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> Die Polizei, die Autofahrer und die Radfahrer
0815Biker
Beitrag 16.09.2022, 12:48
Beitrag #1


Neuling
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Mahlzeit,

nach meinen kleinen "Unfall" dieser Tage stelle ich mir vermehrt die Frage, wie die Polizei das Thema Auto vs. Radfahrer behandelt. Ich schreibe explizit "versus", da vielerorts wirklich kriegerische Verhältnisse herrschen, was Platzverteilung, Rechte und Pflichten angeht. So fühlt es sich manchmal zumindest an shutup.gif

Habt ihr schon mal miterlebt, dass die Polizei explizit Verstöße von Autofahrern gegenüber Radfahrern in einer Kontrollaktion geahndet hat? Ich sehe oder lese leider häufig eher den umgekehrten Fall. In diversen Pressemeldungen wird beinahe euphorisch häufiger über Kontrollaktionen von Radfahrern berichtet, eher seltener oder gar nicht über Kontrollaktionen von Autofahrern, die sich rücksichtslos gegenüber Radfahrern verhalten. Dabei wäre letzteres doch wünschenswerter? Immerhin sind Radfahrer die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Auch die Unfallzahlen zeigen ja Probleme diesbezüglich auf (Unfälle Kfz sinkend, Unfälle Radfahrer steigend).

Ich würde es gerne eher außen vor lassen, dass Radfahrer ja auch Rücksicht zeigen sollten, indem sie mit Fehlern von Autofahrern bspw. beim Linksabbiegen rechnen. Diese Rücksicht ist für die eigene Gesundheit von großer Bedeutung, führt aber in eine andere Richtung, da es ja erstmal wichtig ist, dass Kraftfahrzeugführer in manchen Situationen mehr auf Radfahrer achten und Rücksicht nehmen (Überholen, Vorfahrt an Kreuzungen, Verkehrsregeln (Rechte und Pflichten von Radfahrern)).
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Andreas24
Beitrag 16.09.2022, 13:23
Beitrag #2


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Offtopic, hier gab es schon mal einen User der gerne Threads mit "Mahlzeit" begonnnen hat, der war Postbote thread.gif
Schreibstiel und Polemik würden auch passen whistling.gif


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Das beste Verkehrszeichen aller Zeiten, das VZ254
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rapit
Beitrag 16.09.2022, 13:49
Beitrag #3


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Zitat (0815Biker @ 16.09.2022, 13:48) *
Habt ihr schon mal miterlebt, dass die Polizei explizit Verstöße von Autofahrern gegenüber Radfahrern in einer Kontrollaktion geahndet hat?

Ja, ständig.

Gibt es sogar Fernesehreportagen drüber.
Sat1 - YT-Link
NDR-Doku - YT-Link
ARD-Mediathek


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ulm
Beitrag 16.09.2022, 15:59
Beitrag #4


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Moderativer Eingriff @0815Biker:
Wenn man schon versucht, entgegen unserer Nutzungsbedingungen einen Zweitaccount zu eröffnen, dann sollte man nicht die gleichen Themen und Formulierungen verwenden wie im ersten Account.
Der Account wird hiermit gesperrt.
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B.Paulmeier
Beitrag 16.09.2022, 20:01
Beitrag #5


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Zumindest bei der SAT1-Reportage wird darauf hingewiesen, dass Radfahrer bei der Querung eines Zebrastreifens absteigen müssen.
Das ist nicht korrekt.
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mir
Beitrag 16.09.2022, 20:15
Beitrag #6


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[Loriot] ACH! [/Loriot]


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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B.Paulmeier
Beitrag 16.09.2022, 21:02
Beitrag #7


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Selbstverständlich darf ein Zebrastreifen (mit dem Fahrrad fahrend) querend überfahren werden.
Der Radfahrende hat lediglich keinen Vorrang.
Leider sind aber zahlreiche Autofahrende der Meinung, dass diese Radler absteigen und schieben müssen.
Dieses Gericht hält sich hartnäckig.
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rentenberater
Beitrag 16.09.2022, 21:15
Beitrag #8


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Zitat (B.Paulmeier @ 16.09.2022, 22:02) *
Leider sind aber zahlreiche Autofahrende der Meinung, dass diese Radler absteigen und schieben müssen.
Dieses Gericht hält sich hartnäckig.

