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> Privatsphäre vs. Kontrolle der Ladungssicherung
WurstCase
Beitrag 25.11.2022, 16:06
Beitrag #1


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Bei einer allgemeinen bzw. anlassunabhängigen Verkehrskontrolle darf von der Polizei normalerweise nicht das Fahrzeug durchsucht werden, wenn ich es bisher richtig verstanden habe. Also muss z. B. nicht der Kofferraum geöffnet werden (wenn das nicht nötig ist, um an Verbandkasten/Warndreieck zu kommen). Allerdings darf die Polizei andererseits doch auch die Ladungssicherung kontrollieren, was ohne Öffnen des Kofferraums oft nicht möglich sein dürfte. Es geht mir wohlgemerkt um private VT, die in PKW unterwegs sind. Könnte nicht einfach immer eine LaSi-Kontrolle als Vorwand genutzt werden, um in den Kofferraum schauen zu können oder bräuchte es dafür entweder einen Anfangsverdacht (einer Straftat oder OWi) oder müsste der Anlass der Verkehrskontrolle von vorneherein die LaSi-Kontrolle gewesen sein? Macht es im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Fahrzeugdurchsuchung generell einen Unterschied, ob es sich um eine anlasslose oder anlassbezogene (ggf. auch ein von LaSi bzw. Durchsuchung unabhängiger Anlass, wie z. B. Stoppschild überfahren) Verkehrskontrolle handelt?
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Buchholzer
Beitrag 25.11.2022, 16:18
Beitrag #2


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Wo sich keine Ladung befindet kann nichts kontrolliert werden PUNKT

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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 25.11.2022, 17:07
Beitrag #3


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Hallo Bucholzer. Wie soll die Polizei wissen, das im Kofferraum keine Ladung ist, wenn sie nicht rein guckt?


Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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F117
Beitrag 25.11.2022, 17:40
Beitrag #4


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Gaaaaaanz winzigen Spalt öffnen, reinleuchten, Leere feststellen, SOFORT!!!!!!! wieder schließen.

Aber was ist dann mit einer elektrischen Heckklappe?

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Buchholzer
Beitrag 25.11.2022, 22:31
Beitrag #5


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 25.11.2022, 17:07) *
Hallo Bucholzer. Wie soll die Polizei wissen, das im Kofferraum keine Ladung ist, wenn sie nicht rein guckt?


Gruß
Jens


wie soll sie wissen das ungesicherte Ladung drin ist?

wenn die Kiste so weit durchhängt das die Räder im Radkasten schleifen können wir über Überladung reden und auch auch Ladungssicherung. Ansonsten haben die an meinen Kofferraum ohne Verdachtsmoment nichts zu suchen. Und wenn ich sage da ist keine Ladung drin, dann ist da keine Ladung drin. Ansonsten möchte ich die Grundlage des Verdachtsmoment der falschen Ladungssicherung ganz konkret von denen benannt wissen.
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Tanker
Beitrag 25.11.2022, 23:03
Beitrag #6


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 25.11.2022, 17:07) *
Hallo Bucholzer. Wie soll die Polizei wissen, das im Kofferraum keine Ladung ist, wenn sie nicht rein guckt?


Gruß
Jens


Nächste Frage. Muß sich der Fahrer selbst belasten? Undf das meist noch ohne Belehrung?
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nachteule
Beitrag 25.11.2022, 23:28
Beitrag #7


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Hallo, WurstCase,

das ist doch im Grunde genommen nur eine akademische Frage.

Wie oft ist es Dir passiert, dass die Polizei Deinen Kofferraum mit der Begründung der Ladungssicherungsüberprüfung inspizieren wollte, ohne, dass ein konkreter Anlass vorgelegen hat?

Klar, wenn Du einen Kombi hast, bei dem die Ladung deutlich erkennbar ist und dann auch noch zu sehen ist, dass diese schwer und nicht gesichert ist, musst Du mit einer dementsprechenden Überprüfung im Rahmen der eigentlichen Verkehrskontrolle rechnen, aber wohl kaum, wenn keine Ladung zu sehen ist und das Fahrzeug nicht, wie von Buchholzer schon beschrieben, deutlich überladen scheint.

Zum rein rechtlichen Aspekt:

Je nach den Polizeigesetzen der einzelnen Bundesländer kann es sein, dass es Orte gibt, nach denen das Fahrzeug und somit auch der Kofferraum durchsucht werden dürfen (in BW z. B. die Autobahn).

