Trunkenheitsfahrt 1,76 Promille mit Unfall |
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Trunkenheitsfahrt 1,76 Promille mit Unfall |
10.08.2022, 16:14
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 10.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89878 |
nach einigen Wochen stillen Mitlesens ist mit dem heute zugestellten Ergebnis der Blutalkoholkonzentration der Zeitpunkt für meine Registrierung gekommen. Kurz zur mir: - männlich, 30 Jahre jung - ledig - sicherer, guter Job in dem ich mich wohlfühle - stabiler Freundeskreis Nun zur eigentlichen Sache. Am 02.07. habe ich einen Verkehrsunfall gebaut, bei welchem ich in einer langgezogenen Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn und erst an der Leitplanke zum Stehen gekommen bin. Glücklicherweise gab es zu dem Zeitpunkt keinen Gegenverkehr und durch den "glücklichen Aufprallwinkel" auch keine Verletzungen meinerseits - lediglich das Auto kann entsorgt werden.. Kurze Zeit später hielt jemand neben mir an und fragte mich, ob die Polizei gerufen werden solle, was ich bejahte. Obwohl ich es schon oft genug gelesen und gehört habe, war ich redselig und habe natürlich zugegeben, in der Nacht davor getrunken und nicht geschlafen zu haben. Das letzte Bier war ~2.5-3h zurück, insgesamt waren es schätzungsweise 6-7 Flaschen á 0.5 im Zeitraum von 21Uhr - 05Uhr. Das ganze sollte ursprünglich nur ein ganz normaler Besuch, inklusive Abendbrot und Übernachtung, bei Onkel und Tante werden, welche ich knapp 1 Jahr nicht gesehen habe. Wir haben uns festgequatscht und saßen die Nacht gesellig beieinander, ohne dass wir das Gefühl hatten "uns zuzuschütten". Der Atemalkohol lag zu dem Zeitpunkt bei 1.5x Promille. Der Führerschein wurde natürlich direkt einbehalten. Also ab ins Krankenhaus zur Blutentnahme (es wurde nur eine Probe genommen). Bei den Tests vom Arzt sagte dieser, dass ich diese "positiv" erledigt habe, der Polizist sagte mir, dass er das aufgrund seiner Erfahrung anders sieht und den einen oder anderen Ausfall bemerkt hat. Heute kam ein Anhörungsbogen der zuständigen Dienststelle, welche mir das amtliche Ergebnis der BAK von 1.76 Promille bescheinigte. Derzeit warte ich auf eine Rückmeldung bzgl. der Anhörung von meinem Anwalt. Dass die MPU "gebucht" ist, ist mir klar. Ich habe mir bereits ein Labor für die Abstinenznachweise herausgesucht und werde schnellstmöglich mit diesen anfangen. Bis zu diesem Zeitpunkt war ich "verkehrsunauffällig" und habe selbst nach einem Bier und nur 1km Fahrtweg das Auto stehen lassen. Zu den psychologischen Aspekten, die Gedanken die ich mir zur der Sache und meiner Entscheidung ins Auto zu steigen gemacht habe, würde ich separat eingehen um den Eingangspost nicht zu sprengen. Nun zu meinen Fragen. - Ist es üblich, einen Anhörungsbogen zu bekommen, obwohl ich mich bereitwillig gegenüber den Beamten geäußert habe? - Ich habe eine Anzeige nach §316 erwartet, die Anhörung bezieht sich jedoch auf §315c StGB. Ändert das etwas an der Dauer des Führerscheinentzugs, MPU, etc.pp? - Ich habe während der polizeilichen Maßnahmen am Unfallort den einen oder anderen Fishermans gegessen und vor dem Eintreffen etwa 1 Liter Orangenbrause getrunken. Ergibt sich, vor allem aus der Brause, ein sinnvoller Verteidigungspunkt für meinen Anwalt? Weitere Fragen finden sich bestimmt im Austausch mit Euch. Vielen Dank fürs erste und viele Grüße, |
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10.08.2022, 16:40
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26579 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Hallo und herzlich willkommen im Verkehrsportal!
