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> Zul. Höchstgeschwindigkeit auf abzweigendem Fahrstreifen auf Autobahn
WurstCase
Beitrag 25.11.2022, 17:48
Beitrag #1


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Handelt es sich hier bei dem äußerst rechten, durch das im Breitstrich ausgeführte Z. 340 abgetrennten Fahrstreifen
  • um einen abgehenden Fahrstreifen i. S. v. § 7a Abs. 1 StVO und
  • nicht um einen Ausfädelungsstreifen i. S. v. § 7a Abs. 3 StVO?

Falls beides zutrifft, darf also rechts vom Z. 340 schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Gilt aber
  • auf dem abgehenden Fahrstreifen trotzdem noch weiter die zul. Höchstgeschwindigkeit (hier 80 km/h, als ich das letzte Mal dort war) oder
  • gilt keine Begrenzung mehr, solange dort keine neue angeordnet wird (auch wenn die angemessene Geschwindigkeit oft natürlich geringer ist, gerade in scharfen Kurven)
  • oder ist die bisherige Begrenzung womöglich sogar erst aufgehoben, sobald auch die Fahrbahn nach rechts abzweigt?

Ich weiß, dass es dazu unterschiedlich Meinungen gibt (Ausfädelungsstreifen = neue Straße, etc.), aber vielleicht kennt jemand Rechtsprechung hierzu (aus den Gesetzen scheint es ja nicht eindeutig hervorzugehen)?
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F117
Beitrag 25.11.2022, 22:32
Beitrag #2


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Zitat (WurstCase @ 25.11.2022, 17:48) *

Link defekt ...


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It's a lie we don't believe anymore!"

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KJK
Beitrag 25.11.2022, 23:18
Beitrag #3


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Nö.


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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F117
Beitrag 25.11.2022, 23:41
Beitrag #4


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Wenn ich's doch sage ... ranting.gif

Im Ernst: ich sehe nur einen weißes, leeres Fenster yes.gif


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ToxicWaste
Beitrag 26.11.2022, 00:28
Beitrag #5


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Ich auch. Aber nur, weil "i don't care about cookies" das laden der seite verhindert, weil der Cookie-Dialog nicht angezeigt werden kann.
Nimm mal nen anderen Browser ohne Blocker.
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die-scharfs
Beitrag 26.11.2022, 09:22
Beitrag #6


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Jo, der Link geht.

Das Thema interessiert mich auch nochmal in Hinblick auf die A2 nahe Hannover am Kreuz Ost von und nach Lehrte.

Da gab es mal einen eigenen Faden.

Mittlerweile halte ich das "Rechts schneller fahren und dabei Überholen" für sehr gefährlich, zumal hier teilweise mit >120 km/h rechts an LKWs vorbei gefehren wird. Gefährlich, weil "Späteinordner nach rechts" nicht mit so schnellem Verkehr von hinten rechnen. Die Streifen sind >3km lang.

Es scheint aber ja durch die o.g. §§ gedeckt zu sein, zumindest Berlin Richtung Hannover, da die Spur in die A7 mündet, siehe
klick

Auf dem Foto sieht man noch die Baustelle, die aber lange weg ist. Aber die Spurführungstafel als Leuchtzeichen steht noch.

Regelfall alle 4 Spuren 120km/h überkopf, also eindeutig.

Hat der Gesetzgeber sich das so gedacht?

Gegenrichtung anders, Ausfädelungsstreifen i. S. v. § 7a Abs. 3 StVO, auch eindeutig.
Klick

Noch eine Frage:
"Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden." ...erlaubt das Rechts-Überholen, da es ohne dem ja nicht geht, richtig?
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ulm
Beitrag 26.11.2022, 09:55
Beitrag #7


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Zitat (die-scharfs @ 26.11.2022, 09:22) *
Mittlerweile halte ich das "Rechts schneller fahren und dabei Überholen" für sehr gefährlich, zumal hier teilweise mit >120 km/h rechts an LKWs vorbei gefehren wird. Gefährlich, weil "Späteinordner nach rechts" nicht mit so schnellem Verkehr von hinten rechnen. Die Streifen sind >3km lang.

Und genau wegen dieser Gefahr bin ich mittlerweile "Späteinordner". Ich bin schnell genug... whistling.gif

Zitat (die-scharfs @ 26.11.2022, 09:22) *
"Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden." ...erlaubt das Rechts-Überholen, da es ohne dem ja nicht geht, richtig?

Schau nochmal in den Anfang Deines Zitates. Da steht "beim Abbiegen". Du überholst also nicht. Und da Du nicht überholst, kannst Du auch nicht verboten rechts überholen.

