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> Privatstraße innerhalb einer 30-Zone, Geschwindigkeitsbegrenzung durch privates Schild auf 20 km/h
WurstCase
Beitrag 25.11.2022, 18:28
Beitrag #1


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Hier beginnt ein Privatgrundstück innerhalb einer Tempo-30-Zone. Es steht dort ein privates Schild, durch das der Eigentümer u. a. offenbar eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf seinem Gelände festlegen will. Ohne das private Schild würde jedenfalls m. E. auch auf der Privatstraße Tempo 30 gelten, da es sich um faktisch öffentlichen Verkehrsraum handelt. Kann der Eigentümer verbindlich eine von der amtlichen angeordneten Regelung (T30) abweichende Höchstgeschwindigkeit (hier also T20) festlegen? Jetzt erstmal unabhängig davon, ob das Schild dafür ggf. besser wahrnehmbar sein müsste.

Edit, Vermutung: Zumindest dürfte eine Übertretung der privat angeordneten Höchstgeschwindigkeit nicht nach StVG zu ahnden sein, da sie eben nicht behördlich angeordnet wurde. Es käme also allenfalls eine zivilrechtliche Durchsetzung infrage. Aber dürfte der Eigentümer auf seinem Privatgrundstück Verkehrskontrollen durchführen und ggf. Vertragsstrafen o. ä. verhängen, wenn es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt?
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mkossmann
Beitrag 25.11.2022, 20:20
Beitrag #2


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Ähnliches Problem hier: Ringstraße um ein Einkaufzentrum ( meines Wissens Privatgelände )
Früher gab es da einen Zebrastreifen über diese Straße: Zustand 2014
Der Zebrastreifen musste entfernt werden ( meiner Wissens auf behördliche Anordnung) und wurde durch dieses Konstrukt ersetzt : Zustand 2019
Mit den übrigen offiziell aussehenden Verkehrsschildern hatte die Behörde aber offenbar kein Problem..


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Barbelchen
Beitrag 06.12.2022, 12:30
Beitrag #3


Neuling


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Zitat
Edit, Vermutung: Zumindest dürfte eine Übertretung der privat angeordneten Höchstgeschwindigkeit nicht nach StVG zu ahnden sein, da sie eben nicht behördlich angeordnet wurde. Es käme also allenfalls eine zivilrechtliche Durchsetzung infrage. Aber dürfte der Eigentümer auf seinem Privatgrundstück Verkehrskontrollen durchführen und ggf. Vertragsstrafen o. ä. verhängen, wenn es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt?


Hmm, also ich denke schon, dass der Eigentümer des Grundstücks berechtigt ist, Vertragsstrafen o.ä. zu verhängen, wenn ein Verstoß vorliegt.
Die Frage hier ist allerdings, ob er berechtigt ist, eine Kontrolle durchführen zu lassen. Womit sich für mich wiederum die Frage stellt, wie er die Vertragsstrafe verhängen will, wenn er keine Kontrolle durchführen darf.

Ähnlich ist es doch zum Beispiel mit dem Parken auf Privatparklplätzen eines Supermarktes zum Bespiel. Hier erhält man ja unter Umständen auch eine Strafe/Ticket, wenn man keine Parkscheibe nutzt oder die Zeit überschritten ist. Allerdings hat der Eigentümer hier die Berechtigung die Kontrolle durchzuführen, weil er ja darauf hinweist, dass eine Parkscheibe erforderlich ist und wer diese nicht nutzt halt eben eine Strafe zu zahlen hat.

Anders ist es da natürlich in der Straße. Die Kontrolle dürfte ja nur durch eine Radarfalle erfasst werden und die darf ja nicht durch Privatpersonen durchgeführt werden, sondern durch die Behörde oder die Polizei. Ansonsten ist das Schild meiner Meinung nach nicht zu übersehen, daher weiß ich nicht wirklich was du mit "besser wahrnehmbar" meinst.
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SeriousSam
Beitrag 06.12.2022, 12:55
Beitrag #4


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Ich sehe kein Schild, dass Tempo 20 vorschreiben will think.gif
Nur eines, das irgendwas mit 20km verbieten möchte, eventuell die Höhe oder Länge von Fahrzeugen tongue.gif
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rapit
Beitrag 06.12.2022, 16:06
Beitrag #5


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Zitat (SeriousSam @ 06.12.2022, 12:55) *
Ich sehe kein Schild, dass Tempo 20 vorschreiben will

Ich sehe eins. So, wie man auch von öffentlichen Straßen ganz viele Schilder kennt, die etwas vorschreiben wollen.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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WurstCase
Beitrag 15.02.2023, 18:34
Beitrag #6


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Zitat (Barbelchen @ 06.12.2022, 12:30) *
Die Kontrolle dürfte ja nur durch eine Radarfalle erfasst werden und die darf ja nicht durch Privatpersonen durchgeführt werden, sondern durch die Behörde oder die Polizei.

Warum eigentlich nicht? Sitzen in den vielen dunkelgrauen Kastenwagen auf den Seitenstreifen denn immer Beamte der Polizei oder der Ordnungsbehörde?

Edit: Ach so, es geht wohl weniger um den Akt des Messens selbst, als die darauf ggf. basierende Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen, die natürlich hoheitliche Aufgabe ist. Ansonsten wüsste ich spontan nicht, was illegal daran sein sollte, wenn Privatpersonen Geschwindigkeitsmessungen vornehmen, solange sie Verkehrsteilnehmer dabei nicht belästigen oder gefährden (was durch einen hellen roten Lichtblitz natürlich gegeben sein könnte).
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silenz
Beitrag 15.02.2023, 19:20
Beitrag #7


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Bei Parkplätzen werden die Vertragsbedingungen durch Aushang an der Einfahrt bekanntgegeben und der Parker nimmt sie an durch Parken. Wie man hier die mögliche Vertragsstrafe kommunizieren will, ist fraglich.
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Söne spitze Steine
Beitrag 15.02.2023, 19:52
Beitrag #8


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Das OLG Frankfurt hat im Beschluß vom 06.11.2019 die Übertragung der staatlichen Aufgabe der Geschwindigkeitsüberwachung im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung an Private für rechswidrig erklärt (Az.: 2 Ss-OWi 942/19).

Hier ging es um die „klassische“ Geschwindigkeitsüberwachung, bei der ein Zeuge als Meßingenieur für den Aufbau der (mobilen) Anlage zuständig ist und als Zeuge fungiert.

Inzwischen gibt es insbesondere von Vitronic automatische, fest installierte Anlagen. @rapit: Wie sieht es hiermit aus, wenn diese von Privaten aufgestellt werden, die Daten dann (automatisch) an die Behörde fließt?

MWn ist die Geschwindigkeitsüberwachung auch auf faktisch-öffentlichen Flächen eine hoheitliche Aufgabe. Einige Gerichte haben allerdings Blitzerattrappen auf (eingezäunten) Privatgrundstücken durchgewunken, die messen ja nicht.


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“Old planes never fly, they just fade away.”
– Tex Avery, “Little Johnny Jet”
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