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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 165 Beigetreten: 25.03.2016 Mitglieds-Nr.: 78457 ![]() |
In der STVO steht ja in § 63 Anwendung der für Kraftfahrzeuge geltenden Vorschriften Die Vorschriften über Abmessungen, Achslast, Gesamtgewicht und Bereifung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (§§ 32, 34, 36 Absatz 1) gelten für andere Straßenfahrzeuge entsprechend. Für die Nachprüfung der Achslasten gilt § 31c mit der Abweichung, dass der Umweg zur Waage nicht mehr als 2 km betragen darf. Im Punktkatalog des kba (https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Punktekatalog/achslast_gesamtgewicht_anhaengelast_fahrlaessig.html) das folgende QUELLTEXT https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Punktekatalog/achslast_gesamtgewicht_anhaengelast_fahrlaessig.html BKat-Nr. *) Delikt Punkte FaP- Regelsatz Fahrverbot Kategorie EURO **) 198 Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhänger über 2 t Überschreitung um mehr als 198.1.2 5 Prozent 1 P B 80 nein 198.1.3 10 Prozent 1 P B 110 nein 198.1.4 15 Prozent 1 P B 140 nein 198.1.5 20 Prozent 1 P B 190 nein 198.1.6 25 Prozent 1 P B 285 nein 198.1.7 30 Prozent 1 P B 380 nein Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme als Halter in diesen Fällen, Überschreitung um mehr als 199.1.2 5 Prozent 1 P B 140 nein 199.1.3 10 Prozent 1 P B 235 nein 199.1.4 15 Prozent 1 P B 285 nein 199.1.5 20 Prozent 1 P B 380 nein 199.1.6 25 Prozent 1 P B 425 nein Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war bei Kraftfahrzeugen bis 7,5 t Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme, Überschreitung um mehr als 198.2.4 20 Prozent 1 P B 95 nein 198.2.5 25 Prozent 1 P B 140 nein 198.2.6 30 Prozent 1 P B 235 nein Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme als Halter in diesen Fällen, Überschreitung um mehr als 199.2.4 20 Prozent 1 P B 95 nein 199.2.5 25 Prozent 1 P B 140 nein 199.2.6 30 Prozent 1 P B 235 nein Anhang Tabelle 3 (zu Nrn. 198 und 199 der Anlage) Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen sowie der Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen b) bei andere Kraftfahrzeugen bis 7,5 t für Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme Lfd. Nr. Überschreitung in v.H. Regelsatz in Euro 198.2.1 oder 199.2.1 mehr als 5 bis 10 10 198.2.2 oder 199.2.2 mehr als 10 bis 15 30 198.2.3 oder 199.2.3 mehr als 15 bis 20 35 198.2.4 oder 199.2.4 mehr als 20 95 198.2.5 oder 199.2.5 mehr als 25 140 198.2.6 oder 199.2.6 mehr als 30 235 Beim Lime Leihrollern also den Xiaomi M365 ist als Leergewicht der Wert 12,5 kg und als maximale Nutzlast des Scooter der Wert von 100 kg bekannt das macht ja zGG von 112,5 KG. Bei benutzung des E-Scooter mit 2 je 70 Kg schweren Personen komme ich auf das folgende 70 + 70 = 140 + 12,5 = 152,5 kg Realgewicht = 40 KG Überladung das heist mehr als 30% Überladung was nach Bussgeldkatalog ja spürbar höher bebusst wäre als der 10€ Knollen. Oder ist die Überladung zumindest bei 2 Personen schon zwingend abgehandelt mit den 10€-Knollen der extra aufgeführt ist? |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6408 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Warum suchst du bei Überladung? Schau nach den Vorschriften, wenn man ein Kfz mit zu vielen Personen "besetzt".
