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> MPU noch zu erwarten? 315c fahrlässig begangen, Btmg
Salko94
Beitrag 26.11.2022, 18:25
Beitrag #1


Neuling
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Guten Abend alle zusammen wavey.gif

Ich bin vor kurzen auf das Forum hier gestoßen und finds echt klasse wie viel sich hier gekümmert wird smile.gif Danke dafür schonmal!

Kurz zu meiner Person: Ich bin 28 alt, von Beruf technischer Betriebsleiter in einer Produktionsfirma.


Vor circa 10 Jahren habe ich einige Jugendsünden begangen, für die ich nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. (Diese sind in 2012 passiert, 2013 verhandelt worden)


Im August 2012 habe ich fahrlässig unter Drogeneinfluss einen Verkehrunfall während meiner Probezeit gebaut.
Kurz darauf im Januar 2013 wurde mir der Führerschein vor der Gerichtsverhandelung wegen des Unfalls entzogen.
Das Gericht hat dies im März 2013 bestätigt. Urteil 315c fahrlässig begangen - 6 Monate Sperrfrist + 60 Sozialstunden.
(Es wurden geringe Mengen aktiven THC's im Blut festgestellt, strafrechtlich nicht relevante Mengen Amphetamin)


Ebenfalls in 2013 kam es dann zu einer Verurteilung wegen Handels mit Cannabis in nicht geringer Menge. Tatzeitraum Juni - Dezember 2012.
Urteil: 2 Wochenenden Jugendarrest


Ich habe seitdem keine weiteren Straftaten mehr begangen, bin niemals auffällig geworden und lebe ein drogenfreies Leben.



Nun habe ich ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir diese erklären ^^

Falls ich meinen Führerschein nun neu beantrage - muss ich mit einer MPU rechnen? Wie sieht es für mich im Bezug auf Tilgungsfrist aus?

Falls die Tilgungsfrist noch in weiter Ferne liegt - Was für eine MPU wird auf mich zukommen und welche Abstinenznachweise muss ich dann erbringen? (Die Abstinenznachweise sind kein Problem, ich frage nur damit ich keinen Fehler mache ^^ und z.b. die damals nicht strafrechtlich relevante Menge an Amphethaminen zum Problem wird wenn ich nur Cannabis Abstinenz nachweise...)

Was könnt ihr mir noch raten? FAER Auskunft beantragen? Akteneinsicht Führerscheinstelle? smile.gif
Womit fange ich am besten an?

Freue mich über alle Ratschläge und Tipps zum Thema - vielen Dank für eure Hilfe!
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Jens
Beitrag 26.11.2022, 18:28
Beitrag #2


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Die Entziehung aus 2013 wird erst 2028 aus dem FAER getilgt. Bis dahin wird, wenn du einen Antrag auf Neuerteilung stellst, eine Drogen-MPU angeordnet werden.


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Salko94
Beitrag 26.11.2022, 18:37
Beitrag #3


Neuling
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Vielen Dank für die schnelle Antwort Jens.

Was wären nun die Ersten Schritte für mich zu einem positiven MPU Ergebnis ^^ womit fange ich am besten an?
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ulm
Beitrag 26.11.2022, 18:56
Beitrag #4


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Der erste Schritt dürfte dieser hier sein:
Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung

Dann musst Du auch Drogenfreiheit nachweisen.
Wenn Du seither nicht mehr konstumiert hast, sollte ein halbes Jahr reichen. Das machst Du am Einfachsten über zwei Haaranalysen, wenn Du über mindestens drei Zentimeter Haarlänge verfügst. Damit kannst Du quasi am Montag schon die ersten drei Monate rückwirkend belegen.

Du brauchst zum Antrag auf Neuerteilung u.a. einen aktuellen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens neun Unterrichtseinheiten. Wenn Du den schon beim Erstantrag hattest, sollte der noch in Deiner Führerscheinakte sein und gilt noch. Ansonsten: Mache einen Kurs, im Moment sind die Wartezeiten nach Corona sehr lang. Pro-Tipp: Melde Dich bei Deinem Arbeitgeber als Ersthelfer, mache dort während der Arbeitszeit einen Erste-Hilfe-Kurs, der gilt dann auch für die Fahrerlaubnis.

