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> Entzug der Fahrerlaubnis 2010, Alkoholkonsum
CEB88
Beitrag 10.08.2022, 21:54
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,

Nach gefühlt unendlichen Stunden im Internet und zermürbenden Gesetzestexten habe ich mich heute dazu entschieden hier im Forum um Hilfe zu bitten.

In meinem Anliegen geht es darum, das ich im Oktober 2009 unter Alkoholeinfluss (2,41‰ AAK) in eine tätige Auseinandersetzung infolge mit Körperverletzung geraten bin.
Infolgedessen hat die hiesige Kreisverwaltung mir die Überprüfung zur Fahreignung angeordnet, dieser bin ich zum damaligen Zeitpunkt nicht nachgekommen. - damals war ich gerade 21 Jahre alt, jeher im Leben weitestgehend auf mich allein gestellt/Unreif, wie man es auch immer nennen mag. Mir waren all die Konsequenzen und der ernst der Lage nicht bewusst. im Laufe der Zeit habe ich sämtliche weitere Briefe der Verwaltung, inklusive der zwangsläufigen Aufforderung meinen Führerschein abzugeben ignoriert, schlicht aus Angst vor der Konfrontation.
Die Jahre sind vergangen und ich habe das ganze Thema verdrängt. - Ein Auto habe ich zu dieser Zeit sowieso nicht besessen, auch keinen zugriff auf eins.

Zu einem späteren Zeitpunkt, ungefähr 4 Jahre später, habe ich eine neue Arbeitsstelle angenommen. Diese war für mich nur mit einem Auto zu erreichen - woraufhin ich mir eines zugelegt, angemeldet habe und gefahren bin. Diese Arbeitsstelle habe ich auch heute noch.
Zwischen "damals" und jetzt bin ich in einige Verkehrskontrollen geraten, mit meinem Führerschein gab es jedoch nie etwas zu beanstanden. Bis letzte Woche Freitag.
Ich bin in eine Verkehrskontrolle geraten und der mich kontrollierende Polizist trat nach der abfrage in seinem Auto an mich heran und sagte mir, im System sei ein vermerk das mein Führerschein wohl gesperrt sei.. Bin zunächst erstmal aus allen Wolken gefallen weil ich mir nicht erklären konnte wie das zustande kommen konnte, bekräftigt durch vorherige Verkehrskontrollen die alle "glatt" liefen.
Der Polizist gab mir meinen Führerschein zurück und lies mich weiter fahren, mit dem Hinweis das ich mich doch mal bei der Kreisverwaltung melden sollte um den Sachverhalt zu klären.
Am darauffolgenden Montag habe ich natürlich umgehend einen Termin gemacht und mir wurde Akteneinsicht gewährt, daher der oben beschriebene Tathergang.

Mein Leben hat sich im Gegensatz zu dem wie ich es damals geführt habe komplett geändert. Ich trinke keinen Alkohol, ich nehme keine Drogen, ich rauche nichtmals mehr Zigaretten.
Ich muss zugeben, das ich mit dieser Situation komplett überfordert bin.
Offensichtlich begehe ich seit über 12 Jahren tagtäglich eine Straftat indem ich zu meiner Arbeitsstätte fahre (ca. 60km am Tag). Fakt ist, dass ich diesen zustand umgehend ändern will und muss.. jedoch habe ich absolut keine Ahnung an wen ich mich zuerst wenden soll, wem ich zuerst welche fragen stellen muss, ob ich tatsächlich so wie es im Internet steht zur MPU muss oder ob es doch "nur" ein fachärztliches Gutachten sein muss? Ich bin wie gesagt total ratlos und hoffe hier die ein oder andere Antwort zu finden um auf gut Deutsch gesagt die Kuh nochmal vom Eis zu holen.. oder vielleicht schon aus dem kalten Wasser zu ziehen.



Vielen Dank vorab und viele Grüße.
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Herbie56
Beitrag 11.08.2022, 06:01
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im Verkehrsportal,

ich finde es großartig, dass du die Kurve gekriegt hast und nun ein zufriedenes Leben führst !

Hast du die Briefe noch ?

Normalerweise ist das Procedere so:
Da du der Überprüfung der Fahreignung nicht nachgekommen bist, schließt die Fsst auf Nichteignung und entzieht dir kostenpflichtig die FE.
Wiedererlangung durch die Vorlage einer MPU.

Was mir jetzt nicht klar ist:
Du warst bei der Fsst, hast du dein Kärtchen nun abgegeben ?
Steht da etwas von Fahren ohne FE ?

Ich finde es toll, dass du dich dieser Problematik stellen möchtest, die Lösung ist keine Atomphysik, sondern hinzukriegen, gerne mit unserer Hilfe.

Liebe Grüße


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faber est suae suisque fortunae
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CEB88
Beitrag 11.08.2022, 06:29
Beitrag #3


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Hallo Herbie und vielen Dank für die Rückmeldung,

Die Briefe der Fsst habe ich am Montag lediglich abfotografiert. Als ich dort war wollte man nur meinen Personalausweis sehen, nach dem Führerschein an sich wurde ich überhaupt nicht gefragt, das Kärtchen ist immernoch in meinem Besitz.
Der Mitarbeiter dort schien sowieso ziemlich genervt, weil er meine Akte nach so langer Zeit extra aus dem Archiv holen musste.
Vom Fahren ohne Erlaubnis wird nirgends etwas erwähnt.

Danke für den Rückenwind, bin froh wenn ich den kram wieder aus dem Kopf habe.


LG
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Falo999
Beitrag 11.08.2022, 06:57
Beitrag #4


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Hört sich alles sehr merkwürdig an.

Am besten erstmal einen KBA Auszug einholen, da muß ein Entzug 2010 gespeichert sein wenn es ihn gegeben hat:
https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegist...kunft_node.html

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Herbie56
Beitrag 11.08.2022, 07:01
Beitrag #5


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Kannst du die Fotos -anonymisiert- hier einstellen ( Anleitung unter FAQ ) ?
Es sollte in der Akte der Bescheid über die Entziehung der FE sein.