Die Roller sind nur für eine Person zugelassen. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 281 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
ich frage mich gerade ob man eine E-Scooterüberladungen z.b. [...] durch eine schwergewichtige einzelne Person auch bebussen könnte. ? -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6688 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Ein übliche E-Roller hat eine maximale Zuladung von ungefähr 85 kg, und wiegt leer ca. 15 kg. Also ein zGG von 100 kg. Wenn jetzt ein etwas kräftigerer Fahrer z.B. Matthias Steiner mit 120 kg Lebendgewicht auf den Roller steigt, kommen 135 kg zusammen und das Fahrzeug ist 35% überladen ... Da stellt sich die Frage: Wird bei einem E-Roller die gleiche Bußgeld-Tabelle für Überladungen angewendet wie für z.B. PKW? |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6438 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Rein vom Wortlaut des BKat her:
Es ist ein Kfz mit nicht mehr als 7,5 t zGM, also Tabelle 3 b. 235 Euro, 1 Punkt, B-Verstoß. ![]() Den Punkt würde es ja schon ab einem Lebendgewicht (einschließlich Kleidung, Handy, Bargeld usw.) von mehr als 105 kg geben. ![]() Fährt hier im Forum eigentlich jemand solche Kfz? ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6738 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Fährt hier im Forum eigentlich jemand solche Kfz? Nein, Und wenn ich das richtig sehe, dürfte ich auch gar nicht ... ![]() ![]() Wird man denn, da man die Teile ja wohl per Schmarrnphön bucht, bei der Anmeldung nach dem Gewicht gefragt? Oder kriegt man beim Ausleihen irgendwelche "Fahrzeugpapiere", wo man ein maximales Gesamtgewicht nachlesen könnte? Wenn 2x Nein: Wäre der Betreiber ersatzpflichtig, wenn ich ein Bußgeld bekäme, weil er mich nicht informiert hat über "überraschende Klauseln" oder so? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 23979 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Mueck,
Oder kriegt man beim Ausleihen irgendwelche "Fahrzeugpapiere", wo man ein maximales Gesamtgewicht nachlesen könnte? Wenn 2x Nein: Wäre der Betreiber ersatzpflichtig, wenn ich ein Bußgeld bekäme, weil er mich nicht informiert hat über "überraschende Klauseln" oder so? interessanter sehe ich eher die Frage, ob der Betreiber haftbar gemacht werden kann, wenn jemand mehr Gewicht auf die Waage bringt, als für den Roller erlaubt und er deshalb verunglückt, z. B. weil das Dingen auseinanderbricht oder was auch immer. ![]() Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6688 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
... Wäre der Betreiber ersatzpflichtig, wenn ich ein Bußgeld bekäme, weil er mich nicht informiert hat über "überraschende Klauseln" oder so? Wenn diese Dingers tatsächlich wie ein PKW behandelt werden, was die Überladung angeht, wird der Halter doch auch jedesmal zur Spende aufgefordert ... |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 23979 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Hoheneicherstation,
nö, warum? Der Halter bekommt nur dann eine Anzeige, wenn er diese Überladung angeordnet bzw. zugelassen hat. Wenn Du Dir den Kombi Deines Nachbarn ausleihst und diesen ohne seine Kenntnis überlädst, kann der Nachbar doch nichts dafür. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6688 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Ok, dann habe ich das falscherweise von der LKW-Tabelle übernommen. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6438 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Zugelassen hat er die Überladung doch sicher mindestens dann, wenn er den Nutzer nicht auf die zulässige Belastung hingewiesen hat?!
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 165 Beigetreten: 25.03.2016 Mitglieds-Nr.: 78457 ![]() |
Beim E-Scooter Vermieter Tier steht in den Nutzungsbestimmungen ...
Zitat (2) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, a) die maximale Belastungsgrenze von 100 kg einzuhalten, Quelle: https://about.tier.app/de/terms-and-conditions/ Ich vermute mal dass die anderen Verleiher wohl auch irgend wo in den AGB ecta vergleichbare Einschränkungen gemacht haben. |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6738 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Ok, ein TIER darf ich also derzeit noch nicht mal nackich fahren ...
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 23979 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, hk_do,
Zugelassen hat er die Überladung doch sicher mindestens dann, wenn er den Nutzer nicht auf die zulässige Belastung hingewiesen hat?! mir ist keine Vorschrift bekannt, die besagt, dass man jemanden. dem man z. B. seinen Kombi oder Transporter ausleiht, auf das zulässige Höchstgewicht bzw. auf die maximale Zuladung hinweisen muss. ![]() Bei einem E-Scooter wäre es allerdings noch verständlich, zumindest haftungsrechtlich, da diese Dinger ja nicht gerade für schwerere Personen gedacht sind. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 165 Beigetreten: 25.03.2016 Mitglieds-Nr.: 78457 ![]() |
Interessant ist in meinen Augen auch wie die Ordnungskräfte die Überladung gerichtsfest dokumentieren müssten wenn Sie so einen Verstoss zufällig mitbekommen.
Keiner muss sich ja selbst belasten und freiwillig sein Gewicht verraten. Vermute mal der/die fahrende Person müsste einer geeichten Waage zugeführt werden. Bei der benutzung durch 2 Personen (Fahrer/Beifahrer) stellt sich für mich zusätzlich die Frage ob man den "Beifahrer" zu einer Gewichtserfassung zwingen darf. |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9281 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Wie war das mit Lex spezialis?
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dass man jemanden. dem man z. B. seinen Kombi oder Transporter ausleiht, auf das zulässige Höchstgewicht bzw. auf die maximale Zuladung hinweisen muss Im Gegensatz zum Scooter sollte dabei aber der Fahrzeugschein übergeben werden. Wenn der Ausleihende dort nicht nachschaut, was/wieviel er laden darf, ist der Verleiher aus dem Schneider. Beim Scooter gibt es diese "technischen Daten in Papierform" aber nicht. -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6438 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
und auf dem Typschild des eKF braucht die zGM nicht angegeben zu sein
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 281 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Typschild? Ich wette, dass >>90% der Scooter-Klientel nichtmal weiß, was ein Typschild ist, geschweige denn, was da draufsteht. Ich schwör!
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#20
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Klar, wobei das dann im Zweifel eher deren Problem ist.
Letztlich wundert es mich aber schon etwas, dass auf so einem Gefährt nicht ein großer Aufkleber "maximale Zuladung XXkg" vorgeschrieben ist.... |
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Mich wundert, dass die Mistdinger überhaupt über das Stadium "Spielzeug" hinausgekommen sind
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.08.2022 - 00:06 |