Leider sind zahlreiche Radler der Meinung, sie hätten fahrend auf dem Zebrastreifen Vorrang. Dieses Gerücht hält sich hartnäckig.....
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rapit
Beitrag 16.09.2022, 21:30
Beitrag #9


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Zitat (B.Paulmeier @ 16.09.2022, 22:02) *
Leider sind aber zahlreiche Autofahrende der Meinung, dass diese Radler absteigen und schieben müssen.

Und wie äußert sich die Meinung? Am Ende lassen die bösen Autofahrer einen nichtschiebenden Radling am Zebra nicht rüber, um ihn zu maßregeln? narr.gif


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jor
Beitrag 16.09.2022, 23:25
Beitrag #10


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Zitat (rentenberater @ 16.09.2022, 22:15) *
Leider sind zahlreiche Radler der Meinung, sie hätten fahrend auf dem Zebrastreifen Vorrang. Dieses Gerücht hält sich hartnäckig.....


Ich seh das so: Formal haben sie keinen Vorrang. Aber was soll man dann als Autofahrer tun, außer ihn trotzdem rüber zu lassen?

In der Praxis wird man ihm trotzdem Vorrang gewähren müssen, weil man bei allen denkbaren Alternativen selbst auch zur Kasse gebeten werden kann.

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rapit
Beitrag 16.09.2022, 23:28
Beitrag #11


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Zitat (jor @ 17.09.2022, 00:25) *
was soll man dann als Autofahrer tun, außer ihn trotzdem rüber zu lassen?

Ihn nicht rüberlassen?


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Mueck
Beitrag 16.09.2022, 23:48
Beitrag #12


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Zitat (rentenberater @ 16.09.2022, 22:15) *
Leider sind zahlreiche Radler der Meinung, sie hätten fahrend auf dem Zebrastreifen Vorrang. Dieses Gerücht hält sich hartnäckig.....
,,,, und manchmal stimmt das Gerücht sogar, wenn der Zebra im Zuge einer Vorfahrtstr. eine Nebenstr. quert oder, immer häufiger, rund um Kreisverkehre, denn da hat ein Radler auch ganz ohne Zebra Vorfahrt bzw. Vorrang.
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jor
Beitrag 16.09.2022, 23:58
Beitrag #13


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Zitat (B.Paulmeier @ 16.09.2022, 21:01) *
Zumindest bei der SAT1-Reportage wird darauf hingewiesen, dass Radfahrer bei der Querung eines Zebrastreifens absteigen müssen.
Das ist nicht korrekt.


Es wurde in der NDR-Reportage auch indirekt behauptet, der Radfahrer, der das Haltgebot der Polizei missachtet hätte würde dafür Bußgeld und Punkte bekommen (können).

Wenn man weiß, dass man wegen der Owi angehalten wird, darf man doch straffrei davonradeln oder hat sich das geändert?

Man muss doch nicht bei der eigenen Bestrafung mitwirken?

Zitat (rapit @ 17.09.2022, 00:28) *
Zitat (jor @ 17.09.2022, 00:25) *
was soll man dann als Autofahrer tun, außer ihn trotzdem rüber zu lassen?

Ihn nicht rüberlassen?


Und der Polizei sagt man dann am besten wenn ein Unfall dabei geschehen ist "ich habs kommen sehen"?
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KJK
Beitrag 17.09.2022, 10:51
Beitrag #14


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Als Autofahry (© Phettberg) sollte man sich immer vergegenwärtigen, dass ein fahrendes Radfahry für einen kürzeren Zeitraum ein Hindernis darstellt als ein schiebendes. Insofern sollte das Argument mit dem "Absteigen!" nur dann relevant sein, wenn das Radfahry durch seine Geschwindigkeit unerwartet schnell aufgetaucht ist und es deshalb zu Komplikationen kommt.


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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emscherblick
Beitrag 17.09.2022, 15:03
Beitrag #15


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Im Grunde genommen ist es relativ einfach: Man denke sich den Zebrastreifen weg. Darf der Radfahrer an dieser Stelle die Fahrbahn queren, so darf er es auch mit Zebrastreifen. Hat der Radfahrer dann auch noch Vorfahrt, wird diese ihm durch den Zebrastreifen nicht genommen.
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mir
Beitrag 17.09.2022, 15:10
Beitrag #16


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Das ist zu kompliziert für die Presse von heute. Mir ist aber noch nicht klar, wo genau der Komplexitätsengpass herrscht, ob bei den Journalisten, dem Leser oder vielleicht auch einfach dem Verleger.

Ich verweise an Tucholskys "Hochverehrtes Publikum!"


