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> Schaden am Spiegel in Engstelle, Versicherung verweigert Bearbeitung
arp2600
Beitrag 09.08.2022, 14:14
Beitrag #1


Neuling
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[Ups, ich habe versehentlich "Spiel" statt "Spiegel" im Betreff geschrieben und kann es nicht mehr ändern. Sorry!]

Hallo,

im März hatten ein entgegenkommender Unfallgegner und ich eine Kollision unserer fahrerseitigen Außenspiegel in einer Engstelle. Bei mir sind lt. Voranschlag ca. 600 Euro Schaden entstanden, beim Unfallgegner weiß ich es nicht.

Gegnerische und meine Versicherung sind ein Konzern (HUK24/HUK), eine nicht so günstige Konstellation...

Jedenfalls habe ich eine Dashcam Aufnahme des Vorfalls, die ich der Versicherung zur Verfügung gestellt habe. Dort sieht man sehr deutlich, dass ich bereits in der Engstelle war und der Gegner (auf dessen Seite Parktaschen begannen) dann mit viel zu viel Seitenabstand zu seiner Außenseite und viel zu wenig Abstand in meine Richtung in die Engstelle eingefahren ist. Ich habe das sogar in Screenshots markiert.

Für mich eine sehr deutliche Angelegenheit. Angeblich sind aber laut Schreiben der Versicherung der Unfallhergang und zeitliche Ablauf noch unklar (haben die überhaupt die Aufnahme angeschaut?). Außerdem habe der Versicherungsnehmer trotz Erinnerung keine Schadensanzeige vorgelegt. Daher könne man nur 50% des Schadens übernehmen, und ich solle ihnen meine Kontodaten schicken.

Ich sehe das ehrlich gesagt nicht ein und frage mich, was jetzt sinnvolle Schritte wären, um die Sache zu beschleunigen und mehr als 50% zu bekommen.

Was würdet Ihr hier machen? Eine Frist setzen? Einen Anwalt einschalten?

Danke und beste Grüße
arp2600

Der Tippfehler in der Überschrift wurde durch einen freundlichen Moderator korrigiert


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Explosiv
Beitrag 09.08.2022, 18:06
Beitrag #2


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Schreibe Deinen Unfallgegner an, dass Du eine Schaden hast und von ihm Geld willst. Dann wird er sicher seine Versicherung informieren wollen. Haften muss ja der Unfallgegner. Dass der versichert ist, spielt da keine Rolle.

Leider hast Du nicht von Anfang an einen RA eingeschaltet. Jetzt ist der Streitwert halbiert, und ob der RA dann noch tätig werden will für gleiche Arbeit mit weniger Lohn ist fraglich. Obwohl, es gibt sicher eine Untergrenze für RA-Kosten, und da kann ein verminderter Streitwert vielleicht unter den Tisch fallen.

Was das Verhalten der Versicherung angeht, das ist normal, dass die Anspruchsgegner, die keinen RA einschalten, gerne drücken wollen. Oft auch solche mit RA. Daher immer gleich zum RA, wenn man selber nicht schuld ist.

Da solltest Du Dir aber sicher sein, dass die Aufnahmen zeigen, dass Du selber weitestmöglich rechts gefahren bist. Und übrigens macht man einen vorwerfbaren Fehler, wenn man zu dicht an geparkten Autos vorbei fährt und sich dann eine unachtsame Autotür öffnet, gegen die man dann fährt. Gibt meist ne Mitschuld. Leider.


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nachteule
Beitrag 09.08.2022, 20:18
Beitrag #3


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Hallo, arp2006,

hast Du zum Unfallzeitpunkt gestanden oder bist Du, genau wie Dein Unfallgegner, gefahren?

Wenn Du nicht gestanden hast, ist m. E. eine Quotelung zu je 50 % berechtigt.

Viele Grüße,

Nachteule


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KJK
Beitrag 09.08.2022, 21:37
Beitrag #4


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Auch wenn der TE schon in der Engstelle war, als sein Gegenüber in diese eingefahren ist?


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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nachteule
Beitrag 09.08.2022, 21:41
Beitrag #5


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Hallo, KJK,

m. E. ja.

Hätte er einfach gehalten und der andere hätte ihm dann den Spiegel abgefahren, wäre dieser m. E. komplett haftbar, aber nicht, wenn der TE seinerseits ebenfalls weiter fährt und hofft, dass es passt.

