Inhalt von VRA für Straßenbaustellen, steht da was drin vom Baubeginn etc? |
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Inhalt von VRA für Straßenbaustellen, steht da was drin vom Baubeginn etc? |
04.08.2022, 08:28
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10291 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Das war vor 2 Monaten, aber im Bereich der Absperrung wurde noch kein Handschlag getan. Nach dem Fortschritt der Arbeiten im benachbarten Bauabschnitt, der weit genug abseits der Straße ist, dass keine Fahrbahnsperrung nötig ist zu urteilen, wird es auch noch mindestens einen Monat dauern, bis man im abgesperrten Bereich überhaupt mit den Arbeiten beginnt. Das Ordnungsamt als zuständige Behörde habe ich informiert, das ließ sich aber vertrösten von wegen die Arbeiten würden die nächsten Tage fortgesetzt. Was auch stimmte, nur halt nicht im relevanten Bereich. Und nein, der abgesperrte Bereich wird weder als Lagerfläche noch als Bewegungsfläche für Baufahrzeuge oder sonstiges benötigt oder genutzt. Er glänzt gänzlich durch Nutzlosigkeit. In dem Zusammenhang würde es mich mal interessieren, wie die zuständigen Behörden solche VRA formulieren. Steht da irgendwas drin, dass Arbeiten nach Installation der Absperrungen unverzüglich zu beginnen und zügig zu Ende zu bringen sind, um die Zeitdauer der Verkehrsbeeinträchtigung zu minimieren? Oder ist das den Behörden egal und sie vertrauen darauf, dass die Antragsteller das auch ohne Auflage schon so machen werden? Könnte da der Eine oder die Andere, die mit solchen Dingen befasst sind, Einblick geben? -------------------- |
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04.08.2022, 13:44
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 565 Beigetreten: 02.03.2006 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 17229 |
Im Normalfall beantragt das ausführende Unternehmen eine VRAO für einen bestimmten Zeitraum, der dann auch genehmigt wird. Ob bzw. was dann da passiert, zumindest wenn es im genehmigten Rahmen ist, interessiert die Behörde nicht...
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04.08.2022, 15:29
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 793 Beigetreten: 19.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72261 |
Moin Explosiv
Was Meister Lars schreibt ist völlig korrekt. Das Ordnungsamt hat damit weniger zu tun . Die StVB ist hierfür zuständig. MfG Mücke |
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04.08.2022, 16:00
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10291 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Die ist laut Aussage der Straßenverkehrsbehörde des Kreises in Ortslagen die zuständige Behörde.
Dann muss ich vielleicht mal nachhaken, für welchen Zeitraum die Sperrung genehmigt wurde. Vielleicht ist ja geplant, dass die Arbeiter dort ein- oder zweimal Weihnachtsgeld kriegen..... -------------------- |
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