Vereinbare bei Deiner Fahrerlaubnisbehörde Einsicht in Deine Führerscheinakte.
Fotografiere die Akte dann durch, denn der MPU-Gutachter hat die Akte bei der MPU vor sich liegen und Du solltest wissen, was drin ist.
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Q-Treiberin
Beitrag 26.11.2022, 19:18
Beitrag #5


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Bei Drogen kann man (AB vorausgesetzt) auch sechs Monate rückwirkend nachweisen (ausreichend Haarlänge vorausgesetzt).


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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ulm
Beitrag 26.11.2022, 19:22
Beitrag #6


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Richtig!
Doch da eine MPU bis zum Termin auch bei schneller Vorbereitung in meinen Augen sowieso erst in drei Monaten realistisch ist, tendiere ich zu zwei Haaranalysen.
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Salko94
Beitrag 26.11.2022, 20:06
Beitrag #7


Neuling
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1. Was ist passiert?

Was wurde konsumiert und welche Mengen? Wann wurde konsumiert und wann kam es zur Auffälligkeit (ungefähres Datum, möglichst genauer Zeitraum zwischen Konsum und Auffälligkeit)? Beschreiben Sie den Hergang der Auffälligkeit. Welche Aussagen wurden gemacht? Gibt es Messwerte (Schnelltests, Atemalkohol, Blutwerte, etc.)


Ich habe im August 2012 fahrlässig einen Unfall unter Drogeneinfluss verursacht.
Ich hätte an einer abknickenden Vorwartsstraße einem anderen Verkehrsteilnehmer Vorfahrt gewähren müssen, dies leider nicht getan und es kam daraufhin zu einem Unfall mit Sachschaden im 5-stelligen Bereich.
Einen Tag vor dem Unfall habe ich mit Freunden einen Joint geraucht und eine sehr geringe Menge Amphetamin konsumiert. Zwischen Konsum und Auffälligkeit lagen mehr als 24 Stunden - ich dachte ich wäre nüchtern und fahrtüchtig.
Gegenüber dem Gericht habe ich auch genau dies ausgesagt und einen gelegentlichen Konsum vor der Tat eingeräumt.

Die genauen Messwerte sind mir leider nicht mehr bekannt. Ich habe am Tag der Auffälligkeit einen Urin Schnelltest gemacht und daraufhin wurde mir Blut abgenommen zur genaueren Untersuchung.
(Ich reiche diese nach, sobald ihr mir sagen könnt wie ich diese Werte heute noch herausfinden kann)



2. Warum kam es zur Auffälligkeit?

Diese Frage beinhaltet zwei wichtige Aspekte: Warum überhaupt wurde das Rauschmittel in einer Menge konsumiert, die in Konflikt mit der Fahreignung steht? Und warum kam es darüber hinaus ganz konkret zur Auffälligkeit, bzw. warum wurde sie nicht vermieden? Von besonderem Interesse sind die "inneren Motive".



In meinem damaligen Freundeskreis gab es viele Leute die Drogen konsumiert haben.
Ich habe einen gewissen Gruppenzwang verspürt und dachte ich würde ohne Drogenkonsum nicht dazugehören, auch mangelndes Selbstbewusstsein hat eine Rolle gespielt.
Ich hatte Angst ohne Freunde dazustehen.

Zur Auffälligkeit kam es durch mein fahrlässiges Verhalten im Bezug auf Drogenkonsum.
Ich war fest überzeugt das ich nach über 24 Stunden zwischen Konsum und Autofahrt 100% fahrtüchtig bin.



3. Wie war der Rauschmittelkonsum vor der Auffälligkeit?

Wann wurde das erste Mal konsumiert, wie hat sich der Konsum dann entwickelt und warum?


Mein erster Konsum hat kurz nach meinem 18. Geburtstag stattgefunden zusammen mit Freunden auf Geburtstagsparty, wir haben gemeinsam einen Joint geteilt.
Danach habe ich bis zu meiner Auffälligkeit gelegentlich mit Freunden zusammen Cannabis konsumiert (~1 die Woche an Wochenenden).



4. Wie ist der Konsum heute?

Welche Mengen, wie häufig? Wenn sich das Konsumverhalten signifikant geändert hat, warum jetzt und nicht bereits früher? Was bewirkt das geänderte Konsumverhalten?


Nach meiner Auffälligkeit habe ich keine Drogen mehr konsumiert. Keine illegalen Drogen und auch keinen Alkohol.
Der Unfall hat mich wachgerüttelt und mir gezeigt das es so mit meinem Drogenkonsum nicht weitergehen kann.
Vor dem Unfall habe ich meinen Konsum als nicht problematisch angesehen.

