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> Alkohol fahrt mit Fahrrad
11stewen11
Beitrag 21.09.2022, 17:00
Beitrag #1


Neuling


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Guten Tag
Ich habe da mal eine Frage?
Also ich wurde am Wochenende von der Polizei angehalten wegen fehlenden Licht am Fahrrad.. nun musste ich auch pusten und hatte 1.0 Promille . Der Polizist meinte zu mir als ihn fragte was auf mich zu kommen wird das ich nur ein verwarngeld in Höhe von 20 Euro erhalten werde.. nun zu den problem ich habe 2019 meine mpu bestanden und frage mich ob das Konsequenzen für mich hat und ob die Führerschein stelle von diesem Vorfall informiert wird. Ich habe wirklich Angst meinen Führerschein wieder zu verlieren.
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ulm
Beitrag 21.09.2022, 17:12
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Wenn Du auf dem Fahrrad unterwegs warst und kein Blut entnommen wurde, dann kommt außer den 20 Euro nichts nach.
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11stewen11
Beitrag 21.09.2022, 17:33
Beitrag #3


Neuling


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Nein Blut wurde nicht entnommen. Ich habe halt bloß schieß das mir deswegen der Führerschein entzogen wird wenn es der fss gemeldet wird ich trinke gelegentlich mal was fahre aber kein auto bzw rechne ich mir sogar aus wann ich wieder fahrtüchtig bin und das sogar sehr großzügig damit ich auf der sicheren Seite bin... das ich mich trotzdem noch aufs Fahrrad gesetzt habe war mehr als dumm von mir da ich vorher wusste was das für Konsequenzen haben kann. Selbst da war ich bis dato immer ei Gegner von warum ich samstag aufs Fahrrad stieg ist mir selbst unklar und ich könnte mich Ohrfeigen für diese Aktion.. ich hoffe bloß wirklich das dass nichts nach sich ziehen wird. Irgendwie muss ich das wohl erst schwarz auf weiß lesen und in der hand halten damit ich wieder beruhigt schlafen kann.. Danke trotzdem schonmal für die schnelle Antwort
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silenz
Beitrag 21.09.2022, 20:05
Beitrag #4


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Wenn du ansonsten halbwegs kontrolliert gefahren bist, ist die kritische Grenze auf dem Fahrrad bei 1,6.
Ich würd's trotzdem lassen.
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ilam
Beitrag 22.09.2022, 05:27
Beitrag #5


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Zitat (silenz @ 21.09.2022, 20:05) *
Wenn du ansonsten halbwegs kontrolliert gefahren bist, ist die kritische Grenze auf dem Fahrrad bei 1,6.


Und nie vergessen: Es kann auch zu einem Unfall kommen. Und dann wird unabhängig von der ursprünglichen Schuldfrage beim Thema Alkohol sehr genau hingeschaut und ab 0,3 Promille kann man sehr schnell eine Mitschuld bekommen. Und dann sind die Folgen da...
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auchdasnoch
Beitrag 22.09.2022, 08:23
Beitrag #6


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Zitat (11stewen11 @ 21.09.2022, 18:33) *
Irgendwie muss ich das wohl erst schwarz auf weiß lesen und in der hand halten damit ich wieder beruhigt schlafen kann.
Wie soll das funktionieren? Die Polizei wird Dir keinen Brief schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Führerscheinstelle nicht informiert wurde. Entweder Du glaubst den erfahrenen Usern hier, oder eben nicht. Ich würde ihnen glauben, weil sie recht haben.


Zitat (silenz @ 21.09.2022, 20:05) *
Wenn du ansonsten halbwegs kontrolliert gefahren bist, ist die kritische Grenze auf dem Fahrrad bei 1,6.
So ist es. Und dann wäre auch eine Blutprobe entnommen worden.