Viele Grüße,

Nachteule


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arp2600
Beitrag 10.08.2022, 04:45
Beitrag #6


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Hallo nachteule,

ja, ich fuhr ganz normal weiter, weil dies eine Engstelle ist, die problemlos von zwei Fahrzeugen gleichzeitig befahrbar ist. Ich bin schon tausendmal ganz normal durchgefahren mit Gegenverkehr, jeden Tag fahren dort Hunderte Autos aneinander vorbei.

Daher habe ich überhaupt nicht mit der Fahrweise meines Unfallgegners gerechnet. Und ursächlich für den Unfall ist aus meiner Sicht einzig und alleine, dass er (möglicherweise auch unaufmerksam) viel zu weit in meine Fahrspur gekommen ist. Direkt hinter ihm, so auch in der Dashcam Aufnahme zu sehen, kam direkt ein weiteres Auto, welches mich völlig problemlos passieren konnte.

Wenn die Rechtslage mit den 50/50 so ist, werde ich nicht viel machen können, aber einsehen kann ich es ehrlich gesagt nicht.

Danke und Gruß
arp2600
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Der_Veranstalter
Beitrag 10.08.2022, 08:48
Beitrag #7


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Kannst du mal - abhängig vom Verkehr - die Breite dieser Engstelle abmessen?


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... sacht mal, haben wir zur Zeit die Witzbold-Woche hier im Forum...?
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KJK
Beitrag 10.08.2022, 10:04
Beitrag #8


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Zitat (arp2600 @ 10.08.2022, 05:45) *
Daher habe ich überhaupt nicht mit der Fahrweise meines Unfallgegners gerechnet. Und ursächlich für den Unfall ist aus meiner Sicht einzig und alleine, dass er (möglicherweise auch unaufmerksam) viel zu weit in meine Fahrspur gekommen ist.
Wenn einem der Gegenverkehr unbeirrt auf Kollisionskurs entgegenkommt, muss man m. E. schon damit rechnen, dass der sein Verhalten nicht ändert (z. B. weil er sich einfach verschätzt). Je näher er einem dann kommt, desto mehr sollte man einen Plan B in der Tasche haben, um die Kollision im Ideallfall ganz zu vermeiden oder zumindest die Folgen zu reduzieren.
Deine Dashcam-Aufnahme kann sich in diesem Fall negativ für Dich auswirken, wenn aus ihr erkennbar wird, dass Du auch einfach draufgehalten hast anstatt zu bremsen. Du bist auch dann zur Reduktion der Gefahr (und zur Schadensminimierung) verpflichtet, wenn Dein Kontrahent ursprünglich die Ursache gesetzt hat.

Zitat (arp2600 @ 10.08.2022, 05:45) *
Wenn die Rechtslage mit den 50/50 so ist, werde ich nicht viel machen können, aber einsehen kann ich es ehrlich gesagt nicht.
Die Quotelung werden die Versicherungen unter sich auszumachen versuchen. Ob das letztlich auf 50:50 oder auf einen geringeren Schuldanteil für Dich herauskommt, kann meine Glaskugel nicht beurteilen. Jedenfalls dürfte Dein Schuld-/Haftungsanteil umso höher ausfallen, je eher erkennbar war, dass das schiefgehen könnte.



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thetdk
Beitrag 10.08.2022, 15:39
Beitrag #9


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Zitat (KJK @ 10.08.2022, 11:04) *
Wenn einem der Gegenverkehr unbeirrt auf Kollisionskurs entgegenkommt, muss man m. E. schon damit rechnen, dass der sein Verhalten nicht ändert (z. B. weil er sich einfach verschätzt). Je näher er einem dann kommt, desto mehr sollte man einen Plan B in der Tasche haben, um die Kollision im Ideallfall ganz zu vermeiden oder zumindest die Folgen zu reduzieren.


Wenn mir an einer Strassenstelle, die für uns beide groß genug ist, jemand entgegenkommt, muss ich damit rechnen das er auf meine Seite fährt?

Gut, das hängt vom Timing ab, aber wenn das nah am Ausgang der Engstelle war, wüsste ich nicht wie man voraussehen will wie weit der Andere einlenken wird.
Ist die Engstelle lang, und er fährt einem schon 10m lang zu weit rüber entgegen, sieht das sicher anders aus. So habe ich die Schilderung aber nicht verstanden.
Und ein gewisses Vertrauen, das andere nicht ohne Not in die eigene Strassenseite fahren muss man wohl haben, sonst kommt man nicht mehr vorwärts.

