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> Führerscheinentzug wie gehts nun weiter ?
Lfloralys
Beitrag 13.08.2022, 11:10
Beitrag #1


Neuling
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Hallo gemeinde,

Ich habe mich nun hier angemeldet weil ich einen Riesen Fehler begangen habe. Ich wurde am Freitag letzte Woche 05.08.2022 bei einer Polizeikontrolle mit 1,47 Promille kontrolliert. Ich musste direkt meinem Führerschein abgeben und wurde zur Wache mitgenommen. Da wurde mir Blut abgenommen. Das Ergebnis der BAK ist noch nicht da, gestern rief ich auch hierzu nochmal auf der Polizeistation an. Sowas ist natürlich sehr belastend und zerrt an den Nerven. ( Zurecht, strafe muss immerhin sein). Nun stelle ich mir die Frage wies nun weiter geht, wie soll ich mich verhalten, soll ich mich direkt bei einer MPU vorbereiten anmelden oder bereits mit Abstinenznachweisen beginnen ?
Das ist mein erstes vergehen dieser Art und die Unsicherheit wie es jetzt weiter geht ist natürlich groß.
Kann man ungefähr abschätzen was auf mich zukommen wird ? Der PK meinte ich sollte für erstvergehen mit 4-6 Monaten Führerscheinentzug bzw. Sperrfrist (Sperrfrist=Führerscheinentzug?) rechnen aber ich gehe von längerer zeit aus. Aber meine Hauptfrage ist nun was ich jetzt Aktiv tuen kann oder sollte ich mich in Geduld üben und hoffen das die BAK unter 1.6 bleibt ?

Mit freundlichen Grüßen

Lfloralys
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michios1979
Beitrag 13.08.2022, 12:02
Beitrag #2


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Du wirst ohnehin warten müssen. Du wirst einen Bogen zugeschickt bekommen, den du ausfüllen kannst, oder auch nicht. Hierzu darfst du dich natürlich rechtlich beraten lassen.
Der Alkoholwert war jetzt nicht unbedingt gering, oder "knapp drüber". Die Blutwerte werden hier nicht uninteressant sein. Diese Werte musst du ohnehin abwarten, da diese Werte die Grundlage für die weiteren Schritte der Behörden sind.
Damit dir aber nicht langweilig wird, empfehle ich dir die MPU-Beiträge in diesem Forum. Hier kannst du vielleicht das ein oder andere herauslesen, was für dich interessant sein könnte.

Aber mal grundsätzlich; ab 1,1 Promille erwarten dich drei Punkte, bei einem Erstvergehen würde ich auf eine Geldstrafe tippen und zusätzlich ein Abo für den Bus. Wie lange die Sperrzeit dauert hängt von einigen Variablen ab, die kann bei ein - sechs Monaten liegen, kann aber auch höher sein, wenn du noch mehr Quatsch gemacht hast.
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Jens
Beitrag 13.08.2022, 12:14
Beitrag #3


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Zitat (michios1979 @ 13.08.2022, 13:02) *
Aber mal grundsätzlich; ab 1,1 Promille erwarten dich drei Punkte,
Die Punkte werden aber bei neurteilung der Fahrerlaubnis wieder gelöscht.

Zitat (michios1979 @ 13.08.2022, 13:02) *
Wie lange die Sperrzeit dauert hängt von einigen Variablen ab, die kann bei ein - sechs Monaten liegen
Die Mindestdauer der Sperrfrist beträgt sechs Monate. bei 1,47 ‰ würde ich eher von 10 bis 12 Monaten ausgehen.


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Falo999
Beitrag 13.08.2022, 12:38
Beitrag #4


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Zitat (Lfloralys @ 13.08.2022, 12:10) *
Aber meine Hauptfrage ist nun was ich jetzt Aktiv tuen kann oder sollte ich mich in Geduld üben und hoffen das die BAK unter 1.6 bleibt ?