Durch das geänderte Konsumverhalten habe ich nur Positives erlebt.
Ich brauch keine Angst mehr haben bei Etwas erwischt zu werden, die Beziehung zu meiner Familie hat sich verbessert, damals auch bessere Noten in der Schule, weil ich mehr Zeit mit lernen an Wochenenden verbracht habe.


5. Wie wird sichergestellt, dass es nie wieder zu einer Auffälligkeit kommt?

Durch die Auffälligkeit ist bereits ein problematisches Konsumverhalten dokumentiert. Welcher Sinneswandel ist eingetreten, damit die Fahreignung nun wieder zweifelsfrei gegeben ist? Wo liegen Rückfall-Gefahren und wie wird ihnen begegnet? Welche Vermeidungsstrategien sind erprobt und können angewendet werden?


Zwischen dem Tag der Auffälligkeit und heute sind über 10 Jahre vergangen. Ich habe in dieser Zeit kein einziges mal Drogen konsumiert.
Inzwischen ist aus meinem jugendlichen leichtsinnigen Ich ein Erwachsener Mann geworden der fest im Leben steht.

Es gab in diesen 10 Jahren einige Risikosituationen.
Zum Beispiel zufällige Treffen mit alten Freunden von damals, welche immernoch Drogen konsumieren.
Ich gehe diesen Leuten mittlerweile aus dem Weg und möchte nichts mehr mit Drogenkonsumenten zu tun haben.

Wenn mich jemand heute fragen würde ob ich Drogen konsumieren möchte würde dieses scharf verneinen und mich abwenden.
Heute bin ich viel Willenstärker als damals.

Ich selbst möchte ein drogenfreies Leben in meiner Zukunft.
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Jens
Beitrag 27.11.2022, 06:59
Beitrag #8


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Zitat (ulm @ 26.11.2022, 18:56) *
Dann musst Du auch Drogenfreiheit nachweisen.
Wenn Du seither nicht mehr konstumiert hast, sollte ein halbes Jahr reichen.

Auch bei Amphetamin? Ich dachte, dass bei harten Drogen 12 Monate erforderlich wären? unsure.gif


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ulm
Beitrag 27.11.2022, 07:34
Beitrag #9


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Autsch, das Amph hatte ich tatsächlich überlesen...
Bei harten Drogen sind wir klar bei 12 Monaten Abstinenznachweise.

Wobei ich ein bisschen ins Grübeln komme, inwieweit der über zehn Jahre zurückliegende Konsumnachweis noch wirklich verwertbar ist.
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Salko94
Beitrag 27.11.2022, 08:22
Beitrag #10


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Ganz ehrlich wäre es mir fast egal 12 Monate Abstinenz nachzuweisen, auch wenn es mit mehr Kosten und längerer Dauer bis zum positiven Ergebnis verbunden ist.

Ich habe etwas mehr Angst wie es im Bezug zur Btmg Handel Straftat auszieht. Wird diese früher aus der Führerscheinakte genommen oder gibt es dafür genauso 15 Jahre Tilgungsfrist?

Es wäre natürlich leichter für mich eine einzige Drogenfahrt mit Unfall aufzuarbeiten und dann zu rechtfertigen als in Kombination mit btmg Handel nach der ersten Auffälligkeit.
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ulm
Beitrag 27.11.2022, 11:39
Beitrag #11


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Mache Dir mal wegen dem Handel keine Gedanken!
Strafrechtlich ist Eigenbedarf besser als Handel,
fahrerlaubnisrechtlich genau umgekehrt.
Ist ja fahrerlaubnisrechtlich auch logisch, dass der Konsum das Gefährliche ist.

Suche Dir tatsächlich recht zügig ein Labor, dass in Deiner Gegend eine Haarprobe für forensische Zwecke macht und wenn Du sechs Zentimeter (Kopf-)Haare anzubieten hast, dann ist es prima, damit wäre schon mal ein halbes Jahr nachgewiesen.
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Salko94
Beitrag 27.11.2022, 12:03
Beitrag #12


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Danke Ulm.

Morgen werde ich zur Führerscheinstelle gehen zwecks Akteneinsicht. Ich denke ich werde auch direkt den Antrag zur Neuerteilung nach Führerschein Entzug stellen.
Im Anschluss fahre ich zum Tüv Nord um mich wegen Beratungskursen und Abstinenznachweisen zu erkundigen.

Ich denke eine Haaranalyse könnte bei mir schwer werden ^^ Ich habe kurze schwarz gefärbte Haare im Moment.