Leider bin ich nicht kundig über Verjährungsfristen über Auffälligkeiten ohne Verkehrsbezug.

Also, wie gesagt, wir kriegen die Kuh schon vom Eis !

Liebe Grüße


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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 11.08.2022, 07:41
Beitrag #6





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Bis ich einen KBA Auszug in der Hand hätte, würde ich schauen dass die Akte ganz ganz schnell wieder im Archiv verschwindet.

Du stocherst vielleicht gerade in ein Wespennest rein.
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CEB88
Beitrag 11.08.2022, 08:10
Beitrag #7


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Hallo zusammen,

Fotos von den Briefen werde ich hochladen sobald ich heute Nachmittag am PC bin, den KBA-Antrag schicke ich ebenfalls umgehend los. Leider ist mein Personalausweis für die online-Anfrage nicht freigeschaltet.

Macht es letztendlich keinen Unterschied für die Fsst ob ich zu Fuß betrunken war und garkein Auto gefahren bin? Ich muss noch dazu sagen, das die AAK damals einmalig durchgeführt wurde mehr oder weniger kurz nachdem ich noch einen Schluck Bier trank. Aber ich denke das heute noch anzufechten oder zu belegen scheint aussichtslos.


Gruß
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auchdasnoch
Beitrag 11.08.2022, 09:32
Beitrag #8


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Nö, es geht nicht um den Alkohol an sich, sondern um die Körperverletzung (Agression) unter Alkoleinfluss.


Was ich aber nicht verstehe: Wenn die Fahrererlaubnis entzogen wurde, dann müsste doch irgendwann die Polizei vor der Türe gestanden haben um den Führerschein einzukassieren.

Zitat (CEB88 @ 10.08.2022, 22:54) *
Offensichtlich begehe ich seit über 12 Jahren tagtäglich eine Straftat indem ich zu meiner Arbeitsstätte fahre (ca. 60km am Tag).

Dann sind es zwei Straftaten arbeitstäglich, denn Du fährst ja auch wieder nach Hause.
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CEB88
Beitrag 11.08.2022, 17:14
Beitrag #9


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Zitat (Herbie56 @ 11.08.2022, 08:01) *
Kannst du die Fotos -anonymisiert- hier einstellen ( Anleitung unter FAQ ) ?
Es sollte in der Akte der Bescheid über die Entziehung der FE sein.

Leider bin ich nicht kundig über Verjährungsfristen über Auffälligkeiten ohne Verkehrsbezug.

Also, wie gesagt, wir kriegen die Kuh schon vom Eis !

Liebe Grüße


@Herbie56 - ich hoffe das passt so und es gibt keinen auf den Deckel wegen den vielen links think.gif

[IMG=https://imagizer.imageshack.com/v2/xq90/924/pg2PgK.jpg][/IMG]
[IMG=https://imagizer.imageshack.com/v2/xq90/922/zODM5y.jpg][/IMG]
[IMG=https://imagizer.imageshack.com/v2/xq90/923/X01KnS.jpg][/IMG]
[IMG=https://imagizer.imageshack.com/v2/xq90/923/yyxC8n.jpg][/IMG]
[IMG=https://imagizer.imageshack.com/v2/xq90/922/3GShj9.jpg][/IMG]
[IMG=https://imagizer.imageshack.com/v2/xq90/924/vqUrOr.jpg][/IMG]
[IMG=https://imagizer.imageshack.com/v2/xq90/924/9Snew7.jpg][/IMG]
[IMG=https://imagizer.imageshack.com/v2/xq90/922/InC8Eu.jpg][/IMG]
[IMG=https://imagizer.imageshack.com/v2/xq90/923/aRZldZ.jpg][/IMG]
[IMG=https://imagizer.imageshack.com/v2/xq90/923/Og3Aks.jpg][/IMG]
[IMG=https://imagizer.imageshack.com/v2/xq90/924/V1Jvfz.jpg][/IMG]
[IMG=https://imagizer.imageshack.com/v2/xq90/922/2p6EiW.jpg][/IMG]
[IMG=https://imagizer.imageshack.com/v2/xq90/923/VEMh6P.jpg][/IMG]
[IMG=https://imagizer.imageshack.com/v2/xq90/923/eXyeVr.jpg][/IMG]
[IMG=https://imagizer.imageshack.com/v2/xq90/924/9JuslT.jpg][/IMG]
[IMG=https://imagizer.imageshack.com/v2/xq90/922/cs4CkF.jpg][/IMG]


Grün markiert sind teilweise widersprüchliche Angaben der Polizei.


LG
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Herbie56
Beitrag 11.08.2022, 18:57
Beitrag #10


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Erst einmal dir vielen Dank für die Mühe !

Das war stellenweise sehr erhellend und nachvollziehbar:
Auffälligkeit, Anordnung eines äG zur Überprüfung deiner Fahreignung, bei Nichtantreten Anhörung bzw. Androhen des Entzugs der FE, Nichtabgabe, also Zwangsmittelandrohung.
Klar wurde, dass du seit dem 29.05.10 nicht mehr im Besitz einer gültigen FE bist.

Dieses ging auch von der KV zur Polizei, heißt, es müsste im POLAS sein.
Da du ja mehrfach kontrolliert wurdest, kann das für mich nur bedeuten, dass die Kollegen deine Daten nicht dort abgefragt haben….?
Bei der letzten Kontrolle am Freitag, wo der Hinweis „gesperrt“ kam, ist für mich momentan völlig unverständlich.
„Gesperrt“ kenne ich in diesem Zusammenhang nur „FS als verloren gemeldet“.

Was ich überhaupt nicht verstanden habe, ist die Lücke in der Akte zwischen 2010 und 2013.

Was ist im August, September… 2010… noch passiert ?
Stand irgendwann die Polizei bei dir ?
Oder hast du deinen FS letztendlich als verloren gemeldet ?

