Landratsamt Stellungnahme THC 1,8 COOH 19,6 |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Landratsamt Stellungnahme THC 1,8 COOH 19,6 |
10.08.2022, 01:22
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 10.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89877 |
Ich wurde im Juni einer Verkehrskontrolle unterzogen bei der ein positiver Urintest durchgeführt wurde. Daraus resultierd folgende Werte: THC aktiv: 1,8 ng/ml HO-THC: 0,4 ng/ml THC-COOH: 19,6 ng/ml Nun wurde ich vom Landratsamt aufgefordert, eine schriftliche oder mündliche Stellungnahme abzugeben, ob ich mein „Konsumverhalten als einmalige, gelegentliche oder regel- und gewohnheitsmäßige Einnahme von Cannabis bezeichnen“ würde. Mir tun sich hierbei folgende Fragen auf: 1. Ich habe meinen Wohnsitz in Bayern, hier wird ja laut Recherche erst ab 2 ng/ml aktivem THC von mangelnder Trennung gesprochen. Erwischt wurde ich jedoch in Baden-Württemberg. Ist der Grenzwert dann derjenige aus Bayern oder nicht? 2. Was genau soll man in eine solche Stellungnahme mitaufnehmen? Ich war bis zur Polizeikontrolle gelegentlicher-regelmäßiger Konsument. Da ich meinen Führerschein jedoch ungern abgeben würde muss ich mich ja fast auf gelegentlichen Konsum berufen. Falls es jedoch nach der Stellungnahme zu einer MPU kommen sollte, kann ich innerhalb der MPU darauf festgenagelt werden, dass ich in einer Stellungnahme andere Konsummuster beschrieben habe? Meines Wissens nach wird eine MPU ja nur angeordnet wenn mindestens gelegentlicher Konsum und ein aktiver Wert über dem Grenzwert vorliegt, wie hoch stehen also meine Chancen dass ich ohne eine MPU meinen Führerschein behalten kann? Und kann das Landratsamt außer einer MPU noch mildere Maßnahmen verhängen? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, da ich meine Stellungnahme innerhalb von 7 Tagen bringen muss. Vielen Dank! |
||||
|
|||||
|
10.08.2022, 02:41
Beitrag
#2
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 10.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89877 |
Noch ein kleiner Nachtrag:
Ich war leider so dumm und habe angegeben etwas geraucht zu haben. Konkret steht im Schreiben: „Bei der anschließenden Kontrolle ergaben sich Verdachtsmomente auf eine aktuelle Betäubungsmittelbeeinflussung. Anschließend gab er gegenüber x an, dass er vor drei Wochen was geraucht hat. Daraufhin wurde ein Drogenvortest angeboten den er frewillig mitmachte. Positiv auf THC. Anschließend gab er gegenüber x an, dass er am Vortag was geraucht hätte“ Ich habe hier im Forum gelesen, dass man bei meinen Blutwerten durchaus noch von einem einmaligen Probierkonsum ausgehen kann. Kann ich in meiner Stellungnahme anführen dass ich mich in die Enge getrieben gefühlt habe und durch die Lüge mit den drei Wochen der Urinkontrolle entgehen wollte? Und dass der eigentliche Probierkonsum jedoch in der Nacht zuvor war? Ich habe am Abend/Nacht zuvor in etwa bis 02:00 Uhr Cannabis konsumiert und die Blutkontrolle erfolgte am Tag danach um 21:20 Uhr. Sind meine Werte hierbei dann noch plausibel? Vielen Dank im Vorraus! |
|
|
Gast_Panzerkroete_* |
10.08.2022, 07:21
Beitrag
#3
|
Guests |
Woher hast du die Info, dass erst ab 2 ng mangelndes Trennungsvermögen angenommen wird?