Zitat (ilam @ 22.09.2022, 06:27) *
Und nie vergessen: Es kann auch zu einem Unfall kommen. Und dann wird unabhängig von der ursprünglichen Schuldfrage beim Thema Alkohol sehr genau hingeschaut und ab 0,3 Promille kann man sehr schnell eine Mitschuld bekommen.
Ohne schuldhaftes Handeln bekommt man auch keine Schuld zugesprochen.
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11stewen11
Beitrag 22.09.2022, 16:42
Beitrag #7


Neuling


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Was heißt hier wie soll das funktionieren... wenn ich den Brief bekomme mit dem verwangeld hab ich es schwarz auf weiß. Und wer sagt da ich hier niemanden glaube schenke.. wenn du nichts vernünftiges zu dem thema zu sagen hast denn lass es doch einfach den anderen bin ich für ihr Feedback natürlich sehr dankbar..
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Q-Treiberin
Beitrag 22.09.2022, 17:41
Beitrag #8


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Zitat (11stewen11)
wenn du nichts vernünftiges zu dem thema zu sagen hast denn lass es doch einfach
Die Aussagen waren „vernünftig“, Deine Reaktion darauf aber (falls Du hier noch weiter Hilfe bekommen möchtest) allerdings nicht.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Andreas0815
Beitrag 22.09.2022, 18:26
Beitrag #9


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Zitat (11stewen11 @ 22.09.2022, 17:42) *
Was heißt hier wie soll das funktionieren... wenn ich den Brief bekomme mit dem verwangeld hab ich es schwarz auf weiß.


Das Verwarngeld schon, aber das beweist ja nicht das nicht doch eine Meldung an die FSST geht. Das sind doch zwei völlig unterschiedliche Vorgänge.


--------------------
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KJK
Beitrag 22.09.2022, 20:43
Beitrag #10


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Zitat (11stewen11 @ 22.09.2022, 17:42) *
...wenn du nichts vernünftiges zu dem thema zu sagen hast denn lass es doch einfach...

Si tacuisses... (und damit meine ich nicht auchdasnoch)


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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11stewen11
Beitrag 26.09.2022, 12:55
Beitrag #11


Neuling


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Guten Tag nochmal muss mich da wohl ein wenig entschuldigen hab da wohl was verkehrt verstanden oder aufgefasst bin natürlich über jede Antwort froh und dankbar. Sorry nochmals... trotzdem hätte ich da nochmal eine frage da bei mir ja nun auch kein Blut entnommen wurde und nur der Atem alkohol gemessen wurde ist das überhaupt verwertbar da diese Geräte ja sehr abweichen von den Blut werten....
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auchdasnoch
Beitrag 27.09.2022, 09:40
Beitrag #12


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Deine Reaktion fand ich auch unangemessen. daher bedanke ich mich bei den anderen Foristen, die das entsprechend kommentiert haben.

Deine Entschuldigung nehem ich hiermit an.


Wenn die Polizisten den Verdacht auf eine Straftat gehabt hätten, dann hätten sie eine Blutentnahme veranlassen müssen. Bei Radfahrern geschieht das ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen ab 1,6‰. Offensichtlich hatten die Polizisten keine Ausfallerscheinungen festgestellt. Dqaher haben sie bei 1,0‰ im Vortest kein Blutentnahme angeordnet und keine Anzeige gefertigt. Damit ist der Fall erledigt.

Wärest Du verunfallt, oder in Schlangenlinien gefahren, dann hätte die Sache anders ausgesehen.

Es gab also keinen Hinweis auf eine alkoholbedingte Straftat. Somit resultiert daraus weder eine Anzeige, noch eine Mitteilung an die Führerscheinstelle.
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11stewen11
Beitrag 27.09.2022, 12:14
Beitrag #13


Neuling


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Dankeschön für diese ausführliche Antwort. Ich war halt sehr über mich selbst verärgert und habe da auch was verkehrt aufgefasst.. post hab ich leider immer noch nicht bekommen bin aber doch schon ein wenig beruhigte
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auchdasnoch
Beitrag 27.09.2022, 14:01
Beitrag #14


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Da sind wir doch wieder da, wo wir weiter oben schon gewesen sind. Du wirst Post mit der Verwarnung wegen des fehlenden Lichts erhalten. Aber wie Andreas schon ganz richtig anmerkte, hat das nichts mit der Frage zu tun, ob die Polizei den Vorfall mit dem Alkohol der Führerscheinstelle meldet, oder nicht. Die Polizei hat aber keinen Grund für eine solche Meldung.
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