Habe noch etwas Angst wegen der Btmg Handel Geschichte.
Ich war damals ohne Anwalt vor Gericht und habe mich hoffentlich nicht um Kopf und Kragen geredet. Kann mich leider nicht mehr genau erinnern ob ich damals auch einen Konsum eingeräumt habe (um eine geringere Strafe zu bekommen).
Deshalb versuche ich erstmal in die Akte der Führerscheinstelle zu schauen.
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ulm
Beitrag 27.11.2022, 15:47
Beitrag #13


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Zitat (Salko94 @ 27.11.2022, 12:03) *
Ich denke ich werde auch direkt den Antrag zur Neuerteilung nach Führerschein Entzug stellen.

Ähm, nein, keinesfalls!
Zum einen fehlen Dir noch die notwendigen Unterlagen wie Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs,
zum anderen wird dann die MPU angeordnet mit einer Abgabefrist für das Gutachten in grob drei bis sechs Monaten. Das schaffst Du zeitlich nicht.
Der Antrag wird dann gestellt, wenn klar ist, wann die MPU-Vorbereitung inkl. Abstinenznachweise abgeschlossen ist.
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Salko94
Beitrag 27.11.2022, 18:54
Beitrag #14


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Danke für den Tipp smile.gif
Vermutlich erfahre ich das dann bei einer MPU Beratung ja?

Hab mich zu einem MPU Beratungsgespräch bei Nord Kurs am Freitag angemeldet. Werde berichten wie es ausgegangen ist.
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Kai R.
Beitrag 27.11.2022, 23:04
Beitrag #15


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Versprich dir nicht zuviel. Diese Beratungen sind eher Verkaufsveranstaltungen für die teuren Kurse, die man eher nicht braucht.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Salko94
Beitrag 27.11.2022, 23:30
Beitrag #16


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Danke für die Vorwarnung Kai.
Es gab in den Rezensionen der Geschäftsstelle auch einige Leute die das geschrieben haben.

Ich habe mich trotzdem für ein Führerschein Beratungsgespräch entschieden, in der Hoffnung dort gut beraten zu werden.
Auch denke ich das es ohne Vorbereitungskurs für mich schwer werden könnte. ^^
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ulm
Beitrag 28.11.2022, 06:07
Beitrag #17


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Ohne Vorbereitung geht es definitiv nicht!
Doch es gibt viele Möglichkeiten zur Vorbereitung:
- Einzelberatung
- Gruppensitzungen
- Bücherstudium
- das Verkehrsportal

Wir können Dir auch gerne und kostenlos helfen. Das soll aber jetzt keine Werbung sein, sondern der Hinweis auf eine starke und erfolgreiche Community.

Jeder Mensch und und jede Vorgeschichte ist anders, daher gibt es einen Tipp, der immer zutrifft:
Finger weg von Anbietern mit Pauschalangeboten und von der Garantie, zu bestehen.
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Salko94
Beitrag 28.11.2022, 11:56
Beitrag #18


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Kurze Rückmeldung smile.gif

Ich war gerade bei der Führerscheinstelle und dort wurde mir Akteneinsicht gewährt.

In meiner Akte war nichts über den Btmg Handel zu lesen (obwohl ich damals leider vor Gericht einen regelmäßigen + langjährigen Cannabis Konsum eingeräumt habe um meine Strafe gering zu halten).
Die Frau von der Führerscheinstelle fordert nun Akten der Staatsanwaltschaft an, da in dem Urteil welches zum Führerscheinentzug geführt hat keine Blutwerte standen (ich habe Ihr nichts über den Btmg Handel erzählt / den damals eingeräumten Konsum).
Ist zu erwarten das Sie den eingeräumten Konsum aus dem Btmg Handel Urteil überhaupt noch findet oder ist das verjährt?
Generell wundere ich mich ein bisschen... in der gesamten Akte waren anscheinend nur 13 Seiten - das Urteil wegen 315c...
Kann das so richtig sein?


Ich bekomme Kopien der vollständigen und auf den Neuesten Stand gebrachten Führerscheinakte in den nächsten Wochen per Post zugesendet.



Habe heute auch einen Antrag für einen Auszug aus dem FAER an das KBA verschickt.
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Salko94
Beitrag 28.11.2022, 12:55
Beitrag #19


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Ich hab mir die Kopien die ich heute bekommen habe noch einmal angeschaut und wundere mich immer mehr... ^^

Es steht dort auf Seite 3 (bevor das eigentliche Urteil beginnt) dick als Überschrift "Aktenvorblatt Entziehungsakte".
Habe ich gar nicht die richtige Führerscheinakte zu sehen bekommen?