Was war 2013 ?
Da hat es offensichtlich 08 / 13 eine Meldung der Polizei an die KV gegeben, worauf die KV antwortet, der FE-Inhaber ( ??? ) hat keine Eignungsüberprüfung angetreten.
Somit ist bei Antrag auf Wiedererlangung die Eignungsüberprüfung anzuordnen.

Ist das, was du eingestellt hast, die vollständige Akte ?

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass da noch etwas ist….

Ohne alle notwendigen Fakten können wir dir nichts Vernünftiges raten…

Liebe Grüße


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CEB88
Beitrag 11.08.2022, 20:18
Beitrag #11


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Herbie! Tatsächlich habe ich 2 Uploads offensichtlich nicht mit reinkopiert.

2010 ist nichts mehr passiert, bis ich 2013 durch eigene Dummheit nochmals auffällig wurde. Das war dann auch der endgültige Schuss vor den Bug. -> war zusammen mit einem damaligen Bekannten nach Öffnungszeit im Schwimmbad, von dort haben wir, besser gesagt ich, einen nach Frittenfett stinkenden Ventilator mitgenommen. Aufgezeichnet durch eine Überwachungskamera.
Da man damals öfter hörte das in dieses Freibad eingebrochen wurde war die Polizei flink und stand samt Durchsuchungsbeschluss in meiner Wohnung.

2013 habe ich mich „ausprobiert“ was Cannabis betrifft, den Konsum kann man wahrhaftig an einer Hand abzählen, jedoch war der Zeitpunkt dafür mehr als ungünstig. Da kann ich mich nicht von freisprechen, habe jedoch für mich sehr schnell festgestellt das es mir überhaupt nicht liegt.

Das war auch nun bis auf Kopien von zustellungsberichten der Post die komplette Akte. Wegen dem Führerscheinentzug war die Polizei nie bei mir.


[IMG=https://imagizer.imageshack.com/v2/150x100q90/924/eSx5OJ.jpg][/IMG]
[IMG=https://imagizer.imageshack.com/v2/150x100q90/924/XnuGtF.jpg][/IMG]
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Herbie56
Beitrag 12.08.2022, 06:36
Beitrag #12


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Prima, danke dir !

Mmh think.gif , so wie sich das für mich jetzt darstellt, bist du aus irgendeinem Grund bis jetzt bei deinen Kontrollen nicht aufgefallen ( FE-Entzug nicht eingepflegt, nicht abgefragt etc. )

Da hast du mMn sehr viel Glück gehabt.

An deiner Stelle würde ich das Fahren einstellen und einen Antrag auf Wiedererteilung deiner FE stellen.
Dann wirst du sehen, was die KV verlangt.

Dieser Rat ist eher dem geschuldet, dass ich der Meinung bin, dass dieses Vorgehen aus psychologischer Sicht das richtige ist.
So kannst du noch einen sauberen Schnitt machen unter deine Vergangenheit, die du offensichtlich ( Hut ab notworthy.gif ) hinter dir gelassen hast.
Wenn du deine FE wieder -verdient- in den Händen hältst, freust du dich über jede Kontrolle.

Aus juristischer Sicht mag der gute Panzerkroete Recht haben.

Liebe Grüße


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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 12.08.2022, 08:16
Beitrag #13





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Ich würde auch empfehlen, das Fahren sofort einzustellen und die FE neu zu beantragen.

Gegen die Anordnung des äG habe ich erhebliche rechtliche Bedenken, normalerweise sollte der Neuantrag ohne eignungsüberprüfende Maßnahmen durchgehen, weil es keine (vernünftige) Annahme für Alkoholabhängigkeit gibt.
Eine alleinige hohe Toleranzentwicklung reicht dafür nämlich keinesfalls und der gelegentliche Konsum von Cannabis ist auch nicht fahreignungsschädlich.

Natürlich erwähnst du mit keinem Wort, dass du in den zehn Jahren auch nur einmal Auto gefahren bist, sonst hast du womöglich gleich eine verkehrsrechtliche MPU am Hals.
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Kai R.
Beitrag 12.08.2022, 09:54
Beitrag #14


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Zitat (Panzerkroete @ 12.08.2022, 09:16) *
Natürlich erwähnst du mit keinem Wort, dass du in den zehn Jahren auch nur einmal Auto gefahren bist, sonst hast du womöglich gleich eine verkehrsrechtliche MPU am Hals.

ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis dürfte allerdings nach dem letzten Vorfall eingeleitet worden sein. So lange dieses nicht abgeschlossen ist, kann keine neue FE erteilt werden. Und da hängt zu 50/50 eine verkehrsrechtliche MPU mit dran, vor allem wenn das Verfahren ergibt, dass weitere Fahrten vorlagen.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 12.08.2022, 09:57
Beitrag #15





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Woher willst du das wissen? Der TE hat doch den FE zurück bekommen, wurde nicht als Beschuldigter belehrt etc.
Es spricht jetzt nichts dafür, dass die Polizisten gemerkt haben, dass der TE gar keine Fahrerlaubnis hat.
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Kai R.
Beitrag 12.08.2022, 10:26
Beitrag #16


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ich kenne bei Polizeikontrollen eigentlich nur zwei Zustände: Teilnehmer hat eine Fahrerlaubnis oder der Teilnehmer hat keine. Jegliche Zweifel führen in eine Klärung und am Ende kommt wieder Zustand 1 oder 2 dabei heraus. Einfach so durchwinken werden die cop.gif das bei Zweifeln nicht.


--------------------
Grüße

Kai

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CEB88
Beitrag 12.08.2022, 12:22
Beitrag #17


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Zitat (Panzerkroete @ 12.08.2022, 09:16) *
Natürlich erwähnst du mit keinem Wort, dass du in den zehn Jahren auch nur einmal Auto gefahren bist, sonst hast du womöglich gleich eine verkehrsrechtliche MPU am Hals.


also lese ich richtig heraus das der nächste schritt ist zuerst die Auskunft aus dem Fahreignungsregister abzuwarten und anschließend, je nachdem was das Ergebnis ist, die FE neu zu beantragen?