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Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Tinu
Beitrag 17.09.2022, 15:42
Beitrag #17


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Zitat (emscherblick @ 17.09.2022, 16:03) *
Im Grunde genommen ist es relativ einfach: Man denke sich den Zebrastreifen weg.

Da hast du schon den Widerspruch: Einfach & denken!

Steht doch in der Zeitung, was gilt: Keine Vorfahrt an Zebrastreifen! Wozu noch umständlich etwas wegdenken?


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Gruß
Martin
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B.Paulmeier
Beitrag 17.09.2022, 20:00
Beitrag #18


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Zitat (rapit @ 16.09.2022, 22:30) *
Und wie äußert sich die Meinung?

Nicht im echten Leben, sondern in den sozialen Netzen und der redaktionellen Berichterstattung.

Zitat (jor @ 17.09.2022, 00:58) *
Wenn man weiß, dass man wegen der Owi angehalten wird

Er hätte einfach sagen können, dass er wegen des Verkehrslärms den Anhalteruf schlichtweg nicht gehört hat.
Aber was mich wundert: Der Rennradfahrer, der in Hannover die Vahrenwalder Straße beim Abzweig Arndstraße überquert hat
(wo 185 Meter weiter mal diese brutale Schießerei war) hätte doch nur ein wenig kräftiger in die Pedale treten brauchen.
Nun gut, wegen des querenden Autoverkehrs war er in der Sackgasse. Aber sorry, mit einem Rennrad ist man doch ganz schnell weg, da kommt kein Polizei-Pedelec hinterher.
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blackdodge
Beitrag 17.09.2022, 20:13
Beitrag #19


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Zitat (B.Paulmeier @ 17.09.2022, 21:00) *
Zitat (rapit @ 16.09.2022, 22:30) *
Und wie äußert sich die Meinung?

Nicht im echten Leben, sondern in den sozialen Netzen und der redaktionellen Berichterstattung.

Zitat (jor @ 17.09.2022, 00:58) *
Wenn man weiß, dass man wegen der Owi angehalten wird

Er hätte einfach sagen können, dass er wegen des Verkehrslärms den Anhalteruf schlichtweg nicht gehört hat.
eher wegen der sicher genutzten Kopfhörer ,
Zitat
Aber was mich wundert: Der Rennradfahrer, der in Hannover die Vahrenwalder Straße beim Abzweig Arndstraße überquert hat
(wo 185 Meter weiter mal diese brutale Schießerei war) hätte doch nur ein wenig kräftiger in die Pedale treten brauchen.
Nun gut, wegen des querenden Autoverkehrs war er in der Sackgasse. Aber sorry, mit einem Rennrad ist man doch ganz schnell weg, da kommt kein Polizei-Pedelec hinterher.
und dann wundern, wenn man auf der Straße liegt, weil ein Schlagstock o.ä. im Rad drin steckt
Zitat


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Schorsch
Beitrag 17.09.2022, 20:31
Beitrag #20


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Zitat (0815Biker @ 16.09.2022, 13:48) *
wie die Polizei das Thema Auto vs. Radfahrer behandelt.

Beispielsweise wird von der Polizei gerne die Aussage verbreitet, dass bei der Hälfte der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung das Verschulden beim Radfahrer liegt. Da sowohl bei Unfällen zwischen Radfahrern und Autofahrern, als auch zwischen Radfahrern und Fußgängern in 2/3 der Fälle der Hauptschuldige der Unfallgegner und nicht der Radfahrer ist, ist diese Aussage nicht passend, um entsprechend Stimmung zu machen. Also zaubert man obige Aussage hervor, die sich "besser" anhört, trotzdem sie wenig Aussagekraft hat, da auch Alleinunfälle und Unfälle zwischen Radfahrern einfließen. Ein entsprechender Wert bei Autofahrern würde wahrscheinlich ergeben, dass in über 90 % der Fälle das Verschulden beim Autofahrer liegt. Eine solche Aussage wird aber natürlich nicht von der Polizei verbreitet.
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B.Paulmeier
Beitrag 17.09.2022, 20:38
Beitrag #21


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@blackdodge
Nein, im Video siehst Du genau, dass er keine Kopfhörer trägt.
Und was den Schlagstock betrifft, der ins Rad gesteckt werden könnte:
Zack, und weg. Da kommt kein Pedelec-Polizist hinterher. Schau Dir einfach mal die Szene an.
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Söne spitze Steine
Beitrag 18.09.2022, 08:02
Beitrag #22


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Zum Ausgangsthema: Ich habe bisher lediglich Kontrollfilzen von Kfz gesehen, dann aber im Rahmen von Schwerpunktkontrollen gegen Bandenkriminalität (Rauschgift, Einbruch/Diebstahl).