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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shortie
Beitrag 26.11.2022, 08:37
Beitrag #8


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Zitat (WurstCase @ 25.11.2022, 16:06) *
Bei einer allgemeinen bzw. anlassunabhängigen Verkehrskontrolle darf von der Polizei normalerweise nicht das Fahrzeug durchsucht werden, wenn ich es bisher richtig verstanden habe.

Hast du richtig verstanden.

Zitat (WurstCase @ 25.11.2022, 16:06) *
Allerdings darf die Polizei andererseits doch auch die Ladungssicherung kontrollieren, was ohne Öffnen des Kofferraums oft nicht möglich sein dürfte.

Dann ist die Polizei aber nicht mehr bei einer "anlassunabhängigen" Verkehrskontrolle und wird einen Verdacht haben.

Zitat (WurstCase @ 25.11.2022, 16:06) *
Macht es im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Fahrzeugdurchsuchung generell einen Unterschied, ob es sich um eine anlasslose oder anlassbezogene ... Verkehrskontrolle handelt?

Bei der anlassbezogenen Kontrolle liegen schon Anhaltspunkte/Verdachtsmomente vor, die u.U. schon eine Durchsuchung rechtfertigen
Fahrzeug hängt tief in den Federn, lautes Klappern aus dem Kofferraum etc


Zitat (Buchholzer @ 25.11.2022, 22:31) *
wenn die Kiste so weit durchhängt das die Räder im Radkasten schleifen können wir über Überladung reden und auch auch Ladungssicherung.

Das ist dann aber keine "anlassunabhängige" Kontrolle mehr

Zitat (Buchholzer @ 25.11.2022, 22:31) *
wie soll sie wissen das ungesicherte Ladung drin ist?

Wir reden doch über PKW
Da gibt es Kombis - da kann der Polizist von außen reingucken und sieht was drin ist (das geht auch bei getönten oder folierten Scheiben)
Und es gibt Limousinen mit Kofferraumdeckel - nicht einsehbar.
Was könnte da ungesichert drin sein?
Kiste Bier - die tote Oma - Werkzeugkasten - Gehwegplatten

Wir reden über 25 - 35 Euro Verwarngeld.
Da wird kein Polizist den Aufstand proben.

"Guten Tag. Allgemeine Verkehrskontrolle. Darf ich mal in ihren Kofferraum gucken?"
"Nein"
"Dann gute Fahrt und schönen Tag noch"

Warum sollte ein Polizist in den Kofferraum eines augenscheinlich völlig unverdächtigen Autos gucken wollen? So schön sind Kofferräume nicht.
Was habt ihr für Vorstellungen von Verkehrskontrollen?

Zitat (nachteule @ 25.11.2022, 23:28) *
Je nach den Polizeigesetzen der einzelnen Bundesländer kann es sein, dass es Orte gibt, nach denen das Fahrzeug und somit auch der Kofferraum durchsucht werden dürfen

Das wäre aber eine präventive Durchsuchung und keine allgemeine Verkehrskontrolle nach StVO.

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F117
Beitrag 26.11.2022, 12:02
Beitrag #9


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Zitat (shortie @ 26.11.2022, 08:37) *
Da gibt es Kombis - da kann der Polizist von außen reingucken und sieht was drin ist

Stichwort "Laderaum-Abdeckung", da siehste nüscht. Ansonsten bin ich bei Dir.


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WurstCase
Beitrag 26.11.2022, 18:45
Beitrag #10


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Vielen Dank für alle Antworten smile.gif

Ja, @nachteule, ist eher eine akademische Frage laugh2.gif Sofern in einer anlasslosen Verkehrskontrolle darum gebeten wird, den Kofferraum zu öffnen und dann erst nach der Verneinung mit LaSi-Prüfung argumentiert würde, wäre das natürlich schon "verdächtig" und es müsste schon ein triftiger Grund angegeben werden. Ansonsten habe ich persönlich bei einer professionell und freundlich durchgeführten Kontrolle aber auch kein Problem damit, der Bitte zu entsprechen, auch wenn ich es nicht müsste. Warum sich nicht gegenseitig den Job/Tag angenehmer machen? Andererseits habe ich Verständnis für jeden, der seine Privatsphäre waren und keine Angaben machen will, die er nicht machen muss (wo er hin will z. B.) oder der freiwilligen Einsichtnahme in den Kofferraum nicht zustimmt. Sofern es einen entsprechenden Anlass gibt oder eben andere Rechtsgrundlagen (wie von dir genannt) gibt, ist es natürlich sowieso was anderes.
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shortie
Beitrag 27.11.2022, 15:41
Beitrag #11