Ich habe noch ein paar fragen:

- Muss ich mich ggf. rechtfertigen wieso die vergangenen Jahre über mehrere Fahrzeuge auf mich zugelassen waren/ wie es mir möglich war meine Arbeitsstätte zu erreichen?
Ich sehe was das betrifft in Zukunft nämlich noch ganz andere Probleme auf mich zukommen was meinen Job betrifft, denn den kann ich mir im fall der fälle nämlich von der Backe putzen. Der ÖPNV in meiner Region ist die reinste Katastrophe und mit dem Fahrrad wäre ich gute 3 Stunden unterwegs, vorausgesetzt was Wetter spielt mit.

- kann man pauschal sagen über welchen Zeitraum wir im Falle einer MPU sprechen? Werde ich von der Fsst über den Ablauf informiert nachdem ich die FE neu beantrage?



LG
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Herbie56
Beitrag 12.08.2022, 20:22
Beitrag #18


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Es steht ja die Frage im Raum, ob du überhaupt eine MPU/ äG machen musst…
Ziemlich sicher bin ich, dass du erneut eine Prüfung ablegen musst, da du sehr kurz die FE hattest und die Zeit der Entziehung lang.

Daher ist die Frage nach dem Zeitraum sehr schwierig zu beantworten.

Am besten guckst du auf der Website der KV, was du für die Neuerteilung brauchst, idR Sehtest, evtl. Erste-Hilfe-Kurs, Fotos etc.
Je eher dahin, je schneller davon biggrin.gif

Kein Problem ist es, wenn ein oder mehrere Fahrzeuge auf dich angemeldet waren bzw. sind.
Das darfst du, und es lässt nicht den Schluss zu, dass du gefahren bist.
Du bist nicht gefahren, fertig !

Liebe Grüße


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Q-Treiberin
Beitrag 12.08.2022, 21:36
Beitrag #19


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Zitat (Herbie56 @ 12.08.2022, 21:22) *
Du bist nicht gefahren, fertig !
Mindestens eine Fahrt ohne FE steht „fest“…

Und von daher schließe ich mich der Auffassung von @Kai R. an.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Herbie56
Beitrag 13.08.2022, 05:35
Beitrag #20


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Zitat (CEB88 @ 10.08.2022, 22:54) *
Der Polizist gab mir meinen Führerschein zurück und lies mich weiter fahren…


Aufgrund dieser Aussage halte ich es durchaus für möglich, dass auch diese Fahrt „unter dem Radar“ bleibt.

Wenn der Polizist 👮‍♀️ im POLAS den Eintrag „FE-Entzug 2010“ gesehen hätte, hätte er ihn nicht weiterfahren lassen.
So, wie der TE diese Kontrolle schildert, hat der 👮‍♀️ imho auch keine Veranlassung, eine Meldung an die KV zu schreiben.



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BePo
Beitrag 13.08.2022, 08:13
Beitrag #21


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Nur mal nebenbei, so ist es zumindest in Hessen.

Ein FE- Entzug wird nicht im POLAS angezeigt, sondern im ZEVIS, dem zentralen Verkehrsinformationssystems des Kraftfahrbundesamtes. Bei einer Verkehrskontrolle ist somit der Kollege gehalten die Personen im Polas (polizeiliche Erkenntnisse) als auch im Zevis, auf möglich FE-Entzüge, zu überprüfen.

Sollte nun der Kollege schlampig gearbeitet haben und lediglich eine Polas Abfrage durchgeführt haben, ist es durchaus möglich das der Entzug während der Kontrolle nicht bemerkt wurde. Dies würde auch das aushändigen des Führerscheines und die genehmigte Weiterfahrt erklären.


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Grüße
BePo

Man kann einen Menschen einen Lügner, Betrüger, Schurken nennen, er wird es hinnehmen - wenn man ihn aber einen schlechten Autofahrer nennt, wird er rabiat."

(Tony Curtis †29.08.2010)
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Herbie56
Beitrag 13.08.2022, 08:45
Beitrag #22


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@ BePo
Schön, von dir zu lesen wavey.gif

Und, da haben wir ihn wieder, unseren heiß geliebten Föderalismus whistling.gif


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Hass0123
Beitrag 14.08.2022, 01:03
Beitrag #23


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Hallo.
Hat die "Probezeit" auch Auswirkungen?
Er ist zwar nicht gefahren, aber wenn die Fahreignung in Frage gestellt wurde, das zusammen mit der Probezeit; da hätte sich doch in erster Linie die Probezeit verlängert? Außerdem wurde wohl am Tat Tag festgestellt, das trotz der hohen Alkohol Werte der Herr kaum Ausfallerscheinungen hatte.
Demnach hätte er nicht Mal Fahrrad fahren dürfen?

Meine Frage zielt nicht darauf an, warum er bei Kontrollen vorher nicht auffiel, nur der Zusammenhang mit dem Alkohol und der Probezeit.
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Herbie56
Beitrag 14.08.2022, 06:32
Beitrag #24


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Inwiefern ist das jetzt für den TE relevant ?

Wenn du eine Frage hast, mache doch ein eigenes Thema auf…


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CEB88
Beitrag 18.08.2022, 17:00
Beitrag #25


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Hi zusammen,

Möchte mich heute nochmal zu Wort melden.
Ich war vorhin bei einem MPU-Berater zum Gespräch, einfach mal um mir anzuhören was er mir zu der Sachlage so zu erzählen hat. Wir haben uns entspannt unterhalten, ich habe meinen Fall geschildert, ihm die Fotos meiner Akte gezeigt und auf die widersprüchlichen Aussagen bzw. den Berichten der Polizei hingewiesen (erst komplett bei Sinnen und im nächsten Bericht zu betrunken um überhaupt was dazu sagen zu können).
Er hat daraufhin kurzfristig über WhatsApp dem Anwalt mit welchem er scheinbar zusammenarbeitet eine Sprachnachricht geschickt und gefragt ob das so alles rechtens sei oder nicht.. der Anwalt hat kurze Zeit später angerufen und gemeint die Fsst könnte sich nicht auf den ersten Bericht stützen da im Nachhinein halt behauptet wurde ich wäre zu betrunken gewesen.. kurze Rede garkein Sinn, wie sehr ihr das?