Der Grenzwert ist, wie überall in der Republik, bei 1 ng/ml. Dich rettet nur einmaliger Konsum, das musst du nachvollziehbar vortragen. So wie du das schreiben willst, ist das nicht plausibel. Schau dir mal unsere FAQ dazu an, wie sich der Cannabisabbau bei Erstkonsumenten verhält. Aber wahrscheinlich ist es mit deiner Aussage, dass du am Vorabend geraucht hast eh schon zu spät. Die MPU ist wird vermutlich kommen. |
|
|
10.08.2022, 07:35
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1441 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55769 |
Und dass der eigentliche Probierkonsum jedoch in der Nacht zuvor war? Ich habe am Abend/Nacht zuvor in etwa bis 02:00 Uhr Cannabis konsumiert und die Blutkontrolle erfolgte am Tag danach um 21:20 Uhr. Sind meine Werte hierbei dann noch plausibel? Nein wenn die Blutentnahme um 21 Uhr war kann eine Probierkonsum auf keinen Fall am Vortag sein denn dann gäbe es kein aktives THC mehr. Maximal 6-8h müßte der Probierkonsum her gewesen sein da mit das möglich ist. Das ist natürlich eine sehr sehr doofe zeit. |
|
|
10.08.2022, 09:53
Beitrag
#5
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 10.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89877 |
Aber wahrscheinlich ist es mit deiner Aussage, dass du am Vorabend geraucht hast eh schon zu spät. Die MPU ist wird vermutlich kommen. Danke erstmal für die Antwort, wenn das LRA von gelegentlichem Konsum ausgehen würde, wäre das nicht schon im Schreiben gestanden? wie gesagt muss ich lediglich eine Stellungnahme dort abgeben (erstmal) und sonst nichts weiter. Angenommen ich hätte bei meinem einmaligen Probierkonsum einen Brownie gegessen (am Vorabend war ein Geburtstag) dann könnten diese Werte doch plausibel sein, oder? Im Schreiben steht zusätzlich, dass wenn ich der Aufforderung eine Stellungnahme abzugeben nicht nachkomme, ich ein fachärztliches Gutachten beibringen muss. Ich wüsste auch zu gern, was ich in etwa in eine solche Stellungnahme schreiben soll da ich hierzu leider keine Informationen im Internet gefunden habe… LG |
|
|
10.08.2022, 10:17
Beitrag
#6
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5076 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
wenn das LRA von gelegentlichem Konsum ausgehen würde, wäre das nicht schon im Schreiben gestanden? Nö Angenommen ich hätte bei meinem einmaligen Probierkonsum einen Brownie gegessen (am Vorabend war ein Geburtstag) dann könnten diese Werte doch plausibel sein, oder? Wenn du dir eine gute Geschichte einfallen lassen kannst, warum du bei deinem ersten Konsum eine eher ungewöhnliche Konsumform wählst, geht das. Ganz generell: erfahrungsgemäß ändert eine solche Stellungnahme eher selten etwas. Ich sehe die Gelegenheit zu einer solchen Stellungnahme nur als notwendig zu erledigenden Schritt zur Anordnung eines äG an. Dir muss Gehör gegeben werden, das ist dir möglich. Da aber ein äG eine handfestere Entscheidungsgrundlage ist für "fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen ja oder nein" kommt es dann oft doch zum äG. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
|
|
|
10.08.2022, 10:21
Beitrag
#7
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13616 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Danke erstmal für die Antwort, wenn das LRA von gelegentlichem Konsum ausgehen würde, wäre das nicht schon im Schreiben gestanden? Nein, das LRA hört Dich erstmal an. Ob es Dir glaubt, ist eine andere Frage. Zitat Angenommen ich hätte bei meinem einmaligen Probierkonsum einen Brownie gegessen (am Vorabend war ein Geburtstag) dann könnten diese Werte doch plausibel sein, oder? Warum? Zitat Im Schreiben steht zusätzlich, dass wenn ich der Aufforderung eine Stellungnahme abzugeben nicht nachkomme, ich ein fachärztliches Gutachten beibringen muss. Ich wüsste auch zu gern, was ich in etwa in eine solche Stellungnahme schreiben soll Naja, Du sollst in dem Schreiben Aussagen zu Deinem Konsumverhalten machen. Mit Deinen Blutwerten hast Du zunächst einmal gezeigt, dass Du kein Trennvermögen besitzt. Sobald Du zugibst, mehr als einmal konsumiert zu haben, haben wir mindestens gelegentlichen Konsum ohne Trennvermögen. Gibst Du dagegen an, nur einmalig probiert zu haben, brauchst Du dafür eine plausible und nachprüfbare Story. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
|
|
10.08.2022, 10:40
Beitrag
#8
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 183 Beigetreten: 01.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84911 |
Der Einmaljoker ist doch aber aufgrund der dokumentierten Aussage eh vom Tisch.