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Zitat (WurstCase @ 26.11.2022, 18:45) *
Sofern in einer anlasslosen Verkehrskontrolle darum gebeten wird, den Kofferraum zu öffnen und dann erst nach der Verneinung mit LaSi-Prüfung argumentiert würde, wäre das natürlich schon "verdächtig"

Der Kontrollgrund und damit mögliche Rechtsgrundlagen für andere Maßnahmen, können je nach den Umständen jederzeit und schnell wechseln.
Wenn ein Polizist in den Kofferraum gucken wollte, würde er wohl eher nach Verbandkasten und Warndreieck fragen - aber nicht mit LaSi kommen.
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Söne spitze Steine
Beitrag 29.11.2022, 00:57
Beitrag #12


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Was gibt es in einem geschlossenen Kofferraum zu kontrollieren? Eher zielen Kontrollaktionen zur Ladungssicherung eher auf den gewerblichen Güterverkehr und die werden vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) durchgeführt.


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“Old planes never fly, they just fade away.”
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shortie
Beitrag 04.12.2022, 07:25
Beitrag #13


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Zitat (Söne spitze Steine @ 29.11.2022, 00:57) *
die werden vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) durchgeführt.

Nicht ausschließlich
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BePo
Beitrag 04.12.2022, 09:47
Beitrag #14


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Zitat (Söne spitze Steine @ 29.11.2022, 00:57) *
Eher zielen Kontrollaktionen zur Ladungssicherung eher auf den gewerblichen Güterverkehr...


Jeder Verkehrsteilnehmer muss seine Ladung sichern, ob nun gewerblich oder privat.
In beiden Fällen kann die Polizei dies auch überprüfen.


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Grüße
BePo

Man kann einen Menschen einen Lügner, Betrüger, Schurken nennen, er wird es hinnehmen - wenn man ihn aber einen schlechten Autofahrer nennt, wird er rabiat."

(Tony Curtis †29.08.2010)
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Explosiv
Beitrag 04.12.2022, 10:05
Beitrag #15


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Ich werfe in Zeiten erhöhter und täglich stark schwankender Spritpreise, mit teilweise großen Unterschieden zu benachbartem Ausland, den Spritkanister in den Ring. Egal, ob 1 oder 20 l, dat Dingen muss gesichert sein. Owi nach Gefahrgutrecht ist überraschend teuer, hab ich gehört. Selber noch nicht bezahlt, daher Hörensagen.
Lose im geschlossenen Kofferraum gilt nicht als gesichert. Ausnahme zuverlässiger Formschluss durch andere Ladung.


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udobur
Beitrag 04.12.2022, 14:49
Beitrag #16


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Gesichert werden muss jede Art von Ladung, vollkommen richtig.
Auch der Kanister mit dem Scheibenwasser-Frostschutzkonzentrat (z.B. UN 1170, UN 1993) darf nicht so einfach hinter den Fahrer- oder Beifahrersitz geklemmt werden.

Aber!

Das Gefahrgutrecht gilt aufgrund einer Freistellung nicht für Privatpersonen (von Mengenbegrenzungen abgesehen, privat max. 240 Liter brennbare Flüssigkeiten in Einzelhandelsverpackungen + 60 Liter (Reserve) in tragbaren Behältern).
Damit ist auch die konkrete Forderung des Gefahrgutrechts nach Ladungssicherung nach EN 12195 vom Tisch und es greift "nur" noch die Ladungssicherungpflicht "nach dem Stand der Technik". (§ 22 StVO für den Fahrer bzw. § 30 ff StVZO für den Halter)

Bei ungesicherter Ladung ohne Gefährdung sind das also lässige 35 Ocken Erinnerungsgeld für den Fahrer und, wenn's blöd läuft, wird auch der Halter zur Kasse gebeten ...

Beim gewerblichen Transport von Gefahrgut (nach 1.1.3.6 bzw. Kennzeichnungspflichtig, aber nicht im Rahmen eventueller Freistelllungen) fängt das Bußgeld bei 250 € an, für jeden einzelnen (verantwortlichen) Beteiligten.