Der Berater hat im laufe des Gesprächs gesagt er würde, vorausgesetzt ich lasse mich dort nachfolgend zu dem ganzen Thema beraten, bei der Fsst meine Akte anfordern und im selben Zuge mit dem dortigen Mitarbeiter sprechen und aushandeln wollen ob die MPU zwingend nötig sei oder es eventuell doch ausreicht mich dort in ein paar Stunden Einzelgespräch, ich sage mal „exorzieren“ zu lassen.. (sorry mir fällt dafür gerade kein anderer Begriff ein laugh2.gif )

Natürlich arbeitet er nicht unentgeltlich, damit er die Arbeit aufnimmt möchte er eine Anzahlung von 200€, falls es zur MPU kommen sollte beläuft sich der Betrag auf ca. 1800€. Falls nicht und es kommt zu den Gesprächen wären es je Stunde 99€, er sagte er versucht den Mitarbeiter der Fsst dann auf 12h zu drücken.

Sind das realistische Preise?

P.S.: den angeforderten Auszug vom KBA habe ich bisher leider noch nicht erhalten.


Tschüss und schönen Tag noch wavey.gif
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Herbie56
Beitrag 18.08.2022, 18:03
Beitrag #26


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Der „MPU-Berater“ klingt in meinen Ohren suspekt.

Seriöse Berater rechnen pro Stunde ab, nehmen keine Anmeldegebühr und schon gar keine Pauschale.
Was bedeutet „falls nicht, ….je Stunde 99“ ?
Das verstehe ich gar nicht.

Außerdem habe ich noch nie gehört, dass ein MPU-Berater eine Akte anfordert…?
Ich glaube auch nicht, dass die Fsst mit einem Berater verhandelt, und schon gar nicht, dass sie sich darauf einlässt, gegen 12h bei einem Berater keine MPU zu fordern.

Zusammengefasst meine persönliche Einschätzung:
Finger weg !



--------------------
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CEB88
Beitrag 18.08.2022, 18:46
Beitrag #27


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Der Preis im gesamten wäre fix und man würde dann so lange mit mir üben bis ich die MPU bestanden hätte, Anzahlung würde verrechnet werden.
„Falls nicht“ bedeutet soviel wie falls ich keine MPU machen müsse, je nachdem was er da „regeln“ kann.. hört sich für mich ein bisschen nach Bauernfängerei an, so nach dem Motto „ich hab zwar alles versucht aber leider musst du die MPU machen - bitte hierhin das Geld überweisen“.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 18.08.2022, 19:21
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Q-Treiberin
Beitrag 18.08.2022, 19:16
Beitrag #28


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Vergiss diesen „Berater“, der klingt mehr als nur unseriös….


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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CEB88
Beitrag 21.08.2022, 19:50
Beitrag #29


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Zitat (Panzerkroete @ 12.08.2022, 10:57) *
Woher willst du das wissen? Der TE hat doch den FE zurück bekommen, wurde nicht als Beschuldigter belehrt etc.
Es spricht jetzt nichts dafür, dass die Polizisten gemerkt haben, dass der TE gar keine Fahrerlaubnis hat.


Der Polizist welcher mich an diesem besagten Freitag kontrollierte hat mich heute angerufen, er hat mir erzählt das er bei der Fsst angerufen hat um zu fragen warum mein FS "gesperrt" ist, wurde dort aufgeklärt und hat den entsprechenden Vermerk im System ergänzt soweit ich ihn richtig verstanden habe.
Außerdem wollte er mir einen Brief schicken zur Vorladung, das habe ich abgelehnt indem ich sagte, das ich mich zu der Sache nicht äußern möchte.


Weiterhin werde ich wohl demnächst einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen - Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Inwiefern beeinträchtigt mich das nun wenn ich die FE bei der Fsst neu beantrage? Auf den KBA-Auszug warte ich immer noch, aber der wird ja dann nehme ich an nicht mehr aktuell sein?


LG
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Ralfb0410
Beitrag 21.08.2022, 23:23
Beitrag #30


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So eine ähnliche Geschichte hat meine Ex-Freundin erlebt, und wenn ich sie dir erzähle kann es dir vielleicht ein wenig bei deiner Vorgehensweise helfen.

Meine Ex Freundin wurde laut Computervermerk im Jahr 1996 die Fahrerlaubnis entzogen. Aber sie wusste sie das nicht und ist die ganzen Jahre gefahren und hat auch nicht wenige Kontrollen erlebt, die alle positiv für sie ausgegangen sind. Im Jahr 2005 arbeitete sie 10 Jahre bis 2015 bei DHL als Zustellerin. Auch dort war immer alles ok, bis zum Jahr 2018, als sie wegen einem defekten Rücklicht angehalten wurde.

Der Polizist machte die Kontrolle und Abfrage und kam zum Auto und fragte: Haben sie mal Probleme mit ihrem Führerschein gehabt?

Und meine Ex Freundin sagte ne natürlich nicht und der Polizist gab den Führerschein wieder und ließ sie weiter fahren.

Eine Woche später kam ein Brief von der Polizei wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und sie fiel aus allen Wolken. Natürlich hat sie sofort bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde angerufen die ihr auch umgehend einen Termin für den nächsten morgen gegeben haben.
Bei diesem Termin wurde ihr erläutert, dass der Führerschein laut PC Vermerk entzogen wurde und sie bei der damaligen Fahrerlaubnisbehörde in einer anderen Stadt die Akte einsehen könne.
Sie musste den Führerschein an Ort und Stelle abgeben und rief bei der Fahrerlaubnisbehörde des damaligen Wohnort an. Tja und nun kommt es :
Die Akte war weg, also nicht im Archiv oder sonstwo sondern komplett verschwunden.
Somit war nicht klar, warum ihr der Führerschein damals entzogen wurde und auch die Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnort beantragte erfolglos die Akte und am Ende kam man so überein:
Da sie die ganzen Jahre gefahren ist (eigentlich ein Straftatsbestand, aber da im guten Glauben gefahren dann doch nicht), wurde von ihr folgendes verlangt:
Ablegung der praktischen Prüfung und bei erfolgreichen Bestehen Aushändigung des Führerscheins

Auf die Ablegung der theoretischen Prüfung wurde verzichtet, da ihr die Kentnisse durch das jahrelange Fahren nicht aberkannt wurden.