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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nachteule
Beitrag 10.08.2022, 17:26
Beitrag #10


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Hallo, thetdk,

Zitat (thetdk @ 10.08.2022, 16:39) *
Wenn mir an einer Strassenstelle, die für uns beide groß genug ist, jemand entgegenkommt, muss ich damit rechnen das er auf meine Seite fährt?

nein, nicht grundsätzlich.

Wenn Du siehst, dass es mit dem Abstand zwischen beiden Fahrzeugen passt, ist alles okay, und wenn der andere dann urplötzlich, ohne vorher erkennbaren Grund, einen Schlenker nach links macht und mit Dir kollidiert, kann man Dir m. E. kaum einen Vorwurf machen, weder aus polizeilicher Sicht, noch aus zivilrechtlicher.

So, wie der TE es beschreibt, war aber zu erkennen, dass der andere Fahrer schon von vornherein zu weit links fuhr und da hätte er eben, zumindest nach vorliegendem Sachverhalt, besser angehalten und abgewartet.

Viele Grüße,

Nachteule


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arp2600
Beitrag 10.08.2022, 19:04
Beitrag #11


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Hallo nachteule,

Da muss ich widersprechen. Es war nicht lange vorher absehbar, wie der Unfallgegner fährt, es waren maximal drei bis vier Sekunden Zeit um zu verstehen dass er nicht ordentlich in seiner Spur ist. Der Unfall passierte ja kurz nach dem Einfahren des Gegners in die Engstelle.

Die Abstände, der ganze Ablauf und das Fehlverhalten des Gegners lassen sich letztendlich vor allem aus der Dashcam Aufnahme erkennen. Ohne die hätte ich vermutlich überhaupt keine Chance.

Gruß
arp2600
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ilam
Beitrag 11.08.2022, 15:00
Beitrag #12


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Je nach Situation können 3-4 Sekunden ganz schön lang sein. Wir kennen aber alle das Video nicht.
Nach der bisherigen Beschreibung sehe ich aber weder 100:0 noch 50:50 sondern irgendwas dazwischen, wohl im Bereich von 80:20 bis 60:40. Ohne Anwalt ist es unwahrscheinlich, dass die Versicherung mehr als die angebotenen 50% (=300€) rausrückt. Der Streit geht dann ja "nur" noch um die restlichen 50%...

Bei 60:40 bekommst Du von der Versicherung am Ende weitere 55€, hast aber 80% des Streits (um die restlichen 50%) verloren und musst hierfür entsprechend die Anwaltskosten (und ggfs. Prozesskosten) zahlen. Da kommst du mit den 55€ nicht weit.
Bei 80:20 wären es zwar 165€ aber immer noch musst du 40% der Kosten tragen. Lohnt auch nicht.
Nullsummenspiel beginnt schätzungsweise ganz grob mit 90:10 aber ob Du in diese Bereiche kommst, wenn Du selbst den Beweis geliefert hast, nichtmal das Tempo verringert zu haben glaube ich nicht. Und erst bei 100:0 hast Du am Ende wirklich das Geld in der Hand, um Deinen Schaden zu ersetzen...
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Shania
Beitrag 09.09.2022, 13:42
Beitrag #13


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Mir hat auch jemand mal einen Spiegel abgefahren. Die Straße war aber zu eng, daß sich 2 Fahrzeuge problemlos begegnen konnten. Normalweise geht passieren nur, wenn eines mit 2 Reifen über den unbefestigten Rand fährt, wo man dann anhalten muss, um nicht ins Schleudern zu geraten. Das Motto unseres Kaffs ist ja "Rücksicht haben andere zu nehmen..." wohlwissend dessen, bin natürlich ich brav an die Seite gefahren und habe den anderen, der leider dann auch noch mittig und viel zu schnell fuhr abwarten wollen. Aber er erwischte trotzdem meinen Spiegel und mein Auto damit seinen.