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Hornblower
Beitrag 26.11.2022, 11:15
Beitrag #8


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Zitat (F117 @ 25.11.2022, 23:41) *
Wenn ich's doch sage ... ranting.gif

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Jung', dat is die Gejend bei Schnee! thread.gif

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Hoheneicherstation
Beitrag 26.11.2022, 11:43
Beitrag #9


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Zitat (ulm @ 26.11.2022, 10:55) *
Und genau wegen dieser Gefahr bin ich mittlerweile "Späteinordner". Ich bin schnell genug... whistling.gif


Wie isses eigentlich wenn es beim Einordnen eng wird - wer muss den Anderen vorlassen?

Soll heissen: Wenn ich auf dem abgehenden Fahrstreifen bin, und kurz vor der letzten Möglichkeit sich einzuordnen, will jemand noch vor mir auf "meinen" Fahrstreifen. Muss ich dann eine Vollbremsung machen, mit dem Risiko dass der hinter mir Fahrende mir auffährt, oder muss der auf der durchgehenden Fahrspur Fahrende notfalls etwas Rücksicht nehmen?

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F117
Beitrag 26.11.2022, 11:58
Beitrag #10


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Der Späteinordner macht einen Spurwechsel. Wer ist verantwortlich?


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Hoheneicherstation
Beitrag 26.11.2022, 12:02
Beitrag #11


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So gesehen leuchtet es ein.

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ulm
Beitrag 26.11.2022, 12:03
Beitrag #12


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Richtig!
Das Späteinordnen ist meine private Entscheidung und durch den Fahrstreifenwechsel auch mein Problem. Daher ist das hier hilfreich, um dem bereits Gewechselten nicht das Leben schwer zu machen oder ihn gar in Gefahr zu bringen:
Zitat (ulm @ 26.11.2022, 09:55) *
Ich bin schnell genug... whistling.gif

...und wenn ich mich zu spät zum Wechseln entscheiden würde, dann müsste ich eben weiterfahren. Mein Problem.
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F117
Beitrag 26.11.2022, 12:06
Beitrag #13


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die-scharfs
Beitrag 26.11.2022, 12:50
Beitrag #14


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edit: +1 (obere 2 Beiträge zu spät gesehen mellow.gif )

Zitat (Hoheneicherstation @ 26.11.2022, 11:43) *
oder muss der auf der durchgehenden Fahrspur Fahrende notfalls etwas Rücksicht nehmen?


und ggf eine Ausfahrt später abfahren und wenden. Ist mir als Späteinordner auch schon passiert. 99 mal klappt es und die Lücke tut sich auf; beim 100. mal nicht. Dann darf man es sportlich nehmen statt sich reinzuquetschen.....
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F117
Beitrag 26.11.2022, 12:58
Beitrag #15


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Manche meinen, das weiterfahren wäre nicht sinnig und bleiben auf der rechten Spur der Richtungsfahrbahn stehen wallbash.gif Natürlich ist die Wand der 40-Tonner rechts daneben dicht geschlossen, es entsteht (mit viel Glück ein Stau auf der rechten Spur hinter dem Idioten. Was dazu führt, dass dann in der mittleren Spur ein Späteinfädler stehenbleibt crybaby.gif wallbash.gif

Kann nicht sein? Selbst erlebt vor der schon zitierten Leverkusener Brücke. Zwei PKW mit Kennzeichen aus der Gegend. Unfassbar.


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die-scharfs
Beitrag 27.11.2022, 11:28
Beitrag #16


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Zitat (F117 @ 26.11.2022, 11:58) *
Der Späteinordner macht einen Spurwechsel. Wer ist verantwortlich?


Hier im Forum wird auch die Auffassung vertreten, dass es sich um einen Fahrbahnwechsel handelt, was in der Eskalationsspirale mit noch höherer geforderter Aufmerksamkeit zu verbinden sein dürfte.
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F117
Beitrag 28.11.2022, 16:31
Beitrag #17


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Stimmt, ändert aber nichts an der Verantwortlichkeit.


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Schorsch
Beitrag 28.11.2022, 17:01
Beitrag #18


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Zitat (die-scharfs @ 27.11.2022, 11:28) *
Hier im Forum wird auch die Auffassung vertreten, dass es sich um einen Fahrbahnwechsel handelt, was in der Eskalationsspirale mit noch höherer geforderter Aufmerksamkeit zu verbinden sein dürfte.

Dann müsste "Vorfahrt achten" gelten:
Zitat
Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird.

und nicht Fahrstreifenwechsel:
Zitat
In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Wobei letzteres (in diesem Fall kurioserweise) die höhere Sorgfaltspflicht erfordert.
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