Die Staatsanwaltschaft war allerdings nicht so kulant und sie bekam einen Strafbefehl von 40 Tagessätzen a 40 Euro, den sie akzeptierte und bezahlte.
Die praktische Prüfung bestand sie auch mit bravur und fährt seitdem wieder durch die Gegend wink.gif
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Herbie56
Beitrag 22.08.2022, 07:36
Beitrag #31


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Ich bin nicht der Meinung, dass diese Geschichte für den TE hilfreich sein kann.
In ihrem Fall war ja offenbar die Akte weg, was hier leider nicht der Fall ist.
Trotzdem danke dafür wavey.gif

Aus meiner Sicht kannst du jetzt nur abwarten.

Du wirst wahrscheinlich „nur“ einen Strafbefehl bekommen.
Vielleicht gibt es weitere Ermittlungen, ob es weitere Fahrten ohne FE gegeben hat.

Wichtig für dich ist, das Fahren sofort einzustellen.
Falls du jetzt nochmals erwischt wirst, wird es richtig bitter.

Es tut mir Leid für dich.

Ein Neuantrag ist imho zur Zeit sinnlos.


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faber est suae suisque fortunae
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Falo999
Beitrag 22.08.2022, 08:10
Beitrag #32


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Zitat
Weiterhin werde ich wohl demnächst einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen - Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Inwiefern beeinträchtigt mich das nun wenn ich die FE bei der Fsst neu beantrage?

Derzeit macht ein Neuantrag in meinen Augen keinen Sinn.

1.
Wirst du während der MPU gefragt ob du noch offene Verfahren hast, und gibst du das Verfahren an wird es fast unmöglich eine positive MPU zu bekommen.
Lügst du bei der MPU und verschweigst das Verfahren kann die FSST das Gutachten ablehnen weil dem Gutachter halt nicht alle Punkte bekannt gewesen sind.

2.
Ist es ziemlich wahrscheinlich das du wegen den FoFE einen Strafbefehlt bekommst und da wird sehr häufig auch eine isolierte Sperre verhängt (weil die FE kann man dir ja nicht entziehen weil du gar keine hast) und damit wäre ein bereits erteilte FE eh wieder weg.
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CEB88
Beitrag 22.08.2022, 08:29
Beitrag #33


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Würde es Sinn machen einen Anwalt einzuschalten der sich mit der ganzen Thematik auskennt? Sprich Verkehrsrecht.
Nach aktuellem Stand weiß ich ja garnicht was ich überhaupt machen soll oder besser gesagt kann.

FE meint ihr brauche ich momentan nicht neu beantragen, MPU sei unumgänglich, der vermeintliche Berater bei welchen ich war reibt sich schon die Hände. Zum Glück habe ich aber herausgefunden, das die Caritas ebenfalls vorbereitungskurse anbietet welche nur einen Bruchteil von den Kosten würden was mir anfangs vorgelegt wurde.

Sehr ernüchternd das ganze. Ich fühle mich mittlerweile als hätte ich jemanden Totgefahren.
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Kai R.
Beitrag 22.08.2022, 09:27
Beitrag #34


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Zitat (CEB88 @ 21.08.2022, 20:50) *
Der Polizist welcher mich an diesem besagten Freitag kontrollierte hat mich heute angerufen, er hat mir erzählt das er bei der Fsst angerufen hat um zu fragen warum mein FS "gesperrt" ist, wurde dort aufgeklärt und hat den entsprechenden Vermerk im System ergänzt soweit ich ihn richtig verstanden habe.

das war zu befürchten

Zitat (CEB88 @ 21.08.2022, 20:50) *
Außerdem wollte er mir einen Brief schicken zur Vorladung, das habe ich abgelehnt indem ich sagte, das ich mich zu der Sache nicht äußern möchte.

Richtig gehandelt.

Zitat (CEB88 @ 21.08.2022, 20:50) *
Inwiefern beeinträchtigt mich das nun wenn ich die FE bei der Fsst neu beantrage?

während das Verfahren wegen FoFE läuft, wird man keinen Antrag bearbeiten.


Zitat (CEB88 @ 21.08.2022, 20:50) *
Auf den KBA-Auszug warte ich immer noch, aber der wird ja dann nehme ich an nicht mehr aktuell sein?

Doch, der Entzug sollte gespeichert sein und dann hast Du mal Klarheit, wann und warum


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Kai

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CEB88
Beitrag 22.08.2022, 11:59
Beitrag #35


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Danke für die Rückmeldung,

Die Sperrzeit für das Fahren ohne Fahrerlaubnis beträgt soweit ich richtig informiert bin immer mindestens 6 Monate, stimmt das so?

Meine Idee nun: während dieser, ich nehme im günstigsten Fall einfach mal an es sind hoffentlich bloß 6 Monate, würde ich die Zeit nutzen um das ein oder andere Vorbereitungsgespräch bei der Caritas o.ä. zu führen. (vorausgesetzt es kommt wirklich zur MPU - eben damit ich diese Zeit schonmal nicht verschwendet habe)
Erste-Hilfe werde ich später laut Internetpräsenz der Fsst auch nochmal benötigen ebenso wie einen Sehtest vom Optiker - Sicher bin ich mir jedoch nicht was später vielleicht die Abstinenznachweise betrifft.

Nach aktuellem Stand gehe ich davon aus erst zu erfahren was ich alles erledigen muss sobald ich - im „günstigsten“ Fall in 6 Monaten die FE neu beantragen kann und daraufhin dann einen Brief mit weiteren Informationen von der Fsst bekomme?