Polizei gerufen, 1,5 Stunden gewartet, bis die kamen.
Ergebnis: Jeder musste seinen Schaden selber tragen. Es wurde keine Anzeige o. ä aufgenommen, denn das würde noch teurer / aufwendiger, so sagte dir uns. Und es hätte ja Aussage gegen Aussage gestanden, weil wir beide alleine unterwegs waren und es keine Zeugen gab.
Natürlich war das für mich doppelt ärgerlich, wenn man schon so defensiv sich verhält, und dann trotzdem noch einen Schaden zu tragen hat, den man trotz aller Mühe nicht vermeiden konnte. crybaby.gif ranting.gif

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rapit
Beitrag 09.09.2022, 15:13
Beitrag #14


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Zitat (Explosiv @ 09.08.2022, 19:06) *
Leider hast Du nicht von Anfang an einen RA eingeschaltet. Jetzt ist der Streitwert halbiert, und ob der RA dann noch tätig werden will für gleiche Arbeit mit weniger Lohn ist fraglich.

Mit Sicherheit nicht. Weil wir uns mit dem rest jetzt an der Untergrenze der Gebührentabelle befinden, und jetzt mit weit mehr Aufwand als wenn der RA von Beginn an tätig gewesen wäre, gearbeitet werden muss.

Von daher: alles falsch gemacht, in die Tischkante beißen und beim nächsten Mal besser machen.


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nachteule
Beitrag 10.09.2022, 17:42
Beitrag #15


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Hallo, Shania,

Zitat (Shania @ 09.09.2022, 14:42) *
Polizei gerufen, 1,5 Stunden gewartet, bis die kamen.

das kann schon mal vorkommen.

Die meisten Polizeidienststellen sind chronisch unterbesetzt und wenn es dringendere Sachen (Einbruch, schwerer Unfall usw.) gibt, müssen die, die "warm und trocken" stehen, schon mal etwas länger warten.

Zitat
Ergebnis: Jeder musste seinen Schaden selber tragen. Es wurde keine Anzeige o. ä aufgenommen, denn das würde noch teurer / aufwendiger, so sagte dir uns. Und es hätte ja Aussage gegen Aussage gestanden, weil wir beide alleine unterwegs waren und es keine Zeugen gab.

M. E. war es für euch ganz gut, dass die Kollegen keine Verwarnung geschrieben haben.

Sie waren bei dem Unfall nicht dabei und somit wäre es vermutlich nicht zu klären gewesen, wer nun was falsch gemacht hat, und da der Fehler vermutlich bei beiden lag, wären beide Fahrer verwarnt oder gar mit einer Anzeige bedacht worden.

Das hätte euch wirklich unnötig Geld gekostet und die Versicherung hätte nicht anders entschieden.

Viele Grüße,

Nachteule

Der Beitrag wurde von nachteule bearbeitet: 10.09.2022, 19:11


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KJK
Beitrag 10.09.2022, 18:10
Beitrag #16


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Da Shania zum Zeitpunkt der Kollision ja stand, hätte ein Foto von der Position ihres Fahrzeugs evtl. schon einen deutlichen Hinweis auf die Schuldverteilung geben können.

BTW:
Ich nehme an, Du wolltest schreiben, "Sie waren bei dem Unfall nicht dabei..."


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nachteule
Beitrag 10.09.2022, 19:16
Beitrag #17


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Hallo, KJK,

danke für den Hinweis; hab es geändert. wavey.gif

Bzgl. Foto:

Die beiden Beteiligten werden vermutlich nicht bis zum Eintreffen der Beamten in der Unfallendstellung gestanden, sondern die Unfallstelle geräumt haben.

Ein Foto würde also nur dann etwas bringen, wenn z. B. ein Zeuge dieses genau während des Unfall gemacht oder wenn einer der Beteiligten es zumindest unmittelbar nach dem Unfall gemacht hätte.

Viele Grüße,

Nachteule


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Ernschtl
Beitrag 10.09.2022, 20:03
Beitrag #18


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QUOTE (Explosiv @ 09.08.2022, 19:06) *
Daher immer gleich zum RA, wenn man selber nicht schuld ist.
Wenn man schuld ist erst recht


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nachteule
Beitrag 10.09.2022, 21:10
Beitrag #19


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Hallo, Ernschtl,

warum?

Um das berechtigte Bußgeld abzuwenden oder um bei einer für einen selbst klaren Schuldfrage vom Unfallgegner vielleicht noch ein paar Euro zu bekommen? think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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rapit
Beitrag 10.09.2022, 22:05
Beitrag #20


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