Du kannst dir schonmal Infos zu dem Tattag aufschreiben solange die Erinnerungen noch frisch sind.
Intressant wäre halt auch wann hast du was getrunken , und wann war die Blutentnahme.
Meistens sind die Werte der Blutprobe etwas höher es könnte also mti den 1,6 knapp werden.

Ich würde so 10-14 Tage nach der Blutentnahme bei der Polizeistelle nachfragen ob sie dir das Ergebnis der Blutprobe mitteilen, was sie aber nicht immer machen.

Ansonst wäre es aktuell sicherlich kein Fehler mal ein paar Woche auf Alkohol zu verzichten.

Zitat
Der PK meinte ich sollte für erstvergehen mit 4-6 Monaten Führerscheinentzug bzw. Sperrfrist (Sperrfrist=Führerscheinentzug?)

Ich sehe das wie Jens unter 8 Monate Entzugsdauer wäre fast ein Wunder für eine PKW Fahrt deutlich über 1,1 Promille, 10-12 am wahrscheinlichsten.
Du hast ja nach der positiven Atemalkohol Kontroller deinen Führerschein vermutlich nicht wieder bekommen, das heist ab dem Tag läuft auch die Entzugszeit.
Wenn jetzt z.B. in 4 Monaten du deinen Strafbefehl bekommst werden die 4 Monate mit eingerechnet, also der Strafbefehl wird dann vermutlich 'nur' eine Sperrzeit von 6-8 Monaten haben so das du auf insgesamt ca. 10-12 Monate gesamtsperre kommst


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Lfloralys
Beitrag 13.08.2022, 12:52
Beitrag #5


Neuling
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Zitat (Falo999 @ 13.08.2022, 13:38) *
Du kannst dir schonmal Infos zu dem Tattag aufschreiben solange die Erinnerungen noch frisch sind.
[...]
Ansonst wäre es aktuell sicherlich kein Fehler mal ein paar Woche auf Alkohol zu verzichten.

Wieso sollte ich mir Infos für den Tag aufschreiben? Wieviel ich getrunken habe weiß i h ehrlich gesagt gar nicht mehr. Das letzte bier hatte ich ca. 30 min vor der Kontrolle getrunken. Unmittelbar nach dem letzten Bier trank ich nur noch wasser. Also Alkohol rührte ich seither nicht mehr an und ich hab jetzt generell eine Abneigung gegen Alkohol weil mir durch dieses tat bewusst wurde wieviel man dadurch eigentlich Kaputt macht oder machen kann. Zurzeit ist fraglich ob ich je wieder Alkohol zu mir nehme.


Zitat (Falo999 @ 13.08.2022, 13:38) *
Wenn jetzt z.B. in 4 Monaten du deinen Strafbefehl bekommst werden die 4 Monate mit eingerechnet, also der Strafbefehl wird dann vermutlich 'nur' eine Sperrzeit von 6-8 Monaten haben so das du auf insgesamt ca. 10-12 Monate gesamtsperre kommst

Das ist schonmal gut zu wissen, denn hier hab ich auch schon andere sachen gelesen das diese zeit NICHT angerechnet wird.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 13.08.2022, 13:40
Bearbeitungsgrund: Zitate und Antworten erkennbar gemacht
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ulm
Beitrag 13.08.2022, 13:40
Beitrag #6


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rentenberater
Beitrag 13.08.2022, 16:07
Beitrag #7


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Zitat (Lfloralys @ 13.08.2022, 13:52) *
Wieso sollte ich mir Infos für den Tag aufschreiben? Wieviel ich getrunken habe weiß i h ehrlich gesagt gar nicht mehr.