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Beste Grüße
Udo
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Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten:
"Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..."
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ulm
Beitrag 04.12.2022, 15:09
Beitrag #17


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...und wenn jemand einen Firmenwagen privat nutzen darf, kann er sich dann so einfach auf eine Privatfahrt berufen? think.gif
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udobur
Beitrag 04.12.2022, 16:09
Beitrag #18


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Wenn er das so sagt ... ist es halt so. Samstag nachmittags z.B.
Aber niemand hindert die Kontrolleure daran, an normalen Wochentagen auch zufällig dieses Fahrzeug zu kontrollieren ...


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Udo
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WurstCase
Beitrag 16.01.2024, 16:39
Beitrag #19


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Würde hier gerne nochmal anknüpfen. Angenommen sei eine anlassunabhängige, allgemeine Verkehrskontrolle (also nach § 36 StVO). Es hieß zuvor, dass die Ladungssicherung immer kontrolliert werden darf, egal ob die Fahrt privat oder gewerblich ist. Was ist dafür nochmal die genaue Rechtsgrundlage? Weil in § 36 StVO steht's ja nicht explizit drin.

LKW, gewerblich: Laderaum in der Regel nicht einsehbar. Muss er im Rahmen der verdachtsunabhängigen Kontrolle geöffnet werden?

PKW, privat: Kofferraum hat Hutablage bzw. ist von außen nicht einsehbar. Muss er zur Kontrolle der Ladungssicherung im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle geöffnet werden?

Im zweiten Fall ist die Aussage ja meist "nein". Die Frage ist aber, wie dann die Ladung kontrolliert werden soll.

Wird bei einer allgemeinen, verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle überhaupt zwischen gewerblichem und privatem Verkehr unterschieden? Wie ist es bei einer anlassbezogenen Kontrolle, die jedoch aus einem völlig anderen Sachgrund (z. B. abgelaufene TÜV-Plakette, Überholen im Überholverbot, Verdacht Überschreitung von Lärmgrenzwerten, etc.) erfolgt?

Edit: Als Ergänzung vielleicht noch ein konkreter, fiktiver Fall: Im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle will die Polizei in den Laderaum eines LKW schauen. Der Fahrer will diesen jedoch nicht öffnen. Welche Rechtsgrundlagen hätte die Polizei, die Öffnung zu erzwingen?
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.01.2024, 17:42
Beitrag #20


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Zitat (F117 @ 25.11.2022, 17:40) *
Gaaaaaanz winzigen Spalt öffnen, reinleuchten, Leere feststellen, SOFORT!!!!!!! wieder schließen.
Aber was ist dann mit einer elektrischen Heckklappe?

Auch ber der lässt sich die Öffnung auf einen winzigen Spalt breit öffnen:
Entweder von Hand festhalten oder Taster (egal ob den im Fahrzeug oder den am Schlüssel) einfach ein zweites Mal betätigen.

Doc smartass.gif


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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nachteule
Beitrag 16.01.2024, 22:52
Beitrag #21


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Hallo, WurstCase,

Zitat (WurstCase @ 16.01.2024, 16:39) *
Der Fahrer will diesen jedoch nicht öffnen. Welche Rechtsgrundlagen hätte die Polizei, die Öffnung zu erzwingen?

Guggst Du

Ist zwar schon älter, dürfte aber immer noch für die meisten Kontrollen zutreffen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Tanker
Beitrag 17.01.2024, 22:34
Beitrag #22


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Welchen Grund und Rechtsgrundlage dürfte es wohl haben warum fast alle Polizisten in meinen Tank an meinem Tanker schauen wollen? Das ist einfach eine Transportverpackung und diese darf m. W. nicht geöffnet werden nach dem ADR. Ausserdem darf der Tank ohne Schutzausrüstung nicht betreten werden und sämtliche funkenbildene Werkzeuge sind vorher ab zu legen. Welcher Polizist Zieht seine Schuhe aus und legt seine Pistole ab um verbotswidriges zu tun? Was gibt es da zu sehen? Nichts. Denn es ist egal ob eine Flüssigkeit in einer Transporverpackung schwabbelt. Und zweitens wissen die Mädels und gar nicht was in dem Begleitpapier steht auch wenn sie es angeblich lesen. Ich sage nur Lysergsäurediethylamid. laugh2.gif
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blackdodge
Beitrag 17.01.2024, 23:12
Beitrag #23


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Zumindest bei LKW ist es ganz einfach mit der Kontrolle der LASI.