|
|
|
10.08.2022, 13:41
Beitrag
#9
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19468 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Woher hast du die Info, dass erst ab 2 ng mangelndes Trennungsvermögen angenommen wird? Das war in Bayern (und Hamburg*) Praxis, bis das BVerwG sich vor einigen Jahren der 1-ng-Grenze angeschlossen hat. Einige Informationsquellen sind da vielleicht veraltet. (*wobei auf der anderen Seite in HH einmaliger Probierkonsum und gelegentlicher Konsum gleich behandelt wurden) -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
09.10.2022, 02:38
Beitrag
#10
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 10.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89877 |
Und dass der eigentliche Probierkonsum jedoch in der Nacht zuvor war? Ich habe am Abend/Nacht zuvor in etwa bis 02:00 Uhr Cannabis konsumiert und die Blutkontrolle erfolgte am Tag danach um 21:20 Uhr. Sind meine Werte hierbei dann noch plausibel? Nein wenn die Blutentnahme um 21 Uhr war kann eine Probierkonsum auf keinen Fall am Vortag sein denn dann gäbe es kein aktives THC mehr. Maximal 6-8h müßte der Probierkonsum her gewesen sein da mit das möglich ist. Das ist natürlich eine sehr sehr doofe zeit. Noch einmal vielen Dank für die Antworten. Nachdem ich meinen Anwalt konsuliert habe und dieser eine Stellungnahme an das LRA aufgesetzt hatte, dass der Konsum den ich vor drei Wochen agegeben hatte eine Schutzbehauptung gewesen sei und der letze (in der Stellungnahme) einzige Konsum am Abend vorher stattgefunden hatte, bekam ich vom LRA folgende Antwort: Nach erneuter wohlwollender Prüfung des Schaverhaltes unter Einbeziehung Ihres Schreibens vom … (einmaliger Cannabiskonsum) sind derzeit keine weiteren Maßnahmen zur Überpürfung von Herrn xs Fahreignung angezeigt. Anscheinend hatte ich hier letztendlich eine gehöriger Portion Glück mit der Sachbearbeiterin des LRA. Vielleich hilft es ja anderen, welche eine Stellungnahme beim LRA einreichen müssen, sich einen Anwalt zu nehmen (vor allem wenn eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen sein sollte) und das ganze mithilfe dessen versuchen zu klären. Viele Grüße |
|
|
09.10.2022, 14:49
Beitrag
#11
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2070 Beigetreten: 30.05.2020 Wohnort: Lüneburger Heide Mitglieds-Nr.: 86927 |
Das freut mich sehr für dich und danke, dass du uns den Ausgang mitgeteilt hast
Meiner Erfahrung nach hast du wirklich viel, viel Glück gehabt. Also, Finger weg von dem Kraut Liebe Grüße -------------------- faber est suae suisque fortunae
|
|
|
09.10.2022, 18:28
Beitrag
#12
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 314 Beigetreten: 21.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81596 |
Anscheinend hatte ich hier letztendlich eine gehöriger Portion Glück mit der Sachbearbeiterin des LRA. Aber denke daran: Dein Einmaljoker ist jetzt für immer (na ja, fast) verbraucht. Jedwede berauschte (erwischte) Fahrt mit >=1ng führt unweigerlich direkt zur MPU. |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 13:16 |