Bezüglich Anwalt, könnte jender vielleicht noch ein Strohhalm sein oder kann ich mir das Geld sparen?
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Kai R.
Beitrag 22.08.2022, 12:47
Beitrag #36


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Entscheidend für das Strafmaß wird sein, ob Du von dem Entzug wusstest bzw. wissen musstest. Die verkehrsrechtliche MPU wird dann kommen, wenn man Dir das unterstellen kann. Die Alkohol-MPU kommt in jedem Fall. Bei Fahrlässigkeit nicht unbedingt. Du hast bei Deiner Verteidigung im Grunde zwei sich ausschließende Möglichkeiten: 1. Du wusstest es nicht und bist deswegen regelmäßig gefahren. Damit werden natürlich aus einer Fahrt hunderte. 2. Du wusstest von dem FS-Entzug und die Fahrt war ein Einzelfall. Welche Strategie die richtige ist, kann Dir nur ein Anwalt (nach Akteneinsicht) sagen. Daher empfehle ich Dir sehr stark, einen solchen aufzusuchen. Ob Du eine Sperrfrist bekommst und wie lang diese sein wird, kommt ebenfalls auf das Ergebnis der Beweisaufnahme an. Ich würde eher von 12 Monaten ausgehen, wenn zahlreiche Fahrten nachgewiesen werden können. Die Zeit brauchst Du aber für die MPU-Vorbereitung sowieso.


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Kai

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CEB88
Beitrag 30.08.2022, 16:40
Beitrag #37


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Hallo zusammen,

Kleines Update: Heute kam die Auskunft aus dem Fahreignungsregister.

zu den angefragten Personendaten: xyz ist im Fahreignungsregister unter nachstehenden Personendaten: xyz am Tag der Auskunftserteilung ein Vorgang mit 2 Entscheidung(en) erfasst.


Seite 1
Tilgungs-Datum 01.06.2025, Datum d. Entsch./Ausstellung 28.05.2010

Es wurde folgende Entscheidung getroffen:
Sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis

Rechtsgrundlage(n) für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis:
§3 StVG, §46 Abs. 1 FeV

Die Entscheidung betrifft folgende Fahrerlaubnis/-klasse(n):
Deutsche allgemeine Fahrerlaubnis (2. EU-FS Richtlinie) der Klasse(n) B

Entscheidungsgründe für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis:
311 - Neigung zu Trunksucht


Seite 2
Tilgungs-Datum 01.06.2025, atum d. Entsch./Ausstellung 01.06.2010 - Datum der Unanfechtbarkeit/Abgabe/Vorlage 01.07.2010
Es wurde folgende Entscheidung getroffen:
Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis

Rechtsgrundlage(n) für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis:
§3 StVG, §46 Abs. 1 FeV

Angaben zur vorangegangenen Maßnahme
Datum: 28.05.2010
Erkennende Stelle: FE-Beh. xyz
Aktenkennzeichen: xyz
Art der Maßnahme: Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Entscheidung betrifft folgende Fahrerlaubnis/-klasse(n):
Deutsche allgemeine Fahrerlaubnis (2. EU-FS Richtlinie) der Klasse(n) B

Entscheidungsgründe für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis:
311 - Neigung zu Trunksucht


Soviel dazu. Ich habe am kommenden Freitag einen Termin beim Anwalt und werde weiter berichten.

LG
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 30.08.2022, 16:43
Beitrag #38





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Was soll denn ein Anwalt erreichen?

Deine FE ist weg und ziemlich bald müsste dein Führerschein von der Polizei abgeholt werden.

Anwalt halte ich derzeit (bis vielleicht auf Akteneinsicht) für rausgeschmissenes Geld.
Die "hunderte" Fahrten in der Vergangenheit wird man nicht anklagen können.
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Kai R.
Beitrag 30.08.2022, 17:39
Beitrag #39


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Der Anwalt sollte Akteneinsicht bekommen, um das Verfahren wegen multipler Fahrten ohne Fahrerlaubnis möglichst erträglich zu gestalten. Hier steht eine Vorstrafe zu befürchten.

Zitat (Panzerkroete @ 30.08.2022, 17:43) *
Die "hunderte" Fahrten in der Vergangenheit wird man nicht anklagen können.

Wieso nicht?


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CEB88
Beitrag 30.08.2022, 18:08
Beitrag #40


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gibt es Erfahrungen/Berichte die FE unter Auflagen, abgesehen von einer MPU, z.B. durch Vorlage von 12 Monate Abstinenznachweisen o.ä. nochmal beantragen zu können? Quasi ein "Deal" mit dem Sachbearbeiter der FSST?
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Kai R.
Beitrag 30.08.2022, 18:35
Beitrag #41


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Deine MPU wird zwei Fragestellungen haben: eine Alkohol- und eine verkehrsrechtliche. Da gibt es auch keine Deals.


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Kai

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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 31.08.2022, 13:34
Beitrag #42





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Zitat (Kai R. @ 30.08.2022, 18:39) *
Der Anwalt sollte Akteneinsicht bekommen, um das Verfahren wegen multipler Fahrten ohne Fahrerlaubnis möglichst erträglich zu gestalten. Hier steht eine Vorstrafe zu befürchten.

Zitat (Panzerkroete @ 30.08.2022, 17:43) *
Die "hunderte" Fahrten in der Vergangenheit wird man nicht anklagen können.

Wieso nicht?


Man muss in der Anklageschrift die angeklagten Taten so genau bezeichnen, das deutlich abgrenzbar ist, welcher Sachverhalt jetzt als Tat angeklagt wird, vgl. § 200 Abs.1 StPO. Dies wird in der Regel durch Tatzeit und Ort spezifiziert.

Abstrakt "Sie sind am Tag X Auto gefahren, obwohl Sie wussten, die erforderliche Erlaubnis nicht zu haben" ist hier nicht ausreichend. Denn es kann ja sein und ist sogar wahrscheinlich, dass der Angeschuldigte mehrmals am Tag Auto gefahren ist. So kann der Beschuldigte nicht erkennen, welches Handeln genau ihm vorgeworfen wird und der Richter kann das auch nicht überprüfen und auf strafrechtliche Relevanz bewerten.