Richtlinie (EU) 47/2014 da stehen alle Kontrollpunkte und die Bewertung drin. (LASI ist da ein wichter Punkt)

Diese wurde durch die deutsche TechKontrollV in geltendes Recht umgesetzt.

In nen Kofferraum beim PKW schaue ich nur wenn ne knieende Frau die geladenen Rohre festhält (is schon vorgekommen) oder die Stahlstäbe durch die Rückenlehne schauen.




Zitat (Tanker @ 17.01.2024, 22:34) *
Welchen Grund und Rechtsgrundlage dürfte es wohl haben warum fast alle Polizisten in meinen Tank an meinem Tanker schauen wollen? Das ist einfach eine Transportverpackung und diese darf m. W. nicht geöffnet werden nach dem ADR. Ausserdem darf der Tank ohne Schutzausrüstung nicht betreten werden und sämtliche funkenbildene Werkzeuge sind vorher ab zu legen. Welcher Polizist Zieht seine Schuhe aus und legt seine Pistole ab um verbotswidriges zu tun? Was gibt es da zu sehen? Nichts. Denn es ist egal ob eine Flüssigkeit in einer Transporverpackung schwabbelt. Und zweitens wissen die Mädels und gar nicht was in dem Begleitpapier steht auch wenn sie es angeblich lesen. Ich sage nur Lysergsäurediethylamid. laugh2.gif



Nicht umsonst wollte ich schon mal als Ausrüstung "nicht funkenschlagendes Werkzeug" bestellen. (hatte bei der NVA als Flugzegmechaniker auch mit Sauerstoff und mineralischen Fetten zu tun. Da gab es Kupfer-Werkzeug.) whistling.gif


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Majesto
Beitrag 18.01.2024, 06:20
Beitrag #24


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Zitat (F117 @ 25.11.2022, 17:40) *
Gaaaaaanz winzigen Spalt öffnen, reinleuchten, Leere feststellen, SOFORT!!!!!!! wieder schließen.

think.gif


Wenn ich mich bei einer Polizeikontrolle so verhalte und so ein Geheimnis daraus mache, dann mache ich mich doch erst recht verdächtig.

Ich habe zwar nichts zu verbergen, aber bei mancher Ladung habe ich schon ein bißchen Bauchgrummeln. Was soll man z.B. sagen, wenn man eine Ampel im Kofferraum hat..? Vor einiger Zeit bin ich mal zufällig an einer Baustelle vorbei gekommen, wo die alten Ampeln mit Glühlampen gegen Neue mit LED-Technik ausgetauscht wurden. Auf freundliche Anfrage durfte ich mir mitnehmen.

Da kommt mir die nächste Frage: Was ist, wenn der Kofferraum zugefroren ist? Ist bei meinem Skoda vor ein paar Tagen passiert, als es so starken Frost hatte.

Viele Grüße
Majesto
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 18.01.2024, 10:20
Beitrag #25


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Zitat (Tanker @ 17.01.2024, 22:34) *
Lysergsäurediethylamid. laugh2.gif

Es dürfte aber eher unüblich sein, mehrere Kubikmeter LSD in einem Tank-Lkw spazierenzufahren...

Doc


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WurstCase
Beitrag 18.01.2024, 16:33
Beitrag #26


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Zitat (nachteule @ 16.01.2024, 22:52) *

Zitat (blackdodge @ 17.01.2024, 23:12) *
Richtlinie (EU) 47/2014 da stehen alle Kontrollpunkte und die Bewertung drin. (LASI ist da ein wichter Punkt)

Diese wurde durch die deutsche TechKontrollV in geltendes Recht umgesetzt.

Sehr hilfreich, vielen Dank euch beiden!