- Ist es üblich, einen Anhörungsbogen zu bekommen, obwohl ich mich bereitwillig gegenüber den Beamten geäußert habe? ja. Den musst Du aber nicht beantworten - Ich habe eine Anzeige nach §316 erwartet, die Anhörung bezieht sich jedoch auf §315c StGB. Ändert das etwas an der Dauer des Führerscheinentzugs, MPU, etc.pp? Das ist wegen des Unfalls. Es wird die Tagessätze (leicht) erhöhen und die Sperrfrist um 1-2 Monate verlängern. Ändern kannst Du daran nichts. Für die MPU ist es ohne Bedeutung. Rechne mit 40 - 50 Tagessätzen und einer Sperrfrist von 12 - 15 Monaten. - Ich habe während der polizeilichen Maßnahmen am Unfallort den einen oder anderen Fishermans gegessen und vor dem Eintreffen etwa 1 Liter Orangenbrause getrunken. Ergibt sich, vor allem aus der Brause, ein sinnvoller Verteidigungspunkt für meinen Anwalt? Die Blutalkoholisierung ist maßgeblich und die wird ja nicht verfälscht. Es ändert also nichts. Einen Anwalt brauchst Du auch gar nicht, Du bist ein absoluter Routinefall, da kann ein Anwalt eh nichts machen Weitere Fragen finden sich bestimmt im Austausch mit Euch. Immer zu! PS: mit 7 Bier kommst Du bei der Trinkdauer nie im Leben hin. Das muss deutlich mehr gewesen sein. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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10.08.2022, 16:48
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#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 423 Beigetreten: 24.08.2015 Wohnort: DO Mitglieds-Nr.: 76950 |
- Ist es üblich, einen Anhörungsbogen zu bekommen, obwohl ich mich bereitwillig gegenüber den Beamten geäußert habe? - Ich habe eine Anzeige nach §316 erwartet, die Anhörung bezieht sich jedoch auf §315c StGB. Ändert das etwas an der Dauer des Führerscheinentzugs, MPU, etc.pp? - Ich habe während der polizeilichen Maßnahmen am Unfallort den einen oder anderen Fishermans gegessen und vor dem Eintreffen etwa 1 Liter Orangenbrause getrunken. Ergibt sich, vor allem aus der Brause, ein sinnvoller Verteidigungspunkt für meinen Anwalt? Vielen Dank fürs erste und viele Grüße, Hallo , zu1. Ja,du solltest darauf nicht antworten. zu 2. Ich sag mal nein zu3. spielt keine Rolle,denn die BAK steht fest. Gruß Uwe PS: Kai war schneller |
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10.08.2022, 21:21
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#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 10.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89878 |
Vielen Dank für Eure Antworten.
PS: mit 7 Bier kommst Du bei der Trinkdauer nie im Leben hin. Das muss deutlich mehr gewesen sein. Die Menge ließ sich anhand der (leeren) Flaschen im Kasten auszählen. Einen so hohen Wert hätte ich auch nicht erwartet. Schnaps, Likör oder anderes gab es nicht an diesem Abend. Soweit ich es sehe muss ich im Anhörungsbogen mindestens die persönlichen Daten einmal ausfüllen und zurücksenden. Die "optionalen" Punkte würde ich sowieso rauslassen, alleine schon wegen der Frage nach dem Gehalt Mal sehen, was der Anwalt mir rät und welchen Input er mir noch liefert. Heute habe ich ihn leider nicht mehr erreicht. Ich halte euch auf dem Laufenden. Viele Grüße |
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10.08.2022, 21:27
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 314 Beigetreten: 21.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81596 |
Wie @Kai R. schon schrieb, bei was soll dir der Anwalt im Moment helfen?
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10.08.2022, 22:05
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 423 Beigetreten: 24.08.2015 Wohnort: DO Mitglieds-Nr.: 76950 |
Die Menge ließ sich anhand der (leeren) Flaschen im Kasten auszählen. Einen so hohen Wert hätte ich auch nicht erwartet. Schnaps, Likör oder anderes gab es nicht an diesem Abend. Viele Grüße Gebe das mal in einen Promillerechner ein, dann schau mal was dabei herauskommt. Ist im Netz verfügbar. Gruß Uwe |
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11.08.2022, 09:48
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2453 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich auf den Anwalt verzichten. Kostet nur Geld, das in die Vorbereitung auf die MPU u.U. besser investiert wäre. An den Fakten kann der Anwalt auch nichts ändern.
§ 315c StGB ist in Deinem Fall zutreffend, weil es nicht nur Dein Auto geschrottet hat, sondern auch die Leitplanke. Das ist dann eben ein fremder Gegenstand von beträchlichem Wert, der gefährdet und schließlich auch beschädigt wurde. § 316 StGB kommt da nicht mehr in Frage. In der Strafzumessung macht das aber meist keinen großen Unterschied. Bei der MPU schon gar nie nicht. |
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11.08.2022, 12:38
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 507 Beigetreten: 23.09.2020 Mitglieds-Nr.: 87407 |
Vielen Dank für Eure Antworten. PS: mit 7 Bier kommst Du bei der Trinkdauer nie im Leben hin. Das muss deutlich mehr gewesen sein. Die Menge ließ sich anhand der (leeren) Flaschen im Kasten auszählen. Einen so hohen Wert hätte ich auch nicht erwartet. Schnaps, Likör oder anderes gab es nicht an diesem Abend. bei der MPU wird erwartet, daß Du die Menge "ermittelst". Hierzu gibts diverse Promillerechner. Widmark ist hier der Anerkannte. Ich empfehle diesen Ich tendiere Dir schon die Mengen anhand dem Leergut zu glauben, da diese Widmark-Formel eine Reihe "Unsicherheiten" hat. Beginnend bei der Resorption und endend beim Abbau.. Der GA wird das für zu gering einzuschätzen, somit schlag einfach ein paar Biere drauf, ändert am Sachverhalt ohnehin nichts. Eine gewisse "Pseudo-Wissenschaft" ist bei der Thematik nicht von der Hand zu weisen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 08:27 |