Leider gibt es sowohl bei den Kraftfahrern*) als auch Radlern Deppen, die sich nicht an die StVO halten und so den gesamten Stand in Verruf bringen. Dies hängt wahrscheinlich auch damit zusammen, daß einerseits gleichartige Verstöße (z.B. Handynutzung oder Rotlichtverstoß) bei Radfahrern milder sanktioniert werden und andererseits mangels amtl.. Kennzeichen nur „auf frischer Tat“ verfolgt werden können.

Als Dritten im Bunde habe ich noch Straßenverkehrsbehörden anzubieten, von denen einige es für sinnvoll halten, von allen Möglichkeiten solche anzuordnen, bei denen sich verschiedene Verkehrsarten möglichst in die Quere kommen und damit auf den Geist gehen. Beispiele sind Anordnungen von Fahrradstraßen bei gleichzeitiger Kfz-Freigabe bei 3 m Fahrbahnbreite, gegenläufige Freigabe von Einbahnstraßen bei viel LKW-Verkehr und 3 m Fahrbahnbreite.

____
*) gemeint ist der Motorantrieb, nicht die verbale oder körperliche Kraftmeierei.


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“Old planes never fly, they just fade away.”
– Tex Avery, “Little Johnny Jet”
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mkossmann
Beitrag 18.09.2022, 10:07
Beitrag #23


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Zitat (Schorsch @ 17.09.2022, 20:31) *
. Ein entsprechender Wert bei Autofahrern würde wahrscheinlich ergeben, dass in über 90 % der Fälle das Verschulden beim Autofahrer liegt. Eine solche Aussage wird aber natürlich nicht von der Polizei verbreitet.

Wenn man die Zahlen der offiziellen Verkehrsunfallstatistik des statistischen Bundesamtes auswertet kommt man auf "nur" ca. 5/6 bei Unfällen mit Personenschäden. Das zeigt aber auch diese Daten erhoben werden und Polizeibehörden, die diese Zahlen für Radfahrer veröffentlichen , nicht behaupten können, sie hätten diese Daten für Autofahrer nicht vorliegen. Da die Gruppe der Autofahrer nochmal in Untergruppen, wie z.B PKW, Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen usw. unterteilt ist erfordert die Errechnung dieser Quote für Autofahrer wohl aber etwas mehr Aufwand als bei Radfahrern.
Vergleichszahlen für Fußgänger kann man aber nicht allein aus der Verkehrsunfallstatistik ermitteln, da Unfälle ohne Fahrzeugbeteiligung ( z.B Besoffener fällt auf dem Weg nach Hause auf die Nase) nicht als Verkehrsunfall erfasst werden.
Zitat (blackdodge @ 17.09.2022, 20:13) *
eher wegen der sicher genutzten Kopfhörer

Wieso ist ein Radfahrer, der ein Anrufen wegen eines Kopfhörers nicht hört, "böse" ?
Autofahrer,die in einer geschlossenen Karosserie fahren, werden ein Anrufen mit noch höherer Wahrscheinlichkeit nicht hören.
Wieso hat ein Autofahrer mehr Anspruch auf den Komfort sich vor Verkehrslärm zu schützen und Musik zu hören wie ein Radfahrer ?
Autofahrer behaupten ja oft genug, ihre Sicht wäre durch "tote Winkel" beinträchtigt. Wäre es da nicht sogar angemessen zu fordern das Autofahrer akustisch mehr vom Verkehr mitbekommen wie Radfahrer ?
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Schorsch
Beitrag 18.09.2022, 10:13
Beitrag #24


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Zitat (Söne spitze Steine @ 18.09.2022, 09:02) *
Dies hängt wahrscheinlich auch damit zusammen, daß einerseits gleichartige Verstöße (z.B. Handynutzung oder Rotlichtverstoß) bei Radfahrern milder sanktioniert werden und andererseits mangels amtl.. Kennzeichen nur „auf frischer Tat“ verfolgt werden können.

Sind Verstöße, die vorrangig das Leben anderer gefährdet, gleichartig mit Verstößen, durch die jemand sich vorrangig selbst gefährdet? Und wenn er tatsächlich andere gefährdet, sind Geschwindigkeit und Gewicht des Fahrzeugs, die Gefährdung bestimmen, vollkommen unterschiedlich. Ein Verstoß mit einem 100 x so schweren und entsprechend gefährlicherem Fahrzeug sollte auch entsprechend höher geahndet werden.
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