Auch wundere ich mich ein wenig da ich im Internet gelesen habe, das die Führerscheinakte in Papier geführt wird...
Die Frau bei der Führerscheinstelle hat jedoch alle Infos am PC abgerufen.

Bitte klärt mich auf smile.gif
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Salko94
Beitrag 30.11.2022, 17:09
Beitrag #20


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Schaut doch bitte nochmal hier rein & klärt mich auf smile.gif

Ich möchte mich wirklich gut auf die Mpu vorbereiten ^^ und stehe damit gerade am Anfang.
Die dünne Akte die mir da mitgegeben wurde verunsichert mich echt sehr.
Natürlich wäre es schön wenn nur das eine Urteil für die Mpu eine Rolle spielt und von dem anderen Urteil / Angaben zu meinem Konsumverhalten nichts zu finden ist... aber ist das auch wirklich so?

Braucht ihr mehr Infos? Oder soll ich alles nochmal zusammenschreiben damit ihr eine bessere Übersicht bekommt? smile.gif

Bitte schaut nochmal über meinen Fall, vielen Dank! smile.gif
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Herbie56
Beitrag 01.12.2022, 08:33
Beitrag #21


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Immer Ruhe mit den jungen Pferden rolleyes.gif

Du bekommst doch in ein paar Wochen Kopien der vollständigen und bereinigten Akte.
Dies hast du also frühzeitig in die Wege geleitet, prima !
Stelle diese doch -sorgfältig anonymisiert- hier ein, dann schauen wir darüber.

Du kannst dich in dieser Zeit um Abstinenznachweise kümmern und um die psychologische Aufarbeitung.
Du schreibst von Gruppenzwang und der Angst, ohne Freunde dazustehen, dies ausgelöst durch mangelndes Selbstwertgefühl.
Woher kam dieses ?

Wie bist du aufgewachsen ?
Hast du Geschwister ?
Wie war die Beziehung deiner Eltern zueinander ?
Deine Beziehung zu deinem Vater ? Zu deiner Mutter ?
Wie sah es in deiner Kindheit mit Freunden aus ?

Ich hoffe, ich konnte dir einige Denkanstöße mitgeben.


--------------------
faber est suae suisque fortunae
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Salko94
Beitrag 02.12.2022, 15:55
Beitrag #22


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Hey Herbie smile.gif

Ich war heute zum Führerschein Beratungsgespräch beim Tüv Nord und es lief ganz gut, war eine nette Verkehrspsychologin dort.
Die größten Sorgen wurden mir schon genommen.

Ich melde mich in der nächsten Woche zum Abstinenzprogramm und bald darauf auch zum Vorbereitungskurs Avanti Classic an.

Ich spare mir die Beantwortung der Fragen heute, ich muss das erstmal wirklich aufarbeiten sonst schreib ich wahrscheinlich sowieso nur Quatsch. ^^
Aber trotzdem vielen Dank.

Sobald ich ein bisschen weiter bin mit der Vorbereitung stell ich den großen Fragebogen ausgefüllt hier rein, halte euch auf dem laufenden smile.gif
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Salko94
Beitrag 04.12.2022, 14:35
Beitrag #23


Neuling
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Wie kann ich mir eigentlich so ein Abstinenzprogramm vorstellen?
Also es wird ja auf 12 Monate bei mir hinauslaufen, das wurde mir auch schon von der Verkehrspsychologin versichert.

Gibt es irgendwelche Labors oder MPI mit langen Öffnungszeiten an Screening Tagen? d.h. bis 20:00 oder Morgens früh ab 6:00 vielleicht?
Kennt sich da jemand aus?

Möchte nicht unbedingt mit meinem Chef reden und sagen "Hey ich komm dieses Jahr 6x nicht zur Arbeit wegen Drogenscreening, sorry - 1 Tag vorher weiß ich Bescheid viel Glück bei der Planung"


Haare lang wachsen lassen wäre auch ne Option klar, aber ich färbe seit ca. 10 Jahren meine Haare und arbeite im Büro & ich will nicht wissen wie ich mit roten langen Haaren aussehe...
Kann man auch kurze Haarproben abgeben? Also 1x 6cm gefärbt und danach 6x 1 cm ungefärbt vom Ansatz? (Kosten wären mir dabei echt völlig egal...)
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Hornblower
Beitrag 04.12.2022, 15:37
Beitrag #24


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Zitat (Salko94 @ 04.12.2022, 14:35) *
Also 1x 6cm gefärbt und danach 6x 1 cm ungefärbt vom Ansatz? (Kosten wären mir dabei echt völlig egal...)


