher...

Antiker
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Antiker
Beitrag 27.04.2023, 19:46
Beitrag #45


Neuling
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Hallo,

hab gerade nochmal gegoogelt.
Es ist tatsächlich der 25.11.2023 bei mir.
Ausschlaggebend ist tatsächlich das Datum der Ausfertigung des Strafbefehls.

Antiker
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Jens
Beitrag 28.04.2023, 06:04
Beitrag #46


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Zitat (Antiker @ 27.04.2023, 20:46) *
Ausschlaggebend ist tatsächlich das Datum der Ausfertigung des Strafbefehls.

Richtig. Die Begründung dafür liefert §69a Abs. 5 StGB. Dort wird bestimmt:
Zitat
Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Urteils. In die Frist wird die Zeit einer wegen der Tat angeordneten vorläufigen Entziehung eingerechnet, soweit sie nach Verkündung des Urteils verstrichen ist, in dem die der Maßregel zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten.



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Antiker
Beitrag 28.04.2023, 13:59
Beitrag #47


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Hallo Jens,

danke für deine Antwort.
Ich habe auch heute gerade ein Schreiben von der Führerscheinstelle erhalten, in dem es auch genauso bestätigt wurde.

Gruß Antiker
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Antiker
Beitrag 14.06.2023, 22:00
Beitrag #48


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Hallo zusammen,

hier einmal ein update von mir.

Nach dem Eingang eines Info-Schreibens der FSST habe ich eine Akteneinsicht in meine Führerscheinakte gemacht.
Diese ist tatsächlich bis auf meine TF aus 2022 sauber.
Weiterhin habe ich Polizeibericht und Arztbericht eingesehen und abfotografiert.
Ich wurde ohne Auffälligkeiten zufällig angehalten. Erst bei der Kontrolle und dem weiteren Verlauf wurde einige alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt.
Nicht sehr viele.
Ganz im Gegenteil dazu der Arztbericht.
Dieser bescheinigt mir keine Ausfallerscheinungen.
Darum hat mir die FSST auch eine MPU-Anordnung bereits angekündigt. Diese Anordnung ist noch nicht erfolgt, da ich den Führerschein noch nicht beantragt habe.

Was habe ich bis jetzt alles unternommen?

- Haarprobe am 28.03.2023 --> negativ
- Abstinenzvertrag auf PeTh über 6 Monate ab 20.03.2023 --> 2 Proben bis jetzt --> negativ
- alle Auszüge, die ich selbst ziehen kann, habe ich vorliegen --> FEAR und ZFER
- Führungszeugnis beantragt
- ich gehe zur Suchtberatung hier vor Ort (leider erst ab diesem Monat, weil aus Personalmangel, Krankheit usw.) keine Sprechstunden hier angeboten worden sind.
- Ich schreibe auch an dem großen Fragebogen, komme dort im Moment zu den Trinkmotiven nicht wirklich weiter und darum möchte ich es mit der Suchtberatung abklären.

Da mein Abstinenzvertrag bis September 23 läuft werde ich versuchen, diesen Vertrag um 3 Monate zu verlängern. Wenn das nicht möglich ist, werde ich 3 Monate nach Ablauf eine weitere Haarprobe machen lassen.

Ich habe vor meinen Führerschein im September zu beantragen um dann einen Termin im Januar 24 hoffentlich zu erhalten.
Ich habe vor mit 12 Monaten AN und einer lebenslangen Abstinenz zur MPU anzutreten.

Jetzt kommen ja im Juli die neuen BUK.

Reichen dann, in meinem Fall, die 12 Monate Abstinenz? oder sollte ich gleich auf 15 Monate gehen?

Es kommt dann auf 3 Monate mehr nicht mehr an.

Gruß Antiker
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Kai R.
Beitrag 15.06.2023, 10:21
Beitrag #49


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geh auf 15 Monate - sicher ist sicher. Willst Du dann bezüglich Deiner Vorgeschichte und der bisherigen MPU´s offen sein, oder lässt Du Dinge weg?


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Antiker
Beitrag 15.06.2023, 19:16
Beitrag #50


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Guten Abend,

ich werde offen und ehrlich in die MPU gehen.
Meiner Meinung nach würde ich mich sonst selbst belügen...

Gruß Antiker
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