Natürlich sind aber auch die Gerichte nicht blöd und wissen, dass es äußerst unwahrscheinlich ist, dass es das erste Fahren ohne FE war. Aber ins Blaue hinein z. B. Hunderte Fahrten aburteilen geht nicht, da muss man dann an der Stellschraube Strafzumessung drehen.

Wenn der Angeschuldigte aber aus abstrakt hunderten Fahrten mit seiner Aussage "Ich fahre seit zehn Jahren und 20 Arbeitstagen pro Monat kurz vor halb 8 Uhr die 8,3km von meiner Wohnung in der Straße a zur Arbeitsstelle in der Straße b und gegen 17 Uhr wieder zurück" macht, so ist der Tatvorwurf gleich gar nicht mehr so abstrakt, sondern könnte konkret genug für eine Anklageerhebung sein.
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Kai R.
Beitrag 31.08.2022, 15:15
Beitrag #43


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Zitat (Panzerkroete @ 31.08.2022, 14:34) *
Man muss in der Anklageschrift die angeklagten Taten so genau bezeichnen, das deutlich abgrenzbar ist, welcher Sachverhalt jetzt als Tat angeklagt wird, vgl. § 200 Abs.1 StPO. Dies wird in der Regel durch Tatzeit und Ort spezifiziert.

ist doch sicher ermittelbar. Gerade für die Arbeitswege. Ich gehe davon aus, dass sich in solchen Fällen die Staatsanwaltschaft auch die Mühe macht.


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Kai

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Beitrag 02.02.2023, 20:43
Beitrag #44


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Die Staatsanwaltschaft ist mittlerweile durch, habe letzte Woche Post bekommen.
Wie Panzerkröte bereits beschrieben hat wurde mir nur die einmalige Fahrt nachgewiesen, die Strafe beträgt 2000€.


Gruß

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 02.02.2023, 22:08
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ulm
Beitrag 02.02.2023, 22:09
Beitrag #45


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Die Strafe wird normalerweise in Tagessätzen bemessen und nur die Anzahl der Tagessätze ist ein Vergleichsmaßstab.
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CEB88
Beitrag 03.02.2023, 11:58
Beitrag #46


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Es sind 50 Tagessätze zu je 40€.
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CEB88
Beitrag 12.10.2023, 21:02
Beitrag #47


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Guten Abend zusammen,

Ich würde hier gern nochmal anknüpfen wavey.gif

Heute war endlich die Post mit einem Brief von der Kreisverwaltung da, möchte ich euch natürlich nicht vorenthalten:


Überprüfung Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBI. I S. 310, 919), in der derzeit gültigen Fassung und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom 13. Dezember 2010 (BGBI. I S. 1980), in der derzeit gültigen Fassung

Hier: Anordnung einer fachärztlichen Untersuchung


tl;dr
.. es ist daher im Rahmen der fachärztlichen Untersuchung mit folgender Fragestellung (§ 11 Abs. 6 Satz 1 FeV) zu klären, ob Ihre Kraftfahreignung (weiterhin) gegeben ist:

- Lässt sich die aus aktenkundigen Tatsachen begründete Annahme einer Alkoholabhängigkeit nach der Diagnostischen Leitlinie für die Abhängigkeit (ICD 10-Kriterien) bei Herrn X bestätigen?
- Finden sich, wenn keine Abhängigkeit vorliegt, Anzeichen für einen Alkoholmissbrauch?
- Hat Herr X gegebenenfalls die Alkoholabhängigkeit überwunden, liegt also eine stabile Abstinenz vor?
- Liegen infolge des vorangegangenen Alkoholkonsums relevante Einbußen des psychophysischen Leistungsvermögens vor?


Kann da ggf. jemand etwas Licht ins dunkel bringen und mir sagen, wie in etwa diese Gegenüberstellung beim Facharzt ablaufen wird?
Über den Ausgang werde ich dann nochmal berichten.

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Kai R.
Beitrag 13.10.2023, 08:34
Beitrag #48


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Hallo,

hast Du denn zwischenzeitlich die Fahrerlaubnis neu beantragt? Fährst Du noch Auto?

Die fachärztliche Untersuchung sollte zu bestehen sein. Offensichtlich weiß die FSSt auch nicht so genau, was eigentlich passiert ist. Streng genommen gehört eine Befragung überhaupt nicht zur medizinischen Untersuchung dazu, ich gehe aber davon aus, dass man Dir dennoch einige Fragen zum damaligen Konsumverhalten stellen wird. Kommt da nichts heraus, was auf Alkoholmißbrauch (oder Abhängigkeit) schließen lässt, wird die FSSt nichts weiter unternehmen können. Sofern die medizinische Untersuchung nichts ergibt natürlich.

Aber Sinn macht die Untersuchung nur im Rahmen eines Neuantragsverfahrens, denn Deine Fahrerlaubnis ist entzogen.


--------------------
Grüße

Kai

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CEB88
Beitrag 13.10.2023, 09:57
Beitrag #49


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Guten morgen,

Tut mir leid, das vergaß ich zu erwähnen. Den Führerschein habe ich neu beantragt im April, Auto fahre ich aktuell natürlich nicht.
Dann bin ich solang mir hoffentlich kein Blut abgenommen werden muss ja erstmal etwas beruhigt - ich kann nämlich absolut keine Spritzen sehen laugh2.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 13.10.2023, 10:28
Beitrag #50


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Dagegen gibt es ein einfaches Mittel:
Im wahrsten Sinne "Augen zu - und durch"!

MICH hat man schon etliche Male zu diagnstischen Zwecken angezapft bzw. mir zu therapeutischen Zwecken (Impfung, Narkose etc.) was eingespritzt.
Außerdem habe ich mehr als 25 Mal Blut gespendet.

Aber HINGEGUCKT habe ich dabei noch nie..

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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