Die Landespolizeien zählen dann zu den zuständigen Landesbehörden gem. § 3 Abs. 1 TechKontrollV, nehme ich an? Weiß zufällig jemand, in welchen Normen das auf Landesebene geregelt ist? Oder ergibt sich deren Zuständigkeit noch aus anderen Gründen? Hab dazu nichts finden können.
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Tanker
Beitrag 18.01.2024, 22:28
Beitrag #27


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@doc Wie würdest du denn ein Produkt bezeichnen das damals als Kohlenwasserstoffgemisch mit einem Flammpunkt von 55°- 100°n.a.g. bezeichnet wurde? Da fragt doch jeder*in was das sein soll? Etwa so alltägliche Dinge wie Diesel/Heizöl oder Altöl? Da sag ich doch gleich einen richtig chemisch klingenden Namen. Dann ist alles klar. Oder auch nicht wie ich sehen konnte. Denn keiner der so angelogenen kam auf die Idee dass das Rauschgift sein könnte. cool.gif
Wenn ich einen Sportwagen einer bestimmten Marke hätte würde ich erstmal fragen welchen Kofferraum soll ich denn öffnen?
Muß ich ihn/sie eigentlich öffnen als Verdächtiger? Denn ich muß mich ja nicht selbst belasten.
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blackdodge
Beitrag 18.01.2024, 22:51
Beitrag #28


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Zitat (WurstCase @ 18.01.2024, 16:33) *
Die Landespolizeien zählen dann zu den zuständigen Landesbehörden gem. § 3 Abs. 1 TechKontrollV, nehme ich an?
JA

Zitat
Weiß zufällig jemand, in welchen Normen das auf Landesebene geregelt ist?
JA, Gefahrenabwehrrecht der jeweiligen Landes-Polizeigesetze

Zitat
Oder ergibt sich deren Zuständigkeit noch aus anderen Gründen?
jeweilige Landesvorschriften wie in Sachsen z.B. die VWV Verkehrsüberwachung bzw diverse Gesetze zur Beförderung von Gefahrgut (divers hat hier nix mit gendern zu tun)

Zitat
Hab dazu nichts finden können.


man muss dazu auch nix finden, sondern die passenden Vorschriften lesen. Und die Polizeigesetze sind die ersten dafür, wenn es um die Polizei geht.


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Eisfischer
Beitrag 19.01.2024, 20:37
Beitrag #29


Neuling
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Guten Tag. Warndreieck und Verbandskasten bitte, sagt der Polizist.

Ok, kleinen Moment bitte. Warten sie bitte hier!!! Ich hole es mal ebend.

Also nach mein wiederholten Stress habe ich den Kram schon länger direkt hinter die Fahrersitz griffbereit.
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F117
Beitrag 20.01.2024, 18:05
Beitrag #30


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Woher rührte der Stress?

Oder bist Du der hier?


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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Majesto
Beitrag 21.01.2024, 16:23
Beitrag #31


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Ich bin noch nie in eine Kontrolle geraten, aber ein bißchen Streß hätte ich da schon. Ich habe zwar nichts zu verbergen und befolge alle Regeln, aber es kann immer mal was sein. Es kann ja mal ein Lämpchen im Rücklicht ausfallen, was man nicht bemerkt hat. Oder wenn der Verbandskasten ist abgelaufen.

Vor einiger Zeit ist mal mein Warndreieck spurlos verschwunden. Wurde mal in der Werkstatt beim Reifenwechsel drauf aufmerksam gemacht, daß ich kein Warndreick im Kofferraum habe. Wir haben nochmal gemeinsam gesucht, aber nichts gefunden. Wo das hingekommen ist, ist mir völlig unklar. Einzige Erklärung, daß ich es aus Versehen mit dem Grüngut nach der Gartenarbeit aus dem Kofferraum ins Kompostwerk gezogen habe. Bei einer Kontrolle hätte ich da nur die Strafe akzeptieren können.

Viele Grüße
Majesto
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 21.01.2024, 17:05
Beitrag #32


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Eventuell kriegst Du aber auch nur ne "mündliche Verwarnung", also kostenlos.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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ToxicWaste
Beitrag 21.01.2024, 18:00
Beitrag #33


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Zitat (Majesto @ 21.01.2024, 16:23) *
Oder wenn der Verbandskasten ist abgelaufen.