Das wird so nicht klappen:

Gefärbte Haare sind per se ungeeignet für einen AN. Selbst, wenn Du dann mehrmals die 1 cm abgeben möchtest, vermute ich, dass Du direkt nach der Abgabe erneut zum Färben willst, oder? Ich glaube nicht, dass dies vom Gutachter akzeptiert werden wird, weil der Färbeprozess sich möglicherweise auf die Haarwurzeln auswirken könnte. (Friseure mögen mich korrigieren unsure.gif )


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Herbie56
Beitrag 04.12.2022, 15:51
Beitrag #25


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Ein Tipp, wie ich es während meines Abstinenzzeitraums gemacht habe.
Ich habe Färbespray benutzt ( von Loreal, darf ich das hier schreiben ? ). Vor der Haaranalyse habe ich es rausgewaschen und mir eine Kopfbedeckung besorgt, weil es sonst grausig ausgesehen hätte laugh.gif


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MsTaxi
Beitrag 04.12.2022, 16:09
Beitrag #26


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Auswirkungen auf die Haarwurzeln nehme ich mal nicht an. Es ist ja wohl egal, ob ich schon 10 Jahre lang meine Haare gefärbt (und damit dann im Zweifel meine Haarwurzeln eventuell ohnehin schon ruiniert habe) oder unter der Probenentahme weiter färbe. Wobei ich einfach die Möglichkeit sehe (in Abhängigkeit von Haarschnitt und allgemeiner Haarlänge) vielleicht eine Strähne nicht färben und die dann als Entnahmeort zu "reservieren". Da bedürfte es dann eines manuell geschickten Friseurs. Aber die angedachte Salamitaktik dürfte eher nicht machbar sein. Aber: Entnahmeinstitution fragen macht klug.

Wie sagte meine Oma schon: "Kind, wer schön sein will, muss halt leiden." laugh2.gif

@Herbie: Das hängt vielleicht vom Grauanteil generell ab. Ich musste, als ich aufgehört habe zu färben, erstmal abwarten, wie hoch der Grauanteil nach 10 Jahre Dauerfärben überhaupt geworden war.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Der_Veranstalter
Beitrag 04.12.2022, 16:31
Beitrag #27


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Also meine sehr verehrten Damen, ihr habt doch noch keinen Grauanteil.....


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Firefighter im Ruhestand....

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Salko94
Beitrag 04.12.2022, 17:13
Beitrag #28


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@hornblower mittlerweile kann man gefärbte Haare abgeben ^^ für 6 Monate einmalig 6cm. Danach unbehandeltes Haar oder 4 Urinproben für den Rest. Hatte mich da schon schlau gemacht.
Und ich glaube ich weiß auch was du mit den Haarwurzeln meinst ^^
wahrscheinlich hast damit Recht

@herbie das ist schonmal ein guter Tipp mit dem Spray biggrin.gif

@mstaxi 1 Strähne ungefärbt lassen hab ich auch überlegt ^^ aber das scheint mir ein bisschen unsicher biggrin.gif beim haarefärben geht ja schnell mal was schief


Ich werd Morgen nochmal bei Pima Anfragen wegen Urin Screenings, da auf der Webseite steht das Sie lange Öffnungszeiten an Screening Tagen haben. Und sonst kauf ich mir schonmal ne Mütze biggrin.gif

Danke an euch alle smile.gif
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T73
Beitrag 04.12.2022, 19:33
Beitrag #29


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Zitat (MsTaxi @ 04.12.2022, 16:09) *
vielleicht eine Strähne nicht färben und die dann als Entnahmeort zu "reservieren". Da bedürfte es dann eines manuell geschickten Friseurs.

Nö.

Zitat (Salko94 @ 04.12.2022, 17:13) *
@mstaxi 1 Strähne ungefärbt lassen hab ich auch überlegt ^^ aber das scheint mir ein bisschen unsicher biggrin.gif beim haarefärben geht ja schnell mal was schief

Das ist ganz einfach. Diese eine Strähne schön fest in Alufolie wickeln vorm Färben.

Kann zudem ganz gut aussehen. smile.gif


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