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> Kann mal jemand für mich in die RUB gucken?
Noch?ohne_Punkte
Beitrag 25.11.2022, 17:48
Beitrag #1


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Hallo,

nachdem ich diese Woche wieder sinnlos durch die Gegend gekreuzt bin, weil da nach meiner Meinung wieder irgendwelche Amateure am Werk waren möchte ich doch gerne mal wissen, ob eine weise Tafel mit dem Hinweis "Straße zwischen A und B gesperrt" richtig ist?
Müsste da nicht eine Planskizze sein? Als Ortsfremder der nach Navi fährt kennt man A und B gar nicht.

Irgendwann bleibe ich da vor dem Schild stehen, mach die Zündung aus, nehme das Handy. Gucke bei google maps wo A und B sind und fahre dann weiter. Da halte ich mich ja dann an Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Zitat
§ 3 StVO Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Da die Schilder zur Straße gehören, ist hier also eine Geschwindigkeit von null angepasst.

Alternativ könnte man auch das Schild vorm Verwaltungsgericht weg klagen und dann für den Mehraufwand durchs rum Irren Schadenersatz vordern.

Gruß
Jens

PS: Die zwei Lösungsvorschläge sind nur rhetorisch. Mein Lebenserhaltungstrieb ist zu groß um da mitten auf der Straße anzuhalten und meine Zeit ist mir zu kostbar mich mit den Verwaltungen irgendwo wo ich alle zwei Jahre mal vorbei komme herzuumärgern.


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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ulm
Beitrag 25.11.2022, 19:00
Beitrag #2


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Hast Du ein Foto von der Tafel? think.gif
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shortie
Beitrag 27.11.2022, 16:12
Beitrag #3


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 25.11.2022, 17:48) *
Als Ortsfremder der nach Navi fährt kennt man A und B gar nicht.

Aber auch als Ortsfremder kennst du VZ 250 und ähnliche - an denen du sicher vorbeikommst, solltest du dich den entsprechenden Strassen nähern.
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 28.11.2022, 09:30
Beitrag #4


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Hallo,

Wenn das 250 aber erst 5km weiter steht hilft das aber auch nichts.


Gruß
Jens


Foto? Gute Frage.


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rapit
Beitrag 28.11.2022, 09:44
Beitrag #5


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Zitat (ulm @ 25.11.2022, 19:00) *
Hast Du ein Foto von der Tafel? think.gif

Das wird sowas oder wahlweise sowas oder vielleicht ein Gefahrenhinweis gewesen sein, mitunter auch mit anderem Gefahrenzeichen.

Ist doch aber fast egal, sind alles keine Planskizzen. Ok, Beispiel 2 verbietet evtl. die Weiterfahrt ab Schild...


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 02.12.2022, 11:09
Beitrag #6


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Zitat (rapit @ 28.11.2022, 09:44) *
Zitat (ulm @ 25.11.2022, 19:00) *
Hast Du ein Foto von der Tafel? think.gif

wahlweise sowas o



Habe leider kein Bild aber rapit liegt da schon recht nah.

Gruß
Jens


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Explosiv
Beitrag 05.12.2022, 08:38
Beitrag #7


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So einen Müll stellt man in der Voreifel auch gerne auf. Ortsdurchfahrt Dingenskirchen gesperrt, Z250 mit Anlieger frei. Und das zig km vor der fraglichen Ortschaft mit zahlreichen Möglichkeiten davor, in andere Richtungen abzuzweigen, die gar nix mit dieser Ortschaft zu tun haben. Natürlich ohne Planskizze.
Lehre daraus: wenn ortsunkundig, einfach nicht beachten, bis man tatsächlich vor einem Z600 steht, dass die komplette Fahrbahn sperrt.
Alternativ Google Maps mitlaufen lassen und darauf hoffen, dass die Sperrung der Routenführung bekannt ist und berücksichtigt wird.

An Wochenenden kann man sogar riskieren, in angeblich gesperrte Straßen reinzufahren, da diese oft von den Arbeitern oder den Anwohnern entsperrt werden, wenn die Arbeiten über das WE ruhen und der Zustand der Baustelle das erlaubt. Hat mir schon mal den Besuch eines Konzertes auf der Loreley gerettet, da die Zuwegung von der BAB zur Fähre angeblich gesperrt gewesen wäre. Was sie nicht war.


Disclaimer: mit einem größeren LKW würde ich das Risiko, ggf. nicht wenden zu können, allerdings nicht eingehen wollen.


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