E-Roller mit 1.29 Promille |
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E-Roller mit 1.29 Promille |
09.08.2022, 13:21
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 09.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89875 |
Ich habe einen großen Fehler gemacht und bin alkoholisiert mit einem E-Roller gefahren. Zu meiner Person: Alter 42 Größe: 182cm Gewicht: 85kg Bisher keine Auffälligkeiten. Keine Vorstrafen. Zu meiner Geschichte: Ich habe am Samstag den 12.2.2022 den Geburtstag des Sohnes meines besten Freundes gefeiert. Dort haben ich zwischen 17:00-19:00 4x0.5 Bier getrunken. Danach gingen wir in die Stadt in ein Restaurant. Dort habe ich von 19:30-22:00 1x0.33 Bier und 2 große Gläser Wein getrunken. Dann gingen wir noch in eine Cocktailbar wo ich noch 2 große GinTonic getrunken habe. Um 2:00 haben wir uns ein Taxi gerufen. Der Taxifahrer hat dann spontan abgesagt. Dann haben wir den großen Fehler gemacht und uns für einen E-Roller entschieden. Um 2:34 wurden wir von der Polizei aufgehalten. Der erste Test ergab 1.05 Promille. Daraufhin wurden wir auf die Polizeistation gebeten. Der zweite Test, mit dem geeichten Gerät ergab 1.12 Promille. Danach wurden wir um 3:42 von einem Arzt untersucht und eine Blutprobe abgenommen. Im ärztlichen Attest steht, dass ich nicht gelallt habe und gerade am Strich gehen konnte. Es ist vermerkt dass ich alkoholisiert gewirkt habe. Mir wurde daraufhin der Führerschein für 7 Monate entzogen. Ich habe die Strafe bezahlt und danach einen Antrag für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt. Mein Fehlverhalten hat mich persönlich stark getroffen. Ich habe mein Trinkverhalten hinterfragt. Wann habe ich das erste Mal Alkohol getrunken, wie hat sich die Trinkmenge über die Zeit verändert, ... . Des Weiteren habe ich mich auch über Alkohol im Straßenverkehr eingelesen. Ein Gespräch mit einem Verkehrspsychologen habe ich bisher noch nicht gemacht. Ich war beim Hausarzt und habe meine Leberwerte überprüfen lassen. Alle drei Werte sind in Ordnung. Wie schätzt ihr den Fall ein? Da ich keine Ausfallserscheinungen hatte werde ich eine MPU machen müssen. Muss ich Abstinenznachweise erbringen oder geht das auch ohne? Viele Grüße Sepp |
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09.08.2022, 13:27
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26579 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Du wirst keine MPU machen müssen. Du hast bei 1,29%o alkoholisiert gewirkt, damit Ausfallerscheinungen gezeigt. Da ist kein Spielraum für eine MPU-Anordnung.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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09.08.2022, 13:57
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2453 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Warum wurdest Du (oder Ihr) denn angehalten?
Grundsätzlich kann ich Kai R. in seiner Einschätzung folgen. Aber andererseits haben die tests beim Arzt ja funktioniert, und somit eben keine Ausfallerscheinungen festgestellt. In welchem Bundesland lebst Du? Aufgrund der überschaubaren Sperrfrist vermute ich Dich mal eher im Norden als im Süden der Republik. Wann hast Du denn den Antrag auf Neuerteilung gestellt? |
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Gast_Panzerkroete_* |
09.08.2022, 14:06
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#4
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Du hattest gerichtsfest "nur" 1,12" Promille. Das deutet noch nicht mal auf ein mittelschweres Konsumproblem hin.
Mit 1,1 Promille sind selbst die Gelegenheitstrinker noch nicht im Rauschstadium, Sprechen und Koordination funktionieren da also noch. Bei dir war der Alkoholeinfluss bemerkbar, das reicht als "Ausfallerscheinung". Da kommt nichts nach. Edit: Selbst bei BAK von 1,29 (wie kann der eigentlich so hoch sein, wenn das geeichte Gerät 20% weniger anzeigt?) ändert das nichts. |
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09.08.2022, 14:26
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2453 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Bei dir war der Alkoholeinfluss bemerkbar, das reicht als "Ausfallerscheinung". Gewagte These. Wir wissen doch gar nicht wodurch sich der Alkoholkonsum (angeblich) bemerkbar gemacht hat, und was davon in der Akte vermerkt wurde. Wenn man z.B. eine Alkoholfahne riechen konnte, dann war der Alkoholkonsum bemerkbar. Als Ausfallerscheinung würde das aber garantiert nicht durchgehen. |
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Gast_Panzerkroete_* |
09.08.2022, 14:30
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#6
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Wenn der TE schreibt "Es ist vermerkt, dass ich alkoholisiert gewirkt habe", dann hat sich der Konsum bemerkbar gemacht...
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09.08.2022, 14:31
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1540 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Das steht doch im OP ganz anders:
Zitat Es ist vermerkt dass ich alkoholisiert gewirkt habe Mit Fahne wirkt man nicht alkoholisiert. Eine Wirkung stellt man in diesem Zusammenhang doch nur optisch, d.h. durch Äußerlichkeiten fest. -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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09.08.2022, 14:39
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#8
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 09.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89875 |
Vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Wir wurden angehalten, weil die Polizei an dem Abend eine Schwerpunktaktion hatte. Den Antrag habe ich in Bayern Anfang Mai gestellt. Bisher ist der Antrag noch in Bearbeitung. Warum mein Bluttest um 0.2 höher war als der Atemtest weiß ich nicht. Bei meinen Kollegen war der Atemtest gleich meinen Werten und der Bluttest bei 1.09. Soll ich aktiv werden und ein Gespräch beim Psychologen suchen? |
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Gast_Panzerkroete_* |
09.08.2022, 14:43
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#9
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Ich würde erstmal abwarten, was die Führerscheinstelle macht. Du hast ja eh schon beantragt und wahrscheinlich die Gebühren schon bezahlt.
Wenn sie wider Erwarten eine MPU anordnet, dann gibt es hier da es sich um Neuerwerb handelt großzügige Beibringungsfristen. Dann kann man immer noch mit einem Psychologen das Ereignis aufarbeiten. Wenn du ohne den Blick auf dem Führerschein eine fachliche Einschätzung zu deinem Alkoholkonsum haben möchtest, kannst du natürlich jederzeit mit deinem Hausarzt oder einem Psychologen darüber reden. Das schadet nicht. |
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09.08.2022, 15:00
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#10
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 09.08.2022 Mitglieds-Nr.: 89875 |
Ich habe nochmals nachgelesen.
Es steht wortwörtlich vermerkt: Der Untersuchte scheint äußerlich deutlich unter Alkoholeinfluss zu stehen. Die Auswahlmöglichkeiten sind nicht merkbar/leicht/deutlich/stark/sehr stark. Beim Gang wurde schleppend notiert. Und den Finger/Nasentest habe ich bestanden. |
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Gast_Panzerkroete_* |
09.08.2022, 15:01
Beitrag
#11
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Dann reicht das als Ausfallerscheinung.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 13:46 |