Na und? Es muss ein Verbandskasten vorhanden sein. Ob der schon 20 Jahre abgelaufen ist, ist rechtlich vollkommen egal. Da kann dir keiner was für.
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ulm
Beitrag 21.01.2024, 19:31
Beitrag #34


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Das wissen wir beide, vielleicht noch ein paar Fachleute, aber leider die wenigsten Polizisten.
DIN-Normen und das MPG sind auf Basis der StVZO kaum gegenüber Privatpersonen durchsetzbar.
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WurstCase
Beitrag 25.01.2024, 18:56
Beitrag #35


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Zitat (blackdodge @ 18.01.2024, 22:51) *
Zitat (WurstCase @ 18.01.2024, 16:33) *
Die Landespolizeien zählen dann zu den zuständigen Landesbehörden gem. § 3 Abs. 1 TechKontrollV, nehme ich an?
JA

Zitat
Weiß zufällig jemand, in welchen Normen das auf Landesebene geregelt ist?
JA, Gefahrenabwehrrecht der jeweiligen Landes-Polizeigesetze

Zitat
Oder ergibt sich deren Zuständigkeit noch aus anderen Gründen?
jeweilige Landesvorschriften wie in Sachsen z.B. die VWV Verkehrsüberwachung bzw diverse Gesetze zur Beförderung von Gefahrgut (divers hat hier nix mit gendern zu tun)

Danke!

Zitat (blackdodge @ 18.01.2024, 22:51) *
Zitat
Hab dazu nichts finden können.


man muss dazu auch nix finden, sondern die passenden Vorschriften lesen. Und die Polizeigesetze sind die ersten dafür, wenn es um die Polizei geht.

Das meinte ich doch wink.gif Bin eben noch nicht auf eine der entscheidenden Stellen gestoßen, an der eine Norm auf Landesebene der Polizei die Zuständigkeit i. S. d. § 3 Abs. 1 TechKontrollV überträgt. Sucher aber weiter smile.gif
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Gamma_M1609
Beitrag 28.01.2024, 23:47
Beitrag #36


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Kontrollen nur auf Grundlage des TechKontrollV erfolgen m.W.n. nur durch das BALM.
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as0770
Beitrag 02.03.2024, 10:36
Beitrag #37


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Zitat (F117 @ 20.01.2024, 18:05) *
Woher rührte der Stress?

Oder bist Du der hier?


Vielleicht ist er auch der, der zwei Gasflaschen für den Garten im Kofferraum hatte und wegen Terrorverdacht festgenommen wurde. Oder vielleicht der, dem eine große Menge Milchpulver beschlagnahmt wurde, die er legal gekauft hat um sie bedürftigen in Afrika zu schicken. Oder vielleicht der, der in Präventivhaft genommen wurde, weil er einen Reservekanister im Kofferraum hatte mit dem auch gewisse "Cocktails" hergestellt werden könnten.
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blackdodge
Beitrag 02.03.2024, 11:22
Beitrag #38


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Zitat (Gamma_M1609 @ 28.01.2024, 23:47) *
Kontrollen nur auf Grundlage des TechKontrollV erfolgen m.W.n. nur durch das BALM.



Nö, auch durch die spezialsierten Kräfte der Länderpolizeien


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GM_
Beitrag 02.03.2024, 15:20
Beitrag #39


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Zitat (WurstCase @ 25.11.2022, 17:06) *
Bei einer allgemeinen bzw. anlassunabhängigen Verkehrskontrolle darf von der Polizei normalerweise nicht das Fahrzeug durchsucht werden, wenn ich es bisher richtig verstanden habe. Also muss z. B. nicht der Kofferraum geöffnet werden (wenn das nicht nötig ist, um an Verbandkasten/Warndreieck zu kommen).


Zitat (WurstCase @ 16.01.2024, 17:39) *
Würde hier gerne nochmal anknüpfen. [...]

PKW, privat: Kofferraum hat Hutablage bzw. ist von außen nicht einsehbar. Muss er zur Kontrolle der Ladungssicherung im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle geöffnet werden?


Zitat (WurstCase @ 26.11.2022, 19:45) *
Andererseits habe ich Verständnis für jeden, der seine Privatsphäre waren und keine Angaben machen will, die er nicht machen muss (wo er hin will z. B.) oder der freiwilligen Einsichtnahme in den Kofferraum nicht zustimmt.


Ich frage mich die ganze Zeit, was für prekäre Dinge man im Kofferraum haben könnte, dass man sich so viele Gedanken über den Schutz der Privatsphäre bei einer Sichtkontrolle machen kann. think.gif

Zumindest solange dabei nicht Koffer oder Taschen geöffnet und durchwühlt werden.

Mal davon ausgehend, dass der Kofferrauminhalt nicht strafrechtlich relevant ist.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 08:04