Falls die BAK > 1,6 ergibt und du zur MPU musst, ist eine der Grundvoraussetzungen, dass du den Alkoholkonsum vor der berauschten Fahrt detailliert und schlüssig angeben kannst. Insofern wäre es schon von Vorteil, wenn du dir darüber Gedanken machst und ggf. auch Erkundigungen einziehst. Ist jedenfalls jetzt einfacher als in einem Jahr.....
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MsTaxi
Beitrag 13.08.2022, 16:11
Beitrag #8


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Zitat (Lfloralys @ 13.08.2022, 13:52) *
ich hab jetzt generell eine Abneigung gegen Alkohol weil mir durch dieses tat bewusst wurde wieviel man dadurch eigentlich Kaputt macht oder machen kann. Zurzeit ist fraglich ob ich je wieder Alkohol zu mir nehme.

Das ist die Wirkung des Schocks der Kontrolle und des Verlusts der FE. Der vergeht oft zu schnell wieder.

Warum du dir Gedanken über deinen Konsum machen solltest? Nun ja, die meisten Menschen, die Alkohol konsumieren, sorgen entweder dafür, dass sie ohne Auto unterwegs sind oder setzen sich in ein Taxi, wenn sie nach Hause wollen. Du hingegen bist Auto gefahren, vielleicht nicht zum ersten Mal. (Zur Aufklärung: nur etwa jede 500. TF wird von der Polizei entdeckt.) Dieses mangelnde Trennvermögen zwischen Konsum und Fahren stellt dich schon mal aus der Gruppe aller anderen heraus.

Wenn du Erinnerungslücken hast, ist das positiv, das bedeutet, dass dein Trinktraining noch nicht sehr weit fortgeschritten ist. Andererseits sind die gemessenen mindestens 1,47‰ auch keine Winzigkeit. Niemand will dir den Konsum ausreden oder ein heftiges Problem einreden, aber nim die Sache als das, was sie ist: einen Warnschuss, der wach machen und zum Nachdenken anregen soll.

Für irgendwas soll das Geld, das du wirst zahlen müssen, ja gut sein.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Lfloralys
Beitrag 13.08.2022, 16:23
Beitrag #9


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Also ich muss jetzt leider nochmal nachfragen weil ich doch noch einige offenen Fragen habe. Angenommen -und wovon ich ausgehe- die BAK ist über 1,6%o wie geht das ganze verfahren denn weiter ? Ich bekomme dann ein schreiben von der Staatsanwaltschaft. Muss ich dann zu einem Gerichtstermin ? Und wann erfahre ich von der Fsst ob ich eine MPU machen muss ? Erfahre ich das erst nach Neuantrag oder kann ich dort schon vorher anrufen ? So gehen mir ja 3-4 Monate zur Vorbereitung verloren. Bei 1,6 MUSS ich ja eine MPU machen das ist klar das ich mich direkt bei einem Vorbereitungskurs Anmelden kann aber was sollte sein wenn ich unter 1,6 bin und ich erst spät (zu spät) erfahre das ich doch eine MPU machen muss ?
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Falo999
Beitrag 13.08.2022, 17:08
Beitrag #10


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Direkt vor Gericht gehen solche standartfälle in der Regel nicht.
Normal bekommst du als erstes ein Anhörungsbogen wo du dich halt äußen kannst, aber das solltest du in der Regel nicht machen weil es in der Regel nichts gibt was dir helfen könnte.
Außnahmen wären halt wenn z.B. bei der Blutentnahme was verkehrt gelaufen ist .
Irgentwelche Aussagen das es einem Leid tut, das das nie wieder vorkommt, da man den Führerschein braucht solltest du am besten aber unterlassen.


Als nächsten bekommst du nach ca. 2-6 Monate Post vom Gericht mit einem Strafbefehl, das ist praktisch ein schriftliches Urteil das der Richter nur anhand der Aktenlage gefällt hat.
Wenn du diesen Strafbefehl nicht wiederspricht wird er rechtskräftig, wenn du ihn aber wiedersprichst geht es dann vor Gericht.
Meistens ist aber der Strafbefehl relative 'gnädig' so werden die Tagessätze oft günstig angesetzt weswegen man halt oft beim Strafbefehl recht gut fährt.

MPU unter 1,6 Promille ist inzwischen nur noch selten weil da weitere Gründe für zweifel an der Fahreigung vorliegen müssen.


Ob du einen kostenpflichtige MPU Kurs brauchst mußt du mal schauen, es geht auch z.B. eine Aufarbeitung über das Forum hier wenn man dazu bereit ist.
Ich halte von den ganzen Gruppen Kursen die angeboten werden nicht viel, entweder einzelstunden bei Verlehrspsychologen oder halt hier oder anderen MPU Vorbereitungsforen.
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Q-Treiberin
Beitrag 13.08.2022, 17:15
Beitrag #11


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Zitat (Lfloralys @ 13.08.2022, 17:23) *
Und wann erfahre ich von der Fsst ob ich eine MPU machen muss ?
Beim Antrag auf Neuerteilung Deiner FE…. wenn Du 1,6 Promille oder mehr „gerissen“ hast.


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Lfloralys
Beitrag 13.08.2022, 18:38
Beitrag #12


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Zitat (rentenberater @ 13.08.2022, 17:07) *
Falls die BAK > 1,6 ergibt und du zur MPU musst, ist eine der Grundvoraussetzungen, dass du den Alkoholkonsum vor der berauschten Fahrt detailliert und schlüssig angeben kannst.


Wie siehts es denn hier mit dem Abstinenznachweis aus ? Muss ich diesen zwingend bringen ? Ich hab hier im Internet schon sämtliche Horrorstorys gelesen bezüglich Apfelsaft, Früchte und Brötchen mit Mohn das sowas schon ausreicht für einen Positiven test.


Zitat (Falo999 @ 13.08.2022, 18:08) *
Als nächsten bekommst du nach ca. 2-6 Monate Post vom Gericht mit einem Strafbefehl, das ist praktisch ein schriftliches Urteil das der Richter nur anhand der Aktenlage gefällt hat.



Um nochmal sicher zu gehen, die Zeit der Sperre beginnt aber ab Tattag. Also ab dem Tag an dem man den Führerschein beim Polizisten abgegeben hat.

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 13.08.2022, 22:49
Bearbeitungsgrund: Zitate gekürzt und gefixt.
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nachteule
Beitrag 13.08.2022, 20:19
Beitrag #13


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Hallo, Lfloralys,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (Lfloralys @ 13.08.2022, 19:38) *
Um nochmal sicher zu gehen, die Zeit der Sperre beginnt aber ab Tattag. Also ab dem Tag an dem man den Führerschein beim Polizisten abgegeben hat.

jein.

Obwohl es noch kein Urteil gibt, darfst Du aktuell keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge führen, denn die Fahrerlaubnis wurde Dir vorläufig entzogen.

Im Strafbefehl steht dann drin, dass Dir für den Zeitraum "X" keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Alles in allem kannst Du davon ausgehen, dass Du ab Tattag für einen Zeitraum von ca. 10 bis 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis bekommst.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Der_Veranstalter
Beitrag 13.08.2022, 20:24
Beitrag #14


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Ich sag ja immer, wir brauchen für sowas eine verständliche FAQ.

Zitat (Lfloralys @ 13.08.2022, 19:38) *
Wie siehts es denn hier mit dem Abstinenznachweis aus ? Muss ich diesen zwingend bringen


Wenn du eine MPU machen musst, dann solltest du auf alle Fälle Abstinenznachweise haben.

Es gibt zwei Möglichkeiten, durch die MPU zu kommen:

Entweder Abstinenz (dazu brauchst du Nachweise für 6 oder 12 Monate, je nach deiner Problemtiefe)
oder "kontrolliertes Trinken", dann trinkst du nur noch zu einigen wenigen (ca. 6 bis 8 pro Jahr) besonderen Anlässen eine Konsumeinheit Alkohol, d.h. 0,3 bis 0,5 l Bier oder 1 Sekt oder 1 Glas Wein. Aber auch hier wäre es gut, vorher mal für vielleicht 6 Monate eine richtige Abstinenz zu machen.

Du bleibst jetzt einfach mal clean (du trinkst keinen Tropfen Alkohol mehr!) bis du die Ergebnisse der BAK hast. Dann schauen wir hier weiter. Und du schreibst dir genau auf, was am Tattag passiert ist. Wann du weg bist zum trinken, was du getrunken hast, warum, mit wem, etc.etc. Im MPU-Gespräch MUSST du das haben. Frag ggf. bei Leuten, die mit dir unterwegs waren.

Zitat (Lfloralys @ 13.08.2022, 19:38) *
Um nochmal sicher zu gehen, die Zeit der Sperre beginnt aber ab Tattag. Also ab dem Tag an dem man den Führerschein beim Polizisten abgegeben hat.


Ja, aber die Sperre wird bei dir geschätzt 10 bis 12 Monate insgesamt sein, also einschließlich der Zeit zwischen FS-Abgabe und Urteil. Das mit den 4-6 Monaten, die dir der cop.gif genannt hat, ist Unsinn.



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Lfloralys
Beitrag 13.08.2022, 20:41
Beitrag #15


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Zitat (Der_Veranstalter @ 13.08.2022, 21:24) *
Ja, aber die Sperre wird bei dir geschätzt 10 bis 12 Monate insgesamt sein, also einschließlich der Zeit zwischen FS-Abgabe und Urteil. Das mit den 4-6 Monaten, die dir der cop.gif genannt hat, ist Unsinn.



Ja das hab ich mir schon gedacht. Ich melde mich hier sobald ich die BAK werte habe.
Also trinken werden ich jetzt erstmal nichts mehr. Würde dann halt nur gerne wissen wie es weiter geht, wann muss ich mit dem Abstinenznachweis anfangen ? Wann soll ich die Neuerteilung beantragen usw. Habe etwas bedenken das es dann etwas zu knapp mit dem Nachweis und der MPU wird.

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 13.08.2022, 22:52
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat auf das Notwendige gekürzt.
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Q-Treiberin
Beitrag 13.08.2022, 20:45
Beitrag #16


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Kleiner Tipp… lasse bitte diese unsäglichen Vollzitate und gehe nur auf „Antworten“ nicht auf „Zitieren“…


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Hornblower
Beitrag 13.08.2022, 22:55
Beitrag #17


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Fürwahr!

@Lfloralys,

die Moderation ist hier nicht der Putzdienst, der ständig hinter Dir her kehrt!
Wenn Du nicht selbst in der Lage bist, Deine Postings sauberzuhalten - sprich: Die Zitier-Konventionen einzuhalten - verschaffe ich Dir Zeit, Dir den von Ulm bereits weiter oben verlinkten Artikel durchzulesen. dry.gif


Zitat (ulm @ 13.08.2022, 14:40) *



--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Lfloralys
Beitrag 14.08.2022, 11:56
Beitrag #18


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Hallo @Hornblower,

Bitte verzeihe mir die Unannehmlichkeiten, ich werde mir die Anleitung sorgfältig durchlesen.


Lfloralys
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Hornblower
Beitrag 14.08.2022, 12:20
Beitrag #19


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Danke.

Und Dir weiter viel Erfolg bei Deiner Aufarbeitung! wavey.gif

Zitat
Ich hab hier im Internet schon sämtliche Horrorstorys gelesen bezüglich Apfelsaft, Früchte und Brötchen mit Mohn das sowas schon ausreicht für einen Positiven test.

Gut, dass Du erkannt hast, dass dies oftmals "Horrorstories" sind. Eine MPU ist eine ernste Sache, aber sie ist durchaus schaffbar, wenn man seine eigene Geschichte solide aufgearbeitet hat. Der erste Schritt ist, sich selbst zu erkennen und die Situation so objektiv wie möglich zu bewerten. Alles Andere wird sich daraus ergeben.

Also: Lass Dich nicht verunsichern, und wenn Du Fragen hast, dann frage. Hier bist Du dafür genau richtig. wavey.gif


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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Der_Veranstalter
Beitrag 14.08.2022, 13:12
Beitrag #20


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Zitat (Lfloralys @ 13.08.2022, 21:41) *
Würde dann halt nur gerne wissen wie es weiter geht, wann muss ich mit dem Abstinenznachweis anfangen ? Wann soll ich die Neuerteilung beantragen usw.


Zitat (Der_Veranstalter @ 13.08.2022, 21:24) *
Du bleibst jetzt einfach mal clean (du trinkst keinen Tropfen Alkohol mehr!) bis du die Ergebnisse der BAK hast. Dann schauen wir hier weiter.


Fast hätte ich jetzt gesagt, du hast nicht nur Probleme mit Alkohol, sondern auch mit dem Lesen...



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Lfloralys
Beitrag 22.08.2022, 22:17
Beitrag #21


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Hallo zusammen,

Nach langem bangen hat sich soeben die Polizei gemeldet. Der Blutwert ergab 1,55. Also EIGENTLICH keine MPU. Was denkt ihr darüber ? Sollte ich mir darüber Gedanken machen oder kann ich davon ausgehen das ich wirklich keine MPU machen muss. Und gibt es eine Option dieses vor dem Antrag auf Neuerteilung schon in Erfahrung zu bringen ?

Gruß

Lfloralys.
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Jens
Beitrag 23.08.2022, 11:18
Beitrag #22


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Zitat (Lfloralys @ 22.08.2022, 23:17) *
Und gibt es eine Option dieses vor dem Antrag auf Neuerteilung schon in Erfahrung zu bringen ?
Nein. Aber auch bei 1,55 she ich keine MPU.


--------------------
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Lfloralys
Beitrag 24.08.2022, 05:06
Beitrag #23


Neuling
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Danke für deine Antwort. Ich konnte hier im Forum nicht oder nur sehr wenig darüber finden aber wie oft kommt es denn vor das eine MPU auch inter 1,6 durchgeführt wird und vorallem auf welcher Grundlage entscheiden in so einem Fall die FSSt ?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 24.08.2022, 05:22
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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ulm
Beitrag 24.08.2022, 05:24
Beitrag #24


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Du bist unter 1,6 Promille. Keine MPU.
Es gibt schlicht keine Rechtsgrundlage für eine MPU-Anordnung.

Die 10-12-monatige Sperre bekommst Du natürlich.
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Lfloralys
Beitrag 24.08.2022, 05:59
Beitrag #25


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Guten morgen Ulm

Okay super, vielen Dank.
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Lfloralys
Beitrag 25.08.2022, 05:26
Beitrag #26


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Tut mir leid aber ich habe noch eine Frage. Wie verhält sich eine MPU wenn man bereits einen Punkt wegen Überschreiten der Geachwindigkeit hat ? Fliest soetwas in die entscheidung mit ein zwecks MPU ?
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ulm
Beitrag 25.08.2022, 05:51
Beitrag #27


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Nein.
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Lfloralys
Beitrag 01.09.2022, 11:35
Beitrag #28


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Hallo,

So, ich habe eben von der Staatsanwaltschaft einen Brief bekommen. Was mich jedoch wundert das darin keinerlei Sperrfrist vermerkt ist. Es stehen lediglich die Gründe sowie der BAK drinn. Was bringt mir dieser Brief und wann bekomme ich den Brief mit der Strafe ?
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ulm
Beitrag 01.09.2022, 11:53
Beitrag #29


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Da wir nicht hellsehen können, wissen wir nicht, was in diesem Brief steht.
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Lfloralys
Beitrag 01.09.2022, 12:11
Beitrag #30


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Kurzfassung:

Anbei die Entscheidung zur Kenntnisnahme.

Beschuldigung auf Verdacht zur Trunkenheitsfahrt nach $316 stgb. 22:48 Festgestellt. Blutwert 23:13, 1,55 promille.
Die Fahrerlaubnis wurde nach $63stgb entzogen.
Die vorläufige Entziehung ist nötig um die Allgemeinheit vor möglichen Gefahren zu schützen.
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Kai R.
Beitrag 01.09.2022, 13:57
Beitrag #31


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der Strafbefehl kommt in 4-6 Wochen. Die Zeit des vorläufigen Entzuges wird bei der Festsetzung der Sperrfrist dann berücksichtigt.


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Kai

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Lfloralys
Beitrag 14.10.2022, 14:17
Beitrag #32


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Hallo zusammen,

Heute kam der Strafbefehl. 1.200 euro, und weiter 9 Monate Sperrfrist. Der Alkoholwert liegt bei 1,55 promill. Ein satz in dem Strafbefehl macht mir jedoch sorgen: „sie haben sich durch ihr verhalten als Ungeeignet zum führen von KFZ erwiesen..“ dieser Satz sieht für mich nach MPU aus… oder ist das ein Standardsatz bei Strafbefehlen ?
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Kai R.
Beitrag 14.10.2022, 14:43
Beitrag #33


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der Satz ist Standard. Kein weiterer Grund zur Sorge.

zur MPU-Frage noch einmal: hattest Du bei der Kontrolle deutlich merkbare Ausfallerscheinungen? Hat der Arzt bei der Blutprobe Tests gemacht und wie hast Du da abgeschnitten? Es gibt ein Urteil, dass eine MPU auch unter 1,6 %o möglich ist, wenn es keine Ausfallerscheinungen gab, denn das spricht für eine starke Alkoholgewöhnung.


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Kai

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Lfloralys
Beitrag 14.10.2022, 15:00
Beitrag #34


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Also von der Kontrolle weiß ich eherlich gesagt nicht mehr soviel. Ob der Arzt Tests durchgeführt hat hab ich auch nicht gemerkt bzw ist mir nichts aufgefallen. Ich werde am Montag bei der FSS anrufen. Ich denke die können mir hierzu eventuell Auskunft geben. Die Akte sollte denen ja vorliegen oder ?
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Jens
Beitrag 14.10.2022, 21:25
Beitrag #35


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Wenn heute erst der Strafbefehl kam, dann wird die Führerscheinstelle noch keine großartige Kenntnis von der Trunkenheitsfahrt haben und bestimmt keine Details kennen.


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Lfloralys
Beitrag 16.10.2022, 10:37
Beitrag #36


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Ich bekam vor wochen ja schon einen Brief das die Akte an die FSS geschickt wurde. Aufgrund dessen wurde -so denke ich- auch die Strafe festgesetzt.
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nachteule
Beitrag 16.10.2022, 11:56
Beitrag #37


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Hallo, Jens,

Zitat (Jens @ 14.10.2022, 22:25) *
Wenn heute erst der Strafbefehl kam, dann wird die Führerscheinstelle noch keine großartige Kenntnis von der Trunkenheitsfahrt haben und bestimmt keine Details kennen.

zumindest in BW wird die Führerscheinstelle von der Polizei durch eine Mehrfertigung der Strafanzeige bzw. durch einen gesonderten Bericht in Kenntnis gesetzt, und zwar direkt nach der Anzeigenaufnahme.

Hallo, Lfloralys,

die Staatsanwaltschaft entscheidet selber über die Festsetzung der Strafe, ohne Rücksprache mit der Führerscheinstelle.

Frühere Vergehen werden natürlich mit berücksichtigt.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Lfloralys
Beitrag 16.11.2022, 06:30
Beitrag #38


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Hallo,

Gestern bekam ich nochmal ein Brief der Staatsanwaltschaft bezüglich rechtsgültigkeit des urteils. Des weiteren lag dem Brief ein Informationsblatt bei, bei dem über sie möglichkeit einer teilname an einem Kurs namens „Mainz77“ informiert wird. Dadurch könnte man beim Richter eine verkürzung der Sperrfrist beantragen. Hat damit jemand Erfahrungen? Was benötigt man um am dem kurs teil zu nehmen ?
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Kai R.
Beitrag 16.11.2022, 13:25
Beitrag #39


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FAQ Sperrfristverkürzung


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Lfloralys
Beitrag 18.12.2022, 11:04
Beitrag #40


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Hallo zusammen,

Gestern habe ich von der Kreisverwaltun nochmal Post bekommen wo alle Informationen drinn stehen was ich zur Neubeantragung brauche, wie lange die Sperrzeit geht und ab wann ich den Führerschein wieder neu Beantragen kann. Es gab mehrere Felder die Angekreuz wurden: sehtest, lichtbild, erste hilfe kurs.. dann hab es ein feld „ärtzliches gutachten“ welches nicht angekreuzt war. Bedeutet das, das ich nicht zu MPU muss oder hat dieses Ärztliche gutachten nichts mit der MPU zu tun ?
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ilam
Beitrag 18.12.2022, 12:49
Beitrag #41


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Nein.

Ärtzliches Gutachten ist eine Auflage, die es z.B. bei niedrigen Cannabiswerten geben kann. Passt bei Dir hinten und vorne nicht und wurde zurecht weder angeordnet noch angekreuzt.
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Lfloralys
Beitrag 18.12.2022, 14:38
Beitrag #42


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Okay, also erfahre ich erst beim Antrag ob eine MPU angeordnet wird ?
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ilam
Beitrag 18.12.2022, 20:06
Beitrag #43


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Jupp. Genauer: Nach Antrag.
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Happydriver
Beitrag 24.12.2022, 00:38
Beitrag #44


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Bei mir war es erst nach Ablauf der Sperrfrist. Als der Brief von der Führerscheinstelle kam, hatte ich schon mit dem "Kärtchen" gerechnet. Stattdessen war die Aufforderung zur MPU drin.
Zu ilam: Ich musste ein ärztliches Gutachen vorlegen, obwohl es ein Alkoholdelikt war...
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Lfloralys
Beitrag 24.12.2022, 18:27
Beitrag #45


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Das wäre ja der Hammer. Da ginge einem ja jede menge zeit verlohren. Darf ich fragen ob du einen Alkoholwert über 1,6 hattest und ein ersttäter warst ?
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runrig1
Beitrag 24.12.2022, 21:13
Beitrag #46


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Warum geht jede Menge Zeit verloren. Die Fs. Stelle kann erst nach Antragstellung prüfen, ob du zur MPU musst. Die können vorher gar nichts entscheiden, da sie von dir nichts wissen.
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Lfloralys
Beitrag 24.12.2022, 21:40
Beitrag #47


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Ich habe die Antwort von „Happydriver“ falsch verstanden. Er hat seinen Führerschein wohl erst nach dem Ablauf der Sperrfrist beantragt. Wie lange dauert sowas denn in der Regel bis man nach dem Antrag eine Antwort von der FSS bekommt ? Ich kann 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist den Neuantrag stellen. Ich werde also im Januar direkt den Neuantrag stellen

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 25.12.2022, 07:13
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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runrig1
Beitrag 25.12.2022, 01:16
Beitrag #48


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Das ist unterschiedlich, aber wenn du den Antrag 6 Monate vor Ablauf stellst, dann dürfte es auch wenn eine MPU verlangt wird, reichen.
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Lfloralys
Beitrag 25.12.2022, 02:01
Beitrag #49


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Ich hoffe immer noch das das keine MPU verlangt wird. Die 6 Monate würden jedoch nicht reichen da in diesem fall dann ein Abstinenznachweis von einem Jahr erforderlich ist

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 25.12.2022, 07:13
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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ulm
Beitrag 25.12.2022, 07:15
Beitrag #50


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Moderativer Hinweis @Lfloralys:
Wenn Du antworten willst, benutze bitte die Funktion "Antworten".
Diese vollkommen unnötigen Vollzitate des Vorpostings rauben allen hilfsbereiten Forenteilnehmern Zeit, weil sie Dinge lesen, die sie unmittelbar zuvor